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Albtraum
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Leichtfertig gerichtliche
Betreuungsverfahren einleiten
ist ein Verbrechen des Staats am Bürger !!!
Ich wünsche keinem Menschen, der noch halbwegs bei
Verstand ist,
ein gerichtliches Betreuungsverfahren,
wie es vom Amtsgericht Lörrach durchgeführt wird. |
Hier wird ein gerichtliches Betreuungsverfahren durch einen
einzigen
Polizeibericht im Auftrag
eines hinterhältigen Lügenluders eingeleitet !!!!
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Elektronische
Postkarte an das betreffende Polizeirevier |
Die Ziele:
1. Recht auf Zeugen und
2. Beweise, Begründungen durch die Anzeigeerstatterin
wurden bisher nicht erreicht. Der Polizeibericht wird mind. 10 Jahre aufbewahrt,
aufgrund von erfolglosen Beschwerden vermutlich noch länger.
Diese Rechte haben verweigert:
1) Grund
a) Polizei auf allen Ebenen bis zum Innenministerium Baden-Württemberg
b) Zivilgerichte auf den Ebenen bis zum Oberlandesgericht Karlsruhe
c) Staatsanwaltschaft in Baden-Württemberg bis zum Justizministerium
d) Petitionsausschuss im Landtag von Baden-Württemberg
Die bisherigen Anwaltskosten liegen bei etwa
10.000 Euro!!!
(Stand: 20.12.2014).
Es fehlen die "Verwaltungskosten" und vielen
Porto-Gebühren, Fahrtkosten, usw. Sie werden demnächst schrittweise mit einem
Tabellenkalkulationsprogramm erfasst. Die durch diesen Fall entstandenen Krankheitskosten werden von der
Krankenversicherung bezahlt.
Rätsel: Wie hoch sind die tatsächlichen Kosten ?
Kostenerfassung ohne Anwaltskosten: 2.300 Euro (Stand
24.12.2014)
Rätsel: Um wieviel Jahre wird das Lebensalter der Betroffenen durch diesen Fall
verkürzt ?
Ein wichtiger Grund:
Im Bereich des gerichtlichen Betreuungsverfahrens muss die Europäische
Menschenrechtskonvention, vor allem Artikel 6,
nicht eingehalten werden!!
Überlegen Sie, welche Folgen ein solcher Fall auf die Gesundheit der
Betroffenen hat?
Könnten Sie noch ruhig schlafen? 23.12.2014 Seit Tagen habe ich
Herzbeschwerden mit Ziehen im linken Arm. Sie sind sicher durch den psychischen
Druck meiner jahrelangen Misserfolge in meinem Rechtfall bedingt. Mein letzter
Versuch zu den beiden genannten Zielen ist vermutlich wieder gescheitert. Zu
meiner selbst geschriebenen Klage gab es eine herabsetzende Klageerwiderung und
neue unwahre Aussagen, z.B. die Mieseste: Mein
Bruder wurde ohne sein Wissen als Zeuge von der Gegenseite genannt
einschließlich einer Sachverhaltsbeschreibung und die Schlimmste: "Obwohl die
Klägerin mit ihrem Verhalten und der Wut gegen die Beklagte in der Vergangenheit
mehrfach gegen die Beklagte losgegangen ist".
Mit solchen haltlosen Vorwürfen
rechne ich schon seit dem Scheitern meiner Einwendungen gegen den Polizeibericht
von 2009. Wieder kann die Nachbarin-X ohne Rechtsfolgen unwahre Aussagen über mich
bei einem Gericht machen.
Daher: Über 5 Jahre Psychoterror durch die Nachbarin-X in Kooperation mit der
Polizei, den Zivilgerichten, der Staatsanwaltschaft und dem Petitionsausschuss
von Baden-Württemberg. |
Aktuell am 10.01.2015:
Die Anzeigeerstatterin kann ein Fest feiern. Das Urteil des
Amtsgerichts Lörrach gibt ihr in allen Punkten recht, auch wenn wieder
Falschaussagen und Demütigungen enthalten sind.
Dafür darf ich auch die gesamten
Prozesskosten bezahlen. |
Aktuell am 11.01.2015:
In einer Geschichtsendung zur neueren deutschen Geschichte in ZDF-Info wurde
sinngemäß folgender Kommentar gesagt:1) Wenn eine staatliche Institution
Fehler macht,
dann reagieren in manchen Fällen alle weiteren als
Schutzmacht
und verhindern so ein gerechtes Handeln der Justiz.
Die Bemerkungen der
Richterin über mich im Urteil sind eine einzige Demütigung und Anerkennung von
nicht wahren Aussagen. Gratulation!
