Baden-Württemberg POLIZEIDIREKTION LÖRRACH FÜHRUNGS- UND EINSATZSTAB
An
Moser,
x-Straße, Binzen
03.03.2010
Ihr Schreiben vom 28.02.2010 an die Polizeidirektion Lörrach
Anlagen: - Entwurf Anschreiben und Fragebogen für Ihre Nachbarschaft
Sehr geehrte Frau Moser,
Ihr an die Polizeidirektion Lörrach gerichtetes Schreiben haben wir erhalten.
Nach Prüfung des Sachverhaltes kommen wir zu folgendem Ergebnis:
In ihrem Schreiben teilen Sie mit, dass Sie eine Befragung Ihrer Nachbarschaft durchführen wollen, da Ihrer Meinung nach die öffentlichen Institutionen in Ihrer Angelegenheit zu wenig getan hätten.
Der dieser Befragung zugrunde liegende Sachverhalt ist Ihnen und den beteiligten Behörden hinreichend bekannt und wird aufgrund dessen nicht mehr wiederholt dargestellt.
Grundsätzlich haben Sie als Privatperson jederzeit die Möglichkeit sich mit Ihrem
Anliegen an Ihre Nachbarschaft zu wenden.
Wir sind nicht damit einverstanden, dass Sie den Empfängern Ihres Fragebogens anheim stellen, diesen direkt der Polizeidirektion Lörrach zu übersenden und hierzu bereits unsere Adresse im Fragebogen eingetragen haben.
Gleiches gilt bezüglich der Option für die Empfänger, sich telefonisch bei der Polizeidirektion Lörrach zu melden.
Die Polizeidirektion Lörrach kann nicht direkter Adressat einer von Ihnen als Privatperson durchgeführten Befragung
sein. Der Vollständigkeit halber weisen wir Sie darauf hin, dass Sie in Ihrem Entwurf die Rufnummer des Polizeireviers Lörrach und nicht der Polizeidirektion Lörrach ausgewiesen haben.
Sofern Sie weiterhin an einer Befragung der Nachbarschaft festhalten, raten wir Ihnen an, sich bezüglich des Inhaltes Ihrer Schreiben
mit einem Rechtsbeistand zu beraten.
Mit freundlichen Grüßen
Granzow
Kriminaloberrat |