Zurück Menü

Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

Startseite - Home
Vorgeschichte
Mathematik-Lexikon
Polizeirevier Weil
Ereignisse 2023
Ereignisse 2022
Ereignisse 2021
Ereignisse 2020
Ereignisse 2019 ab 7
Ereignisse 2019
Ereignisse 2018 ab 7
Ereignisse 2018 bis 6
Ereignisse 2017 ab 7
Ereignisse 2017 bis 6
Ereignisse 2016 ab 7
Ereignisse 2016 bis 6
Ereignisse 2015
Ereignisse 2014
Ereignisse 2013
Ereignisse 2012
Ereignisse 2011
Ereignisse 2010
Ereignisse 2009
Lebenshilfe e.V.
Ermittlungsverfahren
Falsche Verdächtigung
Verfahrensbeginn
Nachbarin-X
Polizei
Anwälte
Staatsanwaltschaft
Amtsgericht
Landgericht
Oberlandesgericht
Verwaltungsgericht
Aktenberg !!!
Landratsamt  Bau
Landratsamt Sozial
Anwaltskammer
Europ. Gerichtshof
European Court
Belastungen
Kosten
Nachbar X
Nachbarn X
Einzelpetition 2013
Petitionen
Prozessbetrug ?
Datenschutzbehörde
Verfahrensfehler
Keine Zeugen
Betreuung für ...
"psychisch krank"
Stigmatisierung
Heile Welt !!??
Rechtsschutz
Presse
Humor
Staatl. Informationen
Hunde
Statistiken
Weinende Justitia
Impressum    

24.10.2010 Beschwerde an mehrer staatliche Institutionen

Moser, Binzen   Tel.
Verteiler per Email, auch wenn der Datenschutz nicht eingehalten werden kann.

24.10.2010

Oberlandesgericht Karlsruhe
Hoffstraße 10
76133 Karlsruhe
Ob sich das Landgericht Freiburg mit meiner Beschwerde befasst,
weiß ich nicht, weil es eine berechtigte Beschwerde nach unten weitergeleitet hat.
Landgericht Freiburg
Salzstraße 17
79098 Freiburg
Neuer Beschwerdebrief schicke ich morgen per Post weg.
Beschwerde gegen die Durchführung eines Betreuungsverfahrens gegen mich durch Richter Trefzer , 
Amtsgericht Lörrach
Aktenzeichen 4 T 256/10
Erfolglose Beschwerden gegen die Durchführung eines Betreuungsverfahrens gegen mich durch Richter Trefzer  Aktenzeichen .......
Justizministerium Baden-
Württemberg,
Schillerplatz 4,
70173 Stuttgart
Aktenzeichen E-14.....
Abteilung III – Beschwerde in Bearbeitung
Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften
bzgl. Lörrach Aktenzeichen 85 Js 9229/09
Generalstaatsanwaltschaft
Karlsruhe
Stabelstraße 2
76133 Karlsruhe
Aktenzeichen 3 Zs 2...
Beschwerde in Bearbeitung
Innenministerium Baden-
Württemberg
Dorotheenstraße 6
70173 Stuttgart
Kein Aktenzeichen
Siehe untergeordnete Behörden
und Text nächste Seite
Regierungspräsidium Freiburg
Abteilung 6
Landespolizeidirektion
79083 Freiburg
Erfolglose Beschwerden
(Dass Änderungen an Polizeiberichten bei der Polizei nicht üblich
sind, habe ich inzwischen von mehreren Seiten erfahren.
Daher scheint die Polizei keine Fehler zu machen):
beim Polizeirevier Weil am Rhein
Aktenzeichen yyy1 v. 9.7.2009
(Durch diesen Bericht habe ich rechtliche Probleme bekommen,
aber keine polizeiliche Hilfe)
bei der Polizeidirektion Lörrach
Aktenzeichen FEST E1......
Vielleicht gibt es inzwischen ein mir
unbekanntes Aktenzeichen beim Referat 61
in Freiburg. Mein Brief vom 4.10.2010
Verschiedenen Aktionen von staatlichen Institutionen gegen mich seit Sommer 2009
(Jeder Blechschaden an einem Auto wird in der Bundesrepublik besser behandelt)
Fristsetzung für die Zusage einer Untersuchung und einer Kurzbeschreibung ihrer Art:
Montag, 8. November 2010
Dieses Schreiben enthält eine Frist mit Begründung
Neuer Beschwerdebrief schicke ich morgen per Post weg.
Beschwerde gegen die Durchführung eines Betreuungsverfahrens
gegen mich durch Richter Trefzer , Amtsgericht Lörrach

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie alle oder ihre untergeordneten Behörden haben Schriftstücke von mir oder meinem Rechtsanwalt Anwalt 3, in denen wir uns vergeblich ständig wiederholen.

