Das erste Strafverfahren in meinem Leben gegen mich Bald
darauf wurde tatsächlich ein Strafverfahren wegen Bedrohung gegen
mich eingeleitet, obwohl ich keine Bedrohung im Sinne des
Strafrechts begangen habe.
Seit 2009 versuche ich mich mit allen möglichen Mitteln gegen die
Inhalte und die Folgen im Polizeibericht zu wehren.
Ich fand eine neue Anwältin (Rechtsanwältin Nr. 6), die
bereit war, mich im Strafverfahren zu vertreten.
Gleich beim ersten Gespräch gab sie mir ihre Honorarvereinbarung
bekannt, die ich ohne Hinterfragen akzeptiert. Beim ersten Gespräch
habe ich ihr auch mitgeteilt, dass ich sicher keine Bedrohung im
Sinne des Strafrechts begangen habe, weil ich dies über eine
Internetrecherche festgestellt habe.
Das Verfahren wurde nach Akteneinsicht und mit Hilfe eines kurzen
Briefes an die Staatsanwaltschaft gegen mich eingestellt. Dies war
auch die erste Strafanzeige in meinem Leben, aber eine sehr teurer.
Durch die hohen Anwaltskosten und die Aufregung bin ich faktisch
doch bestraft worden.
Obwohl in diesem Strafverfahren wieder unwahre Aussage und
falsche Textinterpretationen gegen mich vorgebracht wurden, hat
diese Anwältin nicht dagegen getan. Sie nahm Akteneinsicht und
schrieb einen kurzen Brief an die Staatsanwaltschaft, dass der
Tatbestand der Bedrohung nicht erfüllt sei und somit das Verfahren
einzustellen ist.
Erst hinterher bekam ich die Aktenkopien und konnte so die
unwahren Aussagen über mich erfahren.
Aufgrund dieser Erkenntnisse schrieb ich eine Strafanzeige
wegen Verleumdung mit ausführlichen Begründungen, die natürlich
abgelehnt wurde. Von da an war klar, dass ich nichts mehr von der
baden-württembergischen Staatsanwaltschaft zu meinen Gunsten
erwarten kann. |