Nationalsozialistische Tendenzen im deutschen
Entmündigungssystem am Beispiel dieses Falls (ab
10.5.2014)
Urteilen Sie selbst, ob anhand der folgenden
Beispiele nationalsozialistische Tendenzen vorliegen.
11. August 2013: Manches fällt einem erst sehr spät wie Schuppen von
den Augen: Zitat aus dem
Polizeibericht im
Auftrag meiner
Nachbarin:
"Auch auf Straf- und Privatrechtliche Möglichkeiten wurde die
Anzeigeerstatterin hingewiesen." Gegen welche
Rechtsvorschriften soll ich verstoßen haben?
Als ich später bei
der Polizei war und gegen ihre Falschaussagen protestiert hatte,
wurde ich nicht auf Straf- und Privatrechtliche Möglichkeiten gegen
die
Nachbarin hingewiesen, obwohl es dafür Paragraphen aus dem
Strafgesetzbuch gibt.
Mehr1...Mehr2... Auch mein
erster Anwalt hat nichts dazu beigetragen.
Mehr...
Ablehnung von Zeugen durch Polizei und Staatsanwaltschaft
Um ungeklärte Ereignisse in Polizeiberichten zu untersuchen werden
Zeugen gesucht. Dies ist niemals geschehen. Als mögliche
Zeugen könnten verschiedene Einwohner von Binzen in Frage kommen,
die mich kennen, z.B. Nachbarn. Die Polizeidirektion Lörrach und die
Staatsanwaltschaft Lörrach haben eine Nachbarschaftsbefragung
abgelehnt. Dazu habe ich sogar einen
Fragebogen
entwickelt. Mein
Brief an Polizeidirektion und
Staatsanwaltschaft am 28.2.2010Antwort der
Polizeidirektion am 3.3.2010 Keine Reaktion der Staatsanwalt auf
diesen Vorschlag.
In meinen Beschwerden bei den Zivilgerichten, bei der
Staatsanwaltschaft und beim Petitionsausschuss wollte ich den
tatsächlichen Beruf der Anzeigeerstatterin wissen. Dies wurde mir
bis heute (9.8.2013) verweigert. Ihre sogenannten fachlichen
Falschaussagen werden jedoch als wahr angenommen, unter denen ich
seit 4 Jahren leiden muss.
Es ist der 7. August 2013. Die Anzeigeerstatterin hat mir, wie
vermutet, immer noch keinen schriftlichen Nachweis ihrer beruflichen
Qualifikation erbracht. Mehr...
Nach ihrer Aussage bei der Polizei scheint sie mit Menschen zu
arbeiten, die gesundheitlich beeinträchtigt sind. Ich möchte liebend
gerne wissen, ob die alle psychisch krank sind. Sie hat sich ja als
Betreuerin für psychisch Kranke ausgegeben. Wenn dem nicht so ist,
denunziert sie Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, für
die sie vermutlich eine gewisse Verantwortung trägt
Wenn ein
Arzt medizinische Aussagen macht, gibt es für ihn berufliche
Nachweise, die auf Arzt-Homepages belegt sind. Analog gilt dies für
Rechtsanwälte.
Es ist krass. Ihre sogenannten
fachlichen Aussagen bei der Polizei hatten verheerende Folgen für
mich und ich habe nach 4 Jahren noch keinen Nachweis ihrer
beruflichen Qualifikation, weder von ihr noch von einer staatlichen
Institution.
Subjektive Feststellungen der Staatsanwaltschaft zur Verteidigung
der Täterin
Die Staatsanwältin unterstellt der Nachbarin, dass sie Laie ist,
obwohl der Polizeibericht "Betreuerin für psychisch Kranke" enthält
und die tatsächliche genaue berufliche Qualifikation von der
Nachbarin auch nach 4 Jahren nicht freiwillig bekanntgegeben wird.
Die Staatsanwältin bezeichnet einen Wutausbruch bzw. vor Wut in
Tränen ausgebrochen als auffälliges Verhalten. Das diese Wut sich
durch verschiedene Verhaltenweisen der Nachbarn in der Vergangenheit
ergeben hat, wird ignoriert. (Selbst Mörder haben die
Gelegenheit vor Gericht, ihre Tat zu begründen). Dann ist sie
der Meinung, dass ein solches Verhalten der Polizei gemeldet werden
kann: Die Meldung eines
derartigen psychisch auffälligen Zustands bei der Polizei sei
strafrechtlich nicht zu beanstanden.
