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Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

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Abgelehnte Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof im Dez. 2016 (anonymisiert)


Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte – Beschwerdeformular 8 / 13

F.    Angabe der geltend gemachten Verletzung(en) der Konvention und/oder Protokolle und Begründung der Beschwerde
 

59. Geltend gemachter Artikel Erläuterung
Artikel 6 Absatz 1
Recht auf ein faires Verfahren
Meine Unterlagen von Nr. 1 bis 99 dokumentieren den Verstoß gegen Artikel 6 und die menschenverachtenden Einstellungen der beteiligten staatlichen Institutionen.
Artikel 6 Absatz 1
Recht auf ein faires Verfahren
Mein umfangreiches Aktenpaket dokumentiert die menschenverachtenden Einstellungen der Polizei bis zum Innenministerium des Landes Baden-Württemberg, des Landratsamts und höheren Ebenen, der Amtsgerichts und höheren Ebenen, der Staatsanwaltschaft und höheren Ebenen, des Petitionsausschuss im Landtag von Baden-Württemberg, eigener und gegnerischer Anwälte.
Es belegt dringend notwendige Gesetzesänderungen zugunsten der deutschen Bürger/innen.
Ständig wiederhole ich erfolglos übliche Rechte zu meinen Gunsten und gleichzeitig existiert eine Entmündigungsakte zur rechtlichen Vertretung.
Artikel 6 Absatz 1
Recht auf ein faires Verfahren
Das gerichtliche Betreuungsverfahren wurde 2009 durch einen Polizeibericht im Auftrag meiner Nachbarin-X ausgelöst. Bis heute 2016 hatte ich kein Recht auf Untersuchung seines Wahrheitsgehalts, z.B. durch Zeugen oder durch Verhör von Nachbarin-X zu ihre unkonkreten, belastenden Aussagen über mich.

Zeugenbefragung haben abgelehnt: Polizei bis Innenministerium, Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Staatsanwaltschaft Lörrach, Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, Innenministerium Baden-Württemberg, Verwaltungsgericht Freiburg

Artikel 6 Absatz 1
Recht auf ein faires Verfahren
Zwang durch das Amtsgericht zur Aushändigung des Schriftwechsels mit Anwalt 7 an die Gegenpartei .Unterlagenliste 22, S. 1667. Eventuell hätte das Amtsgericht Strafanzeige gegen den Rechtsanwalt erstatten sollen.
Artikel 6 Absatz 1
Recht auf ein faires Verfahren
Meine Verwaltungsklage zurückgewiesen. Unterlagenliste 21, S. 1139 ff.

Anwalt 12 bekam sie und hat gegen meinen Willen vereinfachte, falsche und ungewollte Eingaben gemacht, die ich alle verloren habe. Folge Hohe Anwalts- und Gerichtskosten. Unterlagenlisten 25 und 26

Artikel 6 Absatz 1
Recht auf ein faires Verfahren
Beim Betreuungsverfahren nicht möglich aufgrund unwilliger, untätiger, gegen den Willen arbeitenden und betrügerischen Anwälten. Mit diesem Verfahren bekommt man automatisch einen schlechten Ruf bei Anwälten.

Dies wird belegt durch das Verhalten eigener Anwälte, Anwaltsablehnungen und das großzügige Verhalten der  Rechtsanwaltskammer gegenüber ihren Mitgliedern.

So vermeidet Anwalt 12 offensichtliche Fehler seiner Kollegen anzuprangern, z.B. schreibt er von Kommunikationsstörung zur Anwältin 10 zu meinen schriftlichen Argumenten gegen die Falschaussagen der Gegenpartei.

Auch er hätte sie in der Berufung von verwenden können, hat es aber nicht getan.

Unterlagenlisten:
6
(Anwalt 1),
18 (Anwalt 7),
27
(Anwältin 10),
28
(Anwalt 12),
29 (Rechtsanwaltskammer Freiburg)

Artikel 6 Absatz 1
Recht auf ein faires Verfahren
Klage beim Amtsgericht 2012 (Unterlagenliste 22):
Hauptziel Recht auf Zeugen.

