Zurück Menü

Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

Startseite - Home
Vorgeschichte
Mathematik-Lexikon
Polizeirevier Weil
Ereignisse 2023
Ereignisse 2022
Ereignisse 2021
Ereignisse 2020
Ereignisse 2019 ab 7
Ereignisse 2019
Ereignisse 2018 ab 7
Ereignisse 2018 bis 6
Ereignisse 2017 ab 7
Ereignisse 2017 bis 6
Ereignisse 2016 ab 7
Ereignisse 2016 bis 6
Ereignisse 2015
Ereignisse 2014
Ereignisse 2013
Ereignisse 2012
Ereignisse 2011
Ereignisse 2010
Ereignisse 2009
Lebenshilfe e.V.
Ermittlungsverfahren
Falsche Verdächtigung
Verfahrensbeginn
Nachbarin-X
Polizei
Anwälte
Staatsanwaltschaft
Amtsgericht
Landgericht
Oberlandesgericht
Verwaltungsgericht
Aktenberg !!!
Landratsamt  Bau
Landratsamt Sozial
Anwaltskammer
Europ. Gerichtshof
European Court
Belastungen
Kosten
Nachbar X
Nachbarn X
Einzelpetition 2013
Petitionen
Prozessbetrug ?
Datenschutzbehörde
Verfahrensfehler
Keine Zeugen
Betreuung für ...
"psychisch krank"
Stigmatisierung
Heile Welt !!??
Rechtsschutz
Presse
Humor
Staatl. Informationen
Hunde
Statistiken
Weinende Justitia
Impressum    

23.8.2013  Antwort an die Rechtsanwältin der Anzeigeerstatterin


G. Moser, Adresse ....  (Antwort in blauer Schrift)

An die
Rechtsanwaltskanzlei
der Anzeigeerstatterin
(Name und Adresse weggelassen)

23.08.2013

Widerspruch zum Schreiben vom 13.08.2013
In Sachen Anzeigeerstatterin ./. Moser wegen Einleitung Strafverfahren und Unterlassung. Ihre Zeichen: ..................

So wie Ihre Schreiben gegen mich formuliert sind, lasse ich eine höfliche Anrede weg.

Hier meine Gegenargumente zu den einzelnen Punkten Ihres Schreibens:
 

1. Plakate am Haus und Grundstück
  Auf den Plakaten ist der Name Ihrer Mandantin nicht erwähnt.
Warum fühlt sie sich angesprochen? Diese Plakat hängen noch nicht lange.
Die Bundesrepublik ist ein demokratischer Staat, in dem man bei Ungerechtigkeiten demonstrieren darf.

 
2. Homepages
  Meine beiden Homepages sind erst Ende 2011 und Anfang 2012 entstanden und zwar aufgrund von ungerechten Folgen durch den Polizeibericht, der durch Nachbarin-X veranlasst wurde.
Die allgemeine Homepage
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de soll Betroffenen einige Hilfen bieten, die ich 2009 nicht hatte.
Mit der zweiten Homepage
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de soll an meinem Fall verdeutlicht werden, dass es eine Gesetzesänderung geben soll.
 
3. Sie bezeichnen Frau Nachbarin-X als Anzeigeerstatterin
  Die Aussage ist so falsch, weil der Name Nachbarin-X nicht erwähnt wird.
Der Polizeibericht kennzeichnet
Nachbarin-X  mit dem Kürzel AE,
d.h. Anzeigeerstatterin.
Der Name  von
Nachbarin-X  wird auf meiner Seite nicht erwähnt.
 
