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28.2.2010 an Staatsanwältin Dr. Reil
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Moser, xStraße, Binzen
Staatsanwaltschaft Lörrach
z.Hd. Frau Dr. Reil
79539 Lörrach
28.02.2010
Aktenzeichen 85 Js
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Neue Information für mich und meine Planung einer Nachbarschaftsbefragung
Sehr geehrte Frau Dr. R,, sehr geehrte Damen und Herren,
am 18.02.2010 war ich zur Akteneinsicht beim Amtsgericht. Dabei entdeckte ich, dass Sie im Rahmen meiner Strafanzeige meine Akten vom Amtsgericht angefordert haben.
Dazu habe ich folgende Fragen:
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1. |
Habe Sie die gesamte Akte bekommen, einschließlich des ärztlichen Gutachtens?
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2. |
Das Ziel meiner Strafanzeige war die Feststellung der Wahrheit, zum Beispiel durch die direkte Befragung von Zeugen. Dies ist zum meiner Enttäuschung vermutlich nicht geschehen oder doch?
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3. |
Von meinem Rechtsempfinden her war die Anforderung meiner Akte überflüssig, weil die Beschreibungen im Polizeibericht über mich widerlegt werden sollten.
Befinde ich mich hiermit im Irrtum?
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4. |
Da ich durch den Polizeibericht alle möglichen Folgen erdulden musste und meiner Meinung nach zuwenig von öffentlichen Institutionen getan wurde, plane ich eine Nachbarschaftsbefragung zu einer Aussage im Polizeibericht nach folgendem Muster. Weil ich in dem Brief an meine Nachbarn die Polizei und Staatsanwaltschaft erwähne, halte ich es für richtig, Sie vorher über meine Maßnahme zu informieren.
Meine geplante Aktion halte ich für dringend nötig, weil zuwenig zu meinen Gunsten getan wurde.
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Falls Sie sie nicht für angemessen halten, haben Sie noch die Möglichkeit, mich entsprechend zu informieren.
Mit freundlichem Gruß
Moser |
GM-Kommentar: Ärztliche
Schweigepflicht ist beim gerichtlichen Betreuungsverfahren nicht
wichtig. Es liegt in der Akte, zu der auch verschiedene
Mitarbeiter/innen Zugang haben. Sogar die Staatsanwältin konnte es
lesen ohne mir davon etwas in der Ablehnung meiner Strafanzeige
mitzuteilen. Sie hat die gesamte Akte zum gerichtlichen
Betreuungsverfahren bekommen.
Die geplante Nachbarschaftsbefragung habe ich nicht durchgeführt, weil
mir die Polizei davon
abgeraten hat. |
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