Mit
diesen Belastungen kann man Menschen mit Hilfe der psychischen Folter umbringen.
Psychische Folter hat auch körperliche Auswirkungen,
z.B. Ursache für
Herzinfarkt, Verschlimmerung von Tinnitus.
Warum kommt keine staatliche Institution auf die Idee, ein Berufsverbot für die
Anzeigeerstatterin als Betreuerin für psychisch Kranke auszusprechen, falls sie
überhaupt diesen Beruf ausübt. In meinem Fall sind so viele Unterlagen
enthalten, die ihre Unzuverlässigkeit belegen.
Für das Betreiben einer Gaststätte wird eine Zuverlässigkeitsprüfung
durchgeführt. Beim Umgang mit "psychisch Kranken" scheint dies nicht
erforderlich zu sein. Vorschlag an die Rechtsanwältin der Gegenpartei:
Wechseln Sie doch von Ihrer christlichen Partei in eine Partei,
die Ihren
Schreiben über mich und an mich entspricht.
Die Anzeigeerstatterin kann sich natürlich anschließen. |
Im tiefsten Süden der Bundesrepublik scheint die Justiz
anders zu ticken als im übrigen Deutschland. Diese Erfahrung hat
nicht nur zum Entstehen der Homepages
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de und
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de beigetragen.
Nach vielen leidvollen Jahren ist die Webseite
www.vaeternotruf.de
entstanden. Auf dieser Homepage geht es nicht nur um Informationen für
Väter. Die Seite liefert auch wertvolle Informationen über die deutsche Justiz.
Des weiteren entstand die Homepage auf
www.moosmayer.info
und der Youtube-Kanal
AnnaMoosmayer100.
Im hohen Alter wurde die Chemikerin Anna Moosmayer gegen ihren Willen "rechtlich betreut",
d.h. entmündigt und gedemütigt bis zu ihrem Tod. |
Weitere Homepage zum Thema:
Gerichtliche Betreuungsverfahren für erwachsene Personen
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de |
Aktuell
"Aktuelles 1. Mai"
Protest, Belastungen
"Aktuelles
2. Mai"
Belastungen
"Aktuelles
3. Mai"
Drucker, Akten, Mobbing
"Aktuelles
4. Mai"
(an die Polizei)
"Aktuelles
5. Mai"
Polizeibombe
"Aktuelles
6. Mai"
Anwaltsbesuch
"Aktuelles
9. Mai"
"Aktuelles
11. Mai"
Plan: Hausverkauf
Aktuell: Sept. 2014
Neue Petitionen |
Antwort am 23.8.2013 an die
Rechtsanwältin der AE (Online ab 3.10.2014)
Link zu Youtube
zu meinen am 30.01.2014 verschickten Aktenkopien.
1. Brief vom 21.04.2014
2. Brief vom
02.05.2014
an die Verursacherin des Polizeiberichts |
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Start ab Anfang |
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Hier wird gezeigt,
wie durch die Falschaussagen einer Nachbarin-X bei der Polizei
ein gerichtliches Betreuungsverfahren ausgelöst wird.
Diese erste Version dieser Internetseite entstand erst 2 1/2 Jahre später aufgrund
verheerender Ungerechtigkeiten. Im Laufe der Zeit gab es verschiedene
Versionen.
In einem gerichtliche Betreuungsverfahren muss für die
Betroffenen zwingend ein psychiatrisches Gutachten erstellt werden,
d.h. ärztliche Zwangsvorführung aufgrund von Falschaussagen.
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Es wird gezeigt, dass Betroffene durch gerichtliche
Betreuungsverfahren schlechter behandelt werden als Straftäter.
Für sie wird meist
Artikel 6
Menschenrechtskonvention eingehalten.
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Es wird gezeigt, dass Polizei, Gerichte,
Staatsanwaltschaft, Petitionsausschuss des Landtags eine
nochmalige Befragung der Nachbarin-X und Zeugen ablehnen.
Ebenfalls kein rechtliches Gehör vor dem Betreuungsverfahren.
Es wird gezeigt, dass auch das Gewerberecht und öffentliche Baurecht
eine Rolle spielt.
Es wird gezeigt, dass die Anregung des gerichtlichen
Betreuungsverfahrens durch das Landratsamt Lörrach nicht ordentlich
nachzuvollziehen ist, weil dazu die Akten vernichtet worden sind.
Das war es sowieso von Beginn an nicht. (Straftatbestand, den die Staatsanwaltschaft nicht anerkennt.
