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Justitia
  
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Brief von Anwalt 7


Anwalt-Adresse ....

An Moser-Adresse ....

21.05.2014

Aktenzeichen, Moser, G.

Schadenersatzforderung wegen Verdachts der Falschanzeige und der üblichen Nachrede/Verleumdung

Sehr geehrte Frau Moser,

gerne bestätige ich Ihnen folgenden Sachverhalt:

1.

Sie haben in oben bezeichneter Sache Klageauftrag gegegeben.
Die einzureichende Klage soll unverzüglich beim Amtsgericht Lörrach (Zivilabteilung) vorgelegt werden.
Mit der Klage machen Sie einen Teilanspruch (Streitwertgrenze beim Amtsgericht 5.000,00 €) gegen Nachbarin-X geltend.

Aufgrund des für die Rechtsverfolgung geltenden Grundsatzes, dass sich die Gerichtskostenvorschüsse an der Anspruchshöhe orientieren, hatten wir zuletzt festgelegt, dass eine Klage über den Gesamtanspruch, der weit über der Streitwertgrenze des Amtsgerichts liegt und für den das Landgericht Freiburg zuständig wäre, im Moment unterbleibt, um das Kostenrisiko zu senken.

Im Falle des Obsiegens beim Amtsgericht stände dann immer noch der Weg zum Landgericht Freiburg wegen der Restforderung offen.
 

2.

Der Anspruch gründet sich auf eine - nach Zeugenaussagen und den zur Verfügung gestellten Beweismitteln - falsche Anschuldigung.

Durch die im Streit stehende Anzeige entstanden Ihnen bis zum heutigen Tage Ansprüche aus der insoweit hervorgerufenen Rufschädigung, der ausgelösten psychischen Belastungen und der Rechtsverfolgung.

Die Dimension der Gesamtforderung beläuft sich nach den Ihnen vorgelegten Dokumenten und Beweismitteln auf jedenfalls einen Betrag von 10.000,00 €.
 

3. Für das Verfahren entstehen neben dem zu leistenden Gerichtskostenvorschuss Anwaltsgebühren und -Auslagen, die nach der gesetzlichen Grundlage, nämlich dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zunächst von Ihnen zu tragen wären.
 
Abschließend darf ich mitteilen, dass die Klagesache meines Erachtens mit einer guten Erfolgschance ausgestattet ist.


Mit freundlichen Grüßen
Anwalt 7


Geändert am:   11.01.2019

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