G. Moser, Adresse .... (Antwort in
blauer Schrift) An die
Rechtsanwaltskanzlei
der Anzeigeerstatterin
(Name und Adresse weggelassen)
23.08.2013
Widerspruch zum Schreiben vom 13.08.2013
In Sachen Anzeigeerstatterin ./. Moser wegen Einleitung
Strafverfahren und Unterlassung. Ihre Zeichen: ..................
So wie Ihre Schreiben gegen mich formuliert
sind, lasse ich eine höfliche Anrede weg.
Hier meine Gegenargumente zu den einzelnen Punkten Ihres Schreibens:
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1. |
Plakate am Haus und Grundstück |
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Auf den Plakaten ist der Name Ihrer Mandantin
nicht erwähnt.
Warum fühlt sie sich angesprochen? Diese Plakat hängen noch nicht
lange.
Die Bundesrepublik ist ein demokratischer Staat, in dem man bei
Ungerechtigkeiten demonstrieren darf.
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2. |
Homepages |
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Meine beiden Homepages sind erst Ende 2011 und
Anfang 2012 entstanden und zwar aufgrund von ungerechten Folgen
durch den Polizeibericht, der durch
Nachbarin-X veranlasst wurde.
Die allgemeine Homepage
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de
soll Betroffenen einige Hilfen bieten, die ich 2009 nicht hatte.
Mit der zweiten Homepage
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
soll an meinem Fall verdeutlicht werden, dass es eine
Gesetzesänderung geben soll.
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3. |
Sie bezeichnen Frau Nachbarin-X als Anzeigeerstatterin |
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Die Aussage ist so falsch, weil der Name
Nachbarin-X nicht erwähnt wird.
Der Polizeibericht kennzeichnet
Nachbarin-X mit dem Kürzel AE,
d.h. Anzeigeerstatterin.
Der Name von Nachbarin-X wird auf meiner Seite nicht erwähnt.
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4. |
Sie bezeichnen Frau
Nachbarin-X als Arierin auf Ihrer Seite |
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a) |
Diese Aussage ist falsch, weil der Name
Nachbarin-X
nicht erwähnt wird |
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b) |
Nach der Ablehnung meiner Petition im Landtag
entstand die neue Seite „Nationalsozialistische Tendenzen im
deutschen Entmündigungswesen" |
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c) |
Nach und nach habe ich verschiedenen
Abschnitte hinzugefügt, um diese Aussage zu belegen. |
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d) |
Weil die Aussagen von
Nachbarin-X im Polizeibericht
auch nicht durch den Petitionsausschuss überprüft wurden und damit
durch keine zuständige staatliche Institution habe ich geschrieben:
Möglich ist auch, dass die Anzeigeerstatterin Arierin ist. Dann muss
keine staatliche Institution ihre falschen und nicht konkreten
Aussagen anzweifeln. Ihr Opfer kann sich dann auch nicht mit vielen
konkreten Argumenten wehren, wie Anspruch auf rechtliches Gehör,
Anspruch auf Zeugen, Anspruch auf Konkretisierung von Aussagen,
konkrete Beispiele aus dem Alltag und sonstigen Einwendungen, die in
einem demokratischen Rechtsstaat gelten. Das Dritte Reich lässt
grüßen.
Diesen Text habe ich entfernt. Er drückt meine Wut aus, warum die
Falschaussagen noch immer nicht bewiesen worden sind.
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5. |
und unterstellen ihr nationalsozialistische Tendenzen |
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Die Aussage ist falsch, weil der Name
Nachbarin-X
nicht erwähnt wird.
Die nationalsozialistischen Tendenzen sind auf das deutsche
Entmündigungssystem bezogen.
Man könnte jetzt prüfen, ob sie sich tatsächlich so verhalten hat:
Mit Falschaussagen hinter dem Rücken der Betroffenen bei der Polizei
denunzieren, z.B. sie als psychisch Kranke, verhaltensauffällig usw.
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6. |
Sie bezeichnen Sie als „Lügengöttin". |
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Diese Aussage ist falsch, weil der Name
Nachbarin-X
nicht erwähnt wird.
Der Begriff „Lügengöttin" erscheint in einer Email am 29. Juli 2013
an die Abgeordnete y.... und den Petitionsausschuss wie folgt:
Aufgrund meiner vierjährigen vergeblichen Bemühungen zur Klärung der
Falschaussagen meiner Nachbarin-X halte ich es nicht für übertrieben,
sie als Lügengöttin zu bezeichnen.
Sie wird angebetet vom ehemaligen Bürgermeister, der Polizei, den
Zivilgerichten, der Staatsanwaltschaft, ..... und jetzt neu vom
Petitionsausschuss.
Damit protestiere ich, dass ich immer noch kein Recht auf den
Wahrheitsgehalt des Polizeiberichts habe.
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7. |
Zudem drohen Sie ihr mit einem Menschenopfer. |
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Diese Aussage ist falsch, weil der Name
Nachbarin-X
nicht erwähnt wird.
