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Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

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Staatlich anerkannte Denunziantin


In der Bundesrepublik müssen im Rahmen der Entmündigungsverfahren die Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskommission nicht eingehalten werden.
 (23.11. 2010: Re: AW: Anwendbarkeit des Artikels 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention in gerichtlichen Betreuungsverfahren Auskunft bei Bundesbehörde)
Gerade in diesem Bereich bedürfen die Menschen aber eines besonderen Schutzes.
Da dies nicht der Fall ist, ist dieser Rechtsbereich der ideale Wirkungskreis für staatlich anerkannte Denunzianten und Denunziantinnen.

Begriff "Staatlich anerkannte Denunziantin":

Eine staatlich anerkannte Denunziantin kann unwahre Aussagen bei der Polizei über ihr Opfer machen, z.B. fällt andauernd auf, bisher hat sie noch keine Behörden informiert, ist psychisch krank.

Die Aussagen einer staatlich anerkannte Denunziantin werden von der Polizei nicht vor Ort überprüft. Es wird darüber ein Bericht erstellt und an andere Behörden weitergeleitet.

Die Aussagen einer staatlich anerkannte Denunziantin müssen von ihr nicht bewiesen werden, schon gar nicht mit konkreten Beispielen. Negative Behauptungen reichen schon aus, um ihr Opfer zu schädigen.

In der Folgezeit hat das Opfer der staatlich anerkannte Denunziantin kein Recht auf sofortiges rechtliches Gehör und über Jahre hinweg kein Recht auf Zeugen. Letzteres wird von der Polizei, von den Zivilgerichten (Amtsgericht, Landgericht, usw.) und der Staatsanwaltschaft auf drei Ebenen verweigert. Mit Zeugen könnten die Falschaussagen schnell belegt werden.  Das verhindern alle beteiligten staatlichen Institutionen einschließlich des Petitionsausschuss im Landtag von Baden-Württemberg.

Eine staatlich anerkannte Denunziantin kann also unwahre Aussagen bei der Polizei über ihr Opfer machen, z.B. fällt andauernd auf. Wenn darauf ihr Opfer die Polizei bittet, unregelmäßige Kontrollen durchzuführen, um festzustellen, wer tatsächlich auffällt, bekommt das Opfer nicht einmal eine Antwort von der Polizei.
Kontrollen vor Ort werden natürlich nicht durchgeführt.

Obwohl das Opfer einer staatlich anerkannte Denunziantin bei anderen Behörden ein Recht auf rechtliches Gehör hat, verzichten diese darauf und leiten die unwahren Aussagen sofort an ein Gericht weiter.

Die unwahren Aussagen der staatlich anerkannte Denunziantin bewirken ein Gerichtsverfahren gegen das Opfer, bei dem Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht eingehalten wird.

Im Gerichtsverfahren wird nicht der Wahrheitsgehalt der Aussagen der staatlich anerkannten Denunziantin überprüft. Ihr Opfer wird überrumpelt und mit sofortigen Maßnahmen konfrontiert: Psychiatrisches Gutachten und Zwangsvorführung vor der Behörde, die den Polizeibericht ohne rechtliches Gehör weitergeleitet hat. (Öffentliche Stigmatisierung)

Das Opfer hat keine Zeit, sich über das Rechtsgebiet zu informieren und einen passenden Anwalt zu suchen wie ein Straftäter.
Somit werden Opfer von gerichtlichen Betreuungsverfahren schlechter als Straftäter behandelt und die Angehörigen der Justiz scheinen dies nicht zu bemerken. (Öffentliche Stigmatisierung)

Daher merkt es das Opfer nicht sofort, dass es den falschen Anwalt gewählt hat. Anwaltsfehler spielen zugunsten des Opfers keine Rolle, sondern stärken die Position der staatlich anerkannten Denunziantin.

