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Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

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Bestattungsvorsorge für Singles


Oft sterben alleinlebende Menschen ohne dass sie sofort gefunden werden.
Ihre Bestattungswünsche sind nicht immer bekannt.
Daher kann man in unser pluralistischen Gesellschaft Vorsorge treffen bis hin zur Bezahlung der eigenen Bestattung im voraus auf ein Treuhandkonto.

Möglichkeiten

1. Bestattungsverfügung
2. Vorsorgevertrag
3. Sterbegeldversicherung

Zu 2. Vorsorgevertrag (m.E. am sichersten)

Ein solcher Vertrag kann mit vielen Bestattungsunternehmen abgeschlossen werden. In diesem Vertrag werden die organisatorischen Einzelheiten der Bestattung festgelegt und die Zahlung der Bestattungskosten durch die betroffene Person. Zur Sicherheit sollte der Bestattungsbetrag auf ein Treuhandkonto gezahlt werden.
  
a) Bestattungsablauf im Voraus mit einem Bestattungsunternehmen planen
  Dabei benötigt das Bestattungsunternehmen für Singles folgende Unterlagen: Geburtsurkunde (bei Standesamt des Geburtsorts beantragen), Krankenversicherungsdaten, eventuell Anschriften für die Unterbringung vorhandener Tiere, Falls die Person bei einem Notrufsystem angeschlossen ist, ist dessen Adressenangabe auch sinnvoll.
 
b) Treuhandkonto für die Bestattungskosten

Beispiele:

Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand Aktiengesellschaft. www.bestatter.de/bestattungsvorsorge/treuhandvertraege/deutsche-bestattungsvorsorge-treuhand-ag

Treuhandkonto bei der eigenen Bank
 

c) Vorsorge- und Beihilfeleistungen im Todesfall bei Beamten

Beispiel in Baden-Württemberg:
Versorgungs- und Beihilfeleistungen im Todesfall
https://www.kvbw.de/pb/site/KVBW/get/documents/kvbw/
Objektdatenbank_KVBW/PDF-Dateien/Beamtenversorgung/Merkblaetter/Versorgungs- und Beihilfeleistungen im Todesfall.pdf
Auch ein Bestattungsunternehmen darf Beihilfeleistungen im Todesfall abrechnen. Am besten vor dem Tod festlegen.
 

d) Übersicht über Mitgliedschaften bei verschiedenen Organisationen (Vereine, Versicherungen, Energieversorgungsunternehmen, Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements, Daueraufträge stornieren, Vermieter/in, Hinweis auf das Notariat, bei dem das Testament ist, Telefonanbieter, Emailadressen, Homepages: Domainübertragung),
die gekündigt bzw. informiert werden müssen.
Mögliche Musterbriefe mit Absender des Bestattungsunternehmens vorbereiten.
Emailverwaltung von Verstorbenen bei www.web.de
https://digital-danach.de/e-mail-accounts-von-verstorbenen-managen-teil-2-web-de-freemail/

Hinweise von GMX im Todesfall, kündigen mit Sterbeurkunde:
https://newsroom.gmx.net/2013/04/08/rechtzeitig-an-den-digitalen-nachlass-denken/

Domains bei der Strato: https://www.strato.de/faq/article/604/Was-muss-gemacht-werden,-wenn-der-Vertragspartner-und-oder-Domaininhaber.html

Domainübertragsungserklärung vor dem Tod ausfüllen, z.B. mit Strato-Formular.

 


Geändert am:   11.02.2022

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