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Belastungen durch den
Polizeibericht und seine Folgen
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Fast jeden Morgen wache ich wie unter einem Schock auf, oft auch
mitten in der Nacht. Bei so einem langjährigen Fall kann ich nicht
mehr richtig schlafen und ruhig leben. Daher muss ich auch ein
Medikament einnehmen. Jeder Tag ist eine Demütigung für mich und ein
Triumph für meine Nachbarn-X, weil man sich sehr oft sieht.
Anlässlich des 9. Geburtstags meine Hündin war ich zu Besuch bei dem
Züchterehepaar. Ich habe von meinen Rechtsproblemen erzählt und
darauf hingewiesen, dass ich aufgrund dieser Probleme möglicherweise
nicht meine Hündin überlebe. Ansonsten würde ich bestimmt älter
werden. Wie hier gezeigt, wehre ich mich seit über 7 Jahren gegen
falsche und herabsetzende Aussagen. Neue falsche und demütigende
Äußerungen von Nachbarin-X sind dazugekommen. Daher ist es keine
Übertreibung, wenn ich von meinen Nachbarn-X, der Polizei, dem
Landratsamt Lörrach, den Zivilgerichten und der Staatsanwaltschaft
fertig gemacht werde.
Bis heute habe ich kein Recht auf von mir benannte Zeugen zu dem
Polizeibericht in diesem Fall. Die Rechtskosten fallen zu meinen
Lasten.
Ich beschuldige daher die oben genannten staatlichen
Institutionen der psychischen Folter mir gegenüber.
Zu den leicht
beweisbaren Aussagen gegen mich wird nichts getan. |
Obwohl ich Ende 2014 eine lange Zeugenliste beim Amtsgericht im
Rahmen meiner Klage eingereicht habe, wurde kein einziger Zeuge
geladen. Wieder ist dabei eine Panne passiert. Zur Klageerwiderung
der Gegenpartei habe ich nach einer Woche meine Argumente gegen
diese Klageerwiderung bei der neuen Anwältin abgegeben. Sie hat mich
nicht informiert, dass man innerhalb von zwei Wochen auf eine
Klageerwiderung schriftlich gegenüber dem Gericht antworten kann.
Diese Information habe ich erst zu spät über eine Online-Recherche
erhalten. Sie hat es nicht getan. Dann habe ich nochmals noch mehr
Argumente bei ihr abgegeben. Bei der mündlichen Verhandlung hat sie
mich zwar informiert, dass man Anträge abgeben kann. Sie hat aber
keine vorgeschlagen. Das Urteil fiel zu meinen Ungunsten aus. Ich
habe ihr dann das Mandat entzogen. Dann hat mich eine neue Anwältin,
mit der ich Berufung einlegen wollte hingehalten. Kurz vor Ablauf
der Frist zur Berufsklage habe ich einen neuen Anwalt gefunden.
Daher gibt es folgenden Brief an das Polizeirevier Weil am Rhein und
an die Polizeidirektion Lörrach (letztere existiert
nicht mehr wegen Umstrukturierung. Die nächste Instanz ist das
Regierungspräsidium Freiburg): |
G.M. 79589 Binzen, Tel. .................. |
Polizeirevier Weil am Rhein
Basler Straße 7
79576 Weil am Rhein
Aktenzeichen: 7236 / 2009 / PR |
Polizeidirektion Lörrach
Weinbrennerstraße 8
79539 Lörrach
Aktenzeichen: FEST E1 / 0300.8-1
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07.02.2015
Ihr Polizeibericht vom 9.7.2009 hat ein gerichtliches
Betreuungsverfahren ausgelöst, wird mindestens 10 Jahre in der
Betreuungsakte aufbewahrt und belastet mich seit über 5 Jahren
gesundheitlich, rechtlich, finanziell und rufmäßig.
Ich ertrage ihn daher nicht mehr.
Sehr geehrte Damen und Herren,
obwohl Polizeiberichte spätestens nach etwa 2 Jahren gelöscht
werden, ist dies bei dem oben genannten Bericht nicht der Fall.
Ihr Polizeibericht mein Leben völlig verändert, u.a. weil ich bis
heute kein Recht auf Zeugen und die darin enthaltenen Aussagen nie
geprüft und bewiesen wurden.
In Anlage 1 befindet sich der Polizeibericht, falls Sie ihn nicht
mehr in Ihren Akten haben.
Dazu ist anzumerken, dass Sie die Ablehnungen meiner Beschwerden und
die meines damaligen Rechtsanwalts ........... immer so formuliert
haben, dass die Aussagen von xy-Anzeigeerstatterin
richtig sind. Laut Polizeibericht haben Sie sie sogar beraten, indem
Sie ihre möglichen Rechte gegen mich genannt haben. Mich aber haben Sie weder
beraten noch auf meine möglichen Rechte hingewiesen, als ich
persönlich bei Ihnen war und Ihnen auch meine Betroffenheit in
erfolglosen Schreiben ausgedrückt habe..
