Mit Gewalt ist meistens ihre körperliche Form gemeint.
Einem Mensch psychische Gewalt antun bedeutet, ihn zu beleidigen,
demütigen, erniedrigen.
Und das hat oft schlimmere Folgen als Schläge oder Tritte.
Jemanden mit falschen Angaben mit Hilfe der Polizei, Landratsamt und
Amtsgericht in ein gerichtliches Betreuungsverfahren zu bringen und
dem Opfer nach 5 Jahren immer noch rechtsstaatliche Mittel, wie
Zeugen zu verweigern, bewirkt eine nicht mehr rückgängig zu machende
psychische Gewalt gegen das Opfer. Die staatlich anerkannte
Denunziantin wird so gestärkt, dass sie sich neue unwahre Aussagen
über das Opfer ausdenken kann.
Wird dieses Opfer im Rahmen eines chirurgischen Eingriff
narkotisiert, dann wacht es weinend aus der Narkose aus und ist sich
der ständigen Demütigung bewusst. Natürlich passiert das auch Nachts
oder plötzlich im Laufe des Tages.
Opfer von physischer Gewalt können Schmerzen mit psychosomatischem
Hintergrund bekommen, die körperlicher Ausdruck der Traumatisierung
sind. Sie leiden an Konzentrationsstörungen, Angstzuständen,
Herzbeschwerden, Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Rückenschmerzen,
Schulter- und Nackenverspannungen. Der Stresszustand kann
körperliche Erkrankungen, wie Bluthochdruck oder Diabetes,
verschlimmern. Traumatisierte leiden häufig an Magenbeschwerden und
Essstörungen. Psychische Belastungen begünstigen auch Unfälle, wie
Stürze. Die physischen und psychischen Beschwerden können
durch Medikamente gelindert werden.
Meist werden Psychopharmaka ärztlich verordnet, die mit bedenklichen
Nebenwirkungen verbunden sein können und teilweise eine Suchtwirkung
haben.
Im Falle einer chronisch oder komplexen Traumatisierung wird eine
Psychotherapie empfohlen, die nicht unbedingt die Folgen der
psychischen Gewalt beheben kann.
Mit psychischer Gewalt kann ein Opfer auch in den Selbstmord
getrieben werden. |