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Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

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Abgelehnte Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof im Dez. 2016 (anonymisiert)


Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte – Beschwerdeformular 10 / 13

G. Einhaltung der Zulässigkeitsvoraussetzungen gemäß Artikel 35 Absatz 1 der Konvention

Bestätigen Sie für jeden Beschwerdepunkt, dass Sie die im betroffenen Land verfügbaren Rechtsbehelfe einschließlich aller Rechtsmittel eingelegt haben, und geben Sie zum Nachweis der Einhaltung der Sechs-Monats-Frist auch das Datum an, an dem die letzte innerstaatliche Entscheidung erging und Ihnen zugestellt wurde.
 


61. Beschwerdepunkt Angabe der eingelegten Rechtsmittel und Datum der letzten Entscheidung
Gerichtliches Betreuungsverfahrens Az XVII 9635 vom Amtsgericht Lörrach am 30.07.2009 Viele erfolglose Beschwerden: 30.07.2009 (S. 154), nach der Akteneinsicht (S. 156), m.E. mangelnde Unterstützung durch den Anwalt. Ablauf wird zwingend eingehalten. Beschluss zur Ablehnung einer Betreuerbestellung am 07.10.2009 (S. 161 f). Mehr Unterlagenliste Nr. 7
Beschwerden beim Landgericht Freiburg ab 4.10.2010  Az 4 T 256/10 Landgericht Beschluss vom 07.12.2010: Beschwerde abgelehnt, aber Kostenersatz (S. 210ff)
Beschwerde ab 15.05.2012 beim OLG KA (S. 258 ff) Az 14 Wx 45/12 und 4 T 276/10. Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss am 14.08.2012: Beschwerde abgelehnt (S. 262 f)
Erfolglose Strafanzeige falscher Verdächtigung u.a. am 4.10.2009 (S. 338 ff) Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung gegen die Anzeigenerstatterin und weiterer Personen eingestellt. Az 85 Js 9229/09 Staatsanwaltschaft Lörrach am 7.10.2009 (S. 397 ff)
Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft
(S. 400 ff)
Ablehnung der Bewerde Az 3 Zs 2606/09 von der Generalstaatsanwaltschaft Karlruhe am 27.11.2009 (S. 406)
Beschwerden an Justizministerium Baden-Württemberg 4.10.2010 (S. 411 f) Justizministerium Baden-Württemberg: Dienstaufsichtsbeschwerde wird abgelehnt am 2.11.2010
(S. 423)
Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens am 28.05.2012 Antrag aufgrund der Akteneinsicht am 22.05.2012 (S. 428ff) . Staatsanwaltschaft Lörrach am 30.07.2012: Beschwerde abgelehnt . Az 85 Js 9229/09 (S. 445f)
Öffentliche Petition am 12.05.2012: Formvorschriften für die Einleitung von gerichtl. Betreuungsverfahren.
(S. 3297 ff)
Damit müsste ich keine Angst mehr haben vor einer Wiederholung meines Falls. Ablehnung der Petition zur Veröffentlichung im Bundestagsforum und damit auch zur Bearbeitung im Bundestag. Ablehnung am 1.06.2012 (S. 3306 b ff). Petition 24509, Pet 4-17-07-4034-037530.
Widerspruch am 15.6.2012 (S. 3307 f).
Bundestags-Ablehnung am 22.06.2012 (S. 3310 f)
Ähnliche Petition noch einmal eingereicht Ablehnung vom Bundestag am 24.08.2012 (S. 3313 f)
Öffentliche Petition am 23.5.2012: Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention für Betreuungsverfahren (S. 3304 f) Bei der Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens muss Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention passend und zwingend eingehalten werden. (S. 3304 f) Petition 24831, Pet 4-17-07-4034-037254
Ablehnung vom Bundestag am 24.08.2012 (S. 3315 f)
Petition am 13.03.2016 an den Landtag von Baden-Württemberg Petition zum Verhalten der Polizei und des Landratsamts Petition 15/02512 oder 15/2512 (S. 514 ff)
Abgelehnt am 19.07.2013 (S. 539 ff)
Beschwerden gegen die Bearbeitung der Petition (S. 544ff)
Antrag auf Neubearbeitung wurde am 08.10.2013 abgelehnt. (S. 596f)
Rechtliche Schritte gegen die Anzeigenerstatterin 2014 Rechtsanwalt 7 sollte eine Eingabe bei der Generalstaatsanwaltschaft (Frühjahr 2014) und beim Amtsgericht klagen. Er hat mich aber hintergangen und keine Klage eingereicht.
Unterlagenlisten 18, 20 und 23
Klage beim Amtsgericht Lörrach im Oktober 2014 ohne Rechtsanwalt: Hauptziel: Recht auf Zeugen. Klage: Unterlagenliste 22 (S. 1525 ff) Als die Klageerwiderung mit falschen Aussagen kam, beauftragte ich Rechtsanwältin 10. Trotz schriftlicher Unterlagen unternahm sie nichts gegen die Falschaussagen.
Urteil vom Amtsgericht Lörrach Az 2 C 1446/14 am 30.12.2014: Klage wird abgewiesen (S. 1702 ff)
Berufungsklage beim Landgericht mit neuem Anwalt.
Unterlagenliste 22 (S. 1742 ff)
Leider wies Anwalt 12 wieder nicht auf die Falschaussagen der Gegenseite hin trotz schriftlicher umfangreicher Unterlagen.
Urteil vom Landgericht Freiburg 3 S 24/15 vom 18.05.2016: Berufungsklage wird zurückgewiesen (S. 1845 ff)
  Weil Anwalt 12 nicht auf die Falschaussagen der Gegenpartei hingewiesen hatte, gab ich zum Kostenfestsetzungsbeschluss eine umfangreiche Stellungnahme ab.
(S. 1884 f, S. 1862b ff)
Anwalt 12. Vom vollsten Vertrauen zum Misstrauen und schließlich Vollmachtsentzug. Den Vollmachtsentzug akzeptierte er nicht. Daher gibt es bis heute zwei Verfahren. Unterlagenliste 28 Anwalt 12 und
29 Rechtsanwaltskammer Freiburg.

