| Mein Versuch, über einen Eilantrag 
				im Sept. 2016 in deutsch 
				und englisch ist gescheitert. Meine 
				spätere Beschwerde 
				im Okt. 2016 wurde ebenfalls abgelehnt, obwohl mein 
				Fall mehrfache Menschenrechtsverletzungen enthält. Normalerweise 
				muss man über einen langen Gerichtsweg zum Europäischen 
				Gerichtshof. 
				 Das ist mir aufgrund meiner untertätigen, nicht 
				meinen Willen berücksichtigenden 
				Anwälte nicht gelungen. 
				 Durch die  lange Zeit meines 
				Falls und  der vielen misslungenen Versuche nach 
				Gerechtigkeit
 mit Verstößen gegen die Europäische 
				Menschenrechtskonvention hoffte ich, dass die Beschwerde 
				trotzdem Erfolg hat.
 Natürlich wieder ein Mißerfolg, wie üblich 
				seit 2009.
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