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Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

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28.2.2010 an Staatsanwältin Dr. Reil

Moser, xStraße, Binzen   

Staatsanwaltschaft Lörrach
z.Hd. Frau Dr. Reil
79539 Lörrach

28.02.2010

Aktenzeichen 85 Js 9........
Neue Information für mich und meine Planung einer Nachbarschaftsbefragung

Sehr geehrte Frau Dr. R,, sehr geehrte Damen und Herren, 

am 18.02.2010 war ich zur Akteneinsicht beim Amtsgericht. Dabei entdeckte ich, dass Sie im Rahmen meiner Strafanzeige meine Akten vom Amtsgericht angefordert haben. 
Dazu habe ich folgende Fragen:
 

1.  Habe Sie die gesamte Akte bekommen, einschließlich des ärztlichen Gutachtens?
 
2. Das Ziel meiner Strafanzeige war die Feststellung der Wahrheit, zum Beispiel durch die direkte Befragung von Zeugen. Dies ist zum meiner Enttäuschung vermutlich nicht geschehen oder doch?
 
3. Von meinem Rechtsempfinden her war die Anforderung meiner Akte überflüssig, weil die Beschreibungen im Polizeibericht über mich widerlegt werden sollten.
Befinde ich mich hiermit im Irrtum?
 
4.  Da ich durch den Polizeibericht alle möglichen Folgen erdulden musste und meiner Meinung nach zuwenig von öffentlichen Institutionen getan wurde, plane ich eine Nachbarschaftsbefragung zu einer Aussage im Polizeibericht nach folgendem Muster. Weil ich in dem Brief an meine Nachbarn die Polizei und Staatsanwaltschaft erwähne, halte ich es für richtig, Sie vorher über meine Maßnahme zu informieren.
Meine geplante Aktion halte ich für dringend nötig, weil zuwenig zu meinen Gunsten getan wurde.
 

Falls Sie sie nicht für angemessen halten, haben Sie noch die Möglichkeit, mich entsprechend zu informieren.

Mit freundlichem Gruß
Moser

GM-Kommentar: Ärztliche Schweigepflicht ist beim gerichtlichen Betreuungsverfahren nicht wichtig. Es liegt in der Akte, zu der auch verschiedene Mitarbeiter/innen Zugang haben. Sogar die Staatsanwältin konnte es lesen ohne mir davon etwas in der Ablehnung meiner Strafanzeige mitzuteilen. Sie hat die gesamte Akte zum gerichtlichen Betreuungsverfahren bekommen.

Die geplante Nachbarschaftsbefragung habe ich nicht durchgeführt, weil mir die Polizei davon abgeraten hat. 


Geändert am:   10.01.2019

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