Ich beantragte eine Einstweilige Verfügung gegen ihn.
Das Verfahren ist bis heute (21.10.2016) nicht abgeschlossen.
Er versucht, Forderungen gerichtlich einzutreiben, die nach seinem Vollmachtsentzug entstanden sind. Das Verfahren ist bis heute (21.10.2016) nicht abgeschlossen.
Abgelehnte Strafanzeige wegen Prozessbetrug, Verleumdung
vom 28.09.2016 (S. 1895 ff)
Weil Rechtsanwältin 10 und Anwalt 12 keine Klageerwiderung gegen die Falschaussagen der Gegenpartei abgegeben haben, erstattete ich Strafanzeige gegen die Gegenpartei.
Ablehnung von der Staatsanwaltschaft Lörrach Az 95 Js 12341/15 am 19.11.2015 (S. 1940 f)
Klagen gegen die Polizei bzw. Land Baden-Württemberg ab Sommer 2015 Unterlagenliste 25 mit Anwalt 12.
Dazu hatte er meinen erfolglosen Klageversuch (Unterlagenliste 21).
Im Laufe der Zeit ignorierte Anwalt 12 immer mehr meine Anliegen, machte Klagefehler usw.
Daraus wurden 2 Verfahren beim Landgericht Freiburg,
die alle erfolglos waren und mich viel Geld kosteten.
Urteil am 27.01.2016 vom Verwaltungsgericht Freiburg Az 4 K 2170/15. Klage wird abgewiesen.( S. 2693 ff)
Beschluss zu 4 K 2590/15 Antrag auf Beweissicherung wird abgelehnt. am 05.03.2016 ( S. 2701 ff).
Wegen Ärger mit Anwalt 12 keine weitere rechtlichen Schritte beim Verwaltungsgericht.
Klagen gegen das Landratsamt Lörrach ab Sommer 2015 (12.08.2015 S. 2804 ff) Unterlagenliste 26 mit Anwalt 12. Dazu hatte er meinen erfolglosen Klageversuch (Unterlagenliste 21). Im Laufe der Zeit ignorierte Anwalt 12 immer mehr meine Anliegen, machte Klagefehler usw.

