61. Beschwerdepunkt |
Angabe der eingelegten Rechtsmittel und
Datum der letzten Entscheidung |
Gerichtliches Betreuungsverfahrens Az XVII 9635 vom Amtsgericht
Lörrach am 30.07.2009 |
Viele erfolglose Beschwerden: 30.07.2009 (S. 154), nach
der Akteneinsicht (S. 156), m.E. mangelnde Unterstützung
durch den Anwalt. Ablauf wird zwingend eingehalten. Beschluss
zur Ablehnung einer Betreuerbestellung am 07.10.2009 (S. 161
f). Mehr Unterlagenliste Nr. 7 |
Beschwerden beim Landgericht Freiburg ab 4.10.2010 |
Az 4 T 256/10 Landgericht Beschluss vom 07.12.2010:
Beschwerde abgelehnt, aber Kostenersatz (S. 210ff) |
Beschwerde ab 15.05.2012 beim OLG KA (S. 258 ff) |
Az 14 Wx 45/12 und 4 T 276/10. Oberlandesgericht
Karlsruhe Beschluss am 14.08.2012: Beschwerde abgelehnt (S.
262 f) |
Erfolglose Strafanzeige falscher Verdächtigung u.a. am 4.10.2009
(S. 338 ff) |
Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung gegen die
Anzeigenerstatterin und weiterer Personen eingestellt. Az 85
Js 9229/09 Staatsanwaltschaft Lörrach am 7.10.2009 (S.
397 ff) |
Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft
(S. 400 ff) |
Ablehnung der Bewerde Az 3 Zs 2606/09 von der
Generalstaatsanwaltschaft Karlruhe am 27.11.2009 (S. 406) |
Beschwerden an Justizministerium Baden-Württemberg 4.10.2010 (S.
411 f) |
Justizministerium Baden-Württemberg: Dienstaufsichtsbeschwerde
wird abgelehnt am 2.11.2010
(S. 423) |
Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens am 28.05.2012 |
Antrag aufgrund der Akteneinsicht am 22.05.2012 (S. 428ff)
. Staatsanwaltschaft Lörrach am 30.07.2012: Beschwerde abgelehnt
. Az 85 Js 9229/09 (S. 445f) |
Öffentliche Petition am 12.05.2012: Formvorschriften für die
Einleitung von gerichtl. Betreuungsverfahren.
(S. 3297 ff) |
Damit müsste ich keine Angst mehr haben vor einer Wiederholung
meines Falls. Ablehnung der Petition zur Veröffentlichung im
Bundestagsforum und damit auch zur Bearbeitung im Bundestag.
Ablehnung am 1.06.2012 (S. 3306 b ff). Petition 24509,
Pet 4-17-07-4034-037530.
Widerspruch am 15.6.2012 (S. 3307 f).
Bundestags-Ablehnung am 22.06.2012 (S. 3310 f) |
Ähnliche Petition noch einmal eingereicht |
Ablehnung vom Bundestag am 24.08.2012 (S. 3313 f) |
Öffentliche Petition am 23.5.2012: Artikel 6 der Europäischen
Menschenrechtskonvention für Betreuungsverfahren (S. 3304 f) |
Bei der Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens muss
Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention passend und
zwingend eingehalten werden. (S. 3304 f) Petition
24831, Pet 4-17-07-4034-037254
Ablehnung vom Bundestag am 24.08.2012 (S. 3315 f) |
Petition am 13.03.2016 an den Landtag von Baden-Württemberg |
Petition zum Verhalten der Polizei und des Landratsamts Petition
15/02512 oder 15/2512 (S. 514 ff)
Abgelehnt am 19.07.2013 (S. 539 ff)
Beschwerden gegen die Bearbeitung der Petition (S. 544ff)
Antrag auf Neubearbeitung wurde am 08.10.2013 abgelehnt. (S.