4. Sie bezeichnen Frau Nachbarin-X als Arierin auf Ihrer Seite
  a) Diese Aussage ist falsch, weil der Name Nachbarin-X nicht erwähnt wird
  b) Nach der Ablehnung meiner Petition im Landtag entstand die neue Seite „Nationalsozialistische Tendenzen im deutschen Entmündigungswesen"
  c) Nach und nach habe ich verschiedenen Abschnitte hinzugefügt, um diese Aussage zu belegen.
  d) Weil die Aussagen von Nachbarin-X im Polizeibericht auch nicht durch den Petitionsausschuss überprüft wurden und damit durch keine zuständige staatliche Institution habe ich geschrieben:
Möglich ist auch, dass die Anzeigeerstatterin Arierin ist. Dann muss keine staatliche Institution ihre falschen und nicht konkreten Aussagen anzweifeln. Ihr Opfer kann sich dann auch nicht mit vielen konkreten Argumenten wehren, wie Anspruch auf rechtliches Gehör, Anspruch auf Zeugen, Anspruch auf Konkretisierung von Aussagen, konkrete Beispiele aus dem Alltag und sonstigen Einwendungen, die in einem demokratischen Rechtsstaat gelten. Das Dritte Reich lässt grüßen.
Diesen Text habe ich entfernt. Er drückt meine Wut aus, warum die Falschaussagen noch immer nicht bewiesen worden sind.
 
5.  und unterstellen ihr nationalsozialistische Tendenzen
  Die Aussage ist falsch, weil der Name Nachbarin-X nicht erwähnt wird.
Die nationalsozialistischen Tendenzen sind auf das deutsche Entmündigungssystem bezogen.
Man könnte jetzt prüfen, ob sie sich tatsächlich so verhalten hat:
Mit Falschaussagen hinter dem Rücken der Betroffenen bei der Polizei denunzieren, z.B. sie als psychisch Kranke, verhaltensauffällig usw.

 
6. Sie bezeichnen Sie als „Lügengöttin".
  Diese Aussage ist falsch, weil der Name Nachbarin-X nicht erwähnt wird.
Der Begriff „Lügengöttin" erscheint in einer Email am 29. Juli 2013 an die Abgeordnete y.... und den Petitionsausschuss wie folgt:
Aufgrund meiner vierjährigen vergeblichen Bemühungen zur Klärung der Falschaussagen meiner
Nachbarin-X halte ich es nicht für übertrieben, sie als Lügengöttin zu bezeichnen.
Sie wird angebetet vom ehemaligen Bürgermeister, der Polizei, den Zivilgerichten, der Staatsanwaltschaft, ..... und jetzt neu vom Petitionsausschuss.
Damit protestiere ich, dass ich immer noch kein Recht auf den Wahrheitsgehalt des Polizeiberichts habe.

 
7. Zudem drohen Sie ihr mit einem Menschenopfer.
  Diese Aussage ist falsch, weil der Name Nachbarin-X nicht erwähnt wird.
(Aus meinem Schreiben am) 29.7.2013 an den Petitionsausschuss:
Außerdem muss ich Ihnen mitteilen, dass es auch nicht dem Petitionsaus-schuss gelungen ist, der Lügengöttin ein Menschenopfer zu bringen.
Ihre Ablehnung war für mich schockierend, die immer schlimmer wurde. Ich hatte wieder Herzbeschwerden, Kopfschmerzen und mir war übel. An Schlaf war sowieso nicht zu denken.
Seit 4 Jahren befinde ich mich in einem Albtraum, der mit einfachen rechts-staatlichen Mitteln schon längst beendet sein könnte. Aber auch Sie gewähren mir nicht ein einziges.
Mit meinen derzeitigen Maßnahmen aufzufallen, fällt mir auch nicht leicht.
Aber ich weiß keinen anderen Ausweg.
Vielleicht bekommt auf diesem Weg die Lügengöttin ihr Menschenopfer.
  Kommentar am 03.10.2014:
Aus diesem Text sollte ersichtlich sein, dass Menschen unter sehr großem Stress sterben können, z.B. an einem Herzinfarkt.
 
8. Wir fordern Sie auf diese Äußerungen zu unterlassen.
  Aufgrund meiner bisherigen Argumente ist diese Forderung nicht berechtigt. Ich habe vorübergehend meine Homepage geändert. Meiner Homepage liegt eine Fallschilderung zugrunde, deren Ziel eine Gesetzesänderung ist.
 
