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Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
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Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

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Unbeantworteter Brief vom 28.4.2010 an die Polizei


Aktenzeichen ................ Aktenzeichen 7......................

28.04.2010

Bitte um regelmäßige Kontrollen in der ................-Straße

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der Folgen und Verbreitung Ihres Polizeiberichts über mich kann ich nicht mehr in Ruhe leben.

Meine Nachbarn wissen von den Folgen, so dass ich in Zukunft mit weiteren Berichten über mich rechne, von denen ich nichts erfahre.

Ich soll angeblich andauern auffallen. Dann belegen Sie es doch bitte, indem sie Kontrollen in Zivil durchführen. Dabei protokollieren Sie bitte, ob ich mich auf der Straße aufhalte oder Mitglieder der Nachbarin-X (Herr ...., Herr ....  und seine Bekannten, Lieferanten, Kunden, usw.).

Eine Nachbarschaftsbefragung hielten Sie nicht für sinnvoll. Ich habe dies auch nicht getan. Dies müsste vermutlich durch ein Gericht geschehen.

In der meiner Stellungnahme fehlt eine Information:
Seit Jahren zeigt Herr Nachbar-X senior, sehr oft folgendendes Verhalten:
Wenn ich mich an der Straße eine Weile am Auto aufhalte, dauert es nicht lange und Herr Nachbar-X senior, läuft vorbei. Oft dreht er dann um und läuft nochmals vorbei. Manchmal gafft er mich auffällig an. Wenn ich im Garten etwas arbeite, ist er zufällig oft in Blickrichtung auch beschäftigt oder er läuft vorbei.

Beispiel:
Als ich morgens einmal wegfahren wollte, lief er wieder vorbei. Ich bin dann ins Haus und habe auf einem Zettel sein Verhalten notiert. Als ich später wieder zum Auto ging, lief er wieder vorbei. Etwa zwei Stunden später kam ich zurück und er ging wieder an mir vorbei.

Für mich ist das spannerähnliches Verhalten, was zeitweise nerven kann und seit Jahren geschieht.

Etwa 2004 war ich längere Zeit weg. Damals kamen Bekannte von mir morgens und abends vorbei, um meine Hühner zu versorgen. Erst kürzlich habe ich erfahren, dass damals fast immer Herr Nachbar-X senior, auf der Straße war.

Ich habe den Eindruck, dass er die Straße beobachtet, z.B. ob Kunden oder Lieferanten der Firma Nachbar-X. Wenn ich dann auf der Straße bin, dann bietet sich auch eine Gelegenheit, mal nach dem Rechten zu schauen.
Eine Bekannte von mir hat mal gegenüber bei den Nachbarn im Auto gewartet. Herr Nachbar-X senior, lief vorbei, blieb stehen und hat sie ungeniert angestarrt.

Erst kürzlich habe ich erfahren, dass eine Bodenbelagsfirma in einem Wohngebiet nicht unbedingt zulässig ist. Zur Zeit befasst sich das Landratsamt damit.
Durch diese Aktivitäten ergeben sich auch Belastungen für die Anwohner.

Daher finde ich die Anzeige von Nachbarin-X besonders dreist über mich,
dass ich andauernd auffallen soll. In Wirklichkeit ist dies Familie Nachbarn-X.
Daher erwarte ich eine Änderung des Polizeiberichts einschließlich der Zurücknahme bei der Gemeinde Binzen und dem Landratsamt Lörrach, auch wenn Sie dies abgelehnt haben.

Kürzlich bekam ich einen Brief von Nachbar-X, junior. Darin steht, dass er Briefe von mir an Herrn Z (Erklärung: Ersteller des Polizeibericht) weiterleiten werde, weil ich ihn bedrohe. Die Briefe sind Appelle an Nachbarin-X (, ihre falsche Aussagen zu widerrufen. (Beweis: Brief 1 Brief 2 Brief 3 Brief 4 Brief 5) Vielleicht haben Sie sie inzwischen bekommen.

Der Brief bestätigt meine Vermutung, dass es persönliche Beziehungen meiner Nachbarn zum Polizeirevier Weil am Rhein gibt.
Nachbarin-X  hat die Anzeige bei Polizist Z aufgegeben.
Nachbarin-X kennt ihn aber auch. Woher?
Gibt es seit längerer Zeit Falschinformationen meiner Nachbarn an die Polizei, von denen ich nichts weiß?

Dann wäre ich und der Landesdatenschutz von Ihnen falsch informiert worden.

Mit freundlichem Gruß
G.M:

Weitere ähnliche Information dazu:

Einer volljährigen Nachhilfeschülerin habe ich mal gesagt, dass ich nichts dagegen habe, wenn Sie eine entsprechende Bemerkung macht, falls sie auf der Straße angegafft wird.


Geändert am:   11.01.2019

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