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Kostenerklärungen (nur ein Teil)
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Rechtskosten-Überblick etwas ausführlicher mit
Erklärungen
Stand: 9. Mai 2023
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30.07.2009, Donnerstag ca. 17 Uhr,
Rechtsfallbeginn für mich
Brief vom Amtsgericht über die Einleitung eines gerichtlichen
Betreuungsverfahrens gegen mich ohne Grundangabe, Zeit zur Anwaltssuche
und Rechtsbehelfsbelehrung. Einspruch schien nicht möglich zu sein.
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Anwalt 1: |
Durch Herumtelefonieren „empfohlen“.
Im Nachhinein war Anwalt 1 total die
falsche Wahl, was meine umfangreiche Dokumentation beweist.
Er informiert mich bei ersten und einzigen persönlichen Besuch, dass
mein Rechtsschutz für diesen Fall nicht zuständig sei.
Weil er für Familienrecht zuständig war, bekam ich als Neuling in der
Gerichts- und Staatsanwaltschafts-Branche den Eindruck, dass er nicht
für Strafrecht zuständig sei.
2012 bekam ich über die Rechtsanwältin Grether die Information, dass er
sie erfolgreich in ein Strafverfahren gebracht hatte.
Wenn es also um seine persönlichen Belange geht, kann er knallhart
vorgehen. Es scheint aber noch mehr juristische Verfahren gegeben zu
haben, bei denen er ähnlich vorgegangen ist.
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Anwalt 2: |
Aufgrund eines Hundevorfalls, den ich nicht gesehen habe.
Meine Bobtail-Hündin verhielt sich angeblich zum Nachteil von
Nachbarin-X und ihrem Ehemann. Ebenfalls umfangreich dokumentiert.
Anwalt 2 kam deswegen zu mir nach
Hause. Dabei zeigte ich ihm zusätzlich die Unterlagen zu meine
Parkplatz-Einspruch.
Weil dafür der damalige Bürgermeister May zuständig war, den er gut
kannte,
lehnte er eine anwaltliche Vertretung für mich ab und ich musste nur
226,10 € Beratungsgebühr bezahlen. Online-Dokumentation dazu.
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Anwalt 3: |
Weil Anwalt 1 meine Wünsche per Email
an ihn ignoriert hatte und Ende Oktober 2009 von sich aus das Mandat
beendet, hatte ich eine Weile keinen Anwalt.
Anfang Oktober 2009 erstellte ich meine erste Strafanzeige in meinem
Leben.
Es war eine Strafanzeige gegen meine Nachbarin-X, von der Staatsanwältin
Dr. Reil, abgelehnt wurde. Nach meiner Beschwerde wurde sie auch von der
Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe abgelehnt. Online-Dokumentation
dazu.Schließlich fand ich Anwalt 3,
der sehr gemäßigt sein schien, war mir am Anfang auch recht war.
Im Laufe der Jahre und mit mehr Erfahrungen war er im Nachhinein total
ungeeignet.
Beispiel: Sein Schreiben an meine Nachbarin-X war und ist eine
totale Lachnummer. Daher war für mich klar, dass sie darauf nicht
antworten wird.
Seine Schreiben per Email im rtf- oder .txt-Format waren so schlecht,
dass ich sie für mich nochmals bearbeitet werden mussten.
Daher existieren nicht immer Original-Schreiben von ihm.
Am Anfang wollte ich ihm mal Nachhilfe in Textverarbeitung geben,
weil er keine/n Mitarbeiter/in hatte. Zum Glück habe ich ihm dies nicht
vorgeschlagen.
Zu einem im Nachhinein schlechten Anwalt brauche ich keine
Textverarbeitungshilfe anbieten.
Auch er stellte sein Mandat 2010 ein, was ich allerdings sehr spät
merkte, weil ich schon oft sehr geduldig bin.
Vermutlich hat er sich dazu entschlossen, als er von mir eine Email
bekam, dass ich klagen wollte.
In Gesprächen mit ihm habe ich auch erfahren, dass andere Mandanten
mit ihm unzufrieden sind.
Das war wohl in der Anfangsphase, als ich ihn lobte, wie gemäßigt er
vorging.
