"Wenn Du in die Mühle des Gerichtswesens
kommst,
kein Geld und keinen guten Rechtsanwalt hast,
einen Richter, der
das launisch nimmt,
dann bist Du vergessen und verloren."
Zitat von Dr. Norbert Blüm im Video am Ende dieser
Seite
Bei einem Strafverfahren hat man Zeit, sich zu informieren und eine
anwaltliche Vertretung zu suchen.
Bei der Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahren wird man
vor vollendete Tatsachen gestellt und muss auf die Schnelle einen
Anwalt suchen.
Inzwischen weiß ich, dass es sehr schwierig ist,
einen Anwalt zu finden, der einem gegen die Folgen eines
gerichtlichen Betreuungsverfahrens verteidigt.
Für Straftäter gibt es Pflichtverteidiger, beim Betreuungsverfahren
gibt es diese Möglichkeit nicht, obwohl einem Betroffenen die
wichtigsten Bürgerrechte entzogen werden können.
1.
Briefeingang über die Einleitung eines gerichtlichen
Betreuungsverfahren am 30. Juli 2009
Nachdem ich am 30. Juli
2009, Donnerstag Nachmittag, einen Brief vom Amtsgericht Lörrach mit
der Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens erhalten
hatte, telefonierte ich mit verschiedenen Personen.
Am 30.7.2009 bekam ich nach inständiger Bitte den Namen des neuen
Rechtsanwalt. Einige Stunden später schrieb ich die erste Email an
ihn. (Rechtsanwalt Nr. 1)
2.
Weiterleitung einer Email an das Amtsgericht einen Tag
später
Am 31. Juli 2009 schickte ich ihm den Text einer Email,
die an das Amtsgericht Lörrach gerichtet war. Damit hat er nur die
wenigen Informationen bekommen, die an diesem Tag bekannt waren. Vom
Polizeibericht im Auftrag meiner Nachbarin-X war noch nichts bekannt.
3.
Über das Wochenende versuchte ich mehr Rechtsinformationen im
Internet zu bekommen, und zwar bei der kostenpflichtigen Hilfe
www.frag-einen-anwalt.de.
So richtig hilfreich war die Antwort nicht. (Online-Anwältin Nr.
1)
4.
Persönliches Erscheinen in der Kanzlei aufgrund einer
Terminvereinbarung
Am 3.8.2009 erschien ich persönlich bei
Rechtsanwalt Nr. 1 nachmittags zum vereinbarten Termin.
Erst bei diesem Termin erfuhr der Rechtsanwalt, dass durch den
Polizeibericht und das Weiterleitungsschreiben des Landratsamt das
gerichtliche Betreuungsverfahren eingeleitet wurde.
Im Nachhinein stelle ich die Frage, ob er die Rechtswidrigkeit des
eingeleiteten Verfahrens nur aufgrund des Polizeiberichts hätte
erkennen können. Er wirkte nicht überrascht, dass das Verfahren
durch einen Polizeibericht ausgelöst wurde.
Im Nachhinein frage ich mich, ob derartige Vorfälle öfters
passieren.
Ich glaube eher nicht, obwohl ich keine Ahnung habe.
Ich war aufgeregt, weil es der erste Polizeibericht über mich mit
Rechtsfolgen in meinem Leben war und weil er drastische
Falschaussagen enthielt.
Als Reaktion meinte der Anwalt, dass er sein Mandat niederlegen
würde, wenn ich nicht sofort ruhig bin. Das halte ich im Nachhinein
für diskriminierend. So schlimm war meine Aufregung auch wieder
nicht.
Dann wurde mir die Prozessvollmacht und die
Schweigepflichtsentbindung vorgelegt und ich unterschrieb.
Kurz darauf war ich wieder draußen und schockiert, wie ich von
Rechtsanwalt Nr. 1 behandelt worden bin.
Es gab keine Beratung über mögliche Vorgehensweisen. Ich war auch
nicht lange der der Kanzlei.
Hätte er sofort den Fall als „Falsche Verdächtigung" erkennen
können?
5.
Lange habe ich geglaubt, dass Rechtsanwalt Nr. 1 nicht auf
Strafrecht spezialisiert ist.
