Kein Rechtsanwalt beim folgenden Fall mit Verurteilung: Im
Frühjahr 2012 wollte ich mit einer Journalistin Kontakt aufnehmen,
damit mein ungerechter Fall in der Presse erscheint. Dieses Vorhaben
habe ich einer Bekannten erzählt. Diese hat mir dann einen
Journalisten aus ihrem Bekanntenkreis empfohlen.
Im März 2012 nahm ich Kontakt mit ihm auf, er war bei mir zuhause
und bekam verschiedene Unterlagen, natürlich auch den
Polizeibericht. Er nahm dann Kontakt mit der Polizei und dem
Landratsamt auf und besprach meinen Fall.
Dann allerdings hörte ich nichts mehr von ihm. Auf meine
telefonische Nachfrage reagiert er sehr zurückhaltend. Im Juni 2012
bekam ich von ihm einen Pressebericht über mich, zu dem ich
Änderungswünsche hatte.
Am 26. Juni 2012 erschien dann eine ganze Seite in der
Oberbadischen Zeitung über das Betreuungsrecht. Es waren mehrere
Artikel, von denen einer sich auch mich bezog.
Der umfangreichste Artikel befasste sich mit dem Richter, der das
gerichtliche Betreuungsverfahren gegen mich eingeleitet hatte. Im
Artikel wurde er sehr positiv und einfühlsam beschrieben. Ich war
sehr enttäuscht und übernahm die ganze Zeitungsseite auf meine
Homepage www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de, die es seit
Februar 2012 gab.
Im Juli 2012 kam ein Abmahnschreiben von einem Rechtsanwalt im
Auftrag des Journalisten. Ich war entsetzt und enttäuscht, weil sich
der Journalist nicht direkt mit mir in Verbindung gesetzt hatte.
Ich suchte dazu keinen Anwalt, antwortete selbst, reagierte dann
nicht mehr und ließ mich aus Protest verklagen.
Im Januar 2013 wurde ich dann vom Amtsgericht Lörrach verurteilt.
Das war die erste gerichtliche Verurteilung in meinem Leben. |