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Lörrach, 23.11.2015
Kostenrechnung
Entschädigung in Höhe von 2x Terminsgebühr
wegen Abbruch der Prozessvertretung in Ihren
Verwaltungsrechtssachen des Verwaltungsgerichts Freiburg:
4 K 2170/15 und 4 K 2449/15
Leistungszeit: 18.9.2015 bis 14.11.2015
(Erhalt der Verfügungen/Mitteilung des: Gerichts vom 12.11.2015)
Vollmachten vom 26.5.2015 und vom 15.7.2015
Streitwert-Beschlüsse vom 18.9.2015 (EUR 5.000) und vom
22.10.2015
(EUR 5.000)
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Entschädigung 4 K 2170/15 |
EUR |
363,60 |
Entschädigung 4 K 2449/15 |
EUR |
363,60 |
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EUR |
727,20 |
USt-Ausgleich (19%) |
EUR |
138,17 |
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Entschädigung |
EUR |
865,37 |
Ich bitte Sie höflich um Überweisung des Betrages.Im Falle
einer Fortführung Ihres Auftrages werde ich die Anrechnung auf
anfallende Terminsgebühren vornehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Rechtsanwalt 12
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Kommentar am 07.09.2016:
Diese Rechnung habe ich bezahlt. Inzwischen sind mir
Zweifel gekommen, ob diese Rechnung überhaupt rechtmäßig war.
Dafür einen Anwalt zu finden, der nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgersetz arbeitet, ist praktisch
unmöglich. Es gibt selten Anwälte, die gegen andere Anwälte
vorgehen. Wenn ja, dann mit Stundenhonoraren von 200 - 250 Euro
plus Mehrwertsteuer. |