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Am Jahresende 2009 sind also 2.182,03 € reine Anwaltskosten
entstanden,
d.h. ohne Verwaltungskosten, Fahrkosten und Arztkosten durch die brutale
Rechtsbelastung.Siehe
Online-Dokumentation: Zeitreihe 2009
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Keine Anwalts- und Gerichtskosten,
aber diverse Verwaltungskosten, Fahrkosten und Arztkosten durch die
brutale Rechtsbelastung. Wahrscheinlich auch telefonische
Anwaltserstkontakte, die ich nicht dokumentiert habe.Neu: Es entstehen Homepage-Kosten, weil ich ab Dezember 2011 die
Informations-Homepage über gerichtliche Betreuungsverfahren für
Erwachsene veröffentlicht habe:
Info-Webseite:
Gerichtliches Betreuungsverfahren für Erwachsene:
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de
Es war mein Weihnachtsgeschenk für das Amtsgericht Lörrach.
Siehe Online-Dokumentation: Zeitreihe
2011
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Anwältin 4 war die erste, die
anhand meiner Unterlagen erkannt hat, dass die Staatsanwaltschaft in
meinem Fall hätte aktiv werden sollen. Sie war sehr verarmt und auch umstritten. Daher konnte
Anwalt 1 sie erfolgreich vermutlich in
diesem Jahr mit einem Strafverfahren belasten. Mehr weiß ich nicht.
Daher habe ich ihr zuerst einen warmen Parka und als ich dann die
Computersituation (Nur 1 PC) gesehen hatte, habe ich ihr ein Notebook
mit Tasche geschenkt.
Eine Zeitlang war ich mit ihr befreundet, so dass sie auch mal einige
Tage bei mir gewohnt hat und ich habe sie oft besucht. Einmal habe ich
sie in einer juristischen Sache begleitet, und zwar als seelischen
Beistand.
2012 habe ich zuerst alleine Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft
bekommen. Dabei habe ich sehr unerfreuliches entdeckt, eine Beiakte.
Bald darauf konnte Anwältin 4
Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft nehmen und ich durfte sie
begleiten. Sie hat ein wenig Aufsehen erregt, weil sie laut zu meinen
ungerechten Fall wurde. Mir hat das sehr gut getan.
Als dann herauskam, dass die Beiakte fehlte, wollte man sie ihr nicht
geben, weil die zuständige Staatsanwältin Dr. Reil nicht anwesend war.
Nachdem sie wieder etwas laut geworden war, bekam sie doch die Beiakte.
Später erstellte Sie ein Schreiben an das Oberlandesgericht.
Der Inhalt hat mich sehr amüsiert.
Aber sie hat sich kurz und prägnant ausgedrückt, während von mir viele
ausführliche Schreiben kamen.
Hier ging es um die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft in meinem
Fall und dass das eine grobe Rechtsverletzung war.
Als dann eine abschlägige Antwort kam, meinte sie, dass ich jetzt zu
einem höheren Gericht kann. Leider war meine Anwaltssuche mit
Telefonaten erfolglos.
Dazu habe ich keine Aufzeichnungen gemacht.
Weil Anwältin 4 aber leider
gesundheitlich beeinträchtigt war und ein Suchtproblem hatte, konnte sie
mich nicht weiter vertreten.
Nach einiger Zeit hatte ich keinen Kontakt mehr mit ihr.
Das Haus, in dem sie wohnte, ist irgendwann in der Folgezeit abgebrannt.
Seither habe ich nichts mehr von ihr gehört. Ich befürchte, dass sie
womöglich nicht mehr am Leben ist, weil sie ein ähnliches Alter wie ich
hatte.
Ab und zu suche ich online nach ihr.
Am Jahresende 2012 sind also 1289,46 €, davon
1162,33 € Anwaltskosten, entstanden,
d.h. ohne Verwaltungskosten, Fahrkosten und Arztkosten durch die brutale
Rechtsbelastung.
Siehe Online-Dokumentation: Zeitreihe
2012
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2013
Positive, dann negative Erfahrungen mit einem Journalisten von März
2010 bis 2013.
Letztendlich ist er ohne Vorwarnung sofort mit einem Rechtsanwalt
vorgegangen.
Wie die Ereignisse belegen, habe ich ihm auch Material und Ideen zum
künftigen Zeitungsartikel geschickt. Er ließ sich lange Zeit. Als der
Artikel erschien habe ich ihn auf meiner Homepage veröffentlicht. Weil
die relativ neu war, gab es nicht viele Aufrufe. Weil eine gute Bekannte
mir ihn empfohlen hatte, hätte er sich erst mal an mich wenden können
und ein Honorar verlangen, was ich auch bezahlt hatte.
