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19.11.2011 Beschwerde gegen den Staatsanwaltsbeschluss
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Moser, Adresse .......
Staatsanwaltschaft Lörrach
z.Hd. Frau Dr. Reil
7-x Lörrach
19.11.2009
Beschwerde gegen den Einstellungsbescheid:
Aktenzeichen 85 Js ...................
Sehr geehrte Frau Dr. Reil, sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Beschwerde gegen den obigen Bescheid ein.
Mit dem von meiner Nachbarin-X verursachten Polizeibericht und dessen Verbreitung befürchte ich auch künftig negative Folgen für mich. Dies möchte ich unbedingt
verhindern. Außerdem möchte ich, dass alle öffentliche Stellen, die den Polizeibericht besitzen, mindestens eine Berichtigung bekommen, weil ich hoffe, dass Sie die darin enthaltenen Falschaussagen feststellen
(Ihre Antwort als Staatsanwältin habe ich eingescannt und grau hinterlegt)
(Zitate aus dem Polizeibericht sind rot hinterlegt) |
1. |
Meine Nachbarin-X hatte spezielles Fachwissen als Betreuerin für psychisch Kranke, das sie meiner Meinung nach gegen mich verwendet hat und dabei übertrieben und gelogen hat.
Gründe
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a) |
Das polizeiliche Mittel "Mitteilung
über eine psychisch verdächtige Person" ist kaum bekannt.
Weder in meinem Bekanntenkreis noch über Internetrecherchen ist diese
Methode bekannt.
Das Schlimme daran ist, dass ich als betroffene Person nichts davon
erfahren hätte, wenn das Betreuungsverfahren nicht eingeleitet worden
wäre. Daher hat es in meinem Umkreis auch Entsetzen ausgelöst.
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b) |
Laut Polizeibericht scheint sich
Nachbarin-X als sehr kompetent ausgegeben zu haben. Ich wusste vorher nur, dass sie etwas Soziales macht. Erst seit dem Polizeibericht weiß ich, dass sie Betreuerin für psychisch Kranke sein soll.
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c) |
Laut Polizeibericht hat sie sich als ratsuchend ausgegeben.
Diese Aussage zweifle ich an.
In der Zeit davor ist sie meist verschwunden, wenn ich am Grenzzaun
arbeitete. Ich hatte den Eindruck, dass sie meinen Anblick nicht ertragen wollte oder konnte.
Kurz vor dem Eintreffen des Briefes vom Amtsgerichts über die Einleitung des Betreuungsverfahrens hat sie sich bei meiner Nachbarin Frau
xyz über mich lustig gemacht.
Aufgrund der direkten nachbarschaftlichen Situation und meinen bishergen Erlebnissen glaube ich nicht, dass sie wirklich eine Beratung wollte.
Am 21.8. hat sie mir ja mitgeteilt, was ich überhaupt will und dass mich
sowieso keiner mag.
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2. |
Laut Polizeibericht soll ich Bauarbeiter belästigt haben. Das stimmt nicht.
Ich habe mich nur an ihren Ehemann gewandt, mit dem was in
meinem Entschuldigungsschreiben (Anlage 5b) steht.
Später kam
Nachbarin-X auf mich zu, fixierte mich und meinte, ich solle doch mal zum Arzt gehen.
Meine Wut ist aus der Vergangenheit durch das teilweise arrogante und abfällige Verhalten meiner
Nachbarn-X mir gegenüber und noch weiterer Gründe entstanden. Damit hatten die Bauarbeiter nichts zu tun.
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Zitat aus dem Polizeibericht:
Am gestrigen Tag (07.07.2009, 07.30-08.00 Uhr) erschien Frau
Moser auf dem Gehweg. Im Bereich der Anwesen x- Str. und belästigte die auf der gegenüberliegenden Straßenseite arbeitenden Bauarbeiter mit lauten zurufen. Hierbei
beschuldigte sie diese, mit dem Bagger ihre Festplatte am Computer kaputt gemacht zu haben und trug weitere haltlose, nicht zusammenhängende Beschuldigungen an die Bauarbeiter heran.
