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Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

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Beschwerde beim Landgericht Freiburg am 22.11.2010

Moser, xStraße, Binzen   Tel.: 
Landgericht Freiburg
Salzstraße 17
79098 Freiburg

22.11.2010

Aktenzeichen 4 T .........., Ihr Schreiben vom 9.11.2010
Stellungnahme dazu und weitere Informationen
Beschwerde gegen die Einleitung und Durchführung eines Betreuungsverfahrens gegen mich durch Richter Trefzer , Amtsgericht Lörrach, Aktenzeichen .......

Mit Kanonen auf Spatzen schießen ???
Einleitung von gerichtlichen Betreuungsverfahren aus nichtigem Anlass mit schwerwiegenden Folgen ???

Sehr geehrte Damen und Herren, 

Stellungnahme zu Ihrem Schreiben vom 9.11.2010
(Wiederholung Ihres Textes in einer Tabelle mit kursiver, andersfarbiger Schrift)

I.

Die Betroffene Moser wird auf folgendes hingewiesen:
Das Amtsgericht Lörrach hat der Kammer mit Verfügung vom 22.10.2010 das Beschwerdeschreiben vom 04.10.2010 zur Prüfung vorgelegt. 
Weiter ist ein Beschwerdeschreiben vom 25.10.2010 bei der Kammer eingekommen, in welchem erstmals der
Beschluss des Amtsgerichts Lörrach vom 07.10.2009 als Beschwerdegegenstand benannt wird. In dem genannten Beschluss hat das Amtsgericht Lörrach die Einrichtung einer Betreuung für die Betroffene Moser abgelehnt.
Vielen Dank für die Berichtigung meiner falschen Annahme.


II.

Es wird aus den Schreiben der Betroffenen aber nicht ersichtlich. inwieweit dieser Beschluss inhaltlich abgeändert werden soll, da auch nach ihrem Vorbringen die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Betreuung nach § 1896 BGB nicht vorliegen. Mangels ausreichender Beschwer wäre die Beschwerde deshalb als unzulässig zu verwerfen.

Aus dem Beschluss ist nicht ersichtlich,
dass ich zu Unrecht in ein gerichtliches Betreuungsverfahren gekommen bin.

In ein Gerichtsverfahren zu kommen, bedeutet für jeden Betroffenen eine große Belastung, vor allem dann, wenn Falschaussagen eine Rolle spielen. Wenn dann ein sogenannter Freispruch erfolgt, können die vorangegangenen Belastungen und Rufschädigungen nicht wieder gut gemacht werden.

So sehe ich es auch für meinen Fall. Es ist für mich eine große Belastung und Demütigung, in dieses Verfahren gekommen zu sein. Inzwischen hatten meine Nachbarn Zeit, eventuell ihre bekannten Falschaussagen gegen mich oder weitere in ihrem Bekanntenkreis, Nachbarschaft usw. zu verbreiten.

(Dazu habe ich eine Information bei der Staatsanwaltschaft abgegeben). Anscheinend sollen auch Banken vorsichtiger bei der Kreditvergabe sein, wenn sie erfahren, dass ein/e Bürger/in in einem gerichtlichen Betreuungsverfahren war.
 

III.

Soweit in den Schreiben die Einleitung des Betreuungsverfahrens als solche sowie einzelne Verfahrenshandlungen des Betreuungsgerichts als rechtswidrig gerügt werden, liegen keine selbständig nach § 19 FGG anfechtbaren gerichtlichen Verfügungen vor, da insoweit nur die verfahrensbeendende Schlussentscheidung angefochten werden kann (vgl. Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Auflage. § 19 Rn. 4). 

In der Öffentlichkeit bzw. in den Medien gibt es Informationen, nach denen ein gerichtliches Betreuungsverfahren aus geringfügigem Anlass eingeleitet werden kann. 

Außerdem sollen die Richter hier einen großen Handlungsspielraum haben.
In der übrigen Zivil- und Strafgerichtsbarkeit müssen dagegen triftige Gründe vorliegen, 
die vor der Einleitung des Gerichtsverfahrens überprüft werden.
Aufgrund dieser Besonderheiten und den Folgen des Verfahrens bleibe ich bei der Aussage, dass das Amtsgericht Lörrach rechtswidrig gehandelt hat.