(Aus meinem Schreiben am) 29.7.2013 an den Petitionsausschuss:
Außerdem muss ich Ihnen mitteilen, dass es auch nicht dem
Petitionsaus-schuss gelungen ist, der Lügengöttin ein Menschenopfer
zu bringen.
Ihre Ablehnung war für mich schockierend, die immer schlimmer wurde.
Ich hatte wieder Herzbeschwerden, Kopfschmerzen und mir war übel. An
Schlaf war sowieso nicht zu denken.
Seit 4 Jahren befinde ich mich in einem Albtraum, der mit einfachen
rechts-staatlichen Mitteln schon längst beendet sein könnte. Aber
auch Sie gewähren mir nicht ein einziges.
Mit meinen derzeitigen Maßnahmen aufzufallen, fällt mir auch nicht
leicht.
Aber ich weiß keinen anderen Ausweg.
Vielleicht bekommt auf diesem Weg die Lügengöttin ihr Menschenopfer. |
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Kommentar am 03.10.2014:
Aus diesem Text sollte ersichtlich sein, dass Menschen unter sehr
großem Stress sterben können, z.B. an einem Herzinfarkt.
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8. |
Wir fordern Sie auf diese Äußerungen zu unterlassen. |
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Aufgrund meiner bisherigen Argumente ist diese
Forderung nicht berechtigt. Ich habe vorübergehend meine Homepage
geändert. Meiner Homepage liegt eine Fallschilderung zugrunde, deren
Ziel eine Gesetzesänderung ist.
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9. |
Unsere Mandantin ist nicht verantwortlich für Ihr persönliches
Schicksal. |
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Diese Aussage ist falsch.
Nachbarin-X hat den
Polizeibericht mit Falschaussagen verursacht und damit die
verheerenden Folgen für mich. Bis heute wurden diesen Aussagen nicht
genau untersucht und belegt, d.h. mir wurden übliche
rechtsstaatliche Mittel verweigert. Das ist immer noch mein
Hauptziel.
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10. |
Weiterhin informieren wir Sie darüber, dass wir Ihre Drohung ein
Menschenopfer zu erbringen, bei der Staatsanwaltschaft Lörrach
angezeigt haben. |
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Diese Maßnahme ist rechtswidrig,
weil Sie mich mit falschen Angaben angezeigt haben.
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11. |
Als Anlage zu diesem Schreiben übersenden wir Ihnen eine
Unterlassungserklärung, die Sie uns unterschrieben bis spätestens
zum Freitag, den 10. August 2013, um 12.00 Uhr zurücksenden.
(spätere Korrektur: 23. August 12 Uhr, weil
das Datum in der Vergangenheit liegt) |
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Unterlassungserklärung
Ich, G. Moser,............................Binzen,
verpflichte mich, rechtsverbindlich gegenüber
Nachbarin-X: |
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1. |
es ab sofort zu unterlassen, verletzende Äußerungen gegenüber der
Versprechensempfängerin und bei dritten Personen über die
Versprechensempfängerin zu tätigen. Insbesondere dahingehend, dass
die Versprechensempfängerin nationalsozialistischen Tendenzen unterliege
sowie Behauptungen aufzustellen, diese habe mich denunziert und es
sofort zu unterlassen, die online gestellten und vorgeworfenen
Inhalte online zu belassen. |
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2. |
für den Fall einer künftig eintretenden Zuwiderhandlung der
Unterlassensversprecherin vom Unterlassensversprechen hat diese
10.000 € an die Versprechensempfängerin,
Nachbarin-X, zu zahlen. |
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Es kann so keine Unterlassungserklärung geben.
Erst müssen die Aussagen im Polizeibericht auf ihren Wahrheitsgehalt
überprüft werden. Dazu gehört ein Verhör von
Nachbarin-X und mein Recht
auf Zeugen zu benennen, falls dies erforderlich sein sollte.
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Die Anwältin hat mir angekündigt,
dass noch am gleichen Tag eine Klage beim Amtsgericht Lörrach
eingereicht wird, wenn ich ihre Unterlassungserklärung nicht
unterschreibe.
Das habe ich nicht getan. |
12. |
Werden Sie dies nicht fristgerecht erledigen, sehen wir uns
gezwungen, mittels der Einstweiligen Verfügung, die Androhung eines
Zwangsmittels gegen Sie zu beantragen. Dies bedeutet, dass Sie für
den Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld in Höhe bis zu 250.000
€ oder Ordnungshaft verurteilt werden können
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Ich kann Ihre Forderung so nicht erfüllen,
weil mir noch nicht die üblichen rechtsstaatlichen Mittel für den
Wahrheitsgehalt des Polizeiberichts gewährt worden sind. |
13. |
Weiterhin müssen wir Sie darauf hinweisen, dass Ihre Äußerungen
auch strafrechtliche Konsequenzen gemäß §§ 186, 187 StGB haben
können. Der Strafrahmen für den Tatbestand einer Verleumdung liegt
bei Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren. |
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Ich habe meine Äußerungen gemacht ohne den
Namen Ihrer Mandantin zu erwähnen und ohne rechtliche Folgen.
