Lörrach, 21.9.2015
Moser ./. Polizei
Sehr geehrte Frau Moser,
in der Anlage erlaube ich mir, Ihnen auf Ihr Schreiben vom
20.9.2015 die beigefügte Kostenrechnung für meine bisherige
anwaltliche Tätigkeit zur Erhebung der Feststellungsklage bei
dem Verwaltungsgericht Freiburg vom 18.9.2015 4 K 2170/15 zu
übersenden mit der Bitte um Überweisung des Betrages von EUR
492,54 auf meinem Konto.
Ich bedanke mich im voraus.
Ich sehe keine Veranlassung, die Klage zurückzunehmen.
Die Klagebegründung bezieht sich auf die Feststellungsklage,
den Feststellungsantrag, - und auf nicht mehr.
Sollte die Klage noch erweitert werden, könnte weiterer
Vortrag sinnvoll sein. Mit dem Ziel der Feststellung - für das
ich das Verwaltungsgericht für zuständig halte! - sind Ihre
Ergänzungen nach meinem Eindruck nicht zu vereinbaren.
Daher bringt eine gemeinsame Schriftsatzkonzeption nichts,
was ich mittragen könnte.
Trotzdem werde ich Ihre Vertretung nicht beenden, solange
das Mandat nicht übertragen wird auf eine dritte Person.
Mir ist heute nicht klar, ob eine persönliche Prozessführung
von Ihnen als Partei vom Gericht zugelassen würde und nicht etwa
wegen fehlender Prozessfähigkeit als unzulässig abgewiesen
würde.
Ich akzeptiere also einen Entzug Ihrer Vollmacht heute
nicht.
Ich will auch keinen Beitrag zu Ihrer Selbstbeschädigung
leisten.
Aber als Anwalt kann ich mich auch nicht von einer
Auftraggeberin "an die Kette legen" lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Rechtsanwalt 12
Anlage (Rechnung für die Klage gegen die Polizei)
|