Meine Nachbarin-X hat sich von 2009
bis 2015 bei der Polizei, beim Amtsgericht Lörrach, beim Landgericht
Freiburg und bei der Staatsanwaltschaft als "Betreuerin
für psychisch Kranke".
Daher glaubte ich, Anwalt Nr. 3, die Polizei, das Landratsamt Lörrach
und das Amtsgericht Lörrach, dass dies der Wahrheit entspricht.
Auf spätere Nachfrage bei einer weiteren Akteneinsicht beim Amtsgericht
war sie dort nicht als "Betreuerin" bekannt.
Weder die Polizei, noch die Justiz haben diese Berufsangabe überprüft,
obwohl ich dies wollte.Ab und zu recherchierte ich im Internet über
sie, fand aber nur Kommentare bei Amazon und die Information, dass sie
als nebenberufliche Tierkommunikatorin tätig sein soll.
Im November 2017 erstattet sie eine Anzeige mit weiteren Falschaussagen
über mich beim Polizeirevier Weil am Rhein und wies auf mein angebliches
Fehlverhalten seit dem Jahr 2009 hin. Dabei gab sie sich als
Sozialtherapeutin aus.
Daher kam ich in ein Strafverfahren und bekam einen
Strafbefehl.
Dazu ist immer noch nicht bekannt, wann die Berufungsverhandlung beim
Landgericht Freiburg sein soll.
Bei den Verteidigungsschreiben zweifelte ich ihre Berufsangabe an,
was Amtsgericht und Staatsanwaltschaft Lörrach natürlich ignorierten.
Diese Homepage beweist, dass Polizei und Justiz ihr völlig
vertrauen
und mir zugehörige rechtsstaatliche Beweise für meine Unschuld
verweigert haben.
24. Juli 2019, 11.25 Uhr:
Als ich an diesem Tag nach längerer Zeit im Internet nach
Nachbarin-X recherchiert habe,
entdeckte ich, dass Sie im Jahr 2018 seit 25 Jahren bei der Lebenshilfe
arbeite, und zwar im Werkstattbereich.
Unklar ist aber immer noch ihre berufliche Ausbildung und damit ihre
Angaben in den beiden Polizeiberichten
Laut Homepage der Lebenshilfe ist der Sozialtherapeut für diese
Werkstatt ein Mann und nicht sie.
Etwas später setzte ich mich mit der Lebenshilfe e.V. Lörrach, der
Zentrale und der Vorstandsvorsitzenden schriftlich in Verbindung und
informierte sie über meine Homepage.
Dazu gab es keine angemessene Reaktion der Lebenshilfe e.V.,
obwohl Nachbarin-X mit ihren
Falschaussagen gegen mich gegen die Satzung bzw. Vereinsziele der
Lebenshilfe verstößt.
Außerdem scheint es so zu sein, dass ich wohl der Sündenbock für ihren
Berufsfrust bin. Vermutlich ordnet sie mir seit 2009 unangenehme
Erlebnisse bei der Lebenshilfe mir zu.
Einige Zeit zuvor hatte ich bei Online-Recherchen festgestellt, dass
ihr Mann auch seit einer unbekannten Anzahl von Jahren in der gleichen
Werkstatt arbeitet. Mein Protestschreiben dazu hat die Lebenshilfe
natürlich abgewiesen.
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