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Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

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Weinende Justitia
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Nationalsozialistische Tendenzen im deutschen Entmündigungssystem am Beispiel dieses Falls (ab 10.5.2014)

Urteilen Sie selbst, ob anhand der folgenden Beispiele nationalsozialistische Tendenzen vorliegen.

11. August 2013: Manches fällt einem erst sehr spät wie Schuppen von den Augen:  Zitat aus dem Polizeibericht im Auftrag meiner Nachbarin:
"Auch auf Straf- und Privatrechtliche Möglichkeiten wurde die Anzeigeerstatterin hingewiesen." Gegen welche Rechtsvorschriften soll ich verstoßen haben?

Als ich später bei der Polizei war und gegen ihre Falschaussagen protestiert hatte, wurde ich nicht auf Straf- und Privatrechtliche Möglichkeiten gegen die Nachbarin hingewiesen, obwohl es dafür Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch gibt. Mehr1...  Mehr2... Auch mein erster Anwalt hat nichts dazu beigetragen. Mehr...


Ablehnung von Zeugen durch Polizei und Staatsanwaltschaft
Um ungeklärte Ereignisse in Polizeiberichten zu untersuchen werden Zeugen gesucht. Dies ist niemals geschehen. Als mögliche Zeugen könnten verschiedene Einwohner von Binzen in Frage kommen, die mich kennen, z.B. Nachbarn. Die Polizeidirektion Lörrach und die Staatsanwaltschaft Lörrach haben eine Nachbarschaftsbefragung abgelehnt. Dazu habe ich sogar einen Fragebogen entwickelt. Mein Brief an Polizeidirektion und Staatsanwaltschaft am 28.2.2010    Antwort der Polizeidirektion am 3.3.2010 Keine Reaktion der Staatsanwalt auf diesen Vorschlag.  

11.8.2013: Europäische Menschenrechtskonvention Artikel 6 Recht auf ein faires Verfahren  Er wurde nicht bei mir eingehalten, obwohl ich seit 4 Jahren vergeblich darauf hinweise: Beschwerde an mehrere staatl. Institutionen 24.10.2010,  Beschwerde an Landgericht Freiburg 25.10.10, Beschwerde an Oberlandesgericht Karlsruhe 30.10.10, Beschwerde an Amtsgericht Lörrach 19.11.10, Beschwerde an Landgericht Freiburg 22.11.10 Antrag auf Wiederaufnahme bei der Staatsanwaltschaft 28.05.2012, Noch nicht veröffentlichte Originalpetition an den Landtag vom März 2013

In meinen Beschwerden bei den Zivilgerichten, bei der Staatsanwaltschaft und beim Petitionsausschuss wollte ich den tatsächlichen Beruf der Anzeigeerstatterin wissen. Dies wurde mir bis heute (9.8.2013) verweigert. Ihre sogenannten fachlichen Falschaussagen werden jedoch als wahr angenommen, unter denen ich seit 4 Jahren leiden muss.
Es ist der 7. August 2013. Die Anzeigeerstatterin hat mir, wie vermutet, immer noch keinen schriftlichen Nachweis ihrer beruflichen Qualifikation erbracht. Mehr... Nach ihrer Aussage bei der Polizei scheint sie mit Menschen zu arbeiten, die gesundheitlich beeinträchtigt sind. Ich möchte liebend gerne wissen, ob die alle psychisch krank sind. Sie hat sich ja als Betreuerin für psychisch Kranke ausgegeben.  Wenn dem nicht so ist, denunziert sie Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, für die sie vermutlich eine gewisse Verantwortung trägt

Wenn ein Arzt medizinische Aussagen macht, gibt es für ihn berufliche Nachweise, die auf Arzt-Homepages belegt sind. Analog gilt dies für Rechtsanwälte.

Es ist krass. Ihre sogenannten fachlichen Aussagen bei der Polizei hatten verheerende Folgen für mich und ich habe nach 4 Jahren noch keinen Nachweis ihrer beruflichen Qualifikation, weder von ihr noch von einer staatlichen Institution.  


