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Straftat: Falsche Verdächtigung
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StGB § 164 Falsche Verdächtigung
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(1) |
Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von
Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder
öffentlich wider besseres Wissen
einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in
der Absicht verdächtigt,
ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen
ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.
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(2) |
Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in
Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen
wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art
aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere
behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu
lassen.
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(3) |
Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird
bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine
Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses
Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen.
In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei
Monaten bis zu fünf Jahren.
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M.E. hat Nachbarin-X bei
folgenden Ereignissen
die Straftat "Falsche Verdächtigung begangen": |
2009 |
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08.07.2009 ca.
15 Uhr |
Nachbarin-X |
Polizeirevier
Weil am Rhein
Polizist
Böning |
Aussagen
der Nachbarin-X gegenüber PM Polizist Böning vom
Polizeirevier Weil am Rhein
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Davon erfuhr ich erst 1 Monat später. |
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Folge:
Gerichtliches Betreuungsverfahren für mich |
2013 |
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12.08.2013 |
Gegnerische
Anwältin
Nachbarin-X |
Staatsan-
waltschaft |
Strafanzeige mit Falschaussagen im
Auftrag von Nachbarin-X
und ihrem Ehemann gegen mich.
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Folge:
Einleitung eines Strafverfahrens wegen Bedrohung (Wurde mangels
Tatbestand eingestellt, allerdings sehr hohe Rechtsanwaltskosten, daher
faktische Bestrafung) |
2014 |
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07.11.2014 |
Gegn.
Anwältin
Nachbarin-X |
Amts-
gericht |
2 C 1446/14 Klageerwiderung mit
Falschaussagen
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Folgen: Aktuelle Anwältin 10 weist weder schriftlich noch mündlich
auf die Falschaussagen hin, obwohl sie ausführliche schriftliche
Berichtigungen zur Klageerwiderung hatte. Daher
demütigendes,
beleidigendes Urteil der Richterin Dr. Puchinger |
2015 |
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Apr 2015 |
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07.04.2015 |
Gegen-
Anwältin
Nachbarin-X |
Landgericht |
3 S 24/15 Antrag auf Zurückweisung
der Berufung der Klägerin mit Begründung und falschen Angaben
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Folgen: Aktueller Anwalt 12 weist weder schriftlich noch mündlich
auf die Falschaussagen hin, obwohl er ausführliche schriftliche
Berichtigungen zur Klageerwiderung hatte. |
2017 |
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Nov. 2017 |
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22.11.2017 |
Nachbarin-X und Ehemann |
Polizei
POK L. |
Anzeige mit
Falschaussagen gegen mich. Eine Aussage davon am 28.11.
erfahren und berichtigt.
Alle Falschaussagen erst über eine Akteneinsicht am 4. Jan. 2018
erfahren.
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Folge: Strafbefehl am 22.12.2017,
Einspruch ab 10. Jan. 2018 bisher ohne Antwort bzw. ohne
Bearbeitungshinweise bzw. Entscheidung
(Schwerwiegende psychische Folter) Stand 5.6.2018 |
Kommentar am 3. Juni 2018 |
Diese Homepage belegt, dass die Polizei und die Staatsanwaltschaft
mehrfach gegen diesen rechtsstaatlichen Weg zu meinen Ungunsten,
aber zu Gunsten Nachbarin-X
untätig waren, nicht ermittelt oder nicht richtig ermittelt haben.
Damit wird Nachbarin-X
nicht als Wiederholungstäterin entlarvt.
Wie die Homepage belegt, macht sie zweimal Falschaussagen bei der
Polizei, Falschaussagen beim Amtsgericht, Falschaussagen beim
Landgericht und Falschaussagen bei der Staatsanwaltschaft.
Polizei und Staatsanwaltschaft haben sich nicht an die geltenden
Vorschriften eines
Ermittlungsverfahrens gehalten.
Amts-, Land-, Oberverwaltungs- und Verwaltungsgericht haben Beweise
zu meinen Gunsten verweigert, teilweise mehrfach. |
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