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3. |
Es ist mir aufgefallen, dass mein Festplattenschaden sowohl schriftlich als auch mündlich betont wird. Ich habe den Eindruck, dass hier mangelndes technisches Wissen mancher Beteiligten als psychische Störung von mir ausgelegt wird. Am Tag davor waren sehr oft Bagger arbeiten. Vor allem morgens hat dadurch mein Haus leicht vibriert. Als der Festplattenschaden entstand hat auch gerade ein Bagger gearbeitet. Ich habe seit den 80er Jahren Computer und dies ist mein erster Festplattenschaden, der auch durch den Technikservice belegt ist.
Als Anlage 14 habe ich eine technische Erläuterung dazu.
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Zitat aus dem Polizeibericht:
Hierbei beschuldigte sie diese, mit dem Bagger ihre Festplatte am Computer kaputt gemacht zu haben und trug weitere haltlose, nicht zusammenhängende
Beschuldigungen an die Bauarbeiter heran. |
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Zitat aus der Ablehnung der
Staatsanwaltschaft:
Ein Tatnachweis für das Vorliegen einer falschen Verdächtigung kann indes nicht in der für die Erhebung einer öffentlichen Klage erforderlichen Weise geführt werden. Die Anzeigeerstatterin selbst hat in diversen, zur Ermittlungsakte und zu der beim Amtsgericht -Vormundschaftsgericht - Lörrach vorhandenen Betreuungsakte gereichten Schreiben ausgeführt, daß sie am fraglichen Tag auf offener Straße einen Wutausbruch gehabt und auch vor Wut in Tränen ausgebrochen sei.
Hintergrund sei gewesen, daß sie der Auffassung gewesen sei, die laufenden Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück hätten zu einem Festplattenschaden bei ihrem Computer geführt.
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4. |
Über eine Mitarbeiterin vom Landratsamt habe ich erfahren, dass es relativ viele Personen gibt, von denen Auffälligkeiten in der Öffentlichkeit bekannt sind. Trotzdem wird kein Betreuungsverfahren eingeleitet. Soweit ich das
mitbekommen habe, gibt es so etwas wie Richtlinien.
Mein wirkliches einmaliges Verhalten zähle ich zu normalem Verhalten aufgrund der Erlebnisse mit meinen Nachbarn.
Nach dem derzeitigen Stand habe ich abfälliges Verhalten meiner Nachbarn mir gegenüber zu dulden und darf darüber nicht mehr wütend werden.
Durch die starke Präsenz meiner Nachbarn auf der Straße aufgrund ihrer Firma, ihrer 4 Grundstücke und dem Neubau muss ich viel mehr auf sie Rücksicht nehmen wie sie mir gegenüber. Daher finde ich den Polizeibericht besonders hinterhältig. Sehr oft habe ich Auskünfte an neue Firmenbesucher gegeben und Pakete angenommen oder
gezeigt, wo die Ware abgeladen werden kann. Wenn die Straße durch LKWs blockiert war, bin ich einen Umweg zu meinem Haus gefahren.
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Zitat aus der Ablehnung der
Staatsanwaltschaft:
Bei dem geschilderten Verhalten handelt es sich um ein bei Erwachsenen zumindest auffälliges Verhalten in der Öffentlichkeit, das bei Dritten durchaus Besorgnis auslösen kann.
Vor diesem Hintergrund ist es nicht zu beanstanden, wenn dieser auffällige psychische Zustand durch einen Dritten, hier durch die
Beschuldigte, an die - gerade auch zur
Gefahrenabwehr - zuständige Polizei gemeldet wird, auch wenn er hierbei - nicht aus-schließbar auf einer unzutreffenden Parallelwertung in der Laiensphäre als "Psychose" bezeichnet wird. Eine falsche Verdächtigung liegt danach mangels Handeln wider besseres Wissen ebensowenig vor wie eine Verleumdung oder üble Nachrede. Das Handeln der
Beschuldigten war vielmehr auch insoweit als Wahrnehmung berechtigter Interessen nicht zu
beanstanden.
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5. |
Im Polizeibericht hat Nachbarin-X angegeben, dass sich solche
Vorfälle andauernd ereignen. Dies ist eine schlimme Lüge und hat vermutlich die
Weiterleitung des Polizeiberichts verursacht.
Außerdem hat diese Aussage vermutlich die „Mitteilung als psychisch verdächtige Person" begründet.
