Aktenzeichen 3 C 83/17
Amtsgericht Lörrach
Kostenfestsetzungsbeschluss
In dem Rechtsstreit
Gertrud Moser, ............................... Binzen -
Antragstellerin -
gegen
Rechtsanwalt 12, ..................Lörrach
wegen einstweiliger Verfügung
hat das Amtsgericht Lörrach am 06.04.2017 beschlossen:
Die von der Antragstellerin an den Antragsgegner
gern. § 104 ZPO
nach dem nach dem
Beschluss des Landgerichts
Freiburg im Breisgau vom 07.03.2017 zu erstattenden Kosten
werden auf
22,50 €
(in Worten: zweiundzwanzig 50/100 Euro)
nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz
gem. § 247 BGB hieraus seit 10.03.2017 festgesetzt.
Gründe:
Die Berechnung des beantragten Betrages ist gebührenrechtlich
nicht zu beanstanden.
Die Kosten sind notwendigerweise entstanden und daher von der
Gegenseite zu erstatten.
Die Antragstellerin wurde mit
Beschluss des Landgerichts
Freiburg im Breisgau vom 07.03.2017 die Kosten
auferlegt. Diese hat sie somit zu tragen.
|