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Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

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Nötigungsnotstand

 


Im August 2013 wurde von der Anwaltskanzlei der Anzeigeerstatterin des Polizeiberichts mit Klage vor Gericht und Strafanzeige wegen meiner Veröffentlichungen angekündigt.

Diese Homepage ist erst 2 1/2 Jahre nach dem mich belastenden Polizeibericht entstanden. Für die darin enthaltenden Falschaussagen wurden mir bis heute keine üblichen rechtsstaatlichen Mittel gewährt, obwohl ich sie sehr oft beantragt habe.
Diese Homepage zeigt auch, dass ich am Anfang gemäßigt vorgegangen bin, leider ohne Erfolg.

Im kürzlich eingeleiteten Strafverfahren wegen Bedrohung gegen mich, wurde ich wieder mit nicht konkretisierten Falschaussagen belastet:

"Seit mehreren Jahren verhält sich Frau G. Moser auffällig."

"Unsere Mandantin war vor ca. 4 Jahren bei der Polizei, da Frau Moser damals ein stark auffälliges Verhalten an den Tag legte. Unsere Mandantin wollte sich nur Rat holen ...."

Durch diese Homepage können alle Menschen, die mich kennen, feststellen,  wie ich mit Falschaussagen und juristischen Folgen zu Unrecht belastet werde, obwohl der Wahrheitsbeweis ganz leicht möglich ist. Dazu habe ich schon erfolglos Fragebögen Nr. 1  Nr. 2 ausgearbeitet, um der Polizei und der Staatsanwaltschaft Arbeit zu ersparen.
Ich muss gegen eine Übermacht von staatlichen Institutionen kämpfen, mit denen ich sonst in meinem bisherigen Leben nichts zu tun hatte.

Nötigungsnotstand

Ebenfalls lediglich als Entschuldigungsgrund angesehen wird der Nötigungsnotstand oder Befehlsnotstand. Hier beugt sich der Täter einer übermächtigen Drohung oder einem Befehl, um Gefahren von sich abzuwenden. Sowohl Drohung beziehungsweise Nötigung als auch Befehl müssen rechtswidrig sein. Gegen eine Rechtfertigung des Täters, der im Nötigungs- oder Befehlsnotstand handelt, spricht die aus der Rechtfertigung erwachsende Duldungspflicht des Opfers. Nach der herrschenden Auffassung wird daher diese Notstandsform dem entschuldigenden Notstand zugeordnet.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Notstand#N.C3.B6tigungsnotstand


Verschiedene Belastungen im Laufe der Jahre:

Horror seit 2009 Erfolglose Wiederholungen August 2013
Aktenberg   Psychische Gewalt Albtraum
Sturzunfall 2014 Persönlichkeitsbild in den Akten Mai 2014
Aktuelles 2015 Nötigungsnotstand Welttag
Keine Zeugen Krankenversicherungen Kredite
Fakt. Todesstrafe Zwangsvollstreckung riskieren Presse
September 2016   auffällig ???

Sargnägel

 

Geändert am:   04.09.2019

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