Wenn das Opfer dann eine Strafanzeige selber schreibt, kann es nicht erwarten, dass es von der Staatsanwaltschaft Maßnahmen gegen eine staatlich anerkannte Denunziantin gibt. Die Staatsanwaltschaft kopiert Teile der Gerichtsakten und verwendetet sie gegen das Opfer. (Öffentliche Stigmatisierung)

Für Fehler bei Behörden kann eine Petition beim Landtag eingereicht werden. Das Opfer einer staatlich anerkannten Denunziantin kann auf keinen Fall erwarten, dass nicht einmal einer von mehren Behördenfehlern vom Petitionsausschuss untersucht wird. Der Petitionsausschuss schreibt aus mehren zu überprüfenden Schreiben ab und veröffentlicht dies auch im Internet. In der Veröffentlichung ist nicht die Originalpetition enthalten. Mehr...  (Öffentliche Stigmatisierung)

Eine staatlich anerkannte Denunziantin kann ihr Opfer im Laufe der Zeit mit neuen unwahren Aussagen belasten ohne dass das Opfer jemals ein Recht auf Beweise zu seinen Gunsten, z.B. Zeugen hat.
Beispiel 1: Das Opfer soll in seinem Verhalten und der Wut gegen die staatlich anerkannte Denunziantin in der Vergangenheit mehrfach losgegangen sein.
 (Entsetzliche Lüge vom 7.11.2014 in einem Schreiben an das Amtsgericht. )

Beispiel 2: Die Bauarbeiter hatten Angst vor ihr.
(7.11.2014 in einem Schreiben an das Amtsgericht)

Das Recht auf Zeugen wird dem Opfer einer staatlich anerkannten Denunziantin mehrfach von Polizei, Zivilgerichten und Staatsanwaltschaft verweigert. (Öffentliche Stigmatisierung)

Eine staatlich anerkannte Denunziantin kann gegen ihr Opfer ein Strafverfahren wegen Bedrohung einleiten lassen, auch wenn es keine Bedrohung im Sinne des Strafgesetzes gegeben hat. (Öffentliche Stigmatisierung)

Eine staatlich anerkannte Denunziantin bekommt von einem Amtsgericht bescheinigt, dass Übertreibungen in ihren Aussagen bei der Polizei zulässig sind. Damit muss ihr Opfer auch in Zukunft mit neuen Überraschungen rechnen. Statt eines einmaligen Ereignisses darf behauptet werden, dass solche Ereignisse andauernd stattfinden. Es wird nur die Ereignisbeschreibung der Denunziantin anerkannt, nicht die wahrheitsgemäße ihres Opfers.
(Öffentliche Stigmatisierung). Einer Übertreibung liegt eine wahre Aussage zugrunde. In der Justiz müssen wahre Aussagen mit Zeugen und anderen Beweismittel belegt werden. Das ist in diesem Fall nicht geschehen.

Eine staatlich anerkannte Denunziantin darf ungefragt den Bruder ihres Opfer als Beweis vor Gericht angeben, dass ihr Opfer psychisch krank sein soll. Dem Bruder ist auch nicht bekannt, dass seine Schwester psychisch krank sein soll.
Das Gericht prüft diese Angabe natürlich nicht. (Öffentliche Stigmatisierung)

Das Opfer einer staatlich anerkannte Denunziantin ist ihren dummdreisten Anschuldigungen schutzlos ausgeliefert.
Da helfen auch keine ausführlichen Gegenargumente.
(Öffentliche Stigmatisierung)

Dem Opfer einer staatlich anerkannte Denunziantin ist zuzumuten, dass es einen Kredit für die Rechtskosten aufnehmen muss und  sich so verschulden muss.

Bei einem durch eine  staatlich anerkannte Denunziantin belastetem Opfer können eher Unfälle entstehen, auch mit bleibenden Schäden. Dafür trägt die staatlich anerkannte Denunziantin keinerlei Verantwortung.
Außerdem hat die christlich-demokratische Rechtsanwältin der staatlich anerkannte Denunziantin betont, dass ihre Mandantin nicht für das persönliche Schicksal der Klägerin verantwortlich ist.

Die beiden Krankenkassen des Opfers sind seit Sommer 2014 im Rahmen des Unfalls informiert, dass seit 2009 ein Teil der Kosten durch diesen Rechtsfall entstanden sind.  Das interessiert aber die Justiz nicht. Laut aktuellem Urteil beim Landgericht Freiburg kann dies nur über ein psychiatrisches Gutachten belegt werden.
Wer will, kann jetzt darüber loslachen. Das Opfer der staatlich anerkannten Denunziantin wird sich vermutlich umbringen, wenn es nochmals unberechtigt zwangsweise einem Psychiater vorgeführt wird.
Eine Hausärztin ist damit als Zeugin ausgeschlossen.
Vielen Dank an die beiden Krankenkassen, die die durch Mobbing verursachten Kosten tragen.

