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Online-Information am Wochenende
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Frage geschrieben am 02.08.2009 12:44:47
Betreff: Problem zum Betreuungsrecht
Rechtsgebiet: Generelle Themen
Einsatz: € 41,00
Status: Beantwortet
Aufrufe: 160
Ich habe am Donnerstag Nachmittag folgenden Brief erhalten:
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AMTSGERICHT xxx -VORMUNDSCHAFTSGERICHT (Baden-Württemberg)
Betreff: Betreuung für xxx (Name, Vorname)
Sehr geehrte Frau xxx
aufgrund einer Anregung durch das Landratsamt xxx prüft das Gericht, ob für Sie ein
Betreuer bestellt werden soll. Dieser würde vom Gericht bevollmächtigt, Ihre
rechtlichen Angelegenheiten wahrzunehmen, soweit Sie dazu selbst nicht mehr
ausreichend in der Lage wären.
Bei der Betreuerbestellung, sollte eine solche notwendig sein, können Sie selbst
mitwirken. Das Gericht wird die Betreuungsbehörde beim Landratsamt bitten, mit
Ihnen und Ihren Angehörigen Kontakt aufzunehmen. Dabei werden Ihnen auch Fragen,
die Sie vielleicht selbst noch haben, gerne beantwortet. Sollten Sie nicht wollen,
dass Ihre Angehörigen Gelegenheit zur Äußerung bekommen, teilen Sie dies bitte
umgehend mit.
Das Gesundheitsamt wurde damit beauftragt, Sie zu untersuchen und ein Gutachten
über die Erforderlichkeit einer solchen gerichtlichen Bevollmächtigung eines anderen
zur Besorgung Ihrer rechtlichen Angelegenheiten zu erstatten. Er / Sie wird sich deshalb
mit Ihnen in Verbindung setzen.
Vor der Entscheidung hört das Gericht Sie persönlich an und wird die Situation mit
Ihnen besprechen.
Mit freundlichen Grüßen
xxx Richter
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Ich habe kürzlich schriftlich Widerspruch wegen fehlender Stellplätze meines
Nachbarn bei der Baubehörde (Gemeinde und Landratsamt) eingelegt. Dazu war ich
zu einem Gespräch mit zwei Männern der Baubehörde des Landratsamt.
Ich habe dann den Widerspruch zurückgenommen.
Nach schnellen Informationsversuchen am Freitag (auch kurzes Gespräch mit dem
Richter, der die Akte nicht hatte, sich aber an einen Baustreit erinnerte) ist es
denkbar, dass meine Nachbarn über das Landratsamt dieses Schreiben bewirkt
haben.
Was soll ich tun?
Ich habe ein Studium, bei dem ich auch einige Scheine in Jura machen musste.
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Antwort geschrieben am 02.08.2009 14:08:00
http://www.123recht.net/Rechtsanwältin-Yvonne-Müller-__l104216.html
Rechtsanwältin Yvonne Müller Dingelstädter Str. 57, 37308 Heilbad Heiligenstadt,
Sehr geehrte Fragestellerin,
ich bedanke mich für das Einstellen Ihrer Frage, welche ich Ihnen anhand des
geschilderten Sachverhaltes gerne wie folgt beantworten möchte:
Auf jeden Fall sollten Sie das Gespräch mit dem zuständigen Richter suchen und
ihm die Situation erklären. Möglicherweise stellt sich dabei auch heraus, weshalb das
Landratsamt eine Betreuung für Sie für erforderlich hält. Ich gehe davon aus, dass
sich in einem persönlichen Gespräch der Sachverhalt aufklären lässt.
Jedenfalls müssen Sie nicht befürchten, dass gegen Ihren Willen eine Bereuung für
Sie angeordnet wird. Denn dies darf nur insoweit geschehen, soweit und solnage der
zu Betreuende eine Betreuung benötigt. Dies ist am Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit zu messen. Ferner steht es Ihnen auch frei, durch eine
Betreuungsverfügung zu regeln, wer im Falle Ihren eigenen Unvermögens Ihre
persönlichen, finanziellen oder rechtlichen Interessen wahrnehmen soll. Dies kann
eine verwandte, bekannte oder befreundete Person sein, auch ein Betreuungsverein.
Da ich jedoch aufgrund der von Ihnen geschilderten Situation nicht davon ausgehe,
dass Sie eine Betreuung benötigen, müssen Sie sich darüber momentan auch nicht
zwingend Gedanken machen, sondern längerfristig darüber nachdenken.
Daher kann ich Ihnen für den Moment nur raten, einen Termin mit dem Richter zu
vereinbaren für ein persönliches Gespräch. Hierfür wünsche ich Ihnen viel Erfolg.
Sollten sich danach (oder auch vorab) noch Fragen ergeben, dürfen Sie sich gerne
an mich wenden.
Bis dahin wünsche ich Ihnen noch einen schönen Sonntag, und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Yvonne Müller Rechtsanwältin |
Bewertung der Antwort vom Fragesteller
Ich hatte schon mit dem Richter telefoniert. Dabei gab er an, dass er zeitlich
ziemlich belastet ist. Das weiß ich und ist auch allgemein bekannt. Daher kein
weiterer Gesprächsversuch mit dem Richter. Ich habe telefonisch und
persönlich recherchiert. Außerdem habe ich einem Rechtsanwalt die Vollmacht
erteilt. Dabei bin ich auf eine sehr hinterhältige Methode gekommen, die nicht
einmal Fachleute, die mit meinem Problem zu tun haben, kennen. Werde
Kontakt mit Politiker/innen in dieser Sache aufnehmen. Wenn diese Methode
verbreitet wird, wird sie sicher öfters missbraucht. Rechtsanwalt ist tätig
geworden. Da diese Methode missbraucht werden kann, werde ich sie hier
nicht beschreiben. |
2009-8-02-frag-anwalt-de.pdf |
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