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Justitia
  
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Rechnung von Anwalt 12


Anwalt 12-Adresse ....
 

An
Moser-Adresse

Lörrach, 27.5.2016

Meine Vergütungen in ihren Verwaltungsrechtssachen vor dem Verwaltungsgericht Freiburg: 4 K 1908/15 bis 4 K 2591/15
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Sehr geehrte Frau Moser,

das Verwaltungsgericht hat mir die Akteneinsichtnahme erlaubt.

Danach habe ich meine div. Kostenrechnungen überprüft und bin zu mehreren erheblichen Korrekturen gelangt, die ich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu beachten habe (RVG).
 

1. Ich berechne die anwaltliche Tätigkeit aus dem Mandat gegen den Landkreis Lörrach wegen Folgenbeseitigung mit den Aktenzeichen 4 K 1908/15,  4 K 2377/15, 4 K 2449/15 - als eine Angelegenheit im Sinne von §§ 15 und 23 RVG.

Daher nehme ich meine Kostenrechnungen vom 26.4.2016, 28.4.2016 und vom 19.5.2016 zurück und berechne meine Vergütung hiermit wie folgt neu:

Leistungszeit: 12.8.2015 his 12.11..2015

Streitwert: EUR 10.000,-- lt. Beschluss vom 27.1.2016 (4 K 2449/15)

 

  Verfahrensgebühr 1,3
RVG VV 3.100
mit Anrechnung 1/2 Geschäftsgebühr
v. 22.7.2015 ./.
725,40


 113,62
EUR


611,78
 
  Auslagenpauschale    20,00  
  USt-Ausgleich  (19%)   121,04 120,03
 

zusammen:

  752,82 751,81
 

Bezahlt:

./.

632,22  
 

Betrag:

  120,60 119,59
     
2. Die Kostenrechnung vom 3.5.2016 für die Tätigkeit wegen Beweissicherung - 4 K 2590 u. 2591/15 - nehme ich ebenfalls hiermit zurück - wegen Anrechnung auf die Verfahrensgebühren der Rechtszüge: 4 K 2449/15 und 4 K 2170/15 gemäß RVG Vorbemerkung 3 Abs.5.
 
3. Zusammenfassung:

Ich bitte Sie sonach, in den Angelegenheiten gegen Land Baden-Württemberg und gegen Landkreis Lörrach um die Regulierung folgender Kostenrechnungen:

   

 EUR

   
  Kostenrechnung 20.5.2016 (4 K 2170/15)

100,33

   
  Kostenrechnung 27.5.2015 (umseitig)

120,60

   
  Kostenrechnung 19.1.2016
(VGH 1 S 2276/15 Verweisung)

143,39

   
 

zusammen:

364,32

   

Daneben steht noch meine Kostenrechnung vom 21.1.2016 in Sachen Moser ./. Nachbarin-X wegen Wiederaufnahme des Verfahrens (Nichtigkeitsklage ) über EUR 492,54.

Ich hoffe, dass sich eine gerichtliche Festsetzung oder Auseinandersetzung vermeiden lässt und sehe der erbetenen Regulierung mit Interesse entgegen.

Mit freundlichen Grüßen
Anwalt 12
 


Kommentar am 14.08.2016:

Ich habe lebenslänglich eine Entmündigungsakte aufgrund des Polizeiberichts im Auftrag meiner Nachbarin-X und habe ständige, jahrelange unnütze Rechnungen, die faktische Bestrafungen sind.

Denk ich an Anwälte in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht.


Geändert am:   11.01.2019

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