Aber so fand ich sein Verhalten unverschämt, so dass ich mich wehrte
bis zu einem Amtsgerichtsurteil. Das gab mir teilweise recht und ich
musste einen Teilbetrag zahlen.
Weil ich aber keine Erfahrungen mit einem Gerichtsurteil hatte,
kannte ich den Verfahrensablauf nicht. Ich zahlte dann relativ schnell
bzw. zu früh, aber nicht dem üblichen Ablauf entsprechend.
Erst einige Jahre später mit mehr Gerichtserfahrung stellt ich fest,
dass ich zuviel bezahlt hatte.
Natürlich hat mir dies weder der zuständige Anwalt noch der Journalist
mitgeteilt.
401,88 € Zahlungen an den Rechtsanwalt eines Journalisten, der
gegen mich vorgegangen ist.
Siehe Online-Dokumentation:
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/presse.htm
und
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/presse1.htm
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Das erste Strafverfahren in meinem Leben gegen mich Bald
darauf wurde tatsächlich ein Strafverfahren wegen Bedrohung gegen
mich eingeleitet, obwohl ich keine Bedrohung im Sinne des
Strafrechts begangen habe.
Seit 2009 versuche ich mich mit allen möglichen Mitteln gegen die
Inhalte und die Folgen im Polizeibericht zu wehren.
Ich fand eine neue Anwältin (Rechtsanwältin Nr. 6), die
bereit war, mich im Strafverfahren zu vertreten.
Gleich beim ersten Gespräch gab sie mir ihre Honorarvereinbarung
bekannt, die ich ohne Hinterfragen akzeptiert. Beim ersten Gespräch
habe ich ihr auch mitgeteilt, dass ich sicher keine Bedrohung im
Sinne des Strafrechts begangen habe, weil ich dies über eine
Internetrecherche festgestellt habe.
Das Verfahren wurde nach Akteneinsicht und mit Hilfe eines kurzen
Briefes an die Staatsanwaltschaft gegen mich eingestellt. Dies war
auch die erste Strafanzeige in meinem Leben, aber eine sehr teurer.
Durch die hohen Anwaltskosten und die Aufregung bin ich faktisch
doch bestraft worden.
Obwohl in diesem Strafverfahren wieder unwahre Aussage und
falsche Textinterpretationen gegen mich vorgebracht wurden, hat
diese Anwältin nicht dagegen getan. Sie nahm Akteneinsicht und
schrieb einen kurzen Brief an die Staatsanwaltschaft, dass der
Tatbestand der Bedrohung nicht erfüllt sei und somit das Verfahren
einzustellen ist.
Erst hinterher bekam ich die Aktenkopien und konnte so die
unwahren Aussagen über mich erfahren.
Aufgrund dieser Erkenntnisse schrieb ich eine Strafanzeige
wegen Verleumdung mit ausführlichen Begründungen, die natürlich
abgelehnt wurde.
Von da an war klar, dass ich nichts mehr von der
baden-württembergischen Staatsanwaltschaft zu meinen Gunsten
erwarten kann.
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Weil Rechtsanwältin 6 einfach ihr Mandat beendet hat, obwohl
in der Strafanzeige wegen Bedrohung wieder Falschaussagen von
Nachbarin-X waren und meine Strafanzeigen dazu wie üblich abgelehnt
wurden,
hatte ich den Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft nur
Strafverfahren einleitet, wenn sie von einem Rechtsanwalt bzw. einer
Rechtsanwältin geschrieben wurde, auch wenn das Schreiben dazu noch so
miserabel ist.
Siehe Online-Dokumentation: Zeitreihe
2013
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Daher nahm ich gegen Jahresende Kontakt mit einem Rechtsanwalt aus
Baden-Baden (Anwalt 7) aus. Er hatte
einen sehr guten Ruf als Strafverteidiger und sollte gegen die
Falschaussagen von Nachbarin-X vorgehen.Sein Kontakt mit ihm zog sich
bis ins Jahr 2014 und weil er Anfang dieses Jahres Akteneinsicht bei der
Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft nahm, glaubt ich, dass
er mir doch helfen würde.
Nach Ablauf einer Frist bei der Staatsanwaltschaft erklärt er mir,
dass Eingaben nichts bringen würden. Ehe eine zivilrechtliche
Vorgehensweise.
