Sie haben in oben bezeichneter
Sache Klageauftrag gegegeben.
Die einzureichende Klage soll unverzüglich beim Amtsgericht
Lörrach (Zivilabteilung) vorgelegt werden.
Mit der Klage machen Sie einen Teilanspruch (Streitwertgrenze
beim Amtsgericht 5.000,00 €) gegen
Nachbarin-X geltend.
Aufgrund des für die Rechtsverfolgung geltenden Grundsatzes,
dass sich die Gerichtskostenvorschüsse an der Anspruchshöhe
orientieren, hatten wir zuletzt festgelegt, dass eine Klage über
den Gesamtanspruch, der weit über der Streitwertgrenze des
Amtsgerichts liegt und für den das Landgericht Freiburg
zuständig wäre, im Moment unterbleibt, um das Kostenrisiko zu
senken. Im Falle des Obsiegens beim
Amtsgericht stände dann immer noch der Weg zum Landgericht
Freiburg wegen der Restforderung offen.
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