Subjektive Feststellungen der Staatsanwaltschaft zur Verteidigung der Täterin

Die Staatsanwältin unterstellt der Nachbarin gute Absicht, obwohl sie Unterlagen hat, die ein anderes Bild von der Nachbarin ergeben.  Widerspruch gegen Bauvorhaben    Hundezwischenfall

Die Staatsanwältin unterstellt der Nachbarin, dass sie Laie ist, obwohl der Polizeibericht "Betreuerin für psychisch Kranke" enthält und die tatsächliche genaue berufliche Qualifikation von der Nachbarin auch nach 4 Jahren nicht freiwillig bekanntgegeben wird.

Die Staatsanwältin bezeichnet einen Wutausbruch bzw. vor Wut in Tränen ausgebrochen als auffälliges Verhalten. Das diese Wut sich durch verschiedene Verhaltenweisen der Nachbarn in der Vergangenheit ergeben hat, wird ignoriert. (Selbst Mörder haben die Gelegenheit vor Gericht, ihre Tat zu begründen). Dann ist sie der Meinung, dass ein solches Verhalten der Polizei gemeldet werden kann:  Die Meldung eines derartigen psychisch auffälligen Zustands bei der Polizei sei strafrechtlich nicht zu beanstanden.
Sie beanstandet auch nicht, dass dieses Mitteilung über eine psychisch auffällige Person hinter dem Rücken der betroffenen Person verbreitet wurde und sie davon erst über das gerichtliche Betreuungsverfahren erfahren hat.

Die Staatsanwältin äußert sich nicht zu den wichtigsten Falschaussagen, z.B. andauerndes Auffallen, d.h. wichtige Falschaussagen werden von der Staatsanwaltschaft zugunsten der Nachbarin nicht bearbeitet.

Die Staatsanwältin ignoriert auch Unterlagen zum Bau- und Gewerberecht, aus denen sich mögliche Straftatbestände ergeben könnten.

 Der in allen Instanzen abgelehnter Widerspruch:
19.11.2011 Beschwerde gegen den Staatsanwaltsbeschluss

Weiterer Versuch in der 1. Instanz: 28.5.2012 Der Bezeichnung "Auf dem Dienstweg nach oben" hatte keine Wirkung. Ablehnung am 30.7.2012


Um den Wahrheitsgehalt eines Polizeiberichts zu belegen, sollte man ihn vollständig lesen und dann Satz für Satz bzw Satzteil für Satzteil überprüfen und feststellen, ob es Beweise und Zeugen für die Aussagen gibt. Das haben weder die Polizei noch die Zivilgerichte noch die Staatsanwaltschaft noch der Petitionsausschuss getan. Die Aktivitäten des Landratsamts dienten auch der Nachbarin und ihrer Familie.  

Die Petition im Landtag von Baden-Württemberg, die bearbeitet wurde, war nicht die Original-Petition.
Die Petition wurde zugunsten der
Nachbarin bearbeitet.

Der Begriff "Entmündigung" wurde abgeschafft und durch den harmlosen, positiv wirkenden Begriff "Betreuung" ersetzt.
Tatsächlich verlieren die Betroffenen grundlegende Handlungs- und Eigentumsrechte. Belege dazu gibt es auf meiner anderen Homepage www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de

Auch die Nazis waren große Meister im Umgang mit positiv wirkenden Begriffen, die tatsächlich einen schrecklichen Hintergrund hatten.


Mit dem Begriff "Anregung" wird ein gerichtliches Betreuungsverfahren, in dem für die Betroffenen zwingend ein psychiatrische Gutachten erstellt werden muss. Diese Gutachten sind sehr umstritten. Die Anregung ist formlos. Selbst beim Ratenkauf gibt es gesetzliche Formvorschriften, obwohl ein Ratenkauf i.d.R. keine so dramatischen Auswirkungen auf den Menschen haben kann wie gerichtliche Betreuungsverfahren.
Die Praxis hat gezeigt, dass Anregungen auch aus unlautere Absichten geschehen, z.B. Vermögens- und Grundstücksziele.

