Strafanzeige wegen Bedrohung vom Sommer 2013: Unsere Mandantin war vor ca. 4 Jahren bei der Polizei, da Frau M.
damals ein stark auffälliges Verhalten an den Tag legte.
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Seit mehreren Jahren verhält sich Frau G. M. auffällig.
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Frau M. betreibt eine Homepage, welche Sie unter folgender
Adresse anschauen können:
www gerichtlichesbetreuungsverfahren.de ...
Frau M. fühlt sich von den Behörden sowie von unseren Mandanten
verfolgt und bedroht. .... (Kommentar: Daher kommt
sie in Strafverfahren wegen Bedrohung!!!!)
Nun hat Frau M. mit der Plakataktion gezeigt, dass sie eine
unbändige Wut auf unsere Mandantin hat. ..
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