Zurück Menü

Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

Startseite - Home
Aktuelles
Vorgeschichte
Mathematik-Lexikon
Polizeirevier Weil
Beteiligte Polizisten
Kosten
Kostengründe
Keine Antwort
Ereignisse 2023
Ereignisse 2022
Ereignisse 2021
Ereignisse 2020
Ereignisse 2019 ab 7
Ereignisse 2019
Ereignisse 2018 ab 7
Ereignisse 2018 bis 6
Ereignisse 2017 ab 7
Ereignisse 2017 bis 6
Ereignisse 2016 ab 7
Ereignisse 2016 bis 6
Ereignisse 2015
Ereignisse 2014
Ereignisse 2013
Ereignisse 2012
Ereignisse 2011
Ereignisse 2010
Ereignisse 2009
Lebenshilfe e.V.
Ermittlungsverfahren
Falsche Verdächtigung
Verfahrensbeginn
Nachbarin-X
Anwälte
Staatsanwält/innen
Staatsanwaltschaft
Amtsgericht
Landgericht
Oberlandesgericht
Verwaltungsgericht
Aktenberg !!!
Landratsamt  Bau
Landratsamt Sozial
Anwaltskammer
Europ. Gerichtshof
European Court
Belastungen
Nachbar X
Nachbarn X
Einzelpetition 2013
Petitionen
Prozessbetrug ?
Datenschutzbehörde
Verfahrensfehler
Keine Zeugen
Betreuung für ...
"psychisch krank"
Stigmatisierung
Heile Welt !!??
Rechtsschutz
Presse
Humor
Staatl. Informationen
Hunde
Statistiken
Weinende Justitia
Impressum    

25.10.2010  Beschwerde an das Landgericht Freiburg

Moser,  Binzen   Tel.: 
Landgericht Freiburg
79098 Freiburg

25.10.2010

Aktenzeichen 4 T 2...., Ihr Schreiben vom 6.10.2010

Beschwerde gegen die Einleitung und Durchführung eines Betreuungsverfahrens gegen mich durch Richter Trefzer, Amtsgericht Lörrach, Aktenzeichen .......

Sehr geehrte Damen und Herren, 

1. Meine Beschwerden wurden vom Amtsgericht Lörrach abgelehnt oder es wurde inhaltlich nicht darauf eingegangen.
In ihrem Schreiben sind Sie davon ausgegangen, 
dass ich noch keine Beschwerde gegenüber dem Amtsgericht eingelegt habe. 
Dies ist nicht der Fall. Ich habe mich beschwert und dies einem Mitarbeiter kurz nach Erhalt Ihres Briefs telefonisch mitgeteilt. Jetzt weiß ich nicht, ob das Amtsgericht Lörrach oder Sie sich inzwischen mit meinem Fall befassen.

Sämtliche Beschwerdegründe wurden von Richter Trefzer abgelehnt oder es wurde nicht darauf eingegangen.

Zeitlich habe gleich nach der Einleitung mich beschwert und nach dem Verfahren.

2. Zulässigkeit meiner Beschwerde gegenüber dem Landgericht Freiburg:
Am Ende des Beschlusses vom Amtsgerichts Lörrach vom 07.10.2009 (Geschäftsnummer: .......) war folgende Rechtsmittelbelehrung (Zitat): 
Gegen diese Entscheidung ist das Rechtsmittel der Beschwerde zulässig. Sie ist beim Amtsgericht Lörrach oder beim Landgericht Freiburg einzulegen. Die Einlegung erfolgt durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eines der genannten Gerichte. Die Beschwerde….(keine Fristangabe).

3. Hauptbeschwerde Nr. 1: Die Einleitung des Betreuungsverfahrens:
Antrag an das Gericht, die Einleitung zu überprüfen.
Lag es im Ermessen des Richters oder war es zwingend notwendig.
Ich habe per Telefonat mit Richter mich vergewissert, dass kein Irrtum vorlag.
Hätte Richter Trefzer das Verfahren abbrechen können?
Die Form des Briefes: Nicht geeignet für Menschen, die Hilfe benötigen.

Aus dem Inhalt war nicht zu erkennen, warum ich in dieses Verfahren geraten bin.
Einziger Hinweis: „Auf Anregung des Landratsamts…" (Schreibfehler korrigiert). Da ich eine Woche zuvor beim Landratsamt /Dezernat Baurecht war und das Gesprächsergebnis im Nachhinein zu meinen Ungunsten ausging, verdächtigte ich diese Behörde. 
Mögliche Rechtsmittel waren natürlich aus dem Schreiben nicht zu erkennen. Termin beim Gesundheitsamt und Gespräch bei der Betreuungsbehörde sind eingeleitet worden.

