Presse Nr. 1 Obwohl mein Rechtsfall m.E. sehr ungerecht ist,
ist es mir bis heute (11.09.2019) nicht gelungen, dass
über die vielen Ungerechtigkeiten in meinem Rechtsfall so berichtet wird,
dass über die enthaltenen Rechtsbrüche auch die angesprochenen Bürger/innen
informiert werden.
Im folgenden eine Ereignisliste mit den Links zu meinen Schreiben.
Tatsächlich von der Presse veröffentlichte Artikel darf ich leider nicht
wiedergeben, auch nicht gegen Honorar an die Journalist/innen.
Der erste Journalist, den ich über meinen Bekanntenkreis kennenlernte und
dem ich Informationsmaterial und Texte schickte, veröffentlichte neben
ähnlichen Artikel einen enttäuschenden Text über meinen Fall.
Da ich der Meinung war, dass ich an dem Thema mitgearbeitet hatte,
veröffentlichte ich mehrere Artikel zum Thema "Betreuung" auf meiner
Homepage. Ca. 3 Monate waren diese Texte online. Es gab dazu keine hohen
Aufrufzahlen. Als der Journalist dies mitbekommen hat, schickte er mit
sofort über einen Rechtsanwalt eine Abmahnung mit einer
Zahlungsaufforderung.
Ich war geschockt. Er hätte sich ja auch direkt an mich wenden
können und ein Honorar verlangen. Aus Protest lies ich es daher auf ein
Gerichtsverfahren ankommen. Laut Urteil musste ich dann weniger zahlen als
in der Abmahnung verlangt war. Das anschließende Zahlungsverfahren habe ich
nicht richtig verstanden. Daher habe ich mehr gezahlt als erforderlich.
Der gesamte Ablauf auf einer extra Seite: presse1.htm.
Presse Nr. 2
Im Laufe der Jahre gab es erfolglose Kontaktversuche bei der Presse und
Medien:
4.12.2011 Brief an eine andere Tageszeitung Mehr....
15.12.2011 Antwort: Mehr.... |
2019 nahm ich Kontakt mit einer bekannten Journalistin auf, die sich vor
allem mit Ungerechtigkeiten bei der Polizei und Justiz befasst.
Es gab Emailkontakte, z.B. weil sie meine Homepage nicht verstand. Später
meinte sie, ich habe ja schon meinen Rechtsfall veröffentlicht. Als ich
darauf hinwies, dass seit Nov. 2017 fast alles fehlt, machte sie mir klar,
dass ich eine endgültige Absage von ihr habe.
Presse Nr. 3
Im August 2019 informierte ich zwei deutsche und eine Schweizer
Tageszeitung über meinen Gerichtstermin am 2. Sept. 2019.
Es kam dann eine Journalistin von der Badischen Zeitung, die einen sehr negativen Artikel über mich
schrieb. Diesen Artikel habe ich dann ohne Adressangabe als Kopie in
meinem Briefkasten vorgefunden.
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