 

IV.

Insbesondere die Anordnung des Sachverständigengutachtens ist nach § 68 b FGG nicht isoliert anfechtbar, da die Betroffene hierzu nicht zwangsweise untergebracht worden ist.

Antrag auf Vernichtung des ärztlichen Gutachtens aus den folgenden Gründen:

1. Die Einleitung des Betreuungsverfahren 
 
a) geschah unter Zeitdruck mir gegenüber (Anwaltssuche, rechtliche Informationssuche, Verstoß gegen Artikel 6 Menschenrechtskonvention?)
b) ohne wirkliche Grundangabe
 
c) ohne Information über meine rechtlichen Möglichkeiten.
Die ärztliche Schweigepflicht hat in unserem Rechtssystem einen hohen Stellenwert.
 
d) Das Amtsgericht Lörrach hat das ärztliche Gutachten schon der Staatsanwaltschaft vorgelegt, ohne mich zu informieren.

 Nur über meine späterer Akteneinsicht habe ich davon erfahren
Selbst über die Online-Anfrage am Sonntag bei www.frag-einen-anwalt.de habe ich keine ausreichende Auskunft erhalten.

Als ich am Montag morgen bei der Akteneinsicht den Polizeibericht entdeckte, und damit die wirkliche Ursache, hatte ich mittags schon einen Termin bei einem Anwalt für Familienrecht.

Bei ihm erschien ich natürlich sehr aufgeregt und wollte näheres über die Falschaussagen berichten. Als Reaktion darauf meinte der Anwalt, dass er sein Mandat niederlegen werden, wenn ich nicht ruhig bin. 

Dann fragt er nach einem Arzt, legte mir zwei Formulare zum Unterschreiben hin (Vollmachtserklärung und Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht). 

Ich war nicht einmal eine halbe Stunde bei ihm. Erklärungen über die Rechtslage oder ihre Folgen gab es kaum. Ich habe ihm aber zu verstehen gegeben, dass ich es als sehr demütigend empfinde, persönlich bei Gericht und bei den beiden geplanten Termin beim Gesundheitsamt und zu einem Gespräch bei der Betreuungsbehörde zu erscheinen. 

Dann war ich draußen und somit unsicher, ob ich den richtigen Anwalt gewählt habe. Dieses Ereignis erzählt ich dann dem Verfasser der ärztlichen Gutachtens, der es dann aus seiner Sicht in dem Gutachten m.E. negativ erwähnte. Als ich bei späteren Kontakten mit der Anwaltskanzlei auf Zusammenhänge mit dem Baurecht und die Falschaussagen im Polizeibericht hinwies, wurde ich von einer Anwaltsmitarbeiterin abgewiesen und zwar mit der mündlichen Aussage am Telefon, dass ich den Anwalt nicht belästigen soll.

Das ärztliche Gutachten hat inzwischen die Staatsanwältin gelesen, die mit dem mich belastenden Polizeirevier Weil am Rhein zusammenarbeitet. Wie sie beim ersten Telefonat reagierte, liegt bei den Unterlagen der Behörde des Landesbeauftragten für Datenschutz. Ich halte daher die Staatsanwältin für befangen und befürchte, .......Textteile entfernt.........

Kritik gegen das ärztliche Gutachten .................

 

V.

Die Verfahrenshandlungen können insoweit allenfalls im Wege der Dienstaufsichtsbeschwerde gegenüber den jeweiligen Dienstvorgesetzten geltend gemacht werden.

Ich weiß nicht, was passiert, wenn Sie meine Beschwerden als „Dienstaufsichtsbeschwerde" werten. Diesen Begriff habe ich schon von anderen staatlichen Institutionen, z.B. bei der Polizei und Staatsanwaltschaft gehört. Er hat bisher dazu geführt, dass die Dienstaufsichtsbeschwerden abgelehnt wurden, alles beim Alten blieb und überhaupt nichts zu meinen Gunsten getan wurde. 

Ich bleibe daher bei meinen inhaltlichen Beschwerdegründe und muss es Ihnen überlassen, wie Sie sie werten. 
Zur Sicherheit verweise ich auf die Möglichkeit der „Rechtsbeugung".