Anwalt 7 Schriftwechsel in den Akten enthalten, ebenfalls das Abmahnschreiben von 2013 mit falschen Beschuldigungen.

Die Gegenseite präsentiert Aussagen von Zeugen, die ich zuvor schon angegeben hatte, sogar schon 2010. Von mir benannten Zeugen wurden nicht geladen. Es wurden überhaupt noch nie Zeugen seit 2009 befragt, obwohl ich dies vielfach beantragt hatte.
Die Anzeigenerstatterin Nachbarin-X muss ihre falschen Anschuldigungen nicht beweisen.

Artikel 6 Absatz 1
Recht auf ein faires Verfahren
Ablehnung von Strafanzeigen mit der Begründung am 5.2.2014, dass meine erste Strafanzeige umfassend geprüft wurde.

Neue falsche Behauptungen und Beleidigungen seit 2009 sind daher zulässig?

Im Strafverfahren gegen mich, weiß ich bis heute nicht, aus welcher Aktennummer und welchem Textteil sich eine Bedrohung ergeben haben soll.
Unterlagenliste 12

Artikel 6 Absatz 1
Recht auf ein faires Verfahren
Möglicherweise habe ich den Weltrekord, von 2009 bis 2016 erfolglos auf das Recht auf Zeugen bei der Polizei, bei Gerichten, bei der Staatsanwaltschaft und beim Petitionsausschuss schriftlich beantragt zu haben.
Artikel 8
Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
Mein umfangreiches Aktenpaket, die Aktenzeichenliste S. 1, der Ereignisüberblick in Unterlagenliste 32, DVD 1 (17.766 Dateien, 817 Ordner) DVD 2 und meine beiden Homepages dokumentieren, dass dieser Rechtsfall mein Leben grundlegend verändert hat und zum Lebensmittelpunkt geworden ist.

Durch untätiges, falsches und betrügerisches Verhalten der folgenden Anwälte hatte ich keinen rechtlichen Erfolg.

Ich werfe aber auch der Polizei, dem Landratsamt Lörrach, den beteiligten Zivil- und Verwaltungsgerichtsverfahren, der Staatsanwaltschaft und dem Petitionsausschuss im Landtag von Baden-Württemberg unterlassene Aktivitäten zu meinen Gunsten.

Artikel 13
Recht auf wirksame Beschwerde
Es gibt unzählige Beschwerden gegenüber der Polizei in meinen Akten, so dass solche Briefe nach dem Zufallsprinzip aus dem Aktenberg entnommen werden können.
Unterlagenlisten 5, 24 und 25
Artikel 13
Recht auf wirksame Beschwerde
Aus allen bestehenden Akten, die durch meine Nachbarin-X und ihrem Ehemann entstanden ist, ergibt sich eindeutig, dass sämtliche Beschwerden mit dem Hinweis auf Beweise zu meinen Gunsten verweigert wurden.

Als für mich unbewiesene Betreuerin für psychisch Kranke äußert sie sich nicht, wie es sich für eine ordnungsgemäße Vertreterin dieser "Berufsart" üblich ist. Somit ist eindeutig belegt, dass sie für eine solche Aufgabe nicht geeignet ist. Diese Tatsache ist weder dem Landratsamt noch der Justiz aufgefallen.
 Eine Schande für einen Rechtsstaat.

