| Rechtsanwalt3, ........Adresse 
 An  Frau 
		Nachbarin-X  xStr.  
		Binzen
		  02.02.2010
         
		Nachbarin-X ./. Moser
           
		Sehr geehrte Frau Nachbarin-X Meine Mandantin ist Frau Moser Straße x  
		Binzen , Kopie Vollmachtsurkunde in der Anlage. Es geht um ihre Anzeige beim Polizeirevier Weil am Rhein am 08.07.09 bei dem damaligen PM, nunmehr POM,
        Polizist Böning, gegen 
        meine Mandantin, polizeilisches Protokoll mit Datum 09.07.09. Gemäß dem Protokoll haben Sie über meine Mandantin gesagt, daß
        diese „in polizeilichen und familiären Kreisen als psychisch krank gilt" und haben einen Vorfall geschildert, der so unzutreffend ist.
        Sie haben dabei auch unrichtige Verhaltensweisen meiner Mandantin behauptet (z.B.
          tobte in einer Psychose ). Erwiesenermaßen hatte die Polizei keine Erkenntnisse über meine Mandantin, auch eine Befragung in der Verwandtschaft i.S. ihrer Behauptungen ist negativ gewesen. Weiterhin war meine Mandantin bei dem relevanten Vorfall nicht
        agressiv, auch nicht verbal, sondern weinte nur. Sie haben somit die Ehre meiner Mandantin verletzt und dies schuldhaft.Meine Mandantin hat weiterhin wegen ihrer Anzeige ein Betreuungsverfahren durchstehen müssen. Auf Grund dessen und wegen ihrer Vorgehensweise hat meine Mandantin ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen, somit wurde sie in der Gesundheit auch noch beeinträchtigt.
 Meiner Mandantin sind durch ihr Verhalten Aufwendungen von über 1000.- € entstanden. Da die Angelegenheit noch nicht abgeschlossen ist, sind weitere Aufwendungen zu erwarten. Ich fordere sie auf bis Freitag den  19.02.2010 schriftlich zu erklären , daß sie bereit sind als Genugtuung Schadensersatz zu leisten und die erforderlichen Aufwendungen zur Schadensbeseitigung zu übernehmen . Sie erklären sich weiterhin bereit für die bisherigen Aufwendungen 1000.- € an meine Mandantin zu zahlen . Belege dazu werden dann
        nachgereicht. Diese Zahlung ist nicht abschließend. Zahlungsmodalidäten werden nach Eingang ihrer Erklärung vereinbart. Sollte bis datum keine oder eine negative Erklärung eingehen, werde ich meiner Mandantin raten, Klage zu erheben. Mit freundlichem GrußRechtsanwalt 3
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