Da für das Opfer der staatlich anerkannten Denunziantin Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht eingehalten werden muss, ist das Opfer kein normaler Mensch mehr und steht rangmäßig unter dem eines Straftäters. Als Beweis wird ein ehemaliger Anwalt des Opfers der staatlich anerkannten Denunziantin angegeben. Er hat einen Mädchenmörder verteidigt, aber das Opfer der staatlich anerkannten Denunziantin hintergangen. Ein Tag, nachdem dies dem Opfer klar wurde, ist ein Unfall passiert, durch den es zwei nicht mehr reparable Gesundheitsschäden gab.

Da es in der Bundesrepublik für Mord lebenslänglich gibt, muss es für das Opfer einer staatlich anerkannten Denunziantin eine noch schlimmere Strafe geben. Das wäre dann die Todesstrafe. Dem Opfer der staatlich anerkannten Denunziantin ist dies seit etwa einem Jahr auch klar geworden. Es versteht daher nicht, wieso die baden-württembergische Justiz noch nicht das Schreiben zum Einschläfern wie ein Tier unterschrieben hat.

Dass das Opfer der staatlich anerkannten Denunziantin tierähnliche Züge aufweist wurde auch 2014 in einem Schreiben an das Amtsgericht belegt. Darin wird behauptet, dass das  Opfer der staatlich anerkannten Denunziantin herumgebrüllt hat. Das Opfer bestreitet dies. Seine Argumente sind aber bedeutungslos. Brüllen verwendet man eher für Tiere.
Das Opfer soll psychisch krank sein und tierähnliche Züge haben.
Kranke Tiere können doch eingeschläfert werden.

Das Opfer der staatlich anerkannten Denunziantin ist sich sicher,
dass das deutsche Betreuungsrecht, faktisch Entmündigungsrecht,
menschenrechtswidrige Bestandteile enthält, die mit nationalsozialistischen Praktiken verwandt sind. Dies müssten Richter/innen, Staatsanwälte und Staatsanwältinnen, Regierungsmitglieder, Abgeordnete und sonstige Politiker/innen, Anwälte und Anwältinnen und natürlich auch die Polizei auf allen Ebenen bis zum Innenministerium erkennen. Mehr1... Mehr2...  Mehr3...  Mehr4...  Mehr5...  (Öffentliche Stigmatisierung)

Wer menschenrechtswidrige staatliche Maßnahmen unterstützt,
macht sich somit des Verbrechens gegen die Menschheit schuldig.

Siehe Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte www.coe.int/T/D/Menschenrechtsgerichtshof  (Einige Seiten sind deutschsprachig)
www.echr.coe.int (alle Seiten sind in französisch oder englisch)

Video auf Youtube: Prof. Dr. Ulrich Sommer im Interview zum Thema "Menschenrechte https://youtu.be/QGzZ42VXvQs

Seit etwa der Bekanntgabe des abweisenden Urteils vom Landgericht Freiburg hat das Opfer der staatlich anerkannten Denunziantin verschiedene Symptome wie Herzbeschwerden, Kopfschmerzen, Schockzustand, aber auch eine Schwäche im rechten Bein, was auf einen Bandscheibenvorfall hinweisen könnte. Am 31.5.2015 hat sie gegoogelt und festgestellt, das ein Bandscheibenvorfall auch durch psychische Belastungen beeinflusst wird.
Hier ein möglicher Beweis bzw. Link dazu von der Universitätsklinik Bochum:
Wenn die Seele auf die Bandscheiben drückt:
www.medpsych.ruhr-uni-bochum.de/downloads/artikel.pdf

Es ist der 2.6.2015 und etwa 3.30 Uhr. Das Opfer der staatlich anerkannten Denunziantin wacht mit Kopf- und Herzschmerzen  auf. Mit 63 Jahren ist man nicht mehr die Jüngste. Der Polizeibericht im Auftrag der staatlich anerkannten Denunziantin vernichtet ihr Opfer schleichend, und zwar psychisch, körperlich, finanziell und rufmäßig, d.h. er ist eine jetzt über 6jährige Folter. Da es in dieser Zeit nie ein Recht auf Zeugen und Gerechtigkeit hatte, steht es rangmäßig unter einem beschädigtem Auto, für das die Polizei Zeugen suchen würde. Juristisch gesehen ist das Opfer daher kein Mensch, sondern eine Sache, die vernichtet werden kann.

