59. Geltend gemachter Artikel |
Erläuterung |
Artikel 6 Absatz 1
Recht auf ein faires Verfahren |
Meine Unterlagen von Nr. 1 bis 99
dokumentieren den Verstoß gegen Artikel 6 und die
menschenverachtenden Einstellungen der beteiligten staatlichen
Institutionen. |
Artikel 6 Absatz 1
Recht auf ein faires Verfahren |
Mein umfangreiches Aktenpaket
dokumentiert die menschenverachtenden Einstellungen der Polizei
bis zum Innenministerium des Landes Baden-Württemberg, des
Landratsamts und höheren Ebenen, der Amtsgerichts und höheren
Ebenen, der Staatsanwaltschaft und höheren Ebenen, des
Petitionsausschuss im Landtag von Baden-Württemberg, eigener und
gegnerischer Anwälte.
Es belegt dringend notwendige Gesetzesänderungen zugunsten der
deutschen Bürger/innen.
Ständig wiederhole ich erfolglos übliche Rechte zu meinen
Gunsten und gleichzeitig existiert eine Entmündigungsakte zur
rechtlichen Vertretung. |
Artikel 6 Absatz 1
Recht auf ein faires Verfahren |
Das gerichtliche
Betreuungsverfahren wurde 2009 durch einen Polizeibericht im
Auftrag meiner Nachbarin-X
ausgelöst. Bis heute 2016 hatte ich kein Recht auf Untersuchung
seines Wahrheitsgehalts, z.B. durch Zeugen oder durch
Verhör von Nachbarin-X zu ihre
unkonkreten, belastenden Aussagen über mich. Zeugenbefragung haben abgelehnt: Polizei bis Innenministerium,
Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Staatsanwaltschaft
Lörrach, Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, Innenministerium
Baden-Württemberg, Verwaltungsgericht Freiburg |
Artikel 6 Absatz 1
Recht auf ein faires Verfahren |
Zwang durch das Amtsgericht zur
Aushändigung des Schriftwechsels mit
Anwalt 7 an die Gegenpartei .Unterlagenliste 22, S.
1667. Eventuell hätte das Amtsgericht Strafanzeige gegen den
Rechtsanwalt erstatten sollen. |
Artikel 6 Absatz 1
Recht auf ein faires Verfahren |
Meine Verwaltungsklage
zurückgewiesen. Unterlagenliste 21, S. 1139 ff.
Anwalt 12 bekam sie und hat gegen
meinen Willen vereinfachte, falsche und ungewollte Eingaben
gemacht, die ich alle verloren habe. Folge Hohe Anwalts- und
Gerichtskosten. Unterlagenlisten 25 und 26 |
Artikel 6 Absatz 1
Recht auf ein faires Verfahren |
Beim Betreuungsverfahren nicht
möglich aufgrund unwilliger, untätiger, gegen den Willen
arbeitenden und betrügerischen Anwälten. Mit diesem Verfahren
bekommt man automatisch einen schlechten Ruf bei Anwälten. Dies wird belegt durch das Verhalten eigener Anwälte,
Anwaltsablehnungen und das großzügige Verhalten der
Rechtsanwaltskammer gegenüber ihren Mitgliedern.
So vermeidet Anwalt 12
offensichtliche Fehler seiner Kollegen anzuprangern, z.B.
schreibt er von Kommunikationsstörung zur Anwältin 10 zu meinen
schriftlichen Argumenten gegen die Falschaussagen der
Gegenpartei.
Auch er hätte sie in der Berufung von verwenden
können, hat es aber nicht getan.
Unterlagenlisten:
6 (Anwalt 1),
18 (Anwalt 7),
27 (Anwältin
10),
28 (Anwalt 12),
29 (Rechtsanwaltskammer Freiburg) |
Artikel 6 Absatz 1
Recht auf ein faires Verfahren |
Klage beim Amtsgericht 2012
(Unterlagenliste 22):
Hauptziel Recht auf Zeugen.Anwalt 7 Schriftwechsel in den
Akten enthalten, ebenfalls das Abmahnschreiben von 2013 mit
falschen Beschuldigungen.
Die Gegenseite präsentiert Aussagen
von Zeugen, die ich zuvor schon angegeben hatte, sogar schon
2010. Von mir benannten Zeugen wurden nicht geladen. Es wurden
überhaupt noch nie Zeugen seit 2009 befragt, obwohl ich dies
vielfach beantragt hatte.
Die Anzeigenerstatterin Nachbarin-X
muss ihre falschen Anschuldigungen nicht beweisen. |
Artikel 6 Absatz 1
Recht auf ein faires Verfahren |
Ablehnung von Strafanzeigen mit
der Begründung am 5.2.2014, dass meine erste Strafanzeige
umfassend geprüft wurde.
Neue falsche Behauptungen und
Beleidigungen seit 2009 sind daher zulässig?
Im Strafverfahren
gegen mich, weiß ich bis heute nicht, aus welcher Aktennummer
und welchem Textteil sich eine Bedrohung ergeben haben soll.
