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Fortlaufende Beleidigungen durch Nachbarin-X
wegen meiner angeblichen Auffälligkeit
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Nachbarin-X darf mich über
Jahre hinweg beleidigen,
indem sie mich vor der Polizei, vor dem Amtsgericht, vor dem
Landgericht und der Staatsanwaltschaft als auffällig bezeichnen darf.
Konkrete Angaben muss sie nicht machen. |
8b. |
Unsere Mandantin war vor ca. 4 Jahren bei der Polizei, da Frau M.
damals ein stark auffälliges Verhalten an den Tag legte. |
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Quelle: |
Strafanzeige vom 12.08.2013 gegen mich |
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Kommentar: |
Entsetzliche Lüge, die nicht zu meinen Gunsten überprüft
wurde und
wird. Polizei, Zivilgerichte und Staatsanwaltschaft haben sich
geweigert, die Nachbarschaft als Zeugen zu befragen. Warum ist klar,
sonst wäre Nachbarin-X als drastische Lügnerin entlarvt worden. Von mir
aus könnten auch alle Einwohner von Binzen befragt werden. |
8c. |
Seit mehreren Jahren verhält sich Frau G. M. auffällig. |
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Quelle: |
Strafanzeige vom 12.08.2013 gegen mich |
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Kommentar: |
Schlimme Lüge, ohne konkrete Aussage und Beweisen,
eine jahrelange entsetzliche Belastung. |
8d. |
Nachbarin-X hat einen Vorfall vom 07.07.2009 geschildert.
Die Aussage von der Beklagten war weder drastisch,
noch entsprach sie nicht der Wahrheit. |
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Quelle: |
Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014 |
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Kommentar: |
Hier werden die Falschaussagen von 2009 nochmals bestätigt und ich
hatte wieder kein Recht auf Beweise zu meinen Gunsten. |
8e. |
Die Beklagte hat lediglich ihre Bedenken geäußert bezüglich des
Verhaltens der Klägerin. Sie hat sich Rat gesucht bei dem
Polizeirevier Weil am Rhein. Das Verhalten der Beklagten war nicht
rechtswidrig. Die Beklagte hat diese Ratsuche weder leichtfertig
vorgenommen, noch hat sie unwahre Tatsachen vorgetragen. Den
Wutausbruch der Klägerin hat es gegeben. Die Klägerin wirkte auf
alle Beteiligten sehr verstörend. Alle anwesenden Personen empfanden
das Verhalten der Klägerin als auffällig. Beweis:
Bauleiter y, 79400 Kandern |
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Quelle: |
Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015 |
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Kommentar: |
Hier werden die Falschaussagen von 2009 nochmals bestätigt und
ergänzt und ich hatte wieder kein Recht auf Beweise zu meinen
Gunsten. |
8f. |
Die Klägerin benahm sich in den vergangenen Jahren zuvor und auch
nach dem Vorfall äußerst merkwürdig.
Beweis: Ehemann von Nachbarin-X, b.b. Bauleiter y, Bruder der
Klägerin |
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Quelle: |
Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015 |
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Kommentar: |
Gelogen und eine schreckliche Demütigung, natürlich ohne konkrete
Angaben und Beweise.
Frechheit, meinen Bruder ohne sein Wissen noch zu nennen.
Er wohnt nicht in meiner Nachbarschaft. Wir führen jeweils ein
eigenständiges Leben.
Ihm wird daher ein falsche Aussage vor Gericht zugeordnet.
Dann noch einen Bauleiter zu nennen, der nicht hier ansässig ist.
Während der Bauarbeiten habe ich teilweise aus Rücksicht weiter weg
geparkt. Einem jungen Bauarbeiter habe ich mitgeteilt, dass ich mein
Auto gerne wegfahre, falls es stört.
Kurz:
Besondere Rücksichtnahme während der Bauphase des Neubaus von
Nachbarn-X gegenüber wird mit nicht konkreten, demütigenden,
falschen Äußerungen vor Gericht honoriert. Und das Gericht hat so
etwas kommentarlos akzeptiert.
Ich erinnere mich, dass ich einmal einen sperrigen Gegenstand
von der Blauenstraße zu meinem Haus transportiert habe. Nicht einmal
in diesem Fall habe ich aus Rücksicht in meinem Eingangsbereich
geparkt. |
36. |
Die Beklagte war auch nicht verantwortlich dafür, dass die
Klägerin zu einem psychiatrischen Gutachten gezwungen wurde.
Dies wurde offensichtlich vom Betreuungsgericht veranlasst.
Weiterhin ist anzumerken, dass die Klägerin bereits vor diesem
Vorfall auffällig war. Sie hat in der Vergangenheit wohl einen
Abschiedsbrief an ihren Bruder geschrieben. Dieser hat dann
ebenfalls die Behörden informiert.
Die Klägerin war und ist daher einschlägig bekannt.
Beweis: Adresse des Bruders |
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Quelle: |
Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014 |
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Kommentar: |
Blödsinn. Sie hat sich als kompetent ausgegeben, kannte sich aus.
Frechheit in der Formulierung und herabsetzenden Äußerungen mir
gegenüber. Dadurch hatte ich zunächst den Verdacht, dass mein Bruder
mit ihr kooperiert. Deswegen hatte ich ihn mit Hilfe einer
Rechtsanwältin angeschrieben. Der wusste aber nichts von seiner Nennung als
Zeuge und dem ihm zugeordneten Sachverhalt. |
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