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Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
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Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

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Polizeibericht erstellt im Auftrag meiner Nachbarin

Polizeirevier Weil am Rhein  09.07.2009 Aktenzeichen .....
(später: Eingegangen 14.7.2009 beim Landratsamt Lörrach)

Erstellt von  Polizist-x, PM und xyz PMA

Mitteilung über psychisch auffällige Person

Zeit 08.07.2009, 14.55 Uhr
Ort Gemeinde B , Straße x
AE Nachbarin-X geb. .....,  Ort geb.: ..... in ...... . AE whft.: Straße x, Gemeinde B,  Person Tel.: ........
Person Moser, geb.: ....... in Binzen, whft.: Straße x, Gemeinde B
Sachverhalt
Am 08.07.2009 erschien die o.a. Nachbarin-X ratsuchend persönlich beim Prev. Weil am Rhein und teilte folgenden Sachverhalt mit.

Sie selbst wohnt in Gemeinde B
 in der Straße x. In Unmittelbarer Nachbarschaft wohnt die oben genannte Frau Moser (Straße x).

Frau Moser gilt, so die Anzeigeerstatterin, in polizeilichen und familiären Kreisen als psychisch krank, jedoch wurden in dieser Sache bislang keine Maßnahmen getroffen. Sie selbst habe bisher ebenfalls keine weiteren Stellen von dem Zustand der Frau Moser in Kenntnis gesetzt.

Am gestrigen Tag (07.07.2009, 07.30-08.00 Uhr) erschien Frau Moser auf dem Gehweg Im Bereich der Anwesen Straße x und belästigte die auf der gegenüberliegenden Straßenseite arbeitenden Bauarbeiter mit lauten zurufen. Hierbei beschuldigte sie diese, mit dem Bagger ihre Festplatte am Computer kaputt gemacht zu haben und trug weitere haltlose, nicht zusammenhängende Beschuldigungen an die Bauarbeiter heran. Des weitere tobte sie in einer Psychose auf dem Gehweg herum.

Die o.a. AE welche Bauherrin der Baustelle ist, war bei diesem Vorfall ebenfalls anwesend und entschloss sich nach diesem Vorfall (ähnliche Vorfälle ereignen sich laut der Anruferin andauernd), die Polizei hinzu zu ziehen und dort um Rat zu fragen.

Maßnahmen

Der o.a. wurden zunächst die polizeirechtlichen Möglichkeiten erläutert. Bezüglich des Unterbringungsgesetztes mussten keine Hinweise gegeben werden, da die AE selbst als Betreuerin für psychisch Kranke arbeitet.
Auch auf Straf- und Privatrechtliche Möglichkeiten wurde die AE hingewiesen.
Ein Bericht an die Gemeinde B
 und das Landratsamt Lörrach wurde gefertigt. 

Polizist B, PM

  Spätere Interpretation dieses Berichtes von der Polizei:

Die Polizei muss neutral sein und alles in den Bericht schreiben, was die Anzeigeerstatterin angegeben hat.

Lange Zeit später gibt die Polizei einem Mitarbeiter des Landesbeauftragten für Datenschutz die Auskunft, dass es nur eine Anzeige über mich gibt, nämlich die der Nachbarin.
 

Meine Stellungnahme am 18.12.2009  gegenüber der Polizeidirektion
 

Handschriftlicher Vermerk auf dem Polizeibericht beim Amtsgericht Lörrachvermutlich August 2009
Kleiner Tipp: Digitalkamera für die Akteneinsicht mitnehmen

Geändert am:   04.09.2019

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