Moser, Eigentümerin Nr. 7432
xStraße, Ort x
An
Gemeindeverwaltung Ort x, Ort x
Landratsamt Lörrach, Fachabteilung Baurecht
08.07.2009
Problem: M.E. zuwenig Parkplätze bzw. Stellplätze
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 1.7.2009 war Baubeginn auf dem Grundstück gegenüber von mir, vermutlich
xStr. ?. Durch einen Anruf bei der Gemeinde erfuhr ich, dass dort
ein Einfamilienhaus mit einem Steuerberatungsbüro und den dazu erforderlichen
Stellplätzen gebaut wird.
Ich habe Bedenken, dass die Stellplätze nicht ausreichen, weil die Familie
x....
ein Mietshaus (Nr. xx) und eine Bodenbelagsfirma (www.xxxxx.de, Der
xxxdoktor, Nachbarname, xStraße x, Ort x , betreibt.
Büro- und Lagerräume dieser Firma befinden sich auch im Keller bzw. Garage von
Grundstück Nr. x. Oft werden auch Holzwaren gegenüber im Carport (od. Garage)
des derzeitigen Baugrundstücks und in der Doppelgarage oder davor von Herrn
Nachbarx, senior gelagert. Außerdem wird ein Stellplatz der Familie
zzz als
Park- oder Lagerplatz benutzt.
Familie Nachbar x, senior, besitzt ein Auto, zwei Garagen mit 2 Stellplätzen direkt davor.
Familie Nachbar x..... junior, besitzt einen Firmenkombi und einen PkW.
Zum Mietshaus gehören zur Zeit drei oder vier PKWs. Da Frau nn, die Mutter
von Nachbarin-X, senior, inzwischen bei ihrer Tochter lebt, könnte ihre Wohnung (Nr.
x) demnächst oder später vermietet werden, so dass wieder Parkraum erforderlich
wird.
Durch die Firma kommen Lkws, Kunden, Lieferanten und außerdem Freunde und
Bekannte der Nachbarn, junior, die alle Parkmöglichkeiten benötigen.
Ich parke i.d.R. vor meiner Einfahrt (roter Pfeil). Wenn ich nicht da bin, kommt es ab
und zu vor, dass dort Nachbarbesucher parken. Die Mieter müssen immer an der
Straße parken. Durch die Baumaßnahmen kommen jetzt noch mehr Fahrzeuge dazu.
Ich kenne die Rechtslage nicht, auch nicht die genauen Eigentumsverhältnisse der
Firma xxx. Tatsächlich arbeitet auch Herr Nachbar, senior, in der Firma seines
Sohnes mit.
Dürfen die Besucher vor meiner Einfahrt parken oder darf ich ein Schild „Einfahrt
freihalten". An meinem Grundstück entlang parken natürlich die Mieter und Besucher
von meinen Nachbarn. Ich muss diese Plätze aber sauber halten und habe die Schneeräumpflicht
dafür.
Ich gebe ab und zu Mathematik-Nachhilfe. Daher könnte ich auch ab und zu eine
zusätzliche Parkmöglichkeit brauchen. Da ich nur im Internet auf einer Seite dafür
werbe, mache ich dies nur in begrenztem Umfang. Mit Zeitungswerbung ergäben
sich mehr Möglichkeiten. Müsste ich dafür einen zusätzlichen Stellplatz nachweisen?
Oft ist es aber so, dass die Eltern ihre Kinder bringen und hinterher wieder abholen.
Konnte mein Nachbar eine Firma gründen ohne irgendwelche Informationspflichten
mir gegenüber? |