Sie beanstandet auch nicht, dass dieses Mitteilung über eine
psychisch auffällige Person hinter dem Rücken der betroffenen Person
verbreitet wurde und sie davon erst über das gerichtliche
Betreuungsverfahren erfahren hat.
Die Staatsanwältin äußert sich nicht zu den wichtigsten
Falschaussagen, z.B. andauerndes Auffallen, d.h. wichtige
Falschaussagen werden von der Staatsanwaltschaft zugunsten der
Nachbarin nicht bearbeitet.
Die Staatsanwältin ignoriert auch Unterlagen zum Bau- und
Gewerberecht, aus denen sich mögliche Straftatbestände ergeben
könnten.
Weiterer Versuch in der 1. Instanz:
28.5.2012 Der Bezeichnung "Auf dem Dienstweg nach oben" hatte
keine Wirkung.
Ablehnung am 30.7.2012
Um den Wahrheitsgehalt eines Polizeiberichts zu belegen, sollte man
ihn vollständig lesen und dann Satz für Satz bzw Satzteil für
Satzteil überprüfen und feststellen, ob es Beweise und Zeugen
für die Aussagen gibt. Das haben weder die
Polizei noch die Zivilgerichte
noch die Staatsanwaltschaft noch der
Petitionsausschuss getan. Die
Aktivitäten des Landratsamts dienten
auch der
Nachbarin und ihrer Familie.
Die Petition im Landtag von Baden-Württemberg, die bearbeitet wurde,
war nicht die Original-Petition.
Die Petition wurde zugunsten der
Nachbarin bearbeitet.
Der Begriff "Entmündigung" wurde abgeschafft und durch den
harmlosen, positiv wirkenden Begriff "Betreuung" ersetzt.
Tatsächlich verlieren die Betroffenen grundlegende Handlungs- und
Eigentumsrechte. Belege dazu gibt es auf meiner anderen Homepage
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de
Auch die Nazis waren
große Meister im Umgang mit positiv wirkenden Begriffen, die
tatsächlich einen schrecklichen Hintergrund hatten.
Mit dem Begriff "Anregung" wird ein gerichtliches
Betreuungsverfahren, in dem für die Betroffenen zwingend ein
psychiatrische Gutachten erstellt werden muss. Diese Gutachten sind
sehr umstritten. Die Anregung ist formlos. Selbst beim Ratenkauf
gibt es gesetzliche Formvorschriften, obwohl ein Ratenkauf
i.d.R. keine so dramatischen Auswirkungen auf den Menschen haben
kann wie gerichtliche Betreuungsverfahren.
Die Praxis hat gezeigt, dass Anregungen auch aus unlautere Absichten
geschehen, z.B. Vermögens- und Grundstücksziele.
Ich habe durch
öffenliche Petitionen im Deutschen Bundestag erfolglos
versucht, dass es für "Anregungen" Formvorschriften gegen muss. Die
Ablehnungen enthalten Fehler und sind nicht richtig
nachzuvollziehen. Siehe Schaltfläche "Petitionen"
meiner anderen Homepage
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de.
Ich habe tatsächlich geglaubt, dass der Petitionsausschuss diese
extra angegebene Homepage
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de angeschaut und entdeckt
hat, dass ich mich vor der persönlichen Petition für die
Allgemeinheit eingesetzt habe. Ich habe erwartet, dass es Entrüstung
über die Ablehnungen im Ausschuss gibt, weil die Ablehnungsgründe
nicht richtig nachzuvollziehen sind.
Meine Vermutung: Eine Homepage von einer als "psychisch krank"
Denunzierten anzuschauen, ist für die Volksvertreter reine
Zeitverschwendung.
In einem demokratischen Rechtsstaat haben Betroffene, die in ein
Gerichtsverfahren geraten, das Recht auf Zeugen. Dies
gilt nicht für gerichtliche Betreuungsverfahren.
Beweise:
1. Ich soll nach Aussage meiner Nachbarin Bauarbeiter
belästigt haben. Trotz mehrfacher Bitten an die Justiz, die
Bauarbeiter zu befragen, ist dies bis heute nicht geschehen.
Siehe beispielsweise
Richternotiz. Der schreibt sinngemäßg dass ich widerspreche. Trotzdem
läuft das Betreuungsverfahren "normal" weiter.
2. Ich soll nach Aussage meiner Nachbarin andauernd
auffallen. Bis heute hatte ich kein Recht darauf, dass diese Aussage
inhaltlich konkretisiert und belegt wird. Für diese drastische
Lüge habe ich kein Anspruch auf die Wahrheit.