Das zog sich wieder bis in dem Sommer 2014 hin, wobei er mir
vortäuschte, eine Klage eingereicht zu haben, was nicht der Fall war.
Vermutlich ab 2015 durfte er nicht mehr als Anwalt tätig sein.
Er schuldet mir noch über 3000 Euro, auf die ich trotz Gerichtsurteil
vom Amtsgericht Baden-Baden keine Aussicht auf Rückzahlung habe, weil er
zahlungsunfähig ist. |
Rechtsanwalt 7
(Anwalt 7)November 2013 - Herbst 2014
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Diesen Anwalt fand ich per Suche im Internet. Ich
wollte einen weit entfernten Anwalt, der nichts mit dem Kreis
Lörrach zu tun hatte.
Ich wusste nicht, dass dies ein sehr bekannter Strafverteidiger ist.
Nach längerem Schriftwechsel hat er mich hintergangen. Konsequenzen
gab es für ihn nicht, weder von der Rechtsanwaltskammer noch von der
Staatsanwaltschaft. Außer einer Akteneinsicht bei der
Staatsanwaltschaft hat er für mich nichts mit Außenwirkung getan. |
Geleistete Zahlungen an ihn: 3.718,52 Euro
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Vermutlich hat der Anwalt in den Aktenordnern
entdeckt,
dass Polizei, Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht,
Staatsanwaltschaft und der Petitionsausschuss von
Baden-Württemberg
kaum oder gar nichts zu meinen Gunsten tun.
Dann konnte er mich natürlich auch hintergehen
und keine gewünschte Endabrechnung zuschicken.Möglicherweise
war mein Fall aber doch mit zuviel Arbeit verbunden,
wenn man den
Klageplan und den
Klageentwurf
von ihm liest. Andererseits bekam ich durch sein Verhalten in der Zeit danach den
Verdacht, dass er möglicherweise mit der Gegenseite kooperiert und
habe dazu eine Detektei in Anspruch genommen. Erst sehr spät ist mir
aufgefallen, dass er in seinen Schreiben nicht den üblichen Betreff
"Moser gegen Nachbarin-X" verwendet, sondern nur meinen Namen.
Hier im Ort gibt es die höchsten Baupreise in der Umgebung. Es gibt
kaum Grundstück zu kaufen. Sofort bei Beginn meines Rechtsfalls kam
mir der Verdacht, dass meine Nachbarn indirekt versuchen, an mein
Grundstück zu kommen. Dies ist auf Dauer möglich, wenn es gelingt,
die Eigentümerin zu entmündigen.
Ich weiß auch, dass meine Nachbarn ein zum Verkauf angebotenes
Haus besichtigt haben und dort wie arrogante Neureiche aufgetreten
sind. Auf meinem Grundstück gibt es auch ein Nebengebäude, in dem
man lange Gegenstände, wie Fußbodenbeläge lagern könnte. |
Da mich Anwalt 7 im Stich gelassen hat, reichte ich im September
2014 meine erste selbstgeschriebene Klage gegen Nachbarin-X beim
Amtsgericht Lörrach ein.
Dann zog ich sie wieder zurück, was natürlich auch mit Kosten
verbunden war und reichte im Oktober 2014 eine neue Klage gegen
Nachbarin-X ein.
Also fielen Gerichtskosten an.Im November 2014 kam die
Klageerwiderung mit neuen Falschaussagen von Nachbarin-X von der
gegnerischen Anwältin.
Und jetzt kam ein fataler Fehler von
mir:
Ich wusste nicht, dass man innerhalb von 14 Tagen wieder auf eine
Klageerwiderung schriftlich antworten darf. Ich dachte, dass dann
nur während einer Gerichtsverhandlung möglich ist.
Ich suchte daher unter Zeitdruck eine Rechtsanwältin (Anwältin
10),
der ich natürlich die Berichtigung zur Klageerwiderung schriftlich
und ausführlich brachte.
Sie informierte mich, dass ich wahrscheinlich keine
Erfolgschancen hatte.
Ich wollte aber das Verfahren durchführen.
Wegen der angeblichen mangelnden Erfolgschancen
verteidigte sie
mich gegen die neuen Falschaussagen weder schriftlich noch mündlich
bei der Verhandlung, so dass ich offensichtlich verlor.
Erst nach der Verhandlung entdeckte ich bei einer
Online-Recherche, dass man auf eine Klageerwiderung antworten darf.