Ich habe durch öffenliche Petitionen im Deutschen Bundestag erfolglos versucht, dass es für "Anregungen" Formvorschriften gegen muss. Die Ablehnungen enthalten Fehler und sind nicht richtig nachzuvollziehen. Siehe Schaltfläche "Petitionen"  meiner anderen Homepage www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de


Ich habe tatsächlich geglaubt, dass der Petitionsausschuss diese extra angegebene Homepage www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de angeschaut und entdeckt hat, dass ich mich vor der persönlichen Petition für die Allgemeinheit eingesetzt habe. Ich habe erwartet, dass es Entrüstung über die Ablehnungen im Ausschuss gibt, weil die Ablehnungsgründe nicht richtig nachzuvollziehen sind.

Meine Vermutung: Eine Homepage von einer als "psychisch krank" Denunzierten anzuschauen, ist für die Volksvertreter reine Zeitverschwendung.


In einem demokratischen Rechtsstaat haben Betroffene, die in ein Gerichtsverfahren geraten, das Recht auf Zeugen. Dies gilt nicht für gerichtliche Betreuungsverfahren.
Beweise:

1.  Ich soll nach Aussage meiner Nachbarin Bauarbeiter belästigt haben. Trotz mehrfacher Bitten an die Justiz, die Bauarbeiter zu befragen, ist dies bis heute nicht geschehen.  Siehe beispielsweise Richternotiz. Der schreibt sinngemäßg dass ich widerspreche. Trotzdem läuft das Betreuungsverfahren "normal" weiter.

2.  Ich soll nach Aussage meiner Nachbarin andauernd auffallen. Bis heute hatte ich kein Recht darauf, dass diese Aussage inhaltlich konkretisiert und belegt wird. Für diese drastische Lüge habe ich kein Anspruch auf die Wahrheit.

3. Für dieses angebliche andauernde Auffallen müsste es viele Zeugen geben. Die existieren aber nicht. 

4. Die Nachbarin hat leicht zu widerlegende Falschaussagen gemacht. Es gibt dazu keine Rechtsfolgen für sie. Keine staatliche Institution ist bereit, hier etwas zu meinen Gunsten zu tun !!!!!!!!!!!!!!!!! Und das seit 4 Jahren !!!! 

5. Bisher hatte ich kein Recht auf Zeugen wie es schlimme Straftäter haben. 


Rechtslage:

In der Bundesrepublik muss man sich bei einem Strafverfahren durch die Staatsanwaltschaft nicht selbst belasten.
In einem Strafverfahren steht dem Moser grundsätzlich ein Aussageverweigerungsrecht gemäß § 136 I Satz 2 StPO zu.
Wer Moserr eines Strafverfahrens ist, muss grundsätzlich keine Angaben machen, unabhängig davon, ob es sich um belastende oder entlastende Angaben handeln würde. Auch wer noch nicht Moserr eines Strafverfahrens ist, aber, wenn er - z.B. soweit er zunächst noch als Zeuge angehört wird - sich durch Angaben selbst belasten und in die Gefahr einer Strafverfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit bringen könnte, hat ein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO und muss keine Angaben machen, die ihn selbst belasten könnten.

Verhalten der Staatsanwaltschaft Lörrach mit Zustimmung der Generalstaatsanwalt Karlsruhe und des Justizministerium:

Die Staatsanwaltschaft Lörrach hat Teile der Betreuungsakte einschließlich des ärztlichen Gutachtens kopiert und verwendet. Bei meinen Beschwerden bis zum Justizministerium wurde diese Akte ohne mein Wissen verwendet.
Erst 2012 habe ich im Rahmen einer Akteneinsicht davon erfahren.
Meine persönliche Schlussfolgerung: Aufgrund des ärztlichen Gutachtens wurden mir übliche rechtsstaatliche Mittel verweigert. Dabei war es keine Strafanzeige gegen mich, sondern ich wollte  über die Staatsanwaltschaft Beweise zu den Falschaussagen haben.


