Dieses Schreiben enthält eine Frist mit Begründung
Neuer Beschwerdebrief schicke ich morgen per Post weg.
Beschwerde gegen die Durchführung eines Betreuungsverfahrens
gegen mich durch Richter Trefzer
, Amtsgericht Lörrach
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie alle oder ihre untergeordneten Behörden haben Schriftstücke von mir oder meinem
Rechtsanwalt Anwalt 3, in denen wir uns vergeblich ständig wiederholen.
Heute habe ich mich über meine Rechte beim Europäischen Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte informiert. Dieses Gericht kann eigentlich nur in Anspruch genommen werden,
wenn in einem Land alle gerichtlichen Instanzen durchlaufen wurden.
Wenn sich aber Gerichte, Polizei und Staatsanwälte weigern, die von
Nachbarin-X gemachten
Aussagen in einem Polizeibericht gegen mich zu untersuchen, müsste ich trotzdem
das Recht haben dort zu klagen.
Das Landgericht Freiburg hat meine Beschwerde zurück ans Amtsgericht Lörrach
geschickt, obwohl meine Beschwerde gegenüber diesem Gericht zulässig ist
(x-te Panne, x > 10 oder x > 20 oder x > 30 oder ….)
Bis heute zeigt Nachbarin-X keine Reaktion, z.B. Reue, Entschuldigung,
obwohl sie weiß, was passiert ist.
Begründung:
Was bisher geschehen ist, passt nicht zu einem demokratischen Staat,
sondern trägt nationalsozialistische Züge.
(Dies scheint wohl Familientradition zu sein, zwei Mitglieder der Moserfamilie waren im KZ,
meinen Tanten wurde das KZ angedroht):
x.........s Aussagen stammt vom Juli 2009.
Damit liegt meiner Meinung nach ein grober Verstoß gegen Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention
vor.
Soweit ich das mitbekommen habe, gibt es in den anderen europäischen Ländern kein gerichtliche
Betreuungsverfahren wie es in Deutschland üblich ist. Daher ist eine ins Betreuungsverfahren
gekommene Person gleichzusetzen mit einer angeklagten Person.
In diesem Verfahren wird eines der wichtigsten Rechte einer Bürgerin oder Bürger in Frage
gestellt: Das Recht zur gesetzlichen bzw. rechtlichen Vertretung.
So wie ich es erfahren habe, verstößt das von mir erlebte gerichtliche Verfahren gegen Artikel
1 der Grundgesetzes, in dem die Würde des Menschen unantastbar ist.
Falls ich bis zum Ablauf der obigen Frist keine angemessenen Zusagen zu einer Untersuchung
und eine Kurzbeschreibung bekomme,
werde ich eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einlegen
und mich gleichzeitig auf Bundesebene beschweren.
Europäische Menschenrechtskonvention Artikel 6
Recht auf ein faires Verfahren
(1) Jede Person hat ein Recht darauf,
daß über Streitigkeiten in bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen
oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von
einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in
einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt
wird.
Das Urteil muß öffentlich verkündet werden; Presse und Öffentlichkeit können
jedoch während des ganzen oder eines Teiles des Verfahrens ausgeschlossen
werden, wenn dies im Interesse der Moral, der öffentlichen Ordnung oder
der nationalen Sicherheit in einer demokratischen Gesellschaft liegt, wenn die
Interessen von Jugendlichen oder der Schutz des Privatlebens der Prozeßparteien
es verlangen oder - soweit das Gericht es für unbedingt erforderlich
hält - wenn unter besonderen Umständen eine öffentliche Verhandlung die Interessen
der Rechtspflege beeinträchtigen würde. (2) Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis
ihrer Schuld als unschuldig. (3) Jede angeklagte Person hat mindestens folgende Rechte:
a) innerhalb möglichst kurzer Frist in einer ihr verständlichen Sprache in allen
Einzelheiten über Art und Grund der gegen sie erhobenen Beschuldigung
unterrichtet zu werden;
b) ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung ihrer Verteidigung
zu haben;
c) sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen
zu lassen oder, falls ihr die Mittel zur Bezahlung fehlen, unentgeltlich
den Beistand eines Verteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse
der Rechtspflege erforderlich ist;
d) Fragen an Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und die
Ladung und Vernehmung von Entlastungszeugen unter denselben Bedingungen
zu erwirken, wie sie für Belastungszeugen gelten;
Mit freundlichem Gruß
Moser |