4. Hauptbeschwerde Nr. 2: Folgende Richtlinien wurden nicht eingehalten:
Stellung des Betroffenen 
a) Der Betroffene ist in jedem Fall verfahrensfähig, 
d.h. er kann selbst Anträge stellen und Rechtsmittel gegen gerichtliche Entscheidungen einlegen. 
b) Der Betroffene soll deshalb vom Betreuungsgericht über den möglichen Verlauf des Verfahrens unterrichtet werden. 
Quelle: Quelle: Bundesministerium der Justiz – Betreuungsrecht_November_2009.pdf 
Verfahren der Betreuerbestellung Seite 24
Zu a) 
In bin aufgrund eines einzigen Polizeiberichts, von dem ich nichts wusste, in dieses Verfahren gekommen. Die Polizei war nicht vor Ort. 
Die Aussagen scheinen nur von meiner Nachbarin-X zu stammen. 
Ich habe umgehend dem Gericht mitgeteilt, dass Frau x...... lügt.
Diesem Hinweis ist Richter Trefzer nicht nachgegangen.
Ich habe umgehend dem Gericht mitgeteilt, dass der Polizeibericht inhaltlich falsch ist:
Zum Beispiel mit folgendem Text:
Bitte holen Sie selbst bei der Polizei Auskunft über mich ein. 
Falls Sie doch etwas bekommen sollten, würde ich es gerne erfahren.
Weitere Falschaussagen von Nachbarin-X. sind m.E. grundsätzlich beweisbar, mit mehr oder weniger großem Aufwand.

Bei der Akteneinsicht im Februar 2010 entdeckte ich, dass der Richter nichts dazu unternommen hat.
Die Polizei wurde durch mich über die Einleitung des Betreuungsverfahrens informiert.
Ich habe dem Leiter des Polizeireviers Weil am Rhein, Herrn W., eine Kopie des amtsgerichtlichen Schreibens gegeben und erwartet, dass er von sich aus das Gericht informiert, dass der Polizeibericht vermutlich nicht richtig verstanden worden ist.
Auch die Polizei hat bis heute nichts zu meinen Gunsten unternommen.
Inzwischen weiß ich, dass die Polizei ihre Berichte nicht berichtigt, auch wenn sie Fehler enthalten (Polizeiprivileg !?)

zu b)
Aus den Akten wird sich ergeben, dass dies auf keinen Fall geschehen ist.
Ein Beschwerdebrief von mir kam nach dem Gerichtsbeschluss an, was ich nicht wusste. Vom Gerichtsbeschluss habe ich erst drei Wochen später erfahren.

5. Hauptbeschwerde Nr. 3: Folgende Richtlinien wurden nicht eingehalten:
Europäische Menschenrechtskonvention Artikel 6 Recht auf ein faires Verfahren


(1) Jede Person hat ein Recht darauf, 
dass über Streitigkeiten in Bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. 
(3) Jede angeklagte Person hat mindestens folgende Rechte:
a) innerhalb möglichst kurzer Frist in einer ihr verständlichen Sprache in allen Einzelheiten über Art und Grund der gegen sie erhobenen Beschuldigung unterrichtet zu werden;
b) ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung ihrer Verteidigung zu haben;
c) sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen oder, falls ihr die Mittel zur Bezahlung fehlen, unentgeltlich den Beistand eines Verteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist;
d) Fragen an Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und die Ladung und Vernehmung von Entlastungszeugen unter denselben Bedingungen zu erwirken, wie sie für Belastungszeugen gelten;
Bis zum heutigen Tag sind die Aussagen von Nachbarin-X nicht näher begründet noch von Zeugen belegt. Sie weiß in Grundzügen, was mir passiert ist. 
Eine Entschuldigung oder ähnliches Verhalten gab und gibt es bei ihr nicht.
Die schlimmsten Belastungen aus dem Polizeibericht :
Ich soll Bauarbeiter belästigt haben.
Das verneine ich und beantrage damit Zeugenbefragung.
Bauunternehmen: ..... GmbH  Adresse in Weil am Rhein


