Beschwerdegegenstand
Sämtliche Angaben zum Sachverhalt, zu den Beschwerdepunkten und
zur Frage der Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweg sowie
der Einhaltung der Sechs-Monats-Frist nach Artikel 35 Absatz 1
der Konvention müssen in diesem Teil des Beschwerdeformulars
dargelegt werden (Abschnitt E, F und G).
Es ist nicht möglich, diese Abschnitte leer zu lassen oder
lediglich auf beigefügte Blätter zu verweisen. Siehe dazu
Artikel 47 Absatz 2 der Verfahrensordnung und die Praktische
Anordnung zur Einleitung des Verfahrens (nur in Englisch und
Französisch verfügbar) sowie das „Merkblatt zum Ausfüllen des
Beschwerdeformulars”.
E. Darlegung des Sachverhalts
56. Mein Rechtsfall verstößt gegen Grund- und Menschenrechte,
weil das die deutschen Betreuungsgesetze (faktisch:
Entmündigungsgesetze) zulassen.
FGG-RG Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in
den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit od.
FGG-Reformgesetz. In Kraft seit 1.9.2009
FamFG Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den
Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17.
Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586),
FGG: Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen
Gerichtsbarkeit , abgelaufen am 1.9.2009
Für Betreuungsverfahren, die vor dem 1.9.2009 eingeleitet
wurden, soll es noch gelten. Für mich wurde im August 2009 ein
gerichtliches Betreuungsverfahren eingeleitet.
Diese Gesetze müssen daher dringend geändert werden. Jeder kann
ein gerichtliches Betreuungsverfahren anregen, weil es keine
Formvorschriften gibt. Bei einem gerichtlichen
Betreuungsverfahren wird zwingend ein psychiatrisches Gutachten
erstellt. Die schnelle Durchführung, d.h. ein plötzlicher
Staatsüberfall ohne Rücksicht auf den Betroffenen und ohne Zeit
zur Verteidigung ist rechtswidrig. Psychiatrische Gutachten sind
sehr umstritten und können fatale Rechtsfolgen haben.
Sehr viele Problemberichte der deutschen Medien enthält meine
Informationenshomepage
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.
Meine sehr ausführliche Fall-Homepage
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de beweist mehrere
und mehrfache Verstöße gegen die Europäische
Menschenrechtskonvention.
Ebenfalls belege ich, dass Anwälte sich nicht ausreichend
zugunsten der betroffenen Bürger einsetzen. Untätiges Verhalten,
lange Zeit hinhalten, mangelnde Grundinformationen usw. Ich
wurde sogar hintergangen. Es wurden erfolglose Klagen ohne
Rücksprache mit mir eingereicht, nicht einmal wichtige
schriftliche Argumente für Klagen wurden von meinen Anwälten
übernommen. Seit Sommer 2015 bis heute September 2016 gibt es
gerichtliche Auseinandersetzungen mit einem ehemaligen Anwalt.
(Siehe online Anwalt 12 bzw.
Anwalt ....................)
Daher sollten betroffene Bürger wie im Strafrecht
Pflichtverteidiger erhalten, weil ihnen die wichtigsten
Bürgerrechte, z.B. volle Geschäftsfähigkeit, Eigentumsrechte aus
unwichtigem Anlass entzogen werden können. Vermutlich betrifft
dieser Fall auch eine mögliche Erweiterung der
Ergänzungsprotokolle der Europ. Menschenrechtskonvention.
Mein Rechtsfall belegt auch, dass ich vielfach übliche wichtige
Rechte beantragt habe, die mir bis heute nicht gewährt wurden:
1) Recht auf Zeugen und den
2) Zwang, dass die
Nachbarin-X ihre negativen
Aussagen über mich selbst beweisen muss und nicht ich.
Mein Rechtsfall begann 2009 mit einem irreführenden sehr
drastisch formulierten Polizeibericht mit Falschaussagen meiner Nachbarin-X.
Er dauert bis
heute 2016 an, weil mir immer noch keine Beweise zu seinem
Wahrheitsgehalt gewährt wurden. Obwohl er sofort leicht
widerlegt werden konnte, ist es mir bis heute nicht gelungen. Er
kann als Bestandteil der "Betreuungsakte" nicht gelöscht werden
und belastet mich vermutlich lebenslänglich.
Durch ihn kam ich
in ein gerichtliches Betreuungsverfahren, faktisch
Entmündigungsverfahren. Meine sofortigen Einwendungen auf die
Falschaussagen wurden ignoriert. Ich wurde zu einem
psychiatrischen Gutachten gezwungen, gegen das ich mich später
erfolglos beschwert habe.
Ich werde zwar nicht betreut bzw. bin
nicht entmündigt. Aber ein solches Verfahren kann jederzeit
wieder eingeleitet werden und dann gibt es schon diese
ungerechten Akteninhalte gegen mich.
Zuvor hatte ich noch nie mit der Polizei (gegen mich), einem
Gericht oder der Staatsanwaltschaft zu tun. Daher hatte ich auch
keine Erfahrungen und konnte nicht schnell genug angemessen
reagieren.
Der erste Anwalt war die falsche Wahl. Das gilt auch für die
nachfolgenden Anwälte, wobei ich viele Mandatsablehnungen von
anderen Anwälten bekam.
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