Wer wie das Opfer der staatlich anerkannten Denunziantin einmal in einem gerichtlichen Betreuungsverfahren war und nicht "betreut", faktisch nicht "entmündigt" wurde, ist trotzdem in ständiger Gefahr, erneut mit einem solchen Verfahren überfallen zu werden. Das Opfer der staatlich anerkannten Denunziantin trägt daher etwas Analoges wie ein unsichtbarer Judenstern für die Öffentlichkeit, aber sichtbar für Behörden und Justiz.
Folglich:
Lebenslänglicher Druck, dem man sich nur durch Suizid entziehen kann.
Die staatlich anerkannten Denunziantin hat damit faktisch die Todesstrafe für ihr Opfer in naher oder ferner Zukunft erreicht.
Anders ausgedrückt: Ein Polizeibericht im Auftrag einer Nachbarin, für den die Betroffene keine üblichen Rechte zu ihren Gunsten hatte, kann zum Todesurteil werden, dass in naher oder ferner Zukunft in Form eines Suizids vollstreckt wird.
Vielleicht ist ein Suizid auch nicht nötig. Die 6jährigen Belastungen des Opfers der staatlich anerkannten Denunziantin, die einseitig von der Polizei, dem Landratsamt Lörrach, dem Regierungspräsidium Freiburg, dem Amtsgericht Lörrach, dem Landgericht Freiburg, dem Oberlandesgericht Karlsruhe, der Staatsanwaltschaft Lörrach, der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, dem Justizministerium und dem Petitionsausschuss von Baden-Württemberg unterstützt wird, können auch ein "natürliches baldiges Ableben" verursachen.
(Öffentliche Stigmatisierung)

3.6.2015 mit Kopfschmerzen aufgewacht. Die aktuellen Urteile des Amtsgerichts (1/2015) und des Landgerichts (5/2015) quälen und demütigen das Opfer der staatlich anerkannten Denunziantin. Auf neue falsche Anschuldigungen sind die Gerichte nicht einmal eingegangen. Auch in sich waren die Argumente der Gegenpartei stimmig. Das hat zwar der Anwalt des Opfer der staatlich anerkannten Denunziantin erkannt, aber nicht die Justiz. Die staatlich anerkannte Denunziantin kann sich freuen und hat die Möglichkeit, jederzeit wieder zu denunzieren.
(Öffentliche Stigmatisierung)

Seit Ende Januar 2015 hat das  Opfer der staatlich anerkannten Denunziantin einen neuen Anwalt. Er ist älter als alle bisherigen Anwälte, arbeitet aber sehr schneller und effektiver. Er ist offiziell christlich religiös und auch tatsächlich christlich religiös. Wenn das Opfer der staatlich anerkannten Denunziantin diesen Anwalt schon 2009 gehabt hätte, wäre ihr Fall ziemlich sicher schneller und besser gelöst worden.

(Kommentar am 15.08.2016: Der letzte Abschnitt war eine völlige Fehleinschätzung. Siehe Anwalt 12 und Anwalt 12b)

4.6.2015 Um etwa 4.45 Uhr wieder mit starken Kopfschmerzen, Schockgefühl und Weinen aufgewacht. Neue Idee: Da die Polizei sich weigert, die Nachbarschaft zu befragen, um mein angeblich langjähriges auffälliges und seltsames Verhalten zu widerlegen, werde ich einen Brief verfassen und anfragen, wie viel ich an die Polizei zahlen muss, damit die Aussagen der staatlich anerkannten Denunziantin im Polizeibericht und in weiteren Schriftstücken gegen mich widerlegt werden können. Werde diesen Brief und den letzten erfolglosen Brief an die Polizei und die Antwort dazu in Kürze veröffentlichen. Außerdem gibt es noch nicht veröffentlichte kostenpflichtige Onlineberatungen bei www.frag-einen-anwalt.de , die zwar für mich positiv sind, in der Praxis aber weder von der Polizei, noch von den Zivilgerichten noch von der Staatsanwaltschaft umgesetzt werden.

5.6.2015 Das Opfer der staatlich anerkannten Denunziantin war weinend und wütend zum ersten Mal auf der Straße. Der anschließende Entschuldigungsbrief wurde von der Staatsanwaltschaft, dem Amtsgericht und Landgericht als Schuldanerkenntnis gewertet. Die drastischen Beschreibungen der staatlich anerkannten Denunziantin waren falsch.