Daraus wurden 4 Verfahren beim Landgericht Freiburg,
die alle erfolglos waren und mich viel Geld kosteten.

Klage 4 1908/15 (Angaben fehlen, teilweise falsches Gericht) (S. 2804 ff)
Am 17.8.2015 weist das Landratsamt darauf hin, dass Betreuungsanregungen formlos sind (S. 2813f) . Damit hat es keine Amtspflichtverletzung begangen.

Am 12.09.2015 weise ich Anwalt 12 schriftlich (S. 2889 f) darauf hin, dass er Schreiben nur nach gewisser Bedenkzeit wegschicken soll. Außerdem möchte ich alle Schreiben vorher sehen. Daran hält er sich in der Folgezeit nicht.

Am 13.10.2015 Beschluss zu 4 K 2377/15: Rechtsstreit wird an das Landgericht Freiburg verwiesen (S. 2905)

Am 13.10.2015 Beschluss zu 4 K 1908/15 Verfahren wird eingestellt. (S. 2908f)

Am 22.10.2015 Beschluss zu Aktenzeichen 4 K 2449/15: Streitwert 5000 €. Ursprüngliche, abgeänderte Klage erhält dieses neue Aktenzeichen.
4 K 1908/15 wird als Beiakte geführt.

Am 9.11.2015 reicht Anwalt 12 einen Antrag auf ein Beweisverfahren gegen die Polizei und das Landratsamt ein: (S. 2570 ff).
Weil er das Beweisverfahren wieder ohne Rücksprache eingereicht hat, entziehe ich ihm alle Vollmachten.

Am 9.11.2015 lehnt der Verwaltungsgerichtshof Mannheim die Beschwerde 1 S 2197/15 von Anwalt 12 ab. (S. 2946).

Am 10.12.2015 lehnt das Landratsamt mit m.E. unwürdigen, unmöglichen Argumenten gegen mich das Beweisverfahren 4 K 2591/15 ab.

Am 15.12.2015 Beschluss 1 S 2197/15 weist der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde der Klägerin zurück (S. 2978 f). Meine Berichtigung: Beschwerde von Anwalt 12, weil er ohne Rücksprache mit mir gehandelt. hat.

In der Folgezeit gibt es weitere Beschlüsse vom Verwaltungsgerichtshof, die aus der Unterlagenliste 26 ersichtlich sind.

Am 27.01.2016 Urteil 4 K 2344/15 (S. 3118 ff).
Am 05.03.2016 Urteil 4 K 2449/15 (S. 3118 ff)
Am 05.03.2016 Beschluss 4 K 2591/15 (S. 3125 f).
Alle Eingaben werden abgelehnt.
Am 07.03.2016 Beschluss: Verfahren 4 K 2377/15 wird an das Landgericht verwiesen.

Anwalt 12 beschwert sich weiterhin beim Verwaltungsgerichtshof.
19.04.2016 Beschluss 1 S 493/15. Beschwerde abgewiesen.

Am 3.5.2016 wird der Beschluss 4 K 2449/15 rechtskräftig.