Ich soll dauernd auffallen.
Das verneine ich und beantrage damit Befragung von Nachbarin-X und den für den Bericht verantwortlichen Polizist Polizist Böning, um diesen Vorwurf zu konkretisieren.
Falls Nachbarin-X. diese Aussage nicht widerruft oder wieder lügt, Vereidigung auf das Grundgesetz.
Mögliche Zeugen: Nachbarn und Binzen er Bürger, die oft an meinem Grundstück vorbeigehen.
In meinem unbeantworteten Brief vom 28.4.2010 an die Polizei habe ich beschrieben, dass in Wirklichkeit Familie x........, junior und senior, durch verschiedene Aktivitäten in der Nachbarschaft auffallen. Daher ist diese Anzeige besonders dreist.
Feststellen, welchen Beruf bzw. welche Qualifikation Nachbarin-X wirklich hat
Dadurch müsste es möglich sein, ob sie Aussagen in sachlicher Unkenntnis oder mit umfangreichem Fachwissen gemacht hat.

6. Der Antrag auf Kostenübernahme wurde von Richter Trefzer abgelehnt.
Weder das Gericht noch die Staatsanwaltschaft hat festgestellt, ob Nachbarin-X grobes Verschulden trifft.
Zum Verhalten von Nachbarin-X. könnte ich noch einiges berichten.

Ich verweise nochmals auf meinen 5. Punkt. 
Mich belastenden Aussagen wurden bis heute nicht genau untersucht.

Kosten des Verfahrens 
Wenn eine Betreuungs- oder Unterbringungsmaßnahme abgelehnt, als ungerechtfertigt aufgehoben, eingeschränkt oder das Verfahren ohne Entscheidung über eine Maßnahme beendet wird, kann das Gericht die außergerichtlichen Auslagen des Betroffenen (insbesondere die Anwaltskosten) der Staatskasse auferlegen. 
Die Kosten des Verfahrens können in diesen Fällen auch einem nicht am Verfahren beteiligten Dritten auferlegt werden, soweit er die Tätigkeit des Gerichts veranlasst hat und ihn ein grobes Verschulden trifft. 
Quelle: Quelle: Bundesministerium der Justiz – Betreuungsrecht_November_2009.pdf Kosten des Verfahrens Seite 26

7. Antrag: 
Feststellen, warum sich Familie x..... und der Polizist Polizist Böning kennen und ob diese persönliche Beziehung zu meinen Ungunsten geführt hat. (Ich habe mögliche Beweise dazu).

8. Antrag: (Oder muss ich diesen Antrag beim Verwaltungsgericht stellen?)
Feststellen, wie sich Familie x...... und Bürgermeister M. von Binzen  kennen und ob diese persönliche Beziehung zu meinen Ungunsten geführt hat. (Ich habe mögliche Beweise dazu).

9. Antrag: 
Feststellen, ob der Arzt, den ich von der Schweigepflicht entbunden und Nachbarin-X sich kennen, so dass Teile des Gutachten zu meinen Ungunsten geschrieben wurden. (Ich habe mögliche Beweise dazu).

10. Antrag: 
Falls Nachbarin-X sogen. psychisch Kranke mit falschen Aussagen anzeigt,
ist sie dann noch fähig und berechtigt, sich um psychisch Kranke zu kümmern? 

11. Antrag: 
Feststellen, ob das Amtsgericht Lörrach bzw. Richter Trefzer häufiger Betreuungsverfahren einleitet als andere Gerichte, weil es dazu möglicherweise einen großen Ermessensspielraum gibt.
Eventuell weitere Betreuungsverfahren überprüfen.
Diesen Antrag stelle ich ausdrücklich im Interesse anderer Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich nicht entsprechend wehren können.
Dazu eine Meldung in der Tageszeitung „Die Oberbadische" vom 26.6.2010 :
„Von den 760 neuen Verfahren im letzten Jahr endeten nur 281 mit der Einsetzung eines Betreuers."

Gleichzeitig ist bekannt, dass es zu wenig Betreuer gibt und dass ehrenamtliche gesucht werden, die keine besonderen Qualifikationen benötigen.
Bei einer diesjährigen Veranstaltung des Amtsgerichts Schopfheim zum Thema Betreuung habe ich nach den Gründen für dieses Zahlenverhältnis gefragt.
Dabei kam die Antwort, dass auch Tod und Umzug eine Rolle spielen.
Kommentar von mir:
Das kann ich mir gut vorstellen. Ein Mensch ist aufgrund seines Alters und/oder einer Krankheit stark geschwächt und es trifft ein Brief vom Amtsgericht ein, so wie ich ihn erhalten habe.
Könnte sein, dass dann einige diesen Schock nicht überleben oder flüchten.

Mit freundlichem Gruß
Moser


Geändert am:   19.01.2024

Impressum

Startseite:  www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de