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Zitat aus dem Polizeibericht:
Die o.a. AE welche Bauherrin der Baustelle ist, war bei diesem Vorfall ebenfalls anwesend und entschloss sich nach diesem Vorfall (ähnliche Vorfälle ereignen sich laut der Anruferin
andauernd), die Polizei hinzu zu ziehen und dort um Rat zu fragen.
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6. |
Meine Nachbarin-X hat mich so dargestellt, dass dringend Maßnahmen für mich getroffen werden sollen.
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Zitat aus dem Polizeibericht:
Frau Moser gilt, so die Anzeigeerstatterin, in polizeilichen und familiären Kreisen als psychisch krank, jedoch wurden in dieser Sache bislang keine Maßnahmen getroffen. Sie selbst habe
bisher ebenfalls keine weiteren Stellen von dem Zustand der Frau
Moser in Kenntnis gesetzt.
......
Der o.a. wurden zunächst die polizeirechtlichen Möglichkeiten erläutert. Bezüglich des
Unterbringungsgesetzes mussten keine Hinweise gegeben werden, da die AE selbst als Betreuerin für psychisch Kranke arbeitet. Auch auf Straf- und Privatrechtliche Möglichkeiten wurde die AE
hingewiesen |
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Wenn dem so wäre, müssten meine Verhaltensweisen längst in meinem Umkreis bekannt geworden sein. Alle die mich kennen und den Polizeibericht gelesen haben waren entsetzt über dieses Schreiben, weil ich völlig falsch beschrieben werde.
Daher habe ich erwartet, dass die Staatsanwaltschaft diese Behauptung überprüft.
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7. |
Wenn belegt wird, das Frau Nachbarin-X gelogen hat, dann war die Weiterleitung des Polizeiberichts nicht zulässig, und natürlich auch nicht das
Betreuungsverfahren beim Amtsgericht .
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8. |
Aufgrund meiner Erlebnisse mit meinen Nachbarn in den letzten Jahren kann nicht ausgeschlossen werden, dass ich gemobbt werde. Zu den vier Grundstücken meiner Nachbarn würde mein Grundstück als fünftes vielleicht ganz gut passen. Diese Idee stammt nicht alleine von mir. Dieser Gedanke kam auch aus meinem Umkreis aufgrund meiner Erlebnisse mit meinen Nachbarn.
Jemanden als „psychisch krank" zu bezeichnen und dies zu verbreiten,
gehört zu den wichtigsten Mobbing-Merkmalen.
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9. |
Bei der Abrechnung meiner Arztkosten habe ich angegeben, dass ich
meine Ohrgeräusche bzw. Tinnitus durch ein schädigendes Ereignis bekommen habe.
Ich habe sie kurz nach der Einleitung des Betreuungsverfahrens und nach der Kenntnis vom Polizeibericht bekommen.
Ich weiß im Moment nicht, ob weitere Nachweise erforderlich sind.
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10. |
Sowohl die weiterleitende Stelle beim Landratsamt als auch der Richter haben den Polizeibericht über mich als sehr schwerwiegend gewertet.
Mit dem Ausdruck „polizeibekannt" werden im Alltag Personen bezeichnet, die öfters mit der Polizei zu tun haben.
Und da die Polizei dazu geschwiegen hat, wird sie von Personen, die diesen Bericht lesen, als wahre Aussage gewertet.
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Daran ändert auch der Umstand nichts, daß die Anzeigeerstatterin
Frau Moser bei der
Polizei als "polizeibekannt" bezeichnete, obgleich deren Daten bei der Polizei nicht vorhanden waren. "Polizeibekannt" bedeutet zunächst nicht, daß Daten vorhanden sein müssen, es genügt bereits, daß einzelne Mitarbeiter der Polizei jemanden oder etwas kennen. Der Ausdruck "polizeibekannt" enthält gerade auch keine Wertung, daß es sich um "bekannt als kriminell o.ä." handelt, sondern ist wertneutral. |
11. |
Wenn ich ein einziges Mal auf der Straße aufgrund von abfälligem Verhalten meiner Nachbarn wütend werden, halte ich mich nicht für eine Gefahr.
Damit widerspreche ich, dass eine Weiterleitung aufgrund des § 42 Polizeigesetz nötig war, und wenn doch, dann war dies aufgrund der Falschaussagen meiner
Nachbarin-X bedingt.