Daher habe ich das Mandat von Anwältin 10 beendet.
Von ihr gibt es in den Akten nur die Information, dass sie mich
vertritt und dann das Mandatsende.
Daher habe ich sie später beim Amtgericht Lörrach verklagt
und verloren. Dazu bekam sie nochmals ein Honorar und ich hatte
nochmals Gerichtskosten zu zahlen.
Kurz:
Laut Amtsgericht Lörrach muss eine Rechtsanwältin ihre Mandantin
gegen Falschaussagen weder schriftlich noch mündlichen verteidigen
und bekommt trotzdem ihr ursprüngliches Honorar und nochmals ein
Honorar wegen des neuen Verfahrens.
Um die Jahreswende suchte ich nach einer neuen anwaltlichen
Vertretung
und stieß schließlich auf Anwältin 11, bei der ich im Januar
2015 einen Termin hatte.
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Siehe Online-Dokumentation: Zeitreihe
2014 |
Am 8. Januar 2015 hat ich einen ersten Beratungstermin bei
Anwältin 11 und hatte dabei einen
sehr guten Eindruck von ihr.
Dieser Eindruck wurde gegen Monatsende ins Gegenteil verkehrt.
Ich wurde bis kurz vor Ablauf der Berufungsfrist hingehalten.
Ablauf siehe Anwältin 11
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Am 29. Januar 2015 nahm ich telefonischen Kontakt mit
Anwalt 12 auf.
Seinen Namen hatte ich aus der Strafverteidigerliste der
Rechtsanwaltskammer Freiburg. Diese gibt es inzwischen (2023) nicht
mehr, weil alle Anwälte bundesweit zusammengefasst sind. Dort kann
man m.E. nicht mehr eine solche Liste finden. Meine Erfahrung
ist aber schon länger her.Zuvor hatte ich den Namen von
Anwalt 12 gegoogelt: Bekannte
Lörracher Person, z.B. aktives Mitglied in der evangelischen Kirche,
aktives Mitglied in einer demokratischen Partei, diverse
Zeitungsberichte. Langjähriger Anwalt.
Schon am nächsten Tag konnte ich ihm Unterlagen mitbringen und er
konnte so noch die fast ablaufende Berufungsfrist einhalten.
Wieder hatte ich einen sehr guten Eindruck von ihm und
wurde blind vor Vertrauen. Daher akzeptiere
ich sehr dämliche Vorschläge von ihm, obwohl ich mich dabei sehr
wunderte. Angeblich gab es für mich keine andere Möglichkeiten.
Ich nahm sogar eine Kredit auf, später
einen zweiten, weil ich überzeugt war, dass er Gerechtigkeit für
mich erreichen konnte.
Im Laufe der Zeit wurde er zum
Albtraum für mich !!!
Ablauf siehe Anwalt 12, weitere
Links hier auf der Homepage zu ihm und die Zeitreihen 2015, 2016,
2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022.
Aktenzeichen beim Amtsgericht,
Landgericht, usw.
Verwaltungsgericht usw.
Er akzeptiert auch nicht meinen Entzug aller Vollmachten, ging dann
auch gerichtlich ohne Erfolg gegen mich vor, beleidigte mich dabei.
Die zuständigen Richter/innen fanden das wohl selbstverständlich.
Für Teile davon wurde er von Anwalt 14
verklagt, für den Rest habe ich es erfolglos versucht.
Anwalt 12 hat die meisten
Kosten verursacht ohne einen einzigen rechtlichen Erfolg.
An meine inhaltlichen Wünsche hat er sich nicht gehalten.
Am 18.12.2020 habe ich von Anwalt 16 erfahren, dass Anwalt
12 eine Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung eingelegt hat.
Also ging das Verfahren weiter bis mindestens in Jahr 2021. Seither
habe ich keine Nachricht mehr von Anwalt 16, obwohl ich ihn um alle
Aktenkopien gebeten habe.