3. Für dieses angebliche andauernde Auffallen müsste es viele
Zeugen geben. Die existieren aber nicht.
4. Die Nachbarin hat leicht zu widerlegende Falschaussagen
gemacht. Es gibt dazu keine Rechtsfolgen für sie. Keine staatliche
Institution ist bereit, hier etwas zu meinen Gunsten zu tun
!!!!!!!!!!!!!!!!! Und das seit 4 Jahren !!!!
5. Bisher hatte ich kein Recht auf Zeugen wie es schlimme
Straftäter haben.
Rechtslage:
In der Bundesrepublik muss man sich bei einem
Strafverfahren durch die Staatsanwaltschaft nicht selbst belasten.
In einem Strafverfahren steht dem Moser grundsätzlich ein
Aussageverweigerungsrecht gemäß § 136 I Satz 2 StPO zu.
Wer Moserr eines Strafverfahrens ist, muss grundsätzlich
keine Angaben machen, unabhängig davon, ob es sich um belastende
oder entlastende Angaben handeln würde. Auch wer noch nicht
Moserr eines Strafverfahrens ist, aber, wenn er - z.B. soweit
er zunächst noch als Zeuge angehört wird - sich durch Angaben selbst
belasten und in die Gefahr einer Strafverfolgung wegen einer
Straftat oder Ordnungswidrigkeit bringen könnte, hat ein
Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO und muss keine Angaben
machen, die ihn selbst belasten könnten.
Verhalten der Staatsanwaltschaft Lörrach mit Zustimmung der
Generalstaatsanwalt Karlsruhe und des Justizministerium:
Die
Staatsanwaltschaft Lörrach hat Teile der Betreuungsakte
einschließlich des ärztlichen Gutachtens kopiert und verwendet. Bei
meinen Beschwerden bis zum Justizministerium wurde diese Akte ohne
mein Wissen verwendet.
Erst 2012 habe ich im Rahmen einer Akteneinsicht davon erfahren.
Meine persönliche Schlussfolgerung: Aufgrund des ärztlichen
Gutachtens wurden mir übliche rechtsstaatliche Mittel verweigert.
Dabei war es keine Strafanzeige
gegen mich, sondern ich wollte über die Staatsanwaltschaft
Beweise zu den Falschaussagen haben.
Typisch für die Nazis und andere totalitäre Staaten ist das
Denunziantentum.
11. Textteil:
Ob im Übrigen Frau x..... anlässlich ihrer Anzeige bei der
Polizei, die zur Einleitung des Betreuungsverfahrens führte,
eine Falschaussage getätigt hat, warvom
Amtsgericht vor Einleitung des Betreuungsverfahrens und auch
nach der Ablehnung der Anordnung von Betreuung nicht
zu prüfen.
Das hier ist Wohl
der Gipfel:
Denunziatentum mit Falschaussagen soll legal
sein.
Betroffene in Betreuungsverfahren und Menschen, für die die Justiz
ein psychiatrisches Gutachten hat, können schlechter behandelt
werden als
Straftäter. Mehr siehe Startseite.
Gegen Ende der Nazi-Zeit haben die Nazis Akten vernichtet,
ebenso geschah das in der Endzeit der DDR. Um so etwas zu
verhindern, gibt es inzwischen gesetzliche Vorschriften, die auch im
Strafgesetzbuch verankert sind. In meinem Fall ist das auch
geschehen, wird aber von allen beteiligten staatlichen Institutionen
als positiv gesehen. Mehr siehe Schaltfläche
Mehrfache Aktenvernichtung (beim Landratsamt). Dieses
Verhalten fand auch der Petitionsausschuss für normal. Letztes Jahr
habe ich mit einer Betreuungsbehörde einer Stadt nördlich von
Freiburg telefoniert und mich erkundigt, ob dort auch analog wie bei
mir Akten vernichtet werden. Mein Gesprächspartner war völlig
erstaunt über derartige Handlungen.
Fehlender Respekt vor Menschen, die in ein gerichtliches
Betreuungsverfahren geraten oder es erfolgreich überstanden haben.
Siehe Schaltfläche Betreuung für....
Eine solche Behandlung muss ein Straftäter i.d.R. nicht
hinnehmen. Neben Juden und Nazi-Gegnern waren sogenannte "Psychisch
Kranke" dem Dritten Reich gnadenlos ausgeliefert.
Bei der Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahren
erfahren die Betroffenen nicht einmal eine genaue Begründung.
Siehe Beispiel. Diese Praxis liegt
noch unter dem Nazi-Niveau.
