Aufgrund eines Teils des Schriftwechsels mit Anwalt 7,
der auch der Gegenpartei übergeben werden musste,
machte die Rechtsanwaltskammer eine mir unbekannte Eingabe.
Mein am 23. September 2016 abgeschicktes Fax, in dem ich nach
näheren Informationen oder einer Akteneinsicht anfrage, wurde
bis heute 17. Oktober 2016 nicht beantwortet.
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