Es erfolgen Eingaben von Anwalt 12 gegen meinen Willen und Beschlüsse beim Oberlandesgericht Karlsruhe Az 6 VA 17/15 (Siehe Unterlagenliste 26)

und viele weitere Ereignisse in Unterlagenliste 26

2014 reichte ich wieder öffentliche Petitionen zur Verbesserung des Betreuungs- faktisch Entmündigungsrechts ein. Wieder wurden alle zur Veröffentlichung abgelehnt.
(Unterlagenliste 31, ab S. 2218)
(Pet 1) Unverzügliches Recht auf Zeugen bei einem Polizeibericht mit Rechtsfolgen (S. 3318 f)
Petition 53648 Petition Pet 4-18-07-312-009146
(Pet 1) Absage am 30.09.2014
Anlage: 16.09.2014 von Justizministerium
(S. 3372 ff)
  (Pet 2) Bedingungen für Unterbrechung oder Abbrechen eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens (S. 3322 ff)
Petition 53655, Petition Pet 4-18-07-315-009048
(Pet 2) Absage am 24.07.2014 S. 3340 f
  (Pet 5) Vermittlung der Polizei zwischen gegnerischen Parteien bei Falschaussagen einer Partei (S. 3335 f)
Petition 53665 Petition Pet 4-18-07-312-009051
  (Pet 6) Gesetzesvorschlag: Staatsanwaltschaft muss die Zustimmung der betroffenen Person einholen, wenn sie sich bei einem Zivilgericht ein ärztliches Gutachten beschaffen möchte. Dies gilt insbesondere für den Fall, wenn die betroffene Person eine Strafanzeige gegen eine andere Person stellt. (S. 3346 f)
Petition 53772 (Zwischenbescheid am 11.8.2014 (S. 3360f)
Kann die zugehörige Absage nicht mehr finden.
  (Pet 7) Verbesserte, menschenwürdige Schreiben bei der Einleitung von gerichtlichen Betreuungsverfahren
Petition 53781 Petition Pet 4-18-07-4034-009068 (S. 3350 f)
Absage am 1.9.2014 (S. 3365)
Öffentliche Petition vom 7. Januar 2016 Petition 63006 zum Betreuungsrecht: Informationspflichten zu den Folgen einer gesetzlichen Betreuung.
Diese Petition wurde veröffentlicht und ist noch in Bearbeitung
Einstweilige Verfügung von mir am 14.4.2016 (S. 2137 ff) gegen Anwalt 12 6 C 472/16
(Unterlagenliste 22)
Beschluss 6 C 472/16 vom 18.04.2016 Amtsgericht Lörrach (S. 2142 ff) zu meinen Gunsten.
Darauf gab es viele Beschwerden von Anwalt 12 und Stellungnahmen von mir (Unterlagenliste 22).
Protokoll vom 9.6.2016 vollstreckbare Ausfertigung (S. 2232 ff)
Das Verfahren ist jetzt beim Landgericht Freiburg Az 3 T 251/15. Stellungnahme bis zum 7.11.2016 möglich.
Klageversuche von Anwalt 12 wegen Forderungen nach Vollmachtsentzug 3 C 909/16
(Unterlagenliste 22)
Am 6.7.2016 begann Anwalt 12 ein ........................ wegen Forderungen gegen Gertrud Moser. (S. 2249 ff). Daraus entwickelte sich wieder ein Schriftwechsel mit seinen Beschwerden und meinen Stellungnahmen. Ablehnender Beschluss am 28.07.2016 (S. 2267 ff). Dazu gab es wieder Beschwerden bis zum Landgericht Freiburg Az 3 T 191/16.
Zwangsvollstreckung DR II 298/16 und meine Beschwerden dazu Az 1 M 1200/16
(Unterlagenliste 22)
Am 19.08.2016 begann die Zwangsvollstreckung gegen mich, weil ich im Dezember 2015 die Anwaltskosten nicht der Gegenpartei erstattet hatte (S. 2278f).

Ich habe sie stattdessen der gemeinnützigen Organisation Plan Internation e.V. gespendet. Dazu gibt es auch Schriftwechsel.

Am 29.8.2016 meine Beschwerde an das Amtsgericht (S. 2289 ff). Am 5.9.2016: Verfügung 1 M 1200/16. Ablehnung meiner Beschwerde. (S. 2313).

Am 22. und 23. 09.2016 erneuter Widerspruch gegen die Zwangsvollstreckung (S. 2338 ff). Am 4.10.2016 wird meine Beschwerde zurückgewiesen (S. 2349 ff).

