Unter diesen Schriftstücken bzw. in diesem
Aktenberg befindet sich kein einziges selbstverfasstes Schreiben
von Nachbarin-X.
Bis heute ist mir weder ihr Bildungsstand noch ihr wirklicher Beruf
bekannt. "Betreuerin für psychisch Kranke" ist keine anerkannte
Berufsbezeichnung.
Aufgrund ihrer Verhaltensweisen ist sie für ihre angegebene Tätigkeit
ungeeignet.
Skandalös ist, dass dies weder dem Landratsamt "Sozialer Bereich"
noch dem Amtsgericht Lörrach "Betreuungsgericht" noch der
Polizei noch
der Staatsanwaltschaft noch dem
Petitionsausschuss BW auffällt.
Auch den nächsthöheren Instanzen zu diesen genannten Institutionen und
neu dem Verwaltungsgericht Freiburg
ist nichts aufgefallen.
Inwiefern ist hier in diesem Fall
nationalsozialistisches Gedankengut bei den beteiligten Personen und
staatlichen Institutionen vorhanden ???
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