9. Unsere Mandantin ist nicht verantwortlich für Ihr persönliches Schicksal.
  Diese Aussage ist falsch. Nachbarin-X hat den Polizeibericht mit Falschaussagen verursacht und damit die verheerenden Folgen für mich. Bis heute wurden diesen Aussagen nicht genau untersucht und belegt, d.h. mir wurden übliche rechtsstaatliche Mittel verweigert. Das ist immer noch mein Hauptziel.
 
10. Weiterhin informieren wir Sie darüber, dass wir Ihre Drohung ein Menschenopfer zu erbringen, bei der Staatsanwaltschaft Lörrach angezeigt haben.
  Diese Maßnahme ist rechtswidrig,
weil Sie mich mit falschen Angaben angezeigt haben.

 
11. Als Anlage zu diesem Schreiben übersenden wir Ihnen eine Unterlassungserklärung, die Sie uns unterschrieben bis spätestens zum Freitag, den 10. August 2013, um 12.00 Uhr zurücksenden. (spätere Korrektur: 23. August 12 Uhr, weil das Datum in der Vergangenheit liegt)
 

Unterlassungserklärung

Ich, G. Moser,............................Binzen, verpflichte mich, rechtsverbindlich gegenüber Nachbarin-X:

  1. es ab sofort zu unterlassen, verletzende Äußerungen gegenüber der Versprechensempfängerin und bei dritten Personen über die Versprechensempfängerin zu tätigen. Insbesondere dahingehend, dass die Versprechensempfängerin nationalsozialistischen Tendenzen unterliege sowie Behauptungen aufzustellen, diese habe mich denunziert und es sofort zu unterlassen, die online gestellten und vorgeworfenen Inhalte online zu belassen.
  2. für den Fall einer künftig eintretenden Zuwiderhandlung der Unterlassensversprecherin vom Unterlassensversprechen hat diese 10.000 € an die Versprechensempfängerin, Nachbarin-X, zu zahlen.
 
Es kann so keine Unterlassungserklärung geben.
Erst müssen die Aussagen im Polizeibericht auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft werden. Dazu gehört ein Verhör von
Nachbarin-X und mein Recht auf Zeugen zu benennen, falls dies erforderlich sein sollte.
 
Die Anwältin hat mir angekündigt, dass noch am gleichen Tag eine Klage beim Amtsgericht Lörrach eingereicht wird, wenn ich ihre Unterlassungserklärung nicht unterschreibe.
Das habe ich nicht getan.
12. Werden Sie dies nicht fristgerecht erledigen, sehen wir uns gezwungen, mittels der Einstweiligen Verfügung, die Androhung eines Zwangsmittels gegen Sie zu beantragen. Dies bedeutet, dass Sie für den Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld in Höhe bis zu 250.000 € oder Ordnungshaft verurteilt werden können
 
  Ich kann Ihre Forderung so nicht erfüllen, weil mir noch nicht die üblichen rechtsstaatlichen Mittel für den Wahrheitsgehalt des Polizeiberichts gewährt worden sind.
13. Weiterhin müssen wir Sie darauf hinweisen, dass Ihre Äußerungen auch strafrechtliche Konsequenzen gemäß §§ 186, 187 StGB haben können. Der Strafrahmen für den Tatbestand einer Verleumdung liegt bei Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren.
  Ich habe meine Äußerungen gemacht ohne den Namen Ihrer Mandantin zu erwähnen und ohne rechtliche Folgen.
Ihre Mandantin hat aber über mich Falschaussagen bei der Polizei gemacht, die auch nach 4 Jahren bewiesen werden können. Ihre Mandantin hat sich sicherlich in weit größerem Umfang strafbar gemacht im Vergleich zu mir.
14. Wir weisen Sie weiterhin darauf hin, dass wir in dieser Angelegenheit Schadensersatz fordern werden. Unsere Mandantin ist durch Ihre Behauptungen und Ihr massives Angehen durch Ihre Plakate und Ihre Homepage in der Öffentlichkeit in ihrem Ansehen geschädigt worden. Somit sind Sie schadensersatzpflichtig.
  Die Plakate nennen nicht den Namen Ihrer Mandantin. Warum fühlt sie sich angesprochen?
Meine Folgen durch die Falschaussagen Ihrer Mandantin sind wesentlich umfangreicher. Die werden sicher belegt werden, so dass eine wesentlich umfangreichere Schadenersatzforderung auf Ihre Mandantin zukommt
15 Aufgrund Ihrer Äußerungen und Bedrohungen war unsere Mandantin nun gezwungen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Hierfür sind Sie ebenfalls ersatzpflichtig. Gegenstandswert: 10.000,00 €
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2300 W RVG 1,3 631,80 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 W RVG 20,00
Zwischensumme netto 651,80
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 W RVG 123,84
Gesamtbetrag 775,64 €
Diesen Betrag bitten wir innerhalb von 2 Wochen auf unser unten genanntes Konto zu überweisen.
  Ich weigere mich diesen Betrag zu zahlen, weil Ihr Schreiben so viele Fehler enthält und der Fall noch nicht abgeschlossen ist. Außerdem bedrohe ich Ihre Mandantin nicht. Das Gegenteil ist der Fall, wie meine Schreiben an Sie und ein Schreiben des Rechtsanwalts xx in der Vergangenheit belegen können. Obwohl ich bisher so viel Leid durch sie erdulden musste, habe ich mich in einer anderen Tonart in der Vergangenheit an sie gewandt.
 

