Im Strafverfahren wegen Bedrohung gegen mich
hat die Rechtsanwältin 6
ohne Rücksprache mit mir ihr Schreiben weggeschickt hat.
Sie hat nur kurz begründet, dass der Tatbestand der Bedrohung
nicht erfüllt ist.Auf die enthaltenen Falschaussagen ist sie
nicht eingegangen.
Aus diesem Grund habe ich Strafanzeige wegen Verleumdung
erstattet.
Von November 2013 bis Dezember 2014 hatte ich mit
Rechtsanwalt 7 zu
tun. Im nachhinein war sein Verhalten am Anfang sehr zögerlich.
Ich wollte, dass er nach Ablehnung meiner Strafanzeige eine
Eingabe bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlruhe macht. Seiner
Meinung nach hatte dies keinen Sinn. Trotzdem hatte er
Akteneinsicht beantragt und mir die Kopien zugeschickt. Die
Kopien bestanden aber hauptsächlich aus Unterlagen, die er von
mir bekommen hatte. Daher war die Akteneinsicht im nachhinein
sinnlos.
Später hat er mich hintergangen, indem er behauptet hat, dass er
eine Klage beim Amts-gericht Lörrach eingereicht hat.
(Siehe Unterlagenliste 18
Rechtsanwalt 7)
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