Wie aus den Unterlagen zu entnehmen ist war der Bürgermeister als Angehöriger der Ortspolizei
nicht bereit, mit mir über den Polizeibericht zu sprechen.
Ich weiß aber, dass er den Ehemann von Nachbarin-X angerufen hat und gefragt hat, was mit mir los
sei. Dies hat mir der Ehemann in einer spöttischen Art am Zaun
mitgeteilt. Ich habe diese Bemerkung zunächst auf meinen schriftlichen
Widerspruch wegen fehlender Stellplätze bei der Gemeinde bezogen. Erst als ich später vom Polizeibericht erfuhr, verstand ich die Bemerkung richtig.
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Ergänzend ist im übrigen auszuführen, daß die Weiterleitung des Vorkommnisses, in dem der Vorfall aufgenommen worden war, an die Gemeinde und das Landratsamt (Gesundheitsamt) nicht auf Betreiben der
Beschuldigten geschah,
die hiervon nicht ausschließbar auch keine Kenntnis hatte. Es handelt sich vielmehr um eine durch §§ 42 und 74 Polizeigesetz
(BaWü) gedeckte Weitergabe von Daten an die zuständigen Ortspolizeibehörden zum Zwecke der
Gefahrenabwehr.
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12. |
Bei meiner Beschwerde wegen fehlender Stellplätze habe ich den Eindruck
gewonnen, dass sowohl der Bürgermeister als auch das Landratsamt /Baurecht sehr wohlwohlend meine
Nachbarn-X behandeln, so dass das Gewerbe weitergeführt und mein Nachhilfeunterricht bis zur vollständigen Klärung
eingestellt ist. Ich kann nicht ausschließen, dass der Polizeibericht bei der Gemeinde eine gewisse Wirkung auf dieses Verfahren hatte.
Der Bürgermeister weiß, dass ich in ein Betreuungsverfahren geraten bin, weil ich vergeblich telefonisch um Hilfe gebeten habe. Ans Telefon habe ich ihn nur mit meiner dringlichen Bitte bekommen. (Anlagen 9, 10 und 12)
Aufgrund des Datenschutzes bekomme ich bei diesem Thema vermutlich keine genauen Angaben. Der Staatsanwaltschaft würde dies gelingen.
Eine etwas weiter entfernt wohnende Nachbarin ist in Gelächter ausgebrochen, als sie hörte, dass meine Nachhilfe wegen fehlender Stellplätze eingestellt ist.
Außerdem habe ich alte Gemeinderatsbeschlüsse durchsucht. Dabei wurde einer anderen
ansässigen Firma eine Änderungsmaßnahme untersagt, weil sonst das Be- und Entladen auf der Straße stattfinden soll. Solche Aktivitäten finden hier schon längere Zeit durch die Bodenbeläge
x...... (www.der-.......-doktor.de) statt.
Als ich den Ehemann von Nachbarin-XX informierte, dass meine Mathematik-Nachhilfe aufgrund fehlender Stellplätze eingestellt ist,
gab es keine solidarische Reaktion. Die Parkmöglichkeiten an meinem Grundstück, für die ich zu sorgen habe, werden weiterhin fast ausschließlich von Nachbarn-X-Besuchern genutzt. Somit bin ich auch eine „Parkplatzputze" für
die Nachbarn-X.
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13. |
Eigentlich unwichtig:
Herr Nachbar x..... hat mir erzählt, dass er und sein Bruder bauen.
Im Polizeibericht steht, dass Nachbarin-X Bauherrin ist.
Die Wahrheit gehört zum Datenschutz und geht mich nichts an.
Familie Nachbarn-X darf aber verbreiten, dass ich eine psychisch Kranke bin.
Da ich daneben und direkt gegenüber keine anderen Nachbarn habe, befürchte ich weitere Falschaussagen in der Zukunft, die mir schaden können.
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14. |
Ich nehme im Moment keinen Rechtsanwalt in Anspruch, um zu belegen, dass das Betreuungsverfahren, in dem meine rechtliche Vertretung zur Diskussion stand, zu Unrecht eingeleitet wurde.
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Mit freundlichem Gruß
Moser |
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