Zurück Menü

Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

Startseite - Home
Vorgeschichte
Mathematik-Lexikon
Polizeirevier Weil
Ereignisse 2023
Ereignisse 2022
Ereignisse 2021
Ereignisse 2020
Ereignisse 2019 ab 7
Ereignisse 2019
Ereignisse 2018 ab 7
Ereignisse 2018 bis 6
Ereignisse 2017 ab 7
Ereignisse 2017 bis 6
Ereignisse 2016 ab 7
Ereignisse 2016 bis 6
Ereignisse 2015
Ereignisse 2014
Ereignisse 2013
Ereignisse 2012
Ereignisse 2011
Ereignisse 2010
Ereignisse 2009
Lebenshilfe e.V.
Ermittlungsverfahren
Falsche Verdächtigung
Verfahrensbeginn
Nachbarin-X
Polizei
Anwälte
Staatsanwaltschaft
Amtsgericht
Landgericht
Oberlandesgericht
Verwaltungsgericht
Aktenberg !!!
Landratsamt  Bau
Landratsamt Sozial
Anwaltskammer
Europ. Gerichtshof
European Court
Belastungen
Kosten
Nachbar X
Nachbarn X
Einzelpetition 2013
Petitionen
Prozessbetrug ?
Datenschutzbehörde
Verfahrensfehler
Keine Zeugen
Betreuung für ...
"psychisch krank"
Stigmatisierung
Heile Welt !!??
Rechtsschutz
Presse
Humor
Staatl. Informationen
Hunde
Statistiken
Weinende Justitia
Impressum    

28.7.2009 Einleitung des gerichtlichen Betreuungsverfahrens


An einem Donnerstag nachmittag fand ich folgendes Schreiben im Briefkasten vor:
AMTSGERICHT Lörrach VORMUNDSCHAFTSGERICHT (Baden-Württemberg)  (28.07. 2009)

Betreff: Betreuung für Moser

Sehr geehrte Frau Moser 

aufgrund einer Anregung durch das Landratsamt Lörrach prüft das Gericht, ob für Sie ein Betreuer bestellt werden soll. Dieser würde vom Gericht bevollmächtigt, Ihre rechtlichen Angelegenheiten wahrzunehmen, soweit Sie dazu selbst nicht mehr ausreichend in der Lage wären. 

Bei der Betreuerbestellung, sollte eine solche notwendig sein, können Sie selbst mitwirken. Das Gericht wird die Betreuungsbehörde beim Landratsamt bitten, mit Ihnen und Ihren Angehörigen Kontakt aufzunehmen. Dabei werden Ihnen auch Fragen, die Sie vielleicht selbst noch haben, gerne beantwortet. Sollten Sie nicht wollen, dass Ihre Angehörigen Gelegenheit zur Äußerung bekommen, teilen Sie dies bitte umgehend mit. 

Das Gesundheitsamt wurde damit beauftragt, Sie zu untersuchen und ein Gutachten über die Erforderlichkeit einer solchen gerichtlichen Bevollmächtigung eines anderen zur Besorgung Ihrer rechtlichen Angelegenheiten zu erstatten. Er / Sie wird sich deshalb mit Ihnen in Verbindung setzen. 

Vor der Entscheidung hört das Gericht Sie persönlich an und wird die Situation mit Ihnen besprechen. 

Mit freundlichen Grüßen 
Trefzer
Richter 


Die Folgen:
Keine ausreichende Zeit, um einen geeigneten Anwalt zu finden.
Panische Angst, weil kein wirklicher Grund für das eingeleitete Verfahren zu erkennen war.
5 Tage später: Brief vom Landratsamt mit der Pflicht zur telefonischen Terminvereinbarung für ein Gespräch mit einem Mitarbeiter bei der Betreuungsbehörde.
8 Tage später: Brief vom Gesundheitsamt mit Terminangabe zur amtsärztlichen Untersuchung (10 Tage später)..


Auslöser: Falschaussagen einer Nachbarin-X bei der Polizei. Der Bericht war so formuliert, dass er einen falschen Eindruck erweckte. Dieser Bericht wurde an die Gemeinde und an das Landratsamt geschickt. Dort wurde der Bericht von einer Mitarbeiterin, die nicht zur Betreuungsbehörde gehört,  an das Amtsgericht geschickt. Es kann also jede/n treffen.

Vom Polizeibericht erfuhr die Betroffene erst durch die Akteneinsicht  beim Amtsgericht.
Bis heute wurden alle Einwendungen der Betroffenen abgelehnt, außer dass sie nicht betreut wird und einen kleinen Teil ihrer Kosten bekommen hat (22.12.2011).  Keine Zeugenvernehmung, keine nochmalige Befragung der Denunziantin, z.B. zur Konkretisierung bestimmter Aussagen.
So soll die Betroffene andauernd auffallen. Daher ist die Nachbarin-X der Meinung, dass sie eventuell eingewiesen werden sollte. 

Aus dem Bericht ergibt sich, dass die Nachbarin-X Betreuerin für psychisch Kranke sein soll. Mit dieser Berufsangabe ist sie weder beim Landratsamt noch beim Amtsgericht - Betreuungswesen bekannt. Laut Nachfrage bei der Polizei ist dort auch nicht bekannt, ob ihre Berufsangabe stimmt. Der Betroffenen gegenüber war sie auch nicht bereit, ihre Falschaussagen freiwillig zurückzunehmen und einen Nachweis ihrer Qualifikation zu erbringen.

Die Aussagen der Nachbarin-X erfolgten am 8.7.2009 nachmittags um etwa 15 Uhr. Am Morgen (ca. 8 - 9 Uhr) hatte die Betroffene bei der Gemeinde und beim Landratsamt einen Widerspruch gegen eine begonnene Neubaumaßnahme abgegeben.  Im Widerspruch ging es hauptsächlich um fehlende Stellplätze. 

Das Gewerbe des Nachbarn im Wohngebiet wurde auch in Frage gestellt. Erst später durch Einschalten und Nachhaken eines Anwalts ergab sich, dass das Gewerbe nicht ordnungsgemäß gemeldet war. Aus den Umständen vermutet die Betroffene, dass das Gewerbe bekannt war und von der Gemeinde und vom Landratsamt geduldet wurde. 

Die Anzeige könnte ein Racheakt gewesen sein. Wie von Beginn an vermutet, kennen die Nachbarn den Polizisten des Berichts mehr oder weniger gut. Das hat sich in der Folgezeit bestätigt. Es ist leider Sitte  bei der Polizei, dass selbst ungeschicktes Vorgehen nicht zugegeben wird. 

Vor diesem Ereignis hatte die Betroffene größtes Vertrauen in die Polizei. Die Polizei hat viele vielseitige, schwierige Aufgaben zu bewältigen. Wie überall können dann auch Fehler und Pannen passieren. Dafür haben die meisten Bürgerinnen und Bürger sicherlich Verständnis. Den Betroffenen in diesen vermutlich nicht oft vorkommenden Fällen wäre damit sehr geholfen.

"Lörrach ist ein Justizstandort mit exzellentem Ruf"  
(veröffentlicht am 05. November 2011 auf badische-zeitung.de)

Politiker, Kabarettist und Autor: Norbert Blüm | SWR1 Leute
Veröffentlicht am 04.12.2014 von   SWR

Blinde, weinende Justitia


Geändert am:   11.02.2022

Impressum

Startseite:  www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de