Zurück Menü

Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Brief  von Anwalt 12


Anwalt12- Adresse.....

An
Moser-Adresse

 

Lörrach, 21.9.2015

Moser ./. Polizei

Sehr geehrte Frau Moser,

in der Anlage erlaube ich mir, Ihnen auf Ihr Schreiben vom 20.9.2015 die beigefügte Kostenrechnung für meine bisherige anwaltliche Tätigkeit zur Erhebung der Feststellungsklage bei dem Verwaltungsgericht Freiburg vom 18.9.2015 4 K 2170/15 zu übersenden mit der Bitte um Überweisung des Betrages von EUR 492,54 auf meinem Konto.
Ich bedanke mich im voraus.

Ich sehe keine Veranlassung, die Klage zurückzunehmen.

Die Klagebegründung bezieht sich auf die Feststellungsklage, den Feststellungsantrag, - und auf nicht mehr.

Sollte die Klage noch erweitert werden, könnte weiterer Vortrag sinnvoll sein. Mit dem Ziel der Feststellung - für das ich das Verwaltungsgericht für zuständig halte! - sind Ihre Ergänzungen nach meinem Eindruck nicht zu vereinbaren.

Daher bringt eine gemeinsame Schriftsatzkonzeption nichts, was ich mittragen könnte.

Trotzdem werde ich Ihre Vertretung nicht beenden, solange das Mandat nicht übertragen wird auf eine dritte Person.

Mir ist heute nicht klar, ob eine persönliche Prozessführung von Ihnen als Partei vom Gericht zugelassen würde und nicht etwa wegen fehlender Prozessfähigkeit als unzulässig abgewiesen würde.

Ich akzeptiere also einen Entzug Ihrer Vollmacht heute nicht.

Ich will auch keinen Beitrag zu Ihrer Selbstbeschädigung leisten.

Aber als Anwalt kann ich mich auch nicht von einer Auftraggeberin "an die Kette legen" lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Rechtsanwalt 12

Anlage (Rechnung für die Klage gegen die Polizei)
 

Kommentar am 23.4.2016:

Dreiste Aussagen von Anwalt 12, die ich mir gefallen lassen muss.


Anwalt12- Adresse.....

An
Moser-Adresse

21.9.2015

 

Kostenrechnung
------------------

in der Verwaltungsrechtssache
Moser gegen Land Baden-Württemberg (Polizeipräsidium Freiburg)
wegen Folgenbeseitigung (Feststellungsklage vom 18.9.2015)
Verwaltungsgericht Freiburg, - 4 K 2170/15 –

Streitwert: EUR 5.000,--

Verfahrensgebühr 1,3 RVG VV 3100 EUR 393,90
Auslagenpauschale 20,--
USt-Ausgleich (19%) 78,64   (Abschrift, unformatierter Text)

Betrag: EUR 492,54

Rechtsanwalt 12

 

Geändert am:   10.01.2019

Impressum

Startseite:  www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de