Moser,
xStraße,
Gemeinde B
Polizeirevier Weil am Rhein
7..... Weil am Rhein
08.09.2009
Ihre Mitteilung über psychisch auffällige Person vom 09.07.2009
an das Landratsamt Lörrach und die Gemeinde B
-
Bitte um Auskunft über deren Wahrheitsgehalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 30.7.2009 (Donnerstag Nachmittag) habe ich einen Brief vom Amtsgericht
Lörrach im
Briefkasten vorgefunden. Darin wurde mir mitgeteilt, dass ein Verfahren eingeleitet wurde, im
Rahmen dessen eventuell eine rechtliche Betreuung für mich bestellt werden soll. Das war
natürlich ein Schock für mich.
Eine Woche zuvor war ich auf dem Landratsamt/Baurecht, weil ich schriftlichen Widerspruch
zum Bauvorhaben meiner Nachbarn Nachbarn x..... wegen fehlender Stellplätze eingelegt hatte.
Das Ergebnis war seltsam. Ich musste meine Mathematik-Nachhilfe in geringfügigem Umfang
(Durchschnittlich 1 Stunde pro Woche, Schüler/innen der Mittel- und Oberstufe) aufgrund
eines fehlenden Stellplatzes einstellen.
Meine Nachbarn x, die eine Bodenbelagsfirma, ein Mietshaus und zwei Autos besitzen
brauchen dafür keinen bzw. 1 Stellplatz.
Auf die Schnelle habe ich am Freitag recherchiert und bin zunächst zu falschen Vermutungen
gekommen, nämlich das die beiden Herren vom Bauamt das Verfahren eingeleitet haben.
Am Montag morgen war ich beim Amtsgericht und habe die wirklichen Gründe erfahren,
warum dieses Verfahren eingeleitet wurde,
nämlich der oben genannte Polizeibericht und
ein Weiterleitungsschreiben vom Landratsamt/Sozial Dienste.
Nach der Akteneinsicht beim Amtsgericht fuhr ich zu Ihnen und habe ich erfahren, dass
Frau x... ihre Aussagen ohne Überprüfung durch die Polizei machen konnte,
z.B. die Aussage, dass ich bei der Polizei bekannt bin.
Ich habe extra über den Polizeicomputer überprüfen lassen, ob ich in irgendeiner Sache registriert
bin. Der Polizeibeamte konnte nichts finden.
Mir ist natürlich auch nichts bekannt. Hat der Polizeibeamte eventuell doch Informationen
über mich gefunden, die er mir nicht sagen durfte?
Nur aufgrund der Aussagen von Frau x.... bei der Polizei ist das amtgerichtliche Verfahren
eingeleitet worden, was faktisch in einer Art Entmündigung enden kann.
Überraschend für mich war die Tatsache, dass auch die Gemeinde
B
eine Kopie dieses
Briefes erhalten hat und ich erfahre das erst fast einen Monat später !!!!!
Bekanntlich können falsche Gerüchte leicht in Umlauf gesetzt werden und damit meinen Ruf
grundlegend verschlechtern, sie aber wieder völlig rückgängig machen, gelingt i.d.R. nicht.
Mich interessiert besonders, inwiefern ich in polizeilichen Kreisen als psychisch krank bekannt
sein soll. Meine Nachbarin-X darf dies erfahren bzw. behaupten, ohne dass ich davon
erfahre?????
Als ich am 8.8.2009 mit PM Böning telefonierte und Fragen zu seinem Bericht stellte, hatte
ich den Eindruck, dass er von der Richtigkeit dieses Berichts überzeugt war.
Er hat den Bericht unterschrieben. Hat auch Frau x...... eine Kopie davon bekommen?
Gibt es ein anderes Protokoll, dass Frau x...... unterschrieben hat?
Hat er Frau x....... beraten, wie so ein Bericht verfasst werden sollte oder hat sie sich aufgrund
ihrer beruflichen Tätigkeit damit ausgekannt?
Wie kann Frau x........ ihre Aussage belegen, dass ich in familiären Kreisen als psychisch
krank bekannt bin?
Dann schildert Frau x....... eine Situation, in der ich eine Psychose haben soll.
Es stimmt, dass ich vor Wut geheult habe, und zwar aus folgenden Gründen:
Ich hatte keine Ahnung, dass gebaut werden sollte. Am Tag des Baubeginn musste ich aufgrund
des Lärms die Mathematiknachhilfe für eine Schülerin absagen, die am nächsten Tag
eine Arbeit schreiben musste.
Dann hatte ich den Eindruck, dass sich Herr x-Ehemann bei einem Bauarbeiter über
mich lustig machte, als ich beim Ausparken mit den Stoßstange an die Räder des hinter mir
stehenden Bagger kam.
Am nächsten Morgen ca. 7.20 h benannte ich bei Arbeiten am Computer einen Ordner um.
Als ich einen weiteren Ordner umbenennen wollte, erschien kurz ein blauer Bildschirm, auf
dem ich so was wie Crash bump erkennen konnte.