Unterlagenliste 12 |
Artikel 6 Absatz 1
Recht auf ein faires Verfahren |
Möglicherweise habe ich den
Weltrekord, von 2009 bis 2016
erfolglos auf das Recht auf Zeugen
bei der Polizei, bei Gerichten, bei der Staatsanwaltschaft und
beim Petitionsausschuss schriftlich beantragt zu haben. |
Artikel 8
Recht auf Achtung des Privat- und
Familienlebens |
Mein
umfangreiches Aktenpaket, die Aktenzeichenliste S. 1, der
Ereignisüberblick in Unterlagenliste 32, DVD 1 (17.766 Dateien,
817 Ordner) DVD 2 und meine beiden Homepages dokumentieren, dass
dieser Rechtsfall mein Leben grundlegend verändert hat und zum
Lebensmittelpunkt geworden ist. Durch untätiges, falsches und betrügerisches Verhalten der
folgenden Anwälte hatte ich keinen rechtlichen Erfolg.
Ich werfe aber auch der Polizei, dem Landratsamt Lörrach, den
beteiligten Zivil- und Verwaltungsgerichtsverfahren, der
Staatsanwaltschaft und dem Petitionsausschuss im Landtag von
Baden-Württemberg unterlassene Aktivitäten zu meinen Gunsten. |
Artikel 13
Recht auf wirksame Beschwerde |
Es gibt unzählige Beschwerden
gegenüber der Polizei in meinen Akten, so dass solche Briefe
nach dem Zufallsprinzip aus dem Aktenberg entnommen werden
können.
Unterlagenlisten 5, 24 und 25 |
Artikel 13
Recht auf wirksame Beschwerde |
Aus allen bestehenden Akten, die
durch meine Nachbarin-X und
ihrem Ehemann entstanden ist, ergibt sich eindeutig, dass
sämtliche Beschwerden mit dem Hinweis auf Beweise zu meinen
Gunsten verweigert wurden. Als für mich unbewiesene Betreuerin für psychisch Kranke äußert
sie sich nicht, wie es sich für eine ordnungsgemäße Vertreterin
dieser "Berufsart" üblich ist. Somit ist eindeutig belegt, dass
sie für eine solche Aufgabe nicht geeignet ist. Diese Tatsache
ist weder dem Landratsamt noch der Justiz aufgefallen.
Eine
Schande für einen Rechtsstaat. |
Artikel 13
Recht auf wirksame Beschwerde |
Unzählige Beschwerden an die Polizei, Gerichte usw. sind strukturiert und nummeriert.
Dabei wiederhole ich ständig Rechte zu meinen Gunsten, die mir
dann nicht gewährt werden.
Die Antworten sind meist kurz, pauschal und nicht strukturiert
oder nummeriert. |
Artikel 13
Recht auf wirksame Beschwerde |
Dieses Recht gibt es in der Bundesrepublik nicht oder nur
selten bei psychiatrischen Gutachten.
Sie werden meist sehr lange oder lebenslängliche Aufbewahrung.
Richter orientieren sich oft bedingungslos an ihnen.
S. 243ff |
Artikel 3
Verbot der Folter
(hier langjährige psychische Folter) |
Diese
langjährige Belastung hat bei mir Ängste mit körperlichen
Symptomen ausgelöst, so dass ich gezwungen bin, ein
Psychopharmakon einzunehmen. Ich verabscheue aber ein derartiges
Medikament. |
Artikel 3
Verbot der Folter
(hier langjährige psychische Folter) |
Als ich am Donnerstag 30.07.2009 Nachmittag das Schreiben vom
Amtsgericht zur Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens erhielt, war das ein großer Schock für
mich. Da ich ein betriebswirtschaftliches Studium mit Jurascheinen
hatte, war mir sofort klar, was ein möglicher gesetzlicher
Vertreter für mich bedeuten würde.
Das Schreiben enthielt keinen konkreten Grund, sondern nur den
Hinweis "auf Anregung durch das Landratsamt". Da ich in dieser
Zeit mit dem Landratsamt /Öffentliches Baurechts und Gewerbe zu
tun hatte, verdächtigte ich diesen Bereich.
Erst am darauffolgenden Montag erfuhr ich von dem Polizeibericht
und dem Weiterleitungsschreiben des Landratsamts und war wieder
schockiert.
Mittags war ich höchstens eine halbe Stunde bei den neuen
Anwalt 1, der mir kaum Informationen lieferte und mir erklärte,
dass er sein Mandat niederlegt, wenn ich nicht sofort ruhig bin.
Ich unterschrieb dann zwei Vollmachten und war wieder schockiert
über das Verhalten dieses Anwalts. Er hat auch später auf
wichtige Anliegen von mir nicht reagiert. Für einen wesentlichen
Fehler hat er sich nicht entschuldigt.
Während der ganzen Jahre hoffte ich vergeblich mit verschiedenen
eigenen Maßnahmen oder mit Hilfe von Anwälten auf Gerechtigkeit.
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