Blinde, weinende Justitia 2 Blind, crying for Justice.
Aveugles, en criant de la justice. Blind, piangendo per la giustizia
Ciego, llorando por la Justicia. Cegos, clamando por Justiça. Blind, huilen van Justitie.
Blind, græder for Retfærdighed. Blind, płacz sprawiedliwości. Musik von Hartwigmedia
www.hartwigmedia.com. http://youtu.be/_x-3mhENfwU
Mitteilung über psychisch verdächtige Person
Eine derartige polizeiliche Maßnahme war mir bisher unbekannt. Ich
hätte so etwas auch nicht für möglich gehalten. Während über normale
polizeiliche Anzeigen die Betroffen bald offen davon erfahren,
bleibt diese Mitteilungsart für "psychisch verdächtige Personen"
geheim.
Diese Mitteilung
befand oder befindet sich über einen mir unbekannten Zeitraum bei
der Gemeinde Binzen. Im Rahmen einer Akteneinsicht vor längerer Zeit
wurde sie mir nicht vorgelegt. Wenn ich nicht in ein Gerichtliches
Betreuungsverfahren geraten wäre, hätte ich vermutlich nichts davon
erfahren.
Da ich bei einem Telefonat mit dem Polizisten als Verfasser
dieser Mitteilung den Eindruck hatte, dass er sicher ist, dass ich
eine psychisch Kranke bin, ist es durchaus möglich, dass es mehr als
eine Mitteilung von meinen Nachbarn gegeben hat, von denen ich
nichts weiß.
Bei meiner allgemeinen Homepage
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de
sind Videos von Fernsehsendungen eingebunden oder mit
Fernsehsendungen verlinkt. In einer dieser Sendungen wurde erwähnt,
dass nach Expertenschätzungen jede 3. Betreuung bzw. Entmündigung
überflüssig ist.
Diese Fall-Homepage belegt, dass die Gemeinde Binzen und das
Landratsamt Lörrach mich mit unnötigen Parkplatzpflichten
für meine geringfügige Nachhilfe und eine Nutzungsänderung
belegt haben. Beide Maßnahmen wären dringend aus mehreren Gründen
für meine denunzierenden Nachbarn nötig gewesen. Die
vorhandenen Stellplätze im öffentlichen Bereich wurden und werden
durch meine denunzierenden Nachbarn und durch das neuerbaute Seniorenheim am Anfang
der Straße benötigt. Durch mich wurden noch niemals die
öffentlichen Parkplätze in dieser Straße stark beansprucht wie durch
meine Nachbarn, die mich denunziert haben.
Diese Fall-Homepage belegt, dass die Gemeinde Binzen und das
Landratsamt Lörrach meine Rechte als Grundstückseigentümerin
ignoriert haben. Das Gewerbe im Wohngebiet wurde "offiziell"
erst von den Behörden überprüft als ich einen Anwalt
eingeschaltet hatte. Meine Hinweise hatten nicht genügt. Da diese
Hinweise am gleichen Tag erfolgten, an dem meine Nachbarin bei der
Polizei war, glaube ich an einen Racheakt. Diese Vermutung wird nicht
geteilt. Polizei, Landratsamt, Zivilgerichte, Staatsanwaltschaft und neu der
Petitionsausschuss im Landtag glauben, dass es meine Nachbarin nur
gut mit mir gemeint hat.
Ich habe viele Versuche unternommen, um Gerechtigkeit zu bekommen.
Seit Beginn dieser Homepage muss ich mich sinnbildlich "an den
Pranger stellen" wie im Mittelalter, weil mir staatliche
Institutionen normale Bürgerrechte verweigern. Ich weiß, dass man
vorsichtig sein sollte, persönliche Daten im Internet preiszugeben.
Aufgrund meiner erfolglosen Nicht-Online-Versuche blieb mir nichts
anderes übrig. Mein Ruf ist daher für immer ruiniert und nicht mehr
wiederherzustellen.
Zitat aus meinem Brief vom 18.01.2012 an das Amtsgericht Lörrach,
Landgericht Freiburg, Oberlandesgericht Karlsruhe:
Ziele der gerichtlichen
Betreuungsverfahren sind
a)
die rechtliche Vertretung, pervertiert, weil ich Fehler von staatlichen Institutionen nachweisen muss.
b)
die Gesundheitssorge,
pervertiert, weil ich durch das Verfahren Krankheiten bekommen habe.en
c)
Vermögenssorge,
pervertiert, weil ich finanzielle Folgen
hatte.