| Presse Nr. 1 Obwohl mein Rechtsfall m.E. sehr ungerecht ist, 
	ist es mir bis heute (11.09.2019) nicht gelungen, dass 
	über die vielen Ungerechtigkeiten in meinem Rechtsfall so berichtet wird, 
	dass über die enthaltenen Rechtsbrüche auch die angesprochenen Bürger/innen 
	informiert werden. Im folgenden eine Ereignisliste mit den Links zu meinen Schreiben.Tatsächlich von der Presse veröffentlichte Artikel darf ich leider nicht 
	wiedergeben, auch nicht gegen Honorar an die Journalist/innen.
 Der erste Journalist, den ich über meinen Bekanntenkreis kennenlernte und 
	dem ich Informationsmaterial und Texte schickte, veröffentlichte neben 
	ähnlichen Artikel einen enttäuschenden Text über meinen Fall.
 Da ich der Meinung war, dass ich an dem Thema mitgearbeitet hatte, 
	veröffentlichte ich mehrere Artikel zum Thema "Betreuung" auf meiner 
	Homepage. Ca. 3 Monate waren diese Texte online. Es gab dazu keine hohen 
	Aufrufzahlen. Als der Journalist dies mitbekommen hat, schickte er mit 
	sofort über einen Rechtsanwalt eine Abmahnung mit einer 
	Zahlungsaufforderung. Ich war geschockt. Er hätte sich ja auch  direkt an mich wenden 
	können und ein Honorar verlangen. Aus Protest lies ich es daher auf ein 
	Gerichtsverfahren ankommen. Laut Urteil musste ich dann weniger zahlen als 
	in der Abmahnung verlangt war. Das anschließende Zahlungsverfahren habe ich 
	nicht richtig verstanden. Daher habe ich mehr gezahlt als erforderlich. Der gesamte Ablauf auf einer extra Seite:  presse1.htm. Presse Nr. 2 Im Laufe der Jahre gab es erfolglose Kontaktversuche bei der Presse und 
	Medien:  
 
 
  
    | 4.12.2011 Brief an eine andere Tageszeitung  Mehr.... 15.12.2011 Antwort:  Mehr....
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 2019 nahm ich Kontakt mit einer bekannten Journalistin auf, die sich vor 
	allem mit Ungerechtigkeiten bei der Polizei und Justiz befasst.
 Es gab Emailkontakte, z.B. weil sie meine Homepage nicht verstand. Später 
	meinte sie, ich habe ja schon meinen Rechtsfall veröffentlicht. Als ich 
	darauf hinwies, dass seit Nov. 2017 fast alles fehlt, machte sie mir klar, 
	dass ich eine endgültige Absage von ihr habe.
   Presse Nr. 3 Im August 2019 informierte ich zwei deutsche und eine Schweizer 
	Tageszeitung über meinen Gerichtstermin am 2. Sept. 2019.Es kam dann eine Journalistin von der Badischen Zeitung, die einen sehr negativen Artikel über mich 
	schrieb. Diesen Artikel habe ich dann ohne Adressangabe als Kopie in 
	meinem Briefkasten vorgefunden.
 
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