Mein Versuch, über einen Eilantrag
im Sept. 2016 in deutsch
und englisch ist gescheitert. Meine
spätere Beschwerde
im Okt. 2016 wurde ebenfalls abgelehnt, obwohl mein
Fall mehrfache Menschenrechtsverletzungen enthält. Normalerweise
muss man über einen langen Gerichtsweg zum Europäischen
Gerichtshof.
Das ist mir aufgrund meiner untertätigen, nicht
meinen Willen berücksichtigenden
Anwälte nicht gelungen.
Durch die lange Zeit meines
Falls und
der vielen misslungenen Versuche nach
Gerechtigkeit
mit Verstößen gegen die Europäische
Menschenrechtskonvention hoffte ich, dass die Beschwerde
trotzdem Erfolg hat.
Natürlich wieder ein Mißerfolg, wie üblich
seit 2009. |