Typisch für die Nazis und andere totalitäre Staaten ist das Denunziantentum.

Mehr siehe Schaltfläche "Denunzianten" bei meiner Informationshomepage zu gerichtlichen Betreuungsverfahren www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de


Zitat aus:
27.12.2011 von Amtsgerichtsdirektor, Antwort auf Brief vom 7.12.2011
Mehr: http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/2011-12/2011-12-27-von-amtsgericht.htm
11. Textteil:
Ob im Übrigen Frau x..... anlässlich ihrer Anzeige bei der Polizei, die zur Einleitung des Betreuungsverfahrens führte, eine Falschaussage getätigt hat, war vom Amtsgericht vor Einleitung des Betreuungsverfahrens und auch nach der Ablehnung der Anordnung von Betreuung nicht zu prüfen.
Das hier ist Wohl der Gipfel:
Denunziatentum mit Falschaussagen soll legal sein. 

Betroffene in Betreuungsverfahren und Menschen, für die die Justiz ein psychiatrisches Gutachten hat, können schlechter behandelt werden als Straftäter. Mehr siehe Startseite.

In einem Interview  gab Gustl Mollath an, dass er lieber in einem Gefängnis wäre als in der Psychatrie. Gesamter Ausschnitt zu Gustl Mollath in Frontal 21 (ZDF): www.zdf.de/ZDFmediathek/kanaluebersicht/aktuellste/460#/beitrag/video/1953934/Mollath:-In-den-Mühlen-der-Justiz
Mehr über Gustl Mollath: www.gustl-for-help.de  http://de.wikipedia.org/wiki/Gustl_Mollath


Gegen Ende der Nazi-Zeit haben die Nazis Akten vernichtet, ebenso geschah das in der Endzeit der DDR. Um so etwas zu verhindern, gibt es inzwischen gesetzliche Vorschriften, die auch im Strafgesetzbuch verankert sind. In meinem Fall ist das auch geschehen, wird aber von allen beteiligten staatlichen Institutionen als positiv gesehen. Mehr siehe Schaltfläche Mehrfache Aktenvernichtung (beim Landratsamt). Dieses Verhalten fand auch der Petitionsausschuss für normal. Letztes Jahr habe ich mit einer Betreuungsbehörde einer Stadt nördlich von Freiburg telefoniert und mich erkundigt, ob dort auch analog wie bei mir Akten vernichtet werden. Mein Gesprächspartner war völlig erstaunt über derartige Handlungen. 

Fehlender Respekt vor Menschen, die in ein gerichtliches Betreuungsverfahren geraten oder es erfolgreich überstanden haben.
Siehe Schaltfläche Betreuung für....  Eine solche Behandlung muss ein Straftäter i.d.R.  nicht hinnehmen. Neben Juden und Nazi-Gegnern waren sogenannte "Psychisch Kranke" dem Dritten Reich gnadenlos ausgeliefert.

Bei der Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahren erfahren die Betroffenen nicht einmal eine genaue Begründung. Siehe Beispiel. Diese Praxis liegt noch unter dem Nazi-Niveau.

Blinde, weinende Justitia 2
 Blind, crying for Justice. Aveugles, en criant de la justice. Blind, piangendo per la giustizia
Ciego, llorando por la Justicia. Cegos, clamando por Justiça. Blind, huilen van Justitie. Blind, græder for Retfærdighed. Blind, płacz sprawiedliwości. Musik von Hartwigmedia www.hartwigmedia.com. http://youtu.be/_x-3mhENfwU


Mitteilung über psychisch verdächtige Person
Eine derartige polizeiliche Maßnahme war mir bisher unbekannt. Ich hätte so etwas auch nicht für möglich gehalten. Während über normale polizeiliche Anzeigen die Betroffen bald offen davon erfahren, bleibt diese Mitteilungsart für "psychisch verdächtige Personen" geheim.

