Skandal-Urteil vom Amtsgericht Lörrach aufgrund
eines Strafbefehls durch eine Strafanzeige von Nachbarin-X. Heute am 10. Januar 2025, sind es genau 7 Jahre nach der
persönlichen Abgabe meines Einspruchs gegen den Strafbefehl vom 22.
Dez. 2017,
d.h. ich habe den Einspruch am 10. Jan. 2018 abgegeben.
Laut Urteil vom Sept. 2019 bin ich schuldig, weil es bis heute (10.
Jan. 2025) vom Landgericht Freiburg im Berufungsverfahren kein
Urteil gibt.
Ich warte also seit 7 Jahre auf Gerechtigkeit.
Bei der Zustellung des Strafbefehls am 28. Dez. 2017 war nur eine
angebliche mündliche Aussage von mir enthalten, die ich nicht
gemacht habe.
Als angebliche Zeugen waren Nachbarin-X und ein junger Zeuge, der
seit einem Jahr gegenüber von meinem Haus als Auszubildener tätig
war.
Er wohnt ca. 18 km entfernt und kann unmöglich wissen, was in der
Nachbarschaft seit 2009 passiert ist.
Erst in der Akteneinsicht am 4. Jan. 2018 entdeckte ich die
bösartigen Falschaussagen von Nachbarin-X über mich, für die es bis
heute keine Beweise oder Zeugen
gibt.
Die Staatsanwältin Schaper, später verheiratet und jetzt
Staatsanwältin Sauer hat diesen Strafbefehl beantragt. Richter Frick
hat den Strafbefehl ausgestellt. Ich
hatte nur 14 Tage Einspruchsfrist, aufgrund der Feiertage um die
Jahreswende waren es weniger, weil dafür die nicht sofortige
Akteneinsicht möglich war.
Die Falschaussagen von Nachbarin-X bezogen sich bis in das Jahr
2009.
Daher bezog ich auch meinen Einspruch bis ins Jahr 2009.
Durch die aktuelle Akteneinsicht gab es nun neu
100 Falschaussagen von Nachbarin-X,
für die sie bis heute (2025) keine Beweise braucht.
Alle Verteidigungsversuche wurden seit 2009 bis heute (2025)
von der Polizei und Justiz abgelehnt oder ignoriert.
Daher war mein Einspruch am 10. Jan. 2018 sehr umfangreich
und unter großem Druck erstellt.
Video von G. Moser www.polizei-justiz-anwaltsopfer.de,
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de, Auch: www.poules.de,
www.our-chicken.com, www.huehnerwelt.de usw.
https://youtu.be/ZSB8VpMjbtk
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