Ich vermutete einen Festplattencrash, weil gerade ein Bagger auf dem Baugrundstück aktiv
war. Ich lief dann wütend runter, weinte dabei und äußerte mich in etwa so gegenüber Herrn x....., dass er gestern über mich beim Ausparken gelacht habe. Jetzt könne er auch
über mich lachen, weil jetzt meine Festplatte kaputt wäre.
Ich besitze schon seit den 80er Jahren Computer und kenne mich damit aus.
Als ich den Computer bei der Reparatur abgab, hielt man diesen Vorfall nicht für wahrscheinlich.
Über ein Telefonat mit dem Servicetechniker habe ich erfahren, dass die Festplatte
doch einen mechanischen Schaden hat. Inzwischen habe ich den PC mit einer neuen Festplatte.
Am nächsten Tag habe ich ein Entschuldigungsschreiben bei den Nachbarn
x.... in den Briefkasten
geworfen, und zwar in der Absicht, dass ein Konflikt gelöst werden soll, indem beide Seiten
Eingeständnisse machen. Diese Absicht ist nicht erreicht worden.
Ich wollte damit deutlich machen, dass ich es mitbekomme, wenn sich meine Nachbarn über
mich lustig machen.
Im nächsten Abschnitt des Polizeiberichts sollen sich ähnliche Vorfälle andauernd ereignen.
Dieser Aussage widerspreche ich. Es ist das erst Mal gewesen, dass ich wütend wurde.
Haben Sie weitere Schriftstücke, in denen über mich negative Aussagen gemacht werden???
Kann ich dazu Akteneinsicht haben?
Inzwischen habe ich zwei Rechtsanwälte, weil der eine nur das Gebiet „Betreuung" angenommen
hat. Der andere ist auch für Nachbarschafts- und Baurecht zuständig.
Mein Rechtschutz gilt nicht für das Gebiet „Betreuung". Daher werden demnächst Kosten in
unbestimmter Höhe auf mich zukommen. Das Betreuungsverfahren läuft immer noch.
Für den 2. Rechtsanwalt habe ich für eine Stunde Beratung über 200 Euro bezahlt.
Dabei hat er auch wie der erste Anwalt mir geraten, noch keine rechtlichen Schritte gegen
meine Nachbarn zu unternehmen, solange das Betreuungsverfahren läuft. Für mich wird
dies immer unerträglicher.
Ich bin ab und zu verärgert über die Familie x......, weil sie zwar 4 Grundstücke besitzen,
aber meiner Meinung nach viel zu wenig Stellplätze. Diese Situation habe ich in Briefen an
die Gemeinde und das Landratsamt geschildert. Daher parken Mieter, Kunden, Lieferanten,
Bekannte auch an meiner Grundstücksgrenze, für die ich die Verkehrssicherungspflicht habe.
Ab und zu wird auch mein Eingangsbereich zugeparkt. Da Herr x-Ehemann
seine Firma hat
und einem weiteren Beruf nachgeht, ist dieses Problem nicht dauernd vorhanden. Übrigens
habe ich bisher auch für Familie x.... Pakete angenommen, wenn keiner da war.
Was mich auch ab und zu ärgert, ist etwas, was schwer zu beweisen ist, nämlich dass das
Ehepaar x....... sich ab und zu über mich lustig machen, z.B. auch bei
Nachbarn.
Gerne hätte ich die Aussagen der Bauarbeiter, inwiefern ich sie
belästigt haben sollte. Ich
habe bisher mit keinem Bauarbeiter in negativer Weise zu tun gehabt.
Seit einigen Wochen habe ich Ohrgeräusche, vermutlich weil mich dieser Polizeibericht und
das Betreuungsverfahren ziemlich belasten. Wenn ich Pech habe, bleiben sie ein Leben
lang. Damit werde ich also nicht nur finanziell, sondern auch gesundheitlich bestraft.
Kürzlich haben meine Nachbarn mir auch vorgeworfen, einen aggressiven Hund zu haben.
An der Aufklärung, warum dies so sein soll, haben sie nicht mitgewirkt.
Ich befürchte künftig weitere Ereignisse, weil mein Grundstück neben und gegenüber von
x......-Grundstücken liegt.
Mögliche Lösung:
Sie laden Frau x...... ein und befragen sie nochmals zu ihren Aussagen. Sie könnten
Sie dabei informieren, dass sie auch ihre Anzeige zurückziehen kann. Wenn dies nicht
geschieht, werde ich natürlich aufgrund dieses Briefes mindestens eine Gegenanzeige machen.
Ich habe inzwischen mehr Beweise, dass Familie x........ sich über mich bei anderen lustig
machen. Sie scheinen durch diesen Polizeibericht sich ziemlich sicher zu fühlen.
Am liebsten wäre ich auch vorbeikommen und hätte Ihnen diese Inhalte persönlich vorgetragen.
Wäre es auch möglich, Frau x............. nochmals in meinem Beisein nach den
Inhalten ihrer Anzeige zu befragen?
Mit freundlichem Gruß
Moser
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