Weitere rechtliche Probleme, 
die ich in meinem Brief vom 25.10.2010 nicht erwähnt habe:

 

a) Meine im Oktober 2009 selbstgeschriebene Strafanzeige mit diversen Schriftstücken als Anlage wurde abgelehnt.

Zwei weitere Beschwerden bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe und beim Justizministerium in seiner Funktion als oberste Landesbehörde der Staatsanwaltschaft wurden abgelehnt.
Dazu habe ich kürzlich das letzte Schreiben vom 2.11.2010 erhalten.

Da ich in meinem bisherigen Leben noch nie mit der Staatsanwaltschaft zu tun hatte, bin ich von deren Tätigkeiten und Nichttätigkeiten enttäuscht.
Beispiel: Erst am 18.2.2010 entdeckte ich im Rahmen meiner Akteneinsicht beim Amtsgericht Lörrach, dass die Staatsanwaltschaft die gesamte Akten von mir angefordert und gelesen hatte, ..................... In der Ablehnung meiner Strafanzeige war dies nicht erwähnt.

b)

Mögliches fehlendes Schreiben in meiner Akte beim Amtsgericht:

....................................
(Auf weitere Fragen und Bitten um bestimmte Maßnahmen zur Klärung meines rechtlichen Problems, die ich an die Polizei, Staatsanwaltschaft, Amtsgericht und Sie gerichtet habe, wird ebenfalls nicht reagiert.)

 

c) Ihre Akten über mich sind unvollständig
Bei der Staatsanwaltschaft, bei der Behörde des Landesbeauftragten für Datenschutz und weiteren Behörden (Gemeinde Binzen , Landratsamt Lörrach, Regierungspräsidium Freiburg, Polizeirevier Weil am Rhein, Polizeidirektion Lörrach) sind weitere Informationen von mir zu meinem Fall vorhanden. Ein Zusammenhang mit dem öffentlichen Baurecht wird m.E. kaum oder nicht gesehen. Möglicherweise muss ich deswegen noch zur Verwaltungsgerichtsbarkeit.
 
d)

Fehlende Respektlosigkeit der staatlichen Institutionen bei Betreuungsverfahren 
Wenn ein/e Bürger/in wegen Diebstahls oder einer sonstigen Straftat in ein gerichtliches Verfahren kommt, dann wird vorher gründlich geprüft, ob die Voraussetzungen für ein Gerichtsverfahren gegeben sind. 
Selbst ein überführter Täter wird als mutmaßlicher Täter bezeichnet.

Bei gerichtlichen Betreuungsverfahren scheinen solche grundlegenden Überlegungen bzw. Prüfungen zu fehlen.
Hier scheint eine ziemliche Respektlosigkeit von seitens der Behörden, der Anwälte und der Gerichte gegenüber den Betroffenen zu herrschen.
So wurde mein Name sehr oft im Zusammenhang mit Betreuung erwähnt.
Im Zeitalter der elektronischen Datenverarbeitung ist dies gefährlich. 

Aus diesem Grunde bin ich dabei, meinen Fall als Beschwerde auf Bundesebene und für den Europäischen Gerichtshof in Form einer Homepage (die nicht im Internet veröffentlicht wird!) zu dokumentieren, um die im letzten Absatz gemachten Aussagen zu belegen. Das heißt, ich habe alle Texte in HTML und Kopien der Originaldokumente, um bestimmte Aussagen zu belegen. Ebenfalls erfolgt die Beschwerde in der vorgeschriebenen Form.
 

Das Verfahren ist eine große Belastung für meine Zukunft (Akten werden 10 Jahre aufbewahrt)

Bis zum heutigen Tag sind von keiner staatlichen Institution die Falschaussagen von Nachbarin-X überprüft worden. Somit muss ich auch in Zukunft mit weiteren Falschaussagen und Aktionen gegen mich rechnen. Dies ist für mich eine enorme Belastung.

Mit freundlichem Gruß
Moser

Anlage: 
Auskunft zur Gültigkeit bestimmter Menschenrechte bei gerichtl. Betreuungsverfahren.

 


Anlagen:

2010-11-23-antwort-an-justiz-bund.html   

2010-4-28 an-Polizei.pdf


Geändert am:   11.01.2019

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