Etwa 2012 habe ich erfahren,
dass er erfolgreich eine Rechtsanwältin in einem Strafverfahren
verklagt hat. Wenn ich mich recht entsinne, war es wegen
Verleumdung.
Ein solches Verfahren hätte er bei mir auch vorschlagen können.
Wie meine Emails belegen, hat er meine Hinweise auf einen möglichen
Zusammenhang mit dem Baurecht ignoriert, ebenfalls nicht Emails mit
der Erwartung, dass er gegen den Polizeibericht vorgeht.
In einem Schreiben erwähnt er, dass ich mich zunächst auf das
Betreuungsverfahren konzentrieren soll. Durch „zunächst" kann der
Eindruck erweckt werden, dass doch noch etwas getan wird.
Es gab auch keine Entschuldigung oder Bedauern als sein Schreiben an
das Gesundheitsamt bei mir und beim Amt verspätetet ankam. Hätte ich
nicht früh morgens um 7 Uhr meinen Briefkasten geleert, wäre der
Termin unentschuldigt verstrichen.
Wäre dann eine Zwangsvorführung angeordnet worden?
Ob sein Verhalten mir gegenüber als Anwalt nicht ordnungsgemäß war,
kann ich nicht beurteilen.
6.
Vermutlich außergewöhnlich war, dass nicht die Betreuungsbehörde
des Landratsamts, sondern eine Frau X..., Soziale Dienste den
Polizeibericht mit einem Begleitschreiben an das Amtsgericht
weitergeleitet hat.
Als ich vor dem Anwaltsbesuch beim Landratsamt nachfragte, war
sie in Urlaub. Die Urlaubsvertretung konnte nichts näheres über den
Fall herausfinden und bekam nochmals eine Kopie vom Polizeibericht
von mir.
Per Telefonanruf bei Frau Herrmann, Leiterin der Betreuungsbehörde,
erfuhr ich, dass sie nichts von meinem Fall wusste. Am nächsten Tag
suchte ich nochmals die Urlaubsvertretung auf und erfuhr, dass mein
Fall in einer Teamsitzung besprochen wurde. Man könne jetzt nichts
mehr für mich tun.
7.
Ich weiß nicht, ob Rechtsanwalt Nr. 1 öfters mit gerichtlichen
Betreuungsverfahren zu tun hatte. Wenn ja, hätte ihm auffallen
sollen, dass nicht die Betreuungsbehörde den
Polizeibericht weitergeleitet hatte? Oder hätte ihm auffallen müssen, dass es gegen wichtige Rechte
verstößt, wenn man mit einem unbewiesenen Polizeibericht in ein
gerichtliches Betreuungsverfahren gebracht wird?
Zu seinen Gunsten:
Im Schreiben vom 4.8.2009 an das Amtsgericht Lörrach setzt er sich
schon für mich ein.
Die Information, dass die Nachbarin-X, die im übrigen keinerlei
fachliche Sachkunde haben soll, hat er nicht von mir. Ich weiß bis
heute nicht sicher, was sie von Beruf ist. In der Klageerwiderung
beim Landgericht 2015 wurde ihr Ehemann als Beweis angegeben, dass
sie Betreuerin für psychisch Kranke sein soll.
8.
Das Amtsgericht Lörrach hat sofort von mir und ihm Hinweise
bekommen, dass Nachbarin-X nicht die Wahrheit sagt
und trotzdem wurde ich zu diesem Verfahren mit dem Zwang zu einem
psychiatrischen Gutachten gezwungen. Letzteres enthält Fehler und
ich habe mich dagegen vergeblich beschwert.
Inzwischen ist es so, dass ich mich nie wieder begutachten lassen
werde. In den Medien gibt es genügend Informationen über mögliche
Fehler in psychiatrischen Gutachten und den fatalen Folgen. Auch,
dass sie kaum angefochten werden können.
Mehr:
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de/arztgutachten.htm
9.
Mitte August 2009 gab es ein Hundeereignis zwischen meiner Hündin
und den Nachbarn.
Ich habe dieses Ereignis nicht mitbekommen.