Artikel 13
Recht auf wirksame Beschwerde
Unzählige Beschwerden an die Polizei, Gerichte usw. sind strukturiert und nummeriert.
Dabei wiederhole ich ständig Rechte zu meinen Gunsten, die mir dann nicht gewährt werden.
Die Antworten sind meist kurz, pauschal und nicht strukturiert oder nummeriert.
Artikel 13
Recht auf wirksame Beschwerde
Dieses Recht gibt es in der Bundesrepublik nicht oder nur selten bei psychiatrischen Gutachten.
Sie werden meist sehr lange oder lebenslängliche Aufbewahrung. Richter orientieren sich oft bedingungslos an ihnen.
S. 243ff
Artikel 3
Verbot der Folter (hier langjährige psychische Folter)
Diese langjährige Belastung hat bei mir Ängste mit körperlichen Symptomen ausgelöst, so dass ich gezwungen bin, ein Psychopharmakon einzunehmen. Ich verabscheue aber ein derartiges Medikament.
Artikel 3
Verbot der Folter (hier langjährige psychische Folter)
Als ich am Donnerstag 30.07.2009 Nachmittag das Schreiben vom Amtsgericht zur Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens erhielt, war das ein großer Schock für mich.

Da ich ein betriebswirtschaftliches Studium mit Jurascheinen hatte, war mir sofort klar, was ein möglicher gesetzlicher Vertreter für mich bedeuten würde.

Das Schreiben enthielt keinen konkreten Grund, sondern nur den Hinweis "auf Anregung durch das Landratsamt". Da ich in dieser Zeit mit dem Landratsamt /Öffentliches Baurechts und Gewerbe zu tun hatte, verdächtigte ich diesen Bereich.

Erst am darauffolgenden Montag erfuhr ich von dem Polizeibericht und dem Weiterleitungsschreiben des Landratsamts und war wieder schockiert.

Mittags war ich höchstens eine halbe Stunde bei den neuen Anwalt 1, der mir kaum Informationen lieferte und mir erklärte, dass er sein Mandat niederlegt, wenn ich nicht sofort ruhig bin.

Ich unterschrieb dann zwei Vollmachten und war wieder schockiert über das Verhalten dieses Anwalts. Er hat auch später auf wichtige Anliegen von mir nicht reagiert. Für einen wesentlichen Fehler hat er sich nicht entschuldigt.

Während der ganzen Jahre hoffte ich vergeblich mit verschiedenen eigenen Maßnahmen oder mit Hilfe von Anwälten auf Gerechtigkeit.


Fortsetzung: Seite 3


Aktenbilder Begleitschreiben Beschwerde - S. 1 Beschwerde - S. 2 Beschwerde - S. 3 Beschwerde  - S. 4 Beschwerde - S. 5 Übersicht alles Übersicht alles kurz Unterlagenliste Nr. 1 Unterlagenliste Nr. 2 Unterlagenliste Nr. 3 Unterlagenliste Nr. 4 Unterlagenliste Nr. 5 Unterlagenliste Nr. 6 Unterlagenliste Nr. 7 Unterlagenliste Nr. 8 Unterlagenliste Nr. 9 Unterlagenliste Nr. 10 Unterlagenliste Nr. 11 Unterlagenliste Nr. 12 Unterlagenliste Nr. 13 Unterlagenliste Nr. 14 Unterlagenliste Nr. 15 Unterlagenliste Nr. 16 Unterlagenliste Nr. 17 Unterlagenliste Nr. 18 Unterlagenliste Nr. 19 Unterlagenliste Nr. 20 Unterlagenliste Nr. 21 Unterlagenliste Nr. 22 Unterlagenliste Nr. 23 Unterlagenliste Nr. 24 Unterlagenliste Nr. 25 Unterlagenliste Nr. 26 Unterlagenliste Nr. 27 Unterlagenliste Nr. 28 Unterlagenliste Nr. 29 Unterlagenliste Nr. 31 Unterlagenliste Nr. 32 Unterlagenliste Nr. 33 Unterlagenliste Nr. 34 Unterlagenliste Nr. 35


Begleitschreiben vom 4.10. Formale Angaben
Beschwerdegegenstand:
E Darlegung des Sachverhalts
F Begründung
G Zulässigkeitsvoraussetzungen H Angabe zu internat. Instanzen
I Liste der beigefügten Unterlagen Anmerkungen, Erklärung u. Unterschrift


Geändert am:   11.02.2022

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