Andere gegen mich gerichtete Straftaten werden bis jetzt auch abgelehnt.).
Mehr....
Es wird gezeigt, dass auch die Presse als sogenannte
4. Gewalt im Staat mich erfolgreich beim Amtsgericht Lörrach verklagt
hat.
Stand: 15.2.2013 Das Amtsgericht hat dem Journalisten und
seinem Anwalt in allen Punkten Recht gegeben. Der Anwalt ist
Vorsitzender im Verwaltungsrat des Südwestfunks
Mehr...
Es wird gezeigt,
dass Rechtsanwälte direkt zum Betreuungsverfahren und danach
keine große Hilfe sind.
Rufmord, gesundheitliche und finanzielle Folgen und
ein riesiger Aufwand an Schreibarbeit.
Für die Lügennachbarin gibt es
bis heute keine Rechtsfolgen.
Dieser Fall scheint nicht einzigartig zu sein. Viele
Betroffene können sich nicht angemessen wehren. Wer plötzlich in ein
solches Verfahren gerät, wird überrumpelt und hat keine Zeit wie ein
Straftäter, sich in angemessener Zeit rechtlich wehren zu können.
Menschen-, Grund- und andere Rechte scheinen bei solchen Verfahren keine Rolle
mehr zu spielen.
Straftäter, z.B. Mörder mit Lebenslänglich, können
nach 10 Jahren entlassen werden, Gnadengesuche einreichen usw.
Gelangen umstrittene psychiatrische Gutachten in die Justiz, gelten sie
lebenslänglich.
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Aktuell im August 2013:
Meine Nachbarn haben mich erfolgreich wegen Bedrohung angezeigt, d.h.
die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren in Gang gesetzt, obwohl es es
keine Bedrohung im Sinne des Strafgesetzbuches gab.Kosten für die
erfolgreiche Vertretung durch eine Rechtsanwältin: 1840,69 € und wieder
erhebliche gesundheitliche Folgen.
Meine Versuche, endlich die Lügen im Polizeibericht von 2009 zu
belegen, sind bis jetzt gescheitert. Die Justiz ist meiner
Nachbarin-X bedingungslos ergeben.
Herbst 2013
Als ich Post abholen wollte, habe ich mehrmals das Gartentor laut
zugeschlagen, weil ich meine Nachbarin-X gesehen habe.
Nach 4 Jahren und dieser Strafanzeige halte ich meine Wut mit Tür
zuschlagen berechtigt. Ansonsten schlägt sich die Wut auf meine
Gesundheit.
Dabei habe ich mir irgendwie meine rechte Hand eingeklemmt. Es hat lange
sehr weh getan und ich bin nicht zum Arzt. Im Frühjahr hatte ich den
Verdacht, dass ich einen verwachsenen Bruch im Mittelfinger habe. Danach
habe ich kontrollieren lassen, was sich auch bestätigt hat.
Möglicherweise habe ich noch mehr verwachsene Handverletzungen, weil
meine Hand entzündet ist. |
Als Kandidatin, der die gesetzliche Vertretung
durch die Aussagen der
Nachbarin-X bei der Polizei entzogen werden sollte, bin
ich zur besonderen Aktenführung verpflichtet. Die originale Version ist
ähnlich der Zeitreihe in dieser Homepage. Gibt es Aktennummern bei den
staatlichen Institutionen, bei denen ich eine Akteneinsicht vorgenommen
habe, dann wird sie direkt beim Schriftstück vermerkt. Damit kann ich
schnell unsinnige Behauptungen, Aktenvernichtung oder fehlende
Akten bei staatlichen Institutionen nachweisen. Dieser Aufwand steht
natürlich in keiner Relation zu meinen tatsächlichen Taten und
Verhaltenweisen.
Noch immer wird die
Nachbarin-X juristisch kaum in Frage gestellt.
Falls ich plötzlich über Nacht entmündigt werden sollte und somit u.a.
meine Eigentumsrechte verlieren und somit auch die Kontrolle über meine
Akten:
Es lohnt sich nicht ! Ich habe in der Schweiz Datensicherungen, wobei es
auch Unterlagen mit den Aktenkopien gibt, die direkt an den Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte adressiert sind. Wenn
ich mehr Geld hätte, hätte ich schon längst in der Schweiz Asyl beantragt so
wie
der Jurist und Mathematiker
Eberhart Herrmann. So gibt es nur die Sparversion mit der
Akten- und Homepage-Sicherung. Bei der zweiten Homepage
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de gibt es u.a. Fernseh- und
Presseberichte zu den Missständen auf diesem Gebiet. |
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