Daher nahm ich Kontakt mit Rechtsanwalt Nr. 2 auf. Die
Mitarbeiterinnen von Rechtsanwalt Nr. 1 hatten mir klar gemacht,
dass ich ihn nicht mehr "stören" soll. Er kam vorbei und hielt die
Schilderungen meines Nachbarn zum Hundeereignis für nicht sehr
glaubwürdig, weil er selbst einen Hund hatte. Ich legte ihm auch die
Unterlagen zum Baurecht vor. Ich hatte Einspruch wegen möglicher
fehlender Stellplätze beim Neubauvorhaben der Nachbarn-X eingelegt
und die Frage gestellt, ob ihr bestehendes Gewerbe überhaupt
zulässig ist.
Nach Durchsicht der Unterlagen, erklärte mir Rechtsanwalt Nr. 2,
dass er mich nicht anwaltlich vertreten könne, weil er den
Bürgermeister von Binzen sehr gut kenne und dieser damals auch für
das öffentliche Baurecht zuständig war.
10.
Soweit ich mich entsinne, habe ich versucht, für meine Belange
einen neuen Anwalt zu finden.
Im Nachhinein habe ich folgenden Fehler gemacht:
Ich habe sofort gesagt, dass ich in ein gerichtliches
Betreuungsverfahren gekommen bin, statt zu sagen: Es gibt einen Polizeibericht mit Falschaussagen über mich.
11.
Im Oktober 2009 schrieb ich die 1. Strafanzeige in meinem
Leben.
Weil Rechtsanwalt Nr. 1 nichts gegen den
Polizeibericht unternommen hat und ich keinen weiteren Anwalt
gefunden habe, schrieb ich im Oktober 2009 meine erste Strafanzeige
in meinem Leben, und zwar gegen Nachbarin-X aufgrund ihrer
Falschaussagen.
Diese wurde mit meiner Meinung nach nicht gerechtfertigten Gründen
abgelehnt.
12.
In der Folgezeit suchte ich wieder einen Anwalt und wurde dann ab
Dezember 2009 bis Sommer 2011 von Rechtsanwalt Nr. 3
vertreten.
Er führte Schriftwechsel mit der Gemeinde Binzen zum
Baurecht, mit dem Landratsamt Bau- und Gewerberecht, Sozialbereich,
Kreispolizeibehörde (keine Antwort) und mit dem Polizeirevier Weil
am Rhein und der Polizeidirektion Lörrach.
Er schrieb auch einen Brief an Nachbarin-X, in dem er eine Klage
ankündigte. Darauf gab es keine Antwort und er hat auch nicht
geklagt.
Nach dem Schriftwechsel mit den Behörden fragt er mich, ob ich klage
wolle, ich bestätigte ihm dies. Aber er hat nicht geklagt und sich
nicht mehr gemeldet. Sehr viel später habe ich dann sein Mandat für
beendet erklärt.
13.
Wieder erfolglose Anwaltssuche
Wieder suchte ich erfolglos
an einem Anwalt, leider wieder immer mit der Information, dass ich
in einem Betreuungsverfahren war und nicht mit der Information, dass
es einen Polizeibericht mit Falschaussagen über mich gibt.
14.
Kein Rechtsanwalt beim folgenden Fall mit Verurteilung:
Im
Frühjahr 2012 wollte ich mit einer Journalistin Kontakt aufnehmen,
damit mein ungerechter Fall in der Presse erscheint. Dieses Vorhaben
habe ich einer Bekannten erzählt. Diese hat mir dann einen
Journalisten aus ihrem Bekanntenkreis empfohlen.
Im März 2012 nahm ich Kontakt mit ihm auf, er war bei mir zuhause
und bekam verschiedene Unterlagen, natürlich auch den
Polizeibericht. Er nahm dann Kontakt mit der Polizei und dem
Landratsamt auf und besprach meinen Fall.
Dann allerdings hörte ich nichts mehr von ihm. Auf meine
telefonische Nachfrage reagiert er sehr zurückhaltend. Im Juni 2012
bekam ich von ihm einen Pressebericht über mich, zu dem ich
Änderungswünsche hatte.
Am 26. Juni 2012 erschien dann eine ganze Seite in der
Oberbadischen Zeitung über das Betreuungsrecht. Es waren mehrere
Artikel, von denen einer sich auch mich bezog.