Heute habe ich mich über meine Rechte beim Europäischen Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte informiert. Dieses Gericht kann eigentlich nur in Anspruch genommen werden, wenn in einem Land alle gerichtlichen Instanzen durchlaufen wurden.
Wenn sich aber Gerichte, Polizei und Staatsanwälte weigern, die von Nachbarin-X gemachten Aussagen in einem Polizeibericht gegen mich zu untersuchen, müsste ich trotzdem das Recht haben dort zu klagen.

Das Landgericht Freiburg hat meine Beschwerde zurück ans Amtsgericht Lörrach geschickt, obwohl meine Beschwerde gegenüber diesem Gericht zulässig ist (x-te Panne, x > 10 oder x > 20 oder x > 30 oder ….)
Bis heute zeigt Nachbarin-X keine Reaktion, z.B. Reue, Entschuldigung, obwohl sie weiß, was passiert ist.

Begründung:
Was bisher geschehen ist, passt nicht zu einem demokratischen Staat, sondern trägt nationalsozialistische Züge.
(Dies scheint wohl Familientradition zu sein, zwei Mitglieder der Moserfamilie waren im KZ, meinen Tanten wurde das KZ angedroht):
x.........s Aussagen stammt vom Juli 2009.
Damit liegt meiner Meinung nach ein grober Verstoß gegen Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention vor.
Soweit ich das mitbekommen habe, gibt es in den anderen europäischen Ländern kein gerichtliche Betreuungsverfahren wie es in Deutschland üblich ist. Daher ist eine ins Betreuungsverfahren gekommene Person gleichzusetzen mit einer angeklagten Person.
In diesem Verfahren wird eines der wichtigsten Rechte einer Bürgerin oder Bürger in Frage gestellt: Das Recht zur gesetzlichen bzw. rechtlichen Vertretung.
So wie ich es erfahren habe, verstößt das von mir erlebte gerichtliche Verfahren gegen Artikel 1 der Grundgesetzes, in dem die Würde des Menschen unantastbar ist.
Falls ich bis zum Ablauf der obigen Frist keine angemessenen Zusagen zu einer Untersuchung und eine Kurzbeschreibung bekomme,
werde ich eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einlegen und mich gleichzeitig auf Bundesebene beschweren.

Europäische Menschenrechtskonvention Artikel 6

Recht auf ein faires Verfahren
(1) Jede Person hat ein Recht darauf,
daß über Streitigkeiten in bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt
wird.
Das Urteil muß öffentlich verkündet werden; Presse und Öffentlichkeit können jedoch während des ganzen oder eines Teiles des Verfahrens ausgeschlossen werden, wenn dies im Interesse der Moral, der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit in einer demokratischen Gesellschaft liegt, wenn die Interessen von Jugendlichen oder der Schutz des Privatlebens der Prozeßparteien es verlangen oder - soweit das Gericht es für unbedingt erforderlich hält - wenn unter besonderen Umständen eine öffentliche Verhandlung die Interessen der Rechtspflege beeinträchtigen würde.

(2) Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.

(3) Jede angeklagte Person hat mindestens folgende Rechte:
a) innerhalb möglichst kurzer Frist in einer ihr verständlichen Sprache in allen Einzelheiten über Art und Grund der gegen sie erhobenen Beschuldigung unterrichtet zu werden;
b) ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung ihrer Verteidigung zu haben;
c) sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen oder, falls ihr die Mittel zur Bezahlung fehlen, unentgeltlich den Beistand eines Verteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist;
d) Fragen an Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und die Ladung und Vernehmung von Entlastungszeugen unter denselben Bedingungen zu erwirken, wie sie für Belastungszeugen gelten;

Mit freundlichem Gruß
Moser


Geändert am:   11.01.2019

Impressum

Startseite:  www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de