Diese Mitteilung befand oder befindet sich über einen mir unbekannten Zeitraum bei der Gemeinde Binzen. Im Rahmen einer Akteneinsicht vor längerer Zeit wurde sie mir nicht vorgelegt. Wenn ich nicht in ein Gerichtliches Betreuungsverfahren geraten wäre, hätte ich vermutlich nichts davon erfahren.

Da ich bei einem Telefonat mit dem Polizisten als Verfasser dieser Mitteilung den Eindruck hatte, dass er sicher ist, dass ich eine psychisch Kranke bin, ist es durchaus möglich, dass es mehr als eine Mitteilung von meinen Nachbarn gegeben hat, von denen ich nichts weiß.


Bei meiner allgemeinen Homepage www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de  sind Videos von Fernsehsendungen eingebunden oder mit Fernsehsendungen verlinkt. In einer dieser Sendungen wurde erwähnt, dass nach Expertenschätzungen jede 3. Betreuung bzw. Entmündigung überflüssig ist.  

Diese Fall-Homepage belegt, dass die Gemeinde Binzen und das Landratsamt Lörrach mich mit  unnötigen Parkplatzpflichten für meine geringfügige Nachhilfe und eine Nutzungsänderung belegt haben. Beide Maßnahmen wären dringend aus mehreren Gründen für meine denunzierenden Nachbarn nötig gewesen. Die vorhandenen Stellplätze im öffentlichen Bereich wurden und werden durch meine denunzierenden Nachbarn und durch das neuerbaute Seniorenheim am Anfang der Straße benötigt. Durch mich wurden noch niemals die öffentlichen Parkplätze in dieser Straße stark beansprucht wie durch meine Nachbarn, die mich denunziert haben.

Diese Fall-Homepage belegt, dass die Gemeinde Binzen und das Landratsamt Lörrach meine Rechte als Grundstückseigentümerin ignoriert haben. Das Gewerbe im Wohngebiet wurde "offiziell" erst von  den Behörden überprüft als ich einen Anwalt eingeschaltet hatte. Meine Hinweise hatten nicht genügt. Da diese Hinweise am gleichen Tag erfolgten, an dem meine Nachbarin bei der Polizei war, glaube ich an einen Racheakt. Diese Vermutung wird nicht geteilt. Polizei, Landratsamt, Zivilgerichte, Staatsanwaltschaft und neu der Petitionsausschuss im Landtag glauben, dass es meine Nachbarin nur gut mit mir gemeint hat. 

Ich habe viele Versuche unternommen, um Gerechtigkeit zu bekommen. Seit Beginn dieser Homepage muss ich mich sinnbildlich "an den Pranger stellen" wie im Mittelalter, weil mir staatliche Institutionen normale Bürgerrechte verweigern. Ich weiß, dass man vorsichtig sein sollte, persönliche Daten im Internet preiszugeben. Aufgrund meiner erfolglosen Nicht-Online-Versuche blieb mir nichts anderes übrig. Mein Ruf ist daher für immer ruiniert und nicht mehr wiederherzustellen. 

Zitat aus meinem Brief vom 18.01.2012 an das Amtsgericht Lörrach, Landgericht Freiburg, Oberlandesgericht Karlsruhe:

Ziele der gerichtlichen Betreuungsverfahren sind

a) die rechtliche Vertretung,
pervertiert, weil ich Fehler von staatlichen Institutionen  nachweisen muss.
b) die Gesundheitssorge,
pervertiert, weil ich durch das Verfahren Krankheiten bekommen habe.en
c) Vermögenssorge,
pervertiert
, weil ich finanzielle Folgen hatte.
 

Blinde, weinende Justitia


Geändert am:   04.09.2019

Impressum

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