An Deutscher
Bundestag - Petitionsausschuss –Platz der Republik 1 11011 Berlin
16.06.2012
Pet 4-17-07-4034-037530
– Petition ID-Nr.................
Widerspruch gegen die Ablehnung meiner Öffentlichen Petition vom
12.05.2012
Ihr Brief vom 01.06.2012, eingegangen am 15.06.2012
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte
Abgeordnete
Hiermit lege ich Widerspruch gegen die
Petitionsablehnung ein und bitte gleichzeitig um baldige Veröffentlichung.
Gründe: |
1. |
Meine Petition bezieht sich nur auf
die Anregung eines Betreuungsverfahrens.
Die Anregung ist formlos.
Beispieltext aus dem Betreuungswesen:
Der Antrag / die Anregung kann formlos schriftlich oder mündlich bei
der Geschäftsstelle der zuständigen Betreuungsabteilung (Amtsgericht)
erfolgen.
Zitat auf Seite 2 Ihres Ablehnungsschreibens:
Da die von Ihnen geforderten Formvorschriften bereits gesetzlich
festgelegt sind, sieht der Ausschuss von einer Veröffentlichung auf der
Internetseite des Petitionsausschusses ab.
Das Zitat ist fehlerhaft. Übliche
Formvorschriften sind z.B. Schriftform und vorgeschriebene Inhalte. |
2. |
Die Ablehnung meiner Petition war
nach Punkt 3f gemäß Ziffer 7.1 (4) weder unsachlich noch ging ich von
falschen Voraussetzungen aus.
Zitat auf Seite 2 Ihres Ablehnungsschreibens:
Diese Entscheidung erfolgte auf der Grundlage der „Richtlinie für die
Behandlung von öffentlichen Petitionen" (Punkt 3f) gemäß Ziffer
7.1 (4) der Verfahrensgrundsätze. die unter www.bundestag.de/Petitionen
veröffentlicht sind.
Ich habe mich in den letzten Jahren intensiv mit dem Betreuungsrecht
beschäftigt. Es gibt hier viele Probleme und Missstände. Eine
gesetzliche Betreuung bedeutet für die Betroffenen faktisch eine Entmündigung,
weil die volle Geschäfts-fähigkeit und die Verfügungsgewalt über das
eigenen Vermögen entzogen wird.
Ein durch eine formlose Anregung eingeleitetes
gerichtliches Betreuungsverfahren bedeutet meist eine große Belastung für
die Betroffenen. Die Betroffenen werden zu einem psychiatrischen
Gutachten gezwungen. |
3. |
Auf Seite 1 beschreiben Sie Grundzüge
aus dem Betreuungsrecht. Daraus bezieht sich nur ein kleiner Teil auf
meine Petition.
Zitat:
Anregungen Dritter können aber für das Gericht durchaus Anlass sein,
von Amts wegen tätig zu werden.
Dem stimme ich zu. Es gibt aber auch viele Anregungen, die mit Vermögensstreitigkeiten
zu tun haben oder mit anderen ungünstigen Zielen für die Betroffenen
verbunden sind.
Am 4. und 5. Juni kam in der ARD die Dokumentation „
Entmündigt" u.a. Fall, bei dem eine Tochter ihre Mutter entmündigen
lässt
Zu sehen ist der Film nachträglich unter www.ardmediathek.de
http://www.ardmediathek.de/das-erste/reportage-dokumentation/entmuendigt-wenn-betreuung-zum-albtraum-wird?documentId=10748694
Dort kommen auch Experten zu Wort, wie der bekannte Rechtsanwalt Prof.
Dr. Thieler.
Unter anderem berichtet er, dass er kein Rechtssystem außerhalb der
Bundesrepublik kennt, bei dem so leicht entmündigt werden kann.
Auch er bringt Vergleiche, nach denen Straftäter teilweise besser
behandelt werden als nach dem Betreuungsrecht entmündigte Menschen.‘
Der Film ist auch direkt verlinkt auf der Startseite meiner Homepage
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de
Bei den Schaltflächen Kritik – Fälle sind weitere Fernsehberichte
zum Miss-brauch im Betreuungswesen zu sehen.
In der ARD-Sendung Ratgeber Recht wurde berichtet, dass das
Betreuungsrecht von den Zuschauern zu den am häufigsten angesprochenen
Rechtsgebieten gehört. |
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Falls Ihnen einige
Formulierungen aus der Petition missfallen, können sie eventuell
weggelassen oder geändert werden.
Das Hauptanliegen halte ich jedoch unbedingt für rechtens und mit dem
Grundgesetz vereinbar.
Statt Grundzüge des Betreuungsrechts zu beschreiben, wäre mir lieber
gewesen, welche Formulierungen Ihnen missfallen haben. |
Mit freundlichem Gruß
G. Moser |
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