Siehe Online-Dokumentationen:
Zeitreihe
2015, Zeitreihe
2016, Zeitreihe 2017,
Zeitreihe
2018, Zeitreihe
2019, Zeitreihe
2020
Vermutlich auch 2021, aber ich habe keine Informationen dazu |
Durch Anwalt 12 verursachte
Kosten 2015 |
Datum |
Zahlungsgrund |
Verlangt |
Bezahlt |
30.01.2015 |
3 S
24/15
Brief: Honorarvorschuss |
300,00 € |
|
02.02.2015 |
3 S
24/15 Vorschuss für Anwalt 12
bezahlt |
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300,00 € |
03.02.2015 |
3 S
24/15 Anwaltshonorar Nr. 2
unerwarteter Aktenberg |
|
700,00 € |
18.02.2015 |
3 S
24/15
Zwischenrechnung über 1368,93 Euro und bisherige Bezahlung 1000 € |
1.368,93 €
|
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19.02.2015 |
3 S
24/15
Anwaltsrechnung vom
18.2.2015 über 1368,93, bezahlt 1000 € |
|
368,93 € |
18.05.2015 |
Anwaltshonorar für
umfangreiche Schriftsätze an das Landgericht FR |
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700,00 € |
27.05.2015 |
Anwaltsrechnung,
bezahlt 2.068,93 € Gutschrift 134,53€ |
1.934,40 € |
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21.07.2015 |
Außergerichtliche Bemühungen
Rechnung mit früheren
Beträgen verrechnet, Vorschuss 135,34 |
564.66 € |
|
11.08.2015 |
Landratsamt
Rechnung vom 11.08.2015 |
199,54 |
|
14.08.2015 |
Landratsamt
Rechnung vom 11.08.2015
bezahlt |
|
64,20 € |
21.09.2015 |
4 K 2170/15
Rechnung für die Klage
gegen die Polizei 492,54 € |
492,54 € |
|
23.09.2015 |
4 K 2170/15
Rechnung für die Klage
gegen die Polizei 492,54 € |
|
492,54 €
|
23.11.2015 |
4 K 2170/15 und 4/ 2249/15
Kostenrechnung
in Höhe von 865,37 |
865,37 € |
|
25.11.2015 |
4 K 2170/15 und 4/ 2249/15
Rechnung vom 23.11.2015
zu |
|
865,37 € |
|
|
verlangt |
bezahlt |
2015 |
Verschiedene Kosten in diesem Jahr |
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Zahldatum |
Empfänger/in bzw. Zahlungsgrund |
Betrag |
05.01.2015 |
Mitgliedsbeitrag Bonner Initiative für Gewalt im
Alter e.V. (HsM) Mitglied wegen dieses Rechtsfalls
Mehr1....
Mehr2....
Mehr3... |
100,00 € |
08.01.2015 |
Anwältin 11 |
150,00 € |
28.01.2015 |
Online-Anwalt |
56 € |
02.02.2015 |
Anwältin 11 |
76,10 € |
02.02.2015 |
Anwalt 12 |
300,00 € |
03.02.2015 |
Anwalt 12 |
700,00 € |
06.02.2015 |
Online-Anwalt |
54 € |
07.02.2015 |
Online-Anwalt |
100 € |
18.02.2015 |
Anwalt 12 |
368,93 € |
18.05.2015 |
Anwalt 12 |
700,00 € |
03.06.2015 |
Landesoberkasse (Landgericht Berufung) |
584,00 € |
29.06.2015 |
2 schwarze Tonerkartuschen |
78,40 € |
06.07.2015 |
5 Versandboxen für Ordner für TV-Anwalt |
11,01 € |
08.07.2015 |
Gebühren für 3 Pakete an TV-Anwalt |
27,47 € |
14.08.2015 |
5 Pä. Tintenpatronen für Multi-Drucker |
86,50 € |
14.08.2015 |
Anwalt 12 |
64,20 € |
21.09.2015 |
2 Heftgeräte (dünn u. dick) u. Heftklammern |
40,53 € |
23.09.2015 |
Anwalt 12 |
492,54
€ |
28.09.2015 |
TV-Anwalt |
40,00 € |
13.10.2015 |
TV-Anwalt |
100,00 € |
14.10.2015 |
Landesoberkasse (K 2170 Polizei) |
438,00 € |
29.10.2015 |
Landesoberkasse (4 K 1908/15 Landratsamt Lörrach) |
438,00 € |
02.11.2015 |
Landesoberkasse (4 K 2449/15 Landratsamt ) |
438,00 € |
19.11.2015 |
Schwarzer Toner, Doppelpack |
84,90 € |
25.11.2015 |
Anwalt 12 |
865,37 € |
01.12.2015
|
Plan International e.V. statt Anwaltskosten
für
Nachbarin-X |
1.650,00 €
|
10.12.2015 |
Belichtungstrommel für Laserdrucker |
80,89 € |
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Zinsen für den Rechtskredit |
823,38 € |
mehrere |
Ungefähre Domainkosten für
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de und
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de |
27,13 € |
|
Summe: |
8.228,52 € |
Die Anwalts- und Gerichtskosten entstanden hauptsächlich durch Anwalt 12,
der sich nicht an meine Wünsche hielt und anscheinend keine große Ahnung
