3. Petition: Betreuungsrecht:
= 1. Petition mit teilweise anderen Begründungen Der Deutsche Bundestag möge Formvorschriften für die Einleitung bzw.
Anregung eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens für erwachsene Personen
beschließen.
Die betroffene Person muss vorher informiert werden, damit sie ein
Gerichtsverfahren verhindern kann.
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