Mögliche Beschwerde beim Landgericht binnen 2 Wochen möglich.
 


62. Gibt es oder gab es einen Rechtsbehelf, der nicht eingelegt wurde?
 Ja  Nein

63. Wenn ja, welcher Rechtsbehelf wurde nicht eingelegt? Warum?

Am 27.5.2015 hat Anwalt 12 nach der erfolglosen Berufung beim Landgericht von weiteren Rechtsmitteln abgeraten. Az 3 S 24/15.

Ich hatte relativ viele Anwälte, die im Nachhinein mir wichtige zustehende Rechte nicht veranlasst und durchgesetzt haben.
Es gab auch viele Ablehnungen von Anwälten, so dass ich alleine verschiedene Maßnahmen ergriff. Am Anfang wusste ich zu wenig über dieses rechtliche Gebiet Bescheid.

Inzwischen weiß ich aus eigener Erfahrung und durch Erfahrungen anderer Personen, dass man kaum einen Anwalt findet, wenn man in ein gerichtliches Betreuungsverfahren gerät.
Das deutsche Betreuungsrecht, faktisch Entmündigungsrecht, verhindert wirksame Rechtsbehelfe. Daher muss es geändert werden.

 

H. Angaben zu anderen internationalen Instanzen (sofern angerufen)

64. Haben Sie einen dieser Beschwerdepunkte einem anderen internationalen Untersuchungs- oder Schlichtungsorgan vorgelegt?  Nein

65. Wenn ja, fassen Sie das Verfahren kurz und präzise zusammen (vorgetragene Beschwerdepunkte, Name der internationalen Instanz und Datum und Art der ergangenen Entscheidungen).

66. Haben Sie (der Beschwerdeführer) derzeit oder hatten Sie in der Vergangenheit andere Beschwerden vor dem Gerichtshof anhängig? Nein

67. Wenn ja, geben Sie im nachfolgenden Feld bitte die Beschwerdenummer(n) an.
 


Fortsetzung: Seite 4


Aktenbilder Begleitschreiben Beschwerde - S. 1 Beschwerde - S. 2 Beschwerde - S. 3 Beschwerde  - S. 4 Beschwerde - S. 5 Übersicht alles Übersicht alles kurz Unterlagenliste Nr. 1 Unterlagenliste Nr. 2 Unterlagenliste Nr. 3 Unterlagenliste Nr. 4 Unterlagenliste Nr. 5 Unterlagenliste Nr. 6 Unterlagenliste Nr. 7 Unterlagenliste Nr. 8 Unterlagenliste Nr. 9 Unterlagenliste Nr. 10 Unterlagenliste Nr. 11 Unterlagenliste Nr. 12 Unterlagenliste Nr. 13 Unterlagenliste Nr. 14 Unterlagenliste Nr. 15 Unterlagenliste Nr. 16 Unterlagenliste Nr. 17 Unterlagenliste Nr. 18 Unterlagenliste Nr. 19 Unterlagenliste Nr. 20 Unterlagenliste Nr. 21 Unterlagenliste Nr. 22 Unterlagenliste Nr. 23 Unterlagenliste Nr. 24 Unterlagenliste Nr. 25 Unterlagenliste Nr. 26 Unterlagenliste Nr. 27 Unterlagenliste Nr. 28 Unterlagenliste Nr. 29 Unterlagenliste Nr. 31 Unterlagenliste Nr. 32 Unterlagenliste Nr. 33 Unterlagenliste Nr. 34 Unterlagenliste Nr. 35


Begleitschreiben vom 4.10. Formale Angaben
Beschwerdegegenstand:
E Darlegung des Sachverhalts
F Begründung
G Zulässigkeitsvoraussetzungen H Angabe zu internat. Instanzen
I Liste der beigefügten Unterlagen Anmerkungen, Erklärung u. Unterschrift


Geändert am:   11.02.2022

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