von der Verwaltungsgerichtsbarkeit hatte. Sein erster Klageversuch für
mich war ein Fehlschlag, durch seine "Verbesserung" und dem Widersetzen
entstanden viele Aktenzeichen. Siehe
Verwaltungsgericht Freiburg |
Durch Anwalt 12 verursachte
Kosten 2016 |
Datum |
Zahlungsgrund |
Verlangt |
Bezahlt |
Nicht bezahlt |
21.07.2015 |
Außergerichtliche Bemühungen
Rechnung mit früheren
Beträgen verrechnet, Vorschuss 135,34 |
564.66 € |
|
|
11.08.2015 |
Landratsamt
Rechnung vom 11.08.2015 |
199,54 |
|
|
14.08.2015 |
Landratsamt
Rechnung vom 11.08.2015
bezahlt |
|
64,20 € |
|
21.09.2015 |
4 K 2170/15
Rechnung für die Klage
gegen die Polizei 492,54 € |
492,54 € |
|
|
23.09.2015 |
4 K 2170/15
Rechnung für die Klage
gegen die Polizei 492,54 € |
|
492,54 €
|
|
23.11.2015 |
4 K 2170/15 und 4/ 2249/15
Kostenrechnung
in Höhe von 865,37 |
865,37 € |
|
|
25.11.2015 |
4 K 2170/15 und 4/ 2249/15
Rechnung vom 23.11.2015
zu |
|
865,37 € |
|
19.01.2016 |
1 S 2276/15
Rechnung für
Verw.gerichtshof 143,39 |
143,39 € |
|
143,39 € |
21.01.2016 |
2 C 1840/15
Rechnung für
Nichtigkeitsklage vom 28.12.2015: 492,54 |
492,54 € |
|
492,54 € |
26.04.2016 |
4 K 2449/15
Kostenrechnung 492,54
wegen |
492,54 € |
|
492,54 € |
28.04.2016 |
4 K 1908/15
Kostenrechnung
258,27
für |
258,27 € |
|
258,27 € |
03.05.2016 |
4 K 2590/15 und 4 K
2591/15
Kostenrechnung 312,28
für |
312,28 € |
|
312,28 € |
19.05.2016 |
4 K 2449/15
Kostenrechnung 454,34
für ersetzt Rechnung vom 26.4.2016 |
454,34 € |
|
454,34 € |
20.05.2016 |
4 K 2170/15
Kostenrechnung 100,33
für, bezahlt 492,54 am 25.9. und 432,68 am 27.11. |
100,33 € |
|
100,33 € |
27.05.2016 |
4 K 1908/8 bis 4 K 2591/15
Kostenrechnung 120,60
für alle K Landratsamt bez. 22.7. 611,78 bzw. 632,22 |
120,60 € |
|
120,60 € |
22.12.2016 |
Rechnung über 3000 Euro
wegen Persönlichkeitsverletzung (Rufschädigung) |
3000,00 € |
|
3000,00 € |
10.03.2017 |
3 C 83/17
Kostenfestsetzungsantrag wegen meinem
misslungenem zweiten Antrag auf einstweilige Verfügung |
22,50 € |
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29.05.2017 |
3 C 83/17
Kostenfestsetzungsbeschluss
22,50 € + Verzinsung |
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23,00 € |
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16.06.2017 |
Rechnung über 1977 Euro
wegen Persönlichkeitsverletzung (Rufschädigung) |
1977,00 € |
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1977,00 € |
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Summen von 2015 - 2017: |
10.400,63 € |
3.491,04 € |
7.351,29 € |
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verlangt |
bezahlt |
nicht bezahlt |
2016 |
Verschiedene Kosten in diesem
Jahr |
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Zahldatum |
Empfänger/in bzw. Zahlungsgrund |
Betrag |
Feb. 2016 |
Anwalt 13 |
226,10 € |
Feb. 2016 |
Anwalt 14 |
357,00 € |
28.03.2016 |
Verwaltungsgerichtskosten |
473,05 € |
28.03.2016 |
Verwaltungsgerichtskosten |
302,50 € |
02.07.2016 |
2 neue Tastaturen, eine davon für Rechtsfall |
14,99 € |
mehrere |
Ungefähre Domainkosten für
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de und
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de |
27,13 € |
07.09.2016 |
Zwei schwarze und eine gelb Tonerkartusche für den Laserdrucker |
138,80 € |
07.10.2016 |
farbige Einlegemappen für die Unterlagen an den Europäischen
Gerichtshof |
22,27 € |
20.10.2016 |
Gebühren für 2 Pakete an den Europäischen Gerichtshof |
52,98 € |
06.12.2016 |
Überweisung an den Gerichtsvollzieher aufgrund des Beschlusses vom
Landgericht Freiburg |
1740,00 € |
21.12.2016 |
Meine beiden Drucker von 2013 und 2014 für diesen Rechtsfall
sind nicht mehr zuverlässig. Einer druckt nicht mehr scharf, der