Alle im Bekanntenkreis des Opfers einschließlich der Hausärztin und einer Mitarbeiterin von ihr waren entsetzt über die Aussagen im Polizeibericht. Staatsanwaltschaft und Gerichte haben nicht geprüft, ob es nachvollziehbare Gründe gibt, dass sich das Opfer der staatlich anerkannten Denunziantin so verhalten hat. Das Opfer hat nichts zerstört und war auch nicht gewalttätig. Die nachvollziehbaren Gründe sind zwar vom Opfer später angegeben worden, spielen aber für seine Verurteilung keine Rolle.  Damit wird das Opfer mehr bestraft als Randalierer und Gewalttäter. Erst im Juni 2015 hat sich mit dem hier neu veröffentlichten Thema der Stigmatisierung befasst. Alle drei Merkmale treffen genau auf diesen Fall zu, z.B. Falschaussagen, falsche Einschätzung (Blondinenwitz), abwertendes und verhöhnendes Verhalten der der staatlich anerkannten Denunziantin unterstützt von ihrer christlich-demokratischen Rechtsanwältin und selbstverständlich keine Zeugenvernehmung aus der langen Liste des Opfers. Haarsträubende Argumente der Justiz. Siehe z.B. bei Humor

4.6.2015 Video gefunden, dessen Titel auch für mich zutrifft:

Ich habe den Glauben an die Justiz verloren
Veröffentlicht am 03.12.2014 von Vitaliy Malykin  https://youtu.be/OmWHqSPyNPg
Vortrag des Strafverteidigers Prof. Dr. Ulrich Sommer auf dem Herbstkolloquium 2014 der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV (Ursprungstitel: Die Rechtswirklichkeit der Hauptverhandlung)
Link: www.dr-sommer.de/video/


7.6.2015  ca 1.50 Uhr Das Opfer der staatlich anerkannten Denunziantin ist weinend, mit Druck auf dem Herz und in einer Art Schockzustand aufgewacht. Es hat beim Amts- und Landgericht verloren ohne dass ein/e einzige/r Zeug/in befragt wurde. Daher ist es möglich, dass es dieses Jahr nicht überlebt. Die Ansprüche sind stark gesunken. Das Opfer der staatlich anerkannten Denunziantin wäre froh, wenn es wenigstens so alt wie ihre Hündin werden könnte. Das sind nicht mehr so viele Jahre. Aufgrund der Nachbar-Polizei-Gerichts-Staatsanwaltschaft-Folter ohne die ständig erfolglos beanspruchten rechtsstaatlichen Mittel zu seinen Gunsten wird dies nicht möglich sein. Die jetzt über 6jährige psychische Folter zeigt ihre Spuren.

Das Opfer der staatlich anerkannten Denunziantin ist sich sicher, dass sie kein Einzelfall ist. Es gibt weitere leidende Menschen, die Opfer des brutalen Systems der gerichtlichen Betreuungsverfahren in der Bundesrepublik geworden sind.  Wer dieses System kennt, kann es gegen seine Mitmenschen missbrauchen.

8.6.2015  ca 3.00 Uhr Das Opfer der staatlich anerkannten Denunziantin ist mit Kopfschmerzen, mit Druck auf dem Herz und in einer Art Schockzustand aufgewacht. Dieser Zustand war gestern tagsüber auch vorhanden.

9.6.2015 Das Opfer der staatlich anerkannten Denunziantin ist mit Kopfschmerzen, mit Druck auf dem Herz und in einer Art Schockzustand aufgewacht. Dieser Zustand war gestern tagsüber auch vorhanden. Morgens neue Seite "Polizeifolter" erstellt.

12.6.2015 Das Opfer der staatlich anerkannten Denunziantin ist wieder mit Kopfschmerzen, mit Druck auf dem Herz und in einer Art Schockzustand aufgewacht. Dieser Zustand ist täglich vorhanden.
Das jeweils abends eingenommene Medikament wirkt nicht, obwohl es täglich um 2 Tropfen erhöht wird. Mit einer ausführlichen Nachbarschaftsbefragung durch eine öffentliche Institution, mit der die Lügen der staatlich anerkannten Denunziantin ganz leicht aufgedeckt werden könnten, wäre dieses Medikament überflüssig. Diese Belastung passt zum kommenden Welttag gegen Diskriminierung und Misshandlung von alten Menschen am 15. Juni 2015.
Seit über 5 Jahren werde ich mit Falschaussagen
der staatlich anerkannten Denunziantin belastet und wenn ich nicht bald endlich das Recht auf Zeugenbefragung bekomme, wird mich diese Last auf "natürliche" Weise (z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall od. ähnl.) unter die Erde bringen.


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Geändert am:   11.02.2022

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