Der umfangreichste Artikel befasste sich mit dem Richter, der das
gerichtliche Betreuungsverfahren gegen mich eingeleitet hatte. Im
Artikel wurde er sehr positiv und einfühlsam beschrieben. Ich war
sehr enttäuscht und übernahm die ganze Zeitungsseite auf meine
Homepage www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de, die es seit
Februar 2012 gab.
Im Juli 2012 kam ein Abmahnschreiben von einem Rechtsanwalt im
Auftrag des Journalisten. Ich war entsetzt und enttäuscht, weil sich
der Journalist nicht direkt mit mir in Verbindung gesetzt hatte.
Ich suchte dazu keinen Anwalt, antwortete selbst, reagierte dann
nicht mehr und ließ mich aus Protest verklagen.
Im Januar 2013 wurde ich dann vom Amtsgericht Lörrach verurteilt.
Das war die erste gerichtliche Verurteilung in meinem Leben.
15.
2012 lernte ich über ein Internetvideo eine Rechtsanwältin (Rechtsanwalt
Nr. 4) kennen, die erfolglos beim Oberlandesgericht für
mich geklagt hat.
Weil sie gesundheitlich sehr angeschlagen war, konnte ich sie
nicht weiter als anwaltliche Vertretung für mich in Anspruch nehmen.
16.
Erfolglose Petition beim Landtag von Baden-Württemberg 2013
Im Frühjahr 2013 reichte ich eine Einzelpetition zu den Folgen des
Polizeiberichts beim Landtag von Baden-Württemberg ein. Die Petition
war in einzelne nummerierte Anliegen gegliedert.
Ich reichte dann noch nachträgliche weitere Anliegen ein. Bei
diesen Nachträgen wurde mir bestätigt, dass auch diese bearbeitet
würden.
Am 19.7.2013 wurde meine Petition abgelehnt und
gleichzeitig im Internet veröffentlicht.
Die Veröffentlichung enthält nicht meine Originalpetition. Dazu
wurde kein einziger Punkt bearbeitet. Der Petitionsausschuss hat
eine Zusammenfassung von belastenden und ablehnenden Schreiben der
Polizei, der Staatsanwaltschaft und des Landratsamts geschrieben.
Das war für mich ein Schock und ich bin meiner Meinung nach zu
Recht wütend geworden. Im darauf folgenden Schriftwechsel wollte
ich, dass die im Internet veröffentlichte Petitionsversion entfernt
wird und ich wollte wissen, welche Tätigkeiten der
Petitionsausschuss zu meinen Gunsten getan hat. Zu solchen
Auskünften ist der Petitionsausschuss nicht verpflichtet und er hat
es auch nicht getan.
Siehe Landtagsversion in Farbe mit Quellen auf einer
extra Seite.
17.
Neue Homepageseite aufgrund der Ablehnung meiner Petition
Ich habe dann auf meiner Homepage
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de eine neue Seite mit
„Nationalsozialistische Tendenzen im deutschen Entmündigungswesen
am Beispiel meines Falls" veröffentlicht.
Bald darauf bekam ich von meinen Nachbarn-X ein Abmahnschreiben und
eine Strafanzeige mit Hilfe ihrer Rechtsanwältin-Z
18.
Daher versuchte ich wieder einen neuen Rechtsanwalt zu finden. Eine
Mitarbeiterin einer Anwaltskanzlei sagt mir zu, obwohl der Anwalt im
Moment im Urlaub war.
(Rechtsanwalt Nr. 5). Kurz nachdem er aus dem Urlaub zurück
war, sagt er mir ab. Daher antwortete ich allein auf das Abmahnschreiben.
19.
Das erste Strafverfahren in meinem Leben gegen mich
Bald
darauf wurde tatsächlich ein Strafverfahren wegen Bedrohung gegen
mich eingeleitet, obwohl ich keine Bedrohung im Sinne des
Strafrechts begangen habe.
Seit 2009 versuche ich mich mit allen möglichen Mitteln gegen die
Inhalte und die Folgen im Polizeibericht zu wehren.
Ich fand eine neue Anwältin (Rechtsanwalt Nr. 6), die
bereit war, mich im Strafverfahren zu vertreten.