Ihre Mandantin hat aber über mich Falschaussagen bei der Polizei
gemacht, die auch nach 4 Jahren bewiesen werden können. Ihre
Mandantin hat sich sicherlich in weit größerem Umfang strafbar
gemacht im Vergleich zu mir. |
14. |
Wir weisen Sie weiterhin darauf hin, dass wir in dieser
Angelegenheit Schadensersatz fordern werden. Unsere Mandantin ist
durch Ihre Behauptungen und Ihr massives Angehen durch Ihre Plakate
und Ihre Homepage in der Öffentlichkeit in ihrem Ansehen geschädigt
worden. Somit sind Sie schadensersatzpflichtig. |
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Die Plakate nennen nicht den Namen Ihrer
Mandantin. Warum fühlt sie sich angesprochen?
Meine Folgen durch die Falschaussagen Ihrer Mandantin sind
wesentlich umfangreicher. Die werden sicher belegt werden, so dass
eine wesentlich umfangreichere Schadenersatzforderung auf Ihre
Mandantin zukommt |
15 |
Aufgrund Ihrer Äußerungen und Bedrohungen war unsere Mandantin
nun gezwungen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Hierfür sind
Sie ebenfalls ersatzpflichtig. Gegenstandswert: 10.000,00 €
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2300 W RVG 1,3 631,80 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 W RVG 20,00
Zwischensumme netto 651,80
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 W RVG 123,84
Gesamtbetrag 775,64 €
Diesen Betrag bitten wir innerhalb von 2 Wochen auf unser unten
genanntes Konto zu überweisen. |
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Ich weigere mich diesen Betrag zu zahlen, weil
Ihr Schreiben so viele Fehler enthält und der Fall noch nicht
abgeschlossen ist. Außerdem bedrohe ich Ihre Mandantin nicht. Das
Gegenteil ist der Fall, wie meine Schreiben an Sie und ein Schreiben
des Rechtsanwalts xx in der Vergangenheit belegen können. Obwohl ich
bisher so viel Leid durch sie erdulden musste, habe ich mich in
einer anderen Tonart in der Vergangenheit an sie gewandt. |
Ich weigere mich, diese
Unterlassungserklärung zu unterschreiben, weil diese
Unterlassungserklärung und Ihr Abmahnschreiben zu viele Fehler
enthält und der Fall noch nicht abgeschlossen ist.
G. Moser |
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Anmerkung am 03.10.2014 Die Kopie zu diesem Brief liegt
auch bei der Staatsanwaltschaft.
Ich habe dazu erfolgslos Anzeige wegen Nötigung erstattet.
Meine Anzeige wurde natürlich abgelehnt.
Die Strafanzeige der gegnerischen Partei gegen mich wurde
eingeleitet.
Für die Feststellung, dass der Tatbestand der Bedrohung nicht
gegeben ist, musste ich etwa 1.800 Euro bezahlen, was eine faktische
Bestrafung bedeutet.
Ich habe dann nochmals eine Strafanzeige wegen falscher
Verdächtigung gestellt, die natürlich auch abgelehnt wurde. Auch
meine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft wurde abgelehnt.
Ich hatte dann gehofft, dass (m)ein Rechtsanwalt einen
entsprechenden Schriftsatz binnen eines Monats abgibt. Das hat er
nicht getan, und zwar mit der Begründung, dass ich keinen Erfolg
gehabt hätte.
Dafür habe ich extra Vorauszahlungen an ihn getätigt. Er machte dann
den Vorschlag, eine Zivilklage einzureichen. Dazu ist es bis heute
nicht gekommen.
Nach 5 Jahren und einem dicken Aktenordner
muss die Anzeigeerstatterin immer noch nicht ihre Aussagen über mich
belegen und begründen. Sie liegen in den Akten zur möglichen
späteren Entmündigung für mich.
Ebenfalls habe ich immer noch kein Recht auf Zeugen.
Um diese beiden Rechte zu bekommen, habe ich beim
Innenministerium und beim Justizministerium von Baden-Württemberg
die Todesstrafe in Form einer freiwillige Euthanasie für mich
akzeptiert. Ich habe einen Formularentwurf geschickt, so dass ich
mich in den nächsten Jahren in einem Krankenhaus in
Baden-Württemberg einschläfern lassen darf. Als Frist für die oben
genannten beiden Rechte habe ich den 26. Oktober 2014 gesetzt.
In vielen Ländern wird die Todesstrafe nicht sofort vollstreckt.
Daher möchte ich mich auch nicht sofort einschläfern lassen. Die
Bescheinigung soll unbefristet ab Oktober 2014 gelten.
Begründet habe ich denn Vorschlag damit, dass mir seit 5 Jahren
bestimmte Rechte verweigert werden. Damit befinde ich mich seit 5
Jahren in einem naziähnlichen Verfahren. Dann habe ich auch das
Recht auf eine naziähnliche Methode, nämlich das Recht auf
freiwillige Euthanasie. |