596f) |
Rechtliche Schritte gegen die Anzeigenerstatterin 2014 |
Rechtsanwalt 7 sollte eine
Eingabe bei der Generalstaatsanwaltschaft (Frühjahr 2014) und
beim Amtsgericht klagen. Er hat mich aber hintergangen und keine
Klage eingereicht.
Unterlagenlisten 18, 20 und 23 |
Klage beim Amtsgericht Lörrach im Oktober 2014 ohne
Rechtsanwalt: Hauptziel: Recht auf Zeugen. |
Klage: Unterlagenliste 22 (S. 1525 ff) Als die
Klageerwiderung mit falschen Aussagen kam, beauftragte ich
Rechtsanwältin 10. Trotz
schriftlicher Unterlagen unternahm sie nichts gegen die
Falschaussagen.
Urteil vom Amtsgericht Lörrach Az 2 C 1446/14 am
30.12.2014: Klage wird abgewiesen (S. 1702 ff) |
Berufungsklage beim Landgericht mit neuem Anwalt.
Unterlagenliste 22 (S. 1742 ff) |
Leider wies Anwalt 12 wieder
nicht auf die Falschaussagen der Gegenseite hin trotz
schriftlicher umfangreicher Unterlagen.
Urteil vom Landgericht Freiburg 3 S 24/15 vom 18.05.2016:
Berufungsklage wird zurückgewiesen (S. 1845 ff) |
|
Weil Anwalt 12 nicht auf die
Falschaussagen der Gegenpartei hingewiesen hatte, gab ich zum
Kostenfestsetzungsbeschluss eine umfangreiche Stellungnahme ab.
(S. 1884 f, S. 1862b ff) |
Anwalt 12. Vom vollsten
Vertrauen zum Misstrauen und schließlich Vollmachtsentzug. Den
Vollmachtsentzug akzeptierte er nicht. Daher gibt es bis heute
zwei Verfahren. |
Unterlagenliste 28 Anwalt 12
und
29 Rechtsanwaltskammer Freiburg.
Ich beantragte eine Einstweilige Verfügung gegen ihn.
Das Verfahren ist bis heute (21.10.2016) nicht abgeschlossen.
Er versucht, Forderungen gerichtlich einzutreiben, die nach
seinem Vollmachtsentzug entstanden sind. Das Verfahren ist bis
heute (21.10.2016) nicht abgeschlossen. |
Abgelehnte Strafanzeige wegen Prozessbetrug, Verleumdung
vom 28.09.2016 (S. 1895 ff) |
Weil Rechtsanwältin 10 und
Anwalt 12 keine
Klageerwiderung gegen die Falschaussagen der Gegenpartei
abgegeben haben, erstattete ich Strafanzeige gegen die
Gegenpartei.
Ablehnung von der Staatsanwaltschaft Lörrach Az 95 Js
12341/15 am 19.11.2015 (S. 1940 f) |
Klagen gegen die Polizei bzw. Land Baden-Württemberg ab
Sommer 2015 Unterlagenliste 25 mit
Anwalt 12.
Dazu hatte er meinen erfolglosen Klageversuch (Unterlagenliste
21). |
Im Laufe der Zeit ignorierte Anwalt 12
immer mehr meine Anliegen, machte Klagefehler usw.
Daraus wurden 2 Verfahren beim Landgericht Freiburg,
die alle erfolglos waren und mich viel Geld kosteten.
Urteil am 27.01.2016 vom Verwaltungsgericht Freiburg Az 4 K
2170/15. Klage wird abgewiesen.( S. 2693 ff)
Beschluss zu 4 K 2590/15 Antrag auf Beweissicherung wird
abgelehnt. am 05.03.2016 ( S. 2701 ff).
Wegen Ärger mit Anwalt 12
keine weitere rechtlichen Schritte beim Verwaltungsgericht. |
Klagen gegen das Landratsamt Lörrach ab Sommer 2015
(12.08.2015 S. 2804 ff) Unterlagenliste 26 mit
Anwalt 12. Dazu hatte er meinen
erfolglosen Klageversuch (Unterlagenliste 21). |
Im Laufe der Zeit ignorierte Anwalt 12
immer mehr meine Anliegen, machte Klagefehler usw. Daraus
wurden 4 Verfahren beim Landgericht Freiburg,
die alle erfolglos waren und mich viel Geld kosteten.