andere streikt zwischendurch mit versch. Fehlermeldungen. Daher
neuen Laserdrucker und Toner bestellt. |
713,67 € |
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Zinsen für den Rechtskredit |
934,91 € |
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Summe: |
5.445,12 € |
Durch Anwalt 12 verursachte
Kosten 2017 |
Datum |
Zahlungsgrund |
Verlangt |
Bezahlt |
Nicht bezahlt |
16.06.2017 |
Rechnung über 1977 Euro
wegen Persönlichkeitsverletzung (Rufschädigung) |
1977,00 € |
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1977,00 € |
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Summen von 2015 - 2017: |
10.400,63 € |
3.491,04 € |
7.351,29 € |
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Diese Aufstellung ist noch nicht
vollständig !!!!! |
verlangt |
bezahlt |
nicht bezahlt |
2017 |
Verschiedene Kosten in diesem Jahr |
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Zahldatum |
Empfänger/in bzw. Zahlungsgrund |
Betrag |
05.01.2017 |
3 T 280/16 (1 M 1200/16) Landesoberkasse |
30,00 € |
23.01.2017 |
10 C 414/16 Landesoberkasse |
35,00 € |
27.01.2017 |
5 C 1601/16 Landesoberkasse |
381,00 € |
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3 Fahrten zu Anwalt 14 (Summe ca. 810 km) ca. |
90,00 € |
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Noch keine Veröffentlichung |
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Noch keine Veröffentlichung |
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Zinsen für den Rechtskredit |
579,56 € |
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Zwischensumme Anwalts- u. Gerichtskosten 2.660,14 € |
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Summe: |
3216,39 € |
2018 |
Verschiedene Kosten in diesem Jahr |
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Zahldatum |
Empfänger/in bzw. Zahlungsgrund |
Betrag |
14.03.2018 |
Bahnfahrt zu Anwalt 14 |
73,00 € |
18.04.2018 |
Landesoberkasse 3 C 449/18 |
438,00 € |
20.07.2018 |
Landesoberkasse 3 C 449/18 Gutschrift |
- 57,00 € |
17.08.2018 |
Zahlung an Anwalt 12 wegen verlorener Klage 3 C 449/18 |
588,80 € |
09.10.2018 |
GV im Auftrag von Anwalt 12 3 C 449/18 |
48,15 € |
27.12.2018 |
Noch keine Veröffentlichung |
...... |
28.12.2018 |
Noch keine Veröffentlichung |
...... |
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Zinsen für den Rechtskredit |
242,69 € |
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Zwischensumme Anwalts- u. Gerichtskosten |
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Summe: |
1.586,76 € |
2019 |
Verschiedene Kosten in diesem Jahr |
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Zahldatum |
Empfänger/in bzw. Zahlungsgrund |
Betrag |
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Noch keine Veröffentlichung |
........ |
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Noch keine Veröffentlichung |
........ |
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Noch keine Veröffentlichung |
........ |
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Noch keine Veröffentlichung |
........ |
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Noch keine Veröffentlichung |
........ |
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Noch keine Veröffentlichung |
........ |
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Zinsen für den Rechtskredit |
68,77 € |
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Zwischensumme Anwalts- u. Gerichtskosten |
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Summe: |
2.639,04 € |
Porto und Verwaltungskosten, z.B. Einwurf-Einschreiben. Druckerkosten
für Tinten- und Laserdrucker. Die Drucker brauche ich hauptsächlich für
meinen ungerechten Rechtsfall. |
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