Im Frühjahr 2010 haben Sie eine Nachbarschaftsbefragung abgelehnt.
Inzwischen halte ich dies für grob rechtswidrig. In Anlage 2 sind
Teile einer Rechtsauskunft bei einer
kürzlichen
Online-Rechtsberatung.
Seither gibt es eine Panne nach der anderen, auch mit
Rechtsanwälten.
Meine Rechtsanwaltskosten betragen bisher über 10.000 Euro.
Bei meinem letzten Versuch vor dem Amtsgericht Lörrach wurde kein
einziger Zeuge geladen. xy-Anzeigeerstatterin hat
neue, unwahre Vorwürfe gegen mich erhoben.
Ich habe schließlich selbst einige Zeugen angeschrieben, was mir
sehr schwer gefallen ist.
In Anlage 3 ist ein Beispiel dafür. Damit habe ich mir auch selbst
geschadet.
Da ich mit einem neuen Anwalt beim Landgericht Freiburg Berufung
gegen das letzte Amtsgerichtsurteil eingelegt habe und die
Berufungsgründe innerhalb der nächsten 3 Wochen genannt werden
müssen, erwarte ich von Ihnen, dass Sie endlich zu Ihrem Bericht
eine Zeugenbefragung in der Nachbarschaft durchführen, was natürlich
nach über 5 Jahren schwierig, aber nicht unmöglich ist.
Falls Sie eine Zeugenbefragung durchführen, wäre es nett, wenn ich
über die Art der Befragung und die Fragenformulierungen erfahren
könnte. Anlage 4: Zeugenliste
Mit freundlichem Gruß
G.M. |
Anlage 1 |
Polizeibericht |
Anlage 2 |
Online-Auskunft
Recht auf Zeugen bei einem Polizeibericht im Auftrag einer Nachbarin |
Anlage 3 |
Schreiben und Information an Nachbarn, was bisher
geschehen ist. (wird hier nicht veröffentlicht). Brief an einige Zeugen und
Befragungshinweise |
Anlage 4 |
Mögliche Zeugenliste (25 Adressen, davon teilweise
Ehepaare, d.h. über 40 mögliche Zeugen), |
Anlage 2 Online-Auskunft
Recht auf Zeugen bei einem Polizeibericht im Auftrag einer
Nachbarin-X
06.02.2015 08:53 | Preis: 54,00 € | Generelle Themen
Der Polizeibericht befindet sich auf
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/polizeibericht.htm
Zum Beweis der unwahren Aussagen haben Polizei, Staatsanwaltschaft
und die Zivilgerichtsbarkeit auf verschiedenen Ebenen bis heute das
Recht auf Zeugen verweigert.
In diesem Fall die Befragung der Nachbarschaft.
Zuerst wollte die Betroffene eine Nachbarschaftsbefragung durch die
Polizei.
Diese hat abgelehnt.
Der Polizeibericht wird seit über 5 Jahren in einer Betreuungsakte
aufbewahrt.
Nur er hat ein gerichtliches Betreuungsverfahren ausgelöst.
Antwort bei folgendem Link:
Link:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Recht-auf-Zeugen-bei-einem-Polizeibericht-im-Auftrag-einer-Nachbarin---f270741.html
Anmerkung hier im Brief: Kein rechtliches Gehör beim Landratsamt
Lörrach |
Antwort der Polizei am 12.02.2015 |
Az..............................
Ihr Schreiben vom 07.02.2015
Sehr geehrte Frau M,
in Ihrem Schreiben verlangen Sie die Zeugenbefragung von einer
Vielzahl von Personen durch das Polizeirevier Weil am Rhein.
Die Polizei wird z.B. im Falle von Straftaten tätig. Dabei vernimmt
sie selbstverständlich Zeugen.
Im konkret vorliegenden Fall ist allerdings eine Straftat nicht
erkennbar. So dass Zeugenvernehmungen nicht in Frage kommen.
Vorsorglich leite ich Ihr Schreiben der Staatsanwaltschaft Lörrach
zur Entscheidung weiter.
(Nachträglicher GM-Kommentar:
Bis zum 8.6.2015
keine Reaktion. Es war auch keine zu erwarten.)
Weiterhin leite ich Ihr Schreiben an das Amtsgericht Lörrach weiter
hinsichtlich des Löschungsantrags der Betreuungsakte.
(Nachträglicher GM-Kommentar: Bis zum
8.6.2015 keine Reaktion)
Nach meinem Kenntnisstand ist das von Ihnen beginnend in 2009
betriebene Verfahren abgeschlossen.
Leider muss ich Ihre Bitte Zeugenbefragungen durchzuführen
abschlägig bescheiden.
Mit freundlichem Gruß
xxx
Leiter der Führungsgruppe. |
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