Klage 4 1908/15 (Angaben fehlen, teilweise falsches
Gericht) (S. 2804 ff)
Am 17.8.2015 weist das Landratsamt darauf hin, dass
Betreuungsanregungen formlos sind (S. 2813f) . Damit hat
es keine Amtspflichtverletzung begangen.
Am 12.09.2015 weise ich Anwalt 12
schriftlich (S. 2889 f) darauf hin, dass er Schreiben nur
nach gewisser Bedenkzeit wegschicken soll. Außerdem möchte ich
alle Schreiben vorher sehen. Daran hält er sich in der Folgezeit
nicht.
Am 13.10.2015 Beschluss zu 4 K 2377/15: Rechtsstreit
wird an das Landgericht Freiburg verwiesen (S. 2905)
Am 13.10.2015 Beschluss zu 4 K 1908/15 Verfahren wird
eingestellt. (S. 2908f)
Am 22.10.2015 Beschluss zu Aktenzeichen 4 K 2449/15:
Streitwert 5000 €. Ursprüngliche, abgeänderte Klage erhält
dieses neue Aktenzeichen.
4 K 1908/15 wird als Beiakte geführt.
Am 9.11.2015 reicht Anwalt 12
einen Antrag auf ein Beweisverfahren gegen die Polizei und das
Landratsamt ein: (S. 2570 ff).
Weil er das Beweisverfahren wieder ohne
Rücksprache eingereicht hat, entziehe ich ihm alle Vollmachten.
Am 9.11.2015 lehnt der Verwaltungsgerichtshof Mannheim die
Beschwerde 1 S 2197/15 von
Anwalt 12 ab. (S. 2946).
Am 10.12.2015 lehnt das Landratsamt mit m.E.
unwürdigen, unmöglichen Argumenten gegen
mich das Beweisverfahren 4 K 2591/15 ab.
Am 15.12.2015 Beschluss 1 S 2197/15 weist der
Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde der Klägerin zurück (S.
2978 f). Meine Berichtigung: Beschwerde von
Anwalt 12, weil er ohne
Rücksprache mit mir gehandelt. hat.
In der Folgezeit gibt es weitere Beschlüsse vom
Verwaltungsgerichtshof, die aus der Unterlagenliste 26
ersichtlich sind.
Am 27.01.2016 Urteil 4 K 2344/15 (S. 3118 ff).
Am 05.03.2016 Urteil 4 K 2449/15 (S. 3118 ff)
Am 05.03.2016 Beschluss 4 K 2591/15 (S. 3125 f).
Alle Eingaben werden abgelehnt.
Am 07.03.2016 Beschluss: Verfahren 4 K 2377/15 wird an
das Landgericht verwiesen.
Anwalt 12 beschwert sich
weiterhin beim Verwaltungsgerichtshof.
19.04.2016 Beschluss 1 S 493/15. Beschwerde abgewiesen.
Am 3.5.2016 wird der Beschluss 4 K 2449/15 rechtskräftig.
Es erfolgen Eingaben von
Anwalt 12
gegen meinen Willen und Beschlüsse beim
Oberlandesgericht Karlsruhe Az 6 VA 17/15 (Siehe
Unterlagenliste 26)
und viele weitere Ereignisse in Unterlagenliste 26 |
2014 reichte ich wieder öffentliche Petitionen zur Verbesserung
des Betreuungs- faktisch Entmündigungsrechts ein. Wieder wurden
alle zur Veröffentlichung abgelehnt.
