Lange bin ich auf die Werbung von
Rechtsschutzversicherungen hereingefallen.
Rechtsschutzversicherungen zahlen nur die Kosten nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Dann zahlen sie nur in bestimmten
Fällen nach ihren AGB. Außerdem muss vor einer Vereinbarung mit
einem Rechtsanwalt die Versicherung informieren und den
möglichen Rechtschutz begründen.
Um einen guten Anwalt zu bekommen, sollte man
meiner Meinung nach auf keinen Fall die Rechtsschutzversicherung
erwähnen, sondern die Bereitschaft zeigen, dass gute
Rechtsanwaltsarbeit auch entsprechend honoriert werden muss. Auf
vielen Anwaltsseiten im Internet wird darauf hingewiesen, dass
mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nicht effektiv gearbeitet
werden kann.
Kommentar am 15.5.2015:
Der Rechtsschutz zahlt, wenn der Fall richtig beschrieben
wird, nämlich Falschanzeige bei der Polizei.
Der 1. Rechtsanwalt hat falsch informiert. Wenn das
Betreuungsverfahren durch falsche Angaben ausgelöst wird, kann
die Rechtsschutzversicherung helfen. Wenn man das aber erst sehr
spät merkt, sind die Ansprüche verfallen.
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