Ich weigere mich, diese Unterlassungserklärung zu unterschreiben, weil diese Unterlassungserklärung und Ihr Abmahnschreiben zu viele Fehler enthält und der Fall noch nicht abgeschlossen ist.
G. Moser

 
Anmerkung am 03.10.2014

Die Kopie zu diesem Brief liegt auch bei der Staatsanwaltschaft.
Ich habe dazu erfolgslos Anzeige wegen Nötigung erstattet.
Meine Anzeige wurde natürlich abgelehnt.

Die Strafanzeige der gegnerischen Partei gegen mich wurde eingeleitet.
Für die Feststellung, dass der Tatbestand der Bedrohung nicht gegeben ist, musste ich etwa 1.800 Euro bezahlen, was eine faktische Bestrafung bedeutet.

Ich habe dann nochmals eine Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung gestellt, die natürlich auch abgelehnt wurde. Auch meine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft wurde abgelehnt.
Ich hatte dann gehofft,  dass (m)ein Rechtsanwalt einen entsprechenden Schriftsatz binnen eines Monats abgibt. Das hat er nicht getan, und zwar mit der Begründung, dass ich keinen Erfolg gehabt hätte.
Dafür habe ich extra Vorauszahlungen an ihn getätigt. Er machte dann den Vorschlag, eine Zivilklage einzureichen. Dazu ist es bis heute nicht gekommen.

Nach 5 Jahren und einem dicken Aktenordner
muss die Anzeigeerstatterin immer noch nicht ihre Aussagen über mich belegen und begründen. Sie liegen in den Akten zur möglichen späteren Entmündigung für mich.
Ebenfalls habe ich immer noch kein Recht auf Zeugen.

Um diese beiden Rechte zu bekommen, habe ich beim Innenministerium und beim Justizministerium von Baden-Württemberg die Todesstrafe in Form einer freiwillige Euthanasie für mich akzeptiert. Ich habe einen Formularentwurf geschickt, so dass ich mich in den nächsten Jahren in einem Krankenhaus in Baden-Württemberg einschläfern lassen darf. Als Frist für die oben genannten beiden Rechte habe ich den 26. Oktober 2014 gesetzt.

In vielen Ländern wird die Todesstrafe nicht sofort vollstreckt. Daher möchte ich mich auch nicht sofort einschläfern lassen. Die Bescheinigung soll unbefristet ab Oktober 2014 gelten.

Begründet habe ich denn Vorschlag damit, dass mir seit 5 Jahren bestimmte Rechte verweigert werden. Damit befinde ich mich seit 5 Jahren in einem naziähnlichen Verfahren. Dann habe ich auch das Recht auf eine naziähnliche Methode, nämlich das Recht auf freiwillige Euthanasie.


Geändert am:   11.01.2019

Impressum

Startseite:  www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de