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Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

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Fortlaufende Beleidigungen durch Nachbarin-X
wegen meiner angeblichen Auffälligkeit

Nachbarin-X darf mich über Jahre hinweg beleidigen,
indem sie mich vor der Polizei, vor dem Amtsgericht, vor dem Landgericht und der Staatsanwaltschaft als auffällig bezeichnen darf.
Konkrete Angaben muss sie nicht machen.

8b. Unsere Mandantin war vor ca. 4 Jahren bei der Polizei, da Frau M. damals ein stark auffälliges Verhalten an den Tag legte.
  Quelle: Strafanzeige vom 12.08.2013 gegen mich
  Kommentar: Entsetzliche Lüge, die nicht zu meinen Gunsten überprüft wurde und wird. Polizei, Zivilgerichte und Staatsanwaltschaft haben sich geweigert, die Nachbarschaft als Zeugen zu befragen. Warum ist klar, sonst wäre Nachbarin-X als drastische Lügnerin entlarvt worden. Von mir aus könnten auch alle Einwohner von Binzen befragt werden.

8c. Seit mehreren Jahren verhält sich Frau G. M. auffällig.
  Quelle: Strafanzeige vom 12.08.2013 gegen mich
  Kommentar: Schlimme Lüge, ohne konkrete Aussage und Beweisen, eine jahrelange entsetzliche Belastung.

8d. Nachbarin-X hat einen Vorfall vom 07.07.2009 geschildert.
Die Aussage von der Beklagten war weder drastisch,
noch entsprach sie nicht der Wahrheit.
  Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
  Kommentar: Hier werden die Falschaussagen von 2009 nochmals bestätigt und ich hatte wieder kein Recht auf Beweise zu meinen Gunsten.

8e. Die Beklagte hat lediglich ihre Bedenken geäußert bezüglich des Verhaltens der Klägerin. Sie hat sich Rat gesucht bei dem Polizeirevier Weil am Rhein. Das Verhalten der Beklagten war nicht rechtswidrig. Die Beklagte hat diese Ratsuche weder leichtfertig vorgenommen, noch hat sie unwahre Tatsachen vorgetragen. Den Wutausbruch der Klägerin hat es gegeben. Die Klägerin wirkte auf alle Beteiligten sehr verstörend. Alle anwesenden Personen empfanden das Verhalten der Klägerin als auffällig. Beweis:  Bauleiter y, 79400 Kandern
  Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
  Kommentar: Hier werden die Falschaussagen von 2009 nochmals bestätigt  und ergänzt und ich hatte wieder kein Recht auf Beweise zu meinen Gunsten.

8f. Die Klägerin benahm sich in den vergangenen Jahren zuvor und auch nach dem Vorfall äußerst merkwürdig.
Beweis: Ehemann von Nachbarin-X, b.b. Bauleiter y, Bruder der Klägerin
  Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
  Kommentar: Gelogen und eine schreckliche Demütigung, natürlich ohne konkrete Angaben und Beweise.

Frechheit, meinen Bruder ohne sein Wissen noch zu nennen.
Er wohnt nicht in meiner Nachbarschaft. Wir führen jeweils ein eigenständiges Leben.
Ihm wird daher ein falsche Aussage vor Gericht zugeordnet.

Dann noch einen Bauleiter zu nennen, der nicht hier ansässig ist.
Während der Bauarbeiten habe ich teilweise aus Rücksicht weiter weg geparkt. Einem jungen Bauarbeiter habe ich mitgeteilt, dass ich mein Auto gerne wegfahre, falls es stört.

Kurz:
Besondere Rücksichtnahme während der Bauphase des Neubaus von Nachbarn-X gegenüber wird mit nicht konkreten, demütigenden, falschen Äußerungen vor Gericht honoriert. Und das Gericht hat so etwas kommentarlos akzeptiert.

Ich erinnere mich, dass ich einmal einen sperrigen Gegenstand von der Blauenstraße zu meinem Haus transportiert habe. Nicht einmal in diesem Fall habe ich aus Rücksicht in meinem Eingangsbereich geparkt.

36. Die Beklagte war auch nicht verantwortlich dafür, dass die Klägerin zu einem psychiatrischen Gutachten gezwungen wurde. Dies wurde offensichtlich vom Betreuungsgericht veranlasst. Weiterhin ist anzumerken, dass die Klägerin bereits vor diesem Vorfall auffällig war. Sie hat in der Vergangenheit wohl einen Abschiedsbrief an ihren Bruder geschrieben. Dieser hat dann ebenfalls die Behörden informiert.
Die Klägerin war und ist daher einschlägig bekannt.
Beweis: Adresse des Bruders
  Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
  Kommentar: Blödsinn. Sie hat sich als kompetent ausgegeben, kannte sich aus. Frechheit in der Formulierung und herabsetzenden Äußerungen mir gegenüber. Dadurch hatte ich zunächst den Verdacht, dass mein Bruder mit ihr kooperiert. Deswegen hatte ich ihn mit Hilfe einer Rechtsanwältin angeschrieben. Der wusste aber nichts von seiner Nennung als Zeuge und dem ihm zugeordneten Sachverhalt.

Geändert am:   11.02.2022

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