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Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

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Auf einem deutschen Polizeirevier:

Oh holde Maid,
wann ist es soweit?

Wann dürfen wir wieder Deinen Lügen lauschen,
so dass der Moser die Ohren rauschen.1)

Oh holde Maid,
wann ist es wieder soweit?

Die Moser hat ja Herzattacken 2),
das sind ja ganz positive Macken.

Oh holde Maid, Du fühlst Dich bedroht? 3)
Warte ab, vielleicht ist die Moser bald tot.

Oh holde Maid,
wann ist es soweit?

Die Moser ist schon ganz kirre.
Erkennt denn keiner die wirkliche Irre?

Oh holde Maid,
wann ist es soweit?


Lobgesang für die holde Maid

1)  Kurz nach der Einleitung des gerichtlichen Betreuungsverfahrens bekam die Moser Tinnitus, d.h. Ohrgeräusche.

 2) Seit dem 30.07.2009 muss die Moser unter den Folgen des gerichtlichen Betreuungsverfahrens leiden, das alleine durch den Polizeibericht im Auftrag der holden Maid verursacht wurde. Auch der seit Sommer 2013 bei verschiedenen staatlichen Institutionen vorliegende ausführliche Fragebogen zum Polizeibericht von der Moser für die holde Maid muss nicht bearbeitet werden. usw.
Heute am 17.03.2014 ca. 13.30 Uhr hat die Moser seit dem Morgen ständig Herzbeschwerden, die eindeutig von der Belastung dieses Falls auf dieser Homepage verursacht werden. Auch die Einnahme eines Medikaments seit Februar 2014 kann die Beschwerden nicht verhindern.

 3) Am 29.08.2013 erfuhr die Moser über eine Vorladung zum polizeilichen Verhör, dass ein Strafverfahren wegen Bedrohung gegen sie eingeleitet wurde. Auszug aus der späteren Staatsanwaltschaftsakte:
Sachverhalt beschrieben durch einen Polizeibeamten: Frau x (die holde Maid) fühlt sich bedroht. (ohne weitere Gründe).  Spätere Begründung der Staatsanwaltschaft: Die Veröffentlichungen im Internet.


Geändert am:   11.02.2022

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