Gleich beim ersten Gespräch gab sie mir ihre Honorarvereinbarung
bekannt, die ich ohne Hinterfragen akzeptiert. Beim ersten Gespräch
habe ich ihr auch mitgeteilt, dass ich sicher keine Bedrohung im
Sinne des Strafrechts begangen habe, weil ich dies über eine
Internetrecherche festgestellt habe.
Das Verfahren wurde nach Akteneinsicht und mit Hilfe eines kurzen
Briefes an die Staatsanwaltschaft gegen mich eingestellt. Dies war
auch die erste Strafanzeige in meinem Leben, aber eine sehr teurer.
Durch die hohen Anwaltskosten und die Aufregung bin ich faktisch
doch bestraft worden.
Obwohl in diesem Strafverfahren wieder unwahre Aussage und
falsche Textinterpretationen gegen mich vorgebracht wurden, hat
diese Anwältin nicht dagegen getan. Sie nahm Akteneinsicht und
schrieb einen kurzen Brief an die Staatsanwaltschaft, dass der
Tatbestand der Bedrohung nicht erfüllt sei und somit das Verfahren
einzustellen ist.
Erst hinterher bekam ich die Aktenkopien und konnte so die
unwahren Aussagen über mich erfahren.
Aufgrund dieser Erkenntnisse schrieb ich eine Strafanzeige
wegen Verleumdung mit ausführlichen Begründungen, die natürlich
abgelehnt wurde. Von da an war klar, dass ich nichts mehr von der
baden-württembergischen Staatsanwaltschaft zu meinen Gunsten
erwarten kann.
20.
Im November 2013 nahm ich Kontakt mit Rechtanwalt Nr. 7 auf.
Um auszuschließen, dass er zu große Rücksicht auf die Lörracher
Justiz zu meinen Ungunsten nimmt, wählte ich einen in Nordbaden
ansässigen Anwalt.
Ein Teil des Schriftwechsels mit ihm ist in den Akten bei meiner
Klage beim Amtsgericht enthalten. Er sollte bei der
Staatsanwaltschaft und bei den Zivilgerichten für mich tätig werden.
2014 hat er mir vorgegaukelt, eine Klage beim Amtsgericht
eingereicht zu haben. Nach etwa zwei Monaten stellte es sich heraus,
dass er es nicht getan hat.
21.
Bei der Kontaktaufnahme mit einem neuen Anwalt sollte ich einen
Stundenhonorar von 180 Euro zahlen, was sehr teuer für mich gekommen
wäre. Davon hat er mir selbst abgeraten und auch erklärt, dass er
keine Zeit hat. Dieser Anwalt wirbt im Internet dafür, dass er sich
für Fehler anderer Anwälte einsetzt. (Rechtsanwalt Nr. 8)
22.
Selbst geschriebene Klage gegen Nachbarin-X im Oktober 2014
Ohne Rechtsanwalt schrieb ich eine Klage, die ich am 7.10.2014 beim
Amtsgericht einreichte.
Gleichzeitig versuchte ich immer noch eine anwaltliche Vertretung
zu finden.
Am 18.11.2014 erhielt ich die Klageerwiderung der Gegenpartei vom
Amtsgericht.
23.
Am 25.11.2014 hatte ich einen persönlichen Termin bei einer neuen
Anwältin (Rechtanwalt Nr. 10), zu dem ich auch Unterlagen
mitbrachte, natürlich die Klage und die Klageerwiderung.
Leider
erfuhr ich nicht, dass man auf eine Klageerwiderung innerhalb von 14
Tagen wieder antworten kann. Das habe ich erst nach der
Güteverhandlung im Dezember über eine Internetrecherche
festgestellt.
Am 26.11.2014 warf ich in den Briefkasten der Anwältin die
eingescannte Klageerwiderung mit meinen Gegenargumenten ein.
Am 3.12.2014 noch eine ausführlichere Version.
Im Nachhinein hatten meine Gegenargumente keine rechtliche Wirkung,
weil sie beim Gericht nicht angekommen sind.
Bei der späteren Güteverhandlung und anschließender
Gerichtsverhandlung hat die Anwältin keinen Antrag abgegeben und
auch nichts von meinen Gegenargumente bekannt gegeben.