(Unterlagenliste 31, ab S. 2218) |
(Pet 1) Unverzügliches Recht auf Zeugen bei einem
Polizeibericht mit Rechtsfolgen (S. 3318 f)
Petition 53648 Petition Pet 4-18-07-312-009146
(Pet 1) Absage am 30.09.2014
Anlage: 16.09.2014 von Justizministerium
(S. 3372 ff) |
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(Pet 2) Bedingungen für Unterbrechung oder Abbrechen eines
gerichtlichen Betreuungsverfahrens (S. 3322 ff)
Petition 53655, Petition Pet 4-18-07-315-009048
(Pet 2) Absage am 24.07.2014 S. 3340 f |
|
(Pet 5) Vermittlung der Polizei zwischen gegnerischen
Parteien bei Falschaussagen einer Partei (S. 3335 f)
Petition 53665 Petition Pet 4-18-07-312-009051 |
|
(Pet 6) Gesetzesvorschlag: Staatsanwaltschaft muss die
Zustimmung der betroffenen Person einholen, wenn sie sich bei
einem Zivilgericht ein ärztliches Gutachten beschaffen möchte.
Dies gilt insbesondere für den Fall, wenn die betroffene Person
eine Strafanzeige gegen eine andere Person stellt. (S.
3346 f)
Petition 53772 (Zwischenbescheid am 11.8.2014 (S.
3360f)
Kann die zugehörige Absage nicht mehr finden. |
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(Pet 7) Verbesserte, menschenwürdige Schreiben bei der
Einleitung von gerichtlichen Betreuungsverfahren
Petition 53781 Petition Pet 4-18-07-4034-009068 (S.
3350 f)
Absage am 1.9.2014 (S. 3365) |
Öffentliche Petition vom 7. Januar 2016 |
Petition 63006 zum Betreuungsrecht:
Informationspflichten zu den Folgen einer gesetzlichen
Betreuung.
Diese Petition wurde veröffentlicht und ist noch in Bearbeitung |
Einstweilige Verfügung von mir am 14.4.2016 (S. 2137 ff)
gegen Anwalt 12 6 C 472/16
(Unterlagenliste 22) |
Beschluss 6 C 472/16 vom 18.04.2016 Amtsgericht Lörrach (S.
2142 ff) zu meinen Gunsten.
Darauf gab es viele Beschwerden von
Anwalt 12 und Stellungnahmen von mir (Unterlagenliste
22).
Protokoll vom 9.6.2016 vollstreckbare Ausfertigung (S. 2232
ff)
Das Verfahren ist jetzt beim Landgericht Freiburg Az 3 T
251/15. Stellungnahme bis zum 7.11.2016 möglich. |
Klageversuche von Anwalt 12
wegen Forderungen nach Vollmachtsentzug 3 C 909/16
(Unterlagenliste 22) |
Am 6.7.2016 begann Anwalt 12
ein ........................ wegen Forderungen gegen Gertrud
Moser. (S. 2249 ff). Daraus entwickelte sich wieder ein
Schriftwechsel mit seinen Beschwerden und meinen Stellungnahmen.
Ablehnender Beschluss am 28.07.2016 (S. 2267 ff). Dazu
gab es wieder Beschwerden bis zum Landgericht Freiburg Az 3 T
191/16. |
Zwangsvollstreckung DR II 298/16 und meine Beschwerden
dazu Az 1 M 1200/16
(Unterlagenliste 22) |
Am 19.08.2016 begann die Zwangsvollstreckung gegen mich, weil
ich im Dezember 2015 die Anwaltskosten nicht der Gegenpartei
erstattet hatte (S. 2278f). Ich habe sie stattdessen
der gemeinnützigen Organisation Plan Internation e.V. gespendet.
Dazu gibt es auch Schriftwechsel.
Am 29.8.2016 meine Beschwerde an das Amtsgericht (S. 2289
ff). Am 5.9.2016: Verfügung 1 M 1200/16. Ablehnung
meiner Beschwerde. (S. 2313).
Am 22. und 23. 09.2016 erneuter Widerspruch gegen die
Zwangsvollstreckung (S. 2338 ff). Am 4.10.2016 wird meine
Beschwerde zurückgewiesen (S. 2349 ff).
Mögliche Beschwerde beim Landgericht binnen 2 Wochen möglich.
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