Das Urteil des Amtsgerichts war somit zu meinen Ungunsten,
u.a. enthielt es die
Feststellung, dass Übertreibungen bei der Polizei erlaubt sind.
Somit wurde ich verurteilt, die Gerichtskosten und die gegnerischen
Anwaltskosten zu übernehmen.
Durch die Klageerwiderung wurde ich wieder mit neuen unwahren
Aussagen beschuldigt.
Am 13.12.2014, einen Tag nach dem Gerichtstermin, widerrief ich die
Vollmacht dieser Anwältin und bat um die Rechnung.
24.
Wieder machte ich mich auf die Suche nach einer anwaltliche
Vertretung für die Berufung beim Landgericht.
Von einer neuen
Rechtsanwältin (Rechtsanwalt Nr. 11) hatte ich beim ersten
persönlichen Gespräch einen sehr guten, vertrauenswürdigen Eindruck.
Wie gewünscht, habe ich sofort einige Tage später umfangreiches
Aktenmaterial persönlich in der Kanzlei vorbeigebracht. Dann wartete
ich und als die Zeit für die Berufungsklage immer knapper wurde,
schrieb ich sie an.
Sie reagierte aber nicht direkt auf meine Schreiben.
Ende Januar entdeckte ich, dass sie sehr oft Online ist und
möglicherweise einen Schwerpunkt auf Beratung im Internet hat.
Erst als ich kurz vor Ablauf der Berufungsfrist Rechtsanwalt
Nr. 12 gefunden hatte, habe ich ihr sofort abgesagt.
25.
Kurz vor Ablauf der Berufungsfrist war Rechtsanwalt ..... (Rechtsanwalt
Nr. 12) sofort bereit, mich anwaltlich zu vertreten.
Damit
hatte er auch nur begrenzte Zeit, sich für mich anwaltlich
einzusetzen. Erst sehr viel später entstand der Eindruck, dass er
absichtlich bei der Berufung wichtige Argumente für mich unterlassen
hat. Beim Verwaltungsgericht reichte er Eingaben und Klage ohne
vorherige Zustimmung ein. Daher wollte ich vergeblich die Rücknahme
einer Klage. Er wandte sich auch ohne vorherige Absprache an den
Verwaltungsgerichtshof und schickte Schreiben ohne meine Zustimmung
weg.
Nach Vollmachtsentzug handelte er weiterhin mit Eingaben beim
Amtsgericht und Oberlandesgericht, wofür ich für seine
"Amtsgerichtsklage" eine Rechnung bekam.
Anmerkung 1:
Nachdem ich den vorigen Text verfasst hatte, habe ich
wieder Herzbeschwerden bekommen und musste weinen.
Seit 6 Jahren kämpfe ich vergeblich gegen Falschaussagen und es sind
noch neue dazugekommen. Kurz: Ein Alptraum für mich !!!
Anmerkung 2:
Die Beschreibung zu meine bisherigen
Rechtsanwälten ist unvollständig. In den nächsten Tagen
erscheint mehr.
Anmerkung 3:
Die hier beschriebenen Erfahrungen liegen in
ähnlicher Form beim Verwaltungsgericht vor.
Ziel ist es, das Landratsamt Lörrach und die Polizei wegen
fehlerhaftem Handeln mir gegenüber zu verklagen.
Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre kann ich natürlich nicht
besonders optimistisch sein.
Es gilt:
Wenn eine staatliche Institution Fehler macht,
dann reagieren in manchen Fällen alle weiteren als Schutzmacht
und verhindern so ein gerechtes Handeln der Justiz.
Norbert Blüm auf der Frankfurter Buchmesse 2014 Gerade vor Familiengerichten wird gelogen, dass sich die Balken
biegen – und niemanden kümmert es. ......
"Wenn Du in die Mühle des Gerichtswesens kommst, kein Geld und
keinen guten Rechtsanwalt hast, einen Richter, der das launisch
nimmt, dann bist Du vergessen und verloren."
Zitat von Dr. Norbert Blüm
Veröffentlicht am 13.10.2014 von
hrfernsehen
https://youtu.be/1PSlMzVddl4?t=1m59s