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Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

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Widerspruch gegen die Ablehnung der 1. Öffentlichen Petition am 16.6.2012

An Deutscher Bundestag - Petitionsausschuss –Platz der Republik 1 11011 Berlin 

16.06.2012

Pet 4-17-07-4034-037530 – Petition ID-Nr.................
Widerspruch gegen die Ablehnung meiner Öffentlichen Petition vom 12.05.2012
Ihr Brief vom 01.06.2012, eingegangen am 15.06.2012

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Abgeordnete

Hiermit lege ich Widerspruch gegen die Petitionsablehnung ein und bitte gleichzeitig um baldige Veröffentlichung.

Gründe:

1. Meine Petition bezieht sich nur auf die Anregung eines Betreuungsverfahrens.
Die Anregung ist formlos.

Beispieltext aus dem Betreuungswesen:
Der Antrag / die Anregung kann formlos schriftlich oder mündlich bei der Geschäftsstelle der zuständigen Betreuungsabteilung (Amtsgericht) erfolgen.

Zitat auf Seite 2 Ihres Ablehnungsschreibens:
Da die von Ihnen geforderten Formvorschriften bereits gesetzlich festgelegt sind, sieht der Ausschuss von einer Veröffentlichung auf der Internetseite des Petitionsausschusses ab.

Das Zitat ist fehlerhaft. Übliche Formvorschriften sind z.B. Schriftform und vorgeschriebene Inhalte.

2. Die Ablehnung meiner Petition war nach Punkt 3f gemäß Ziffer 7.1 (4) weder unsachlich noch ging ich von falschen Voraussetzungen aus.

Zitat auf Seite 2 Ihres Ablehnungsschreibens:
Diese Entscheidung erfolgte auf der Grundlage der „Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen" (Punkt 3f) gemäß Ziffer 7.1  (4) der Verfahrensgrundsätze. die unter www.bundestag.de/Petitionen veröffentlicht sind.

Ich habe mich in den letzten Jahren intensiv mit dem Betreuungsrecht beschäftigt. Es gibt hier viele Probleme und Missstände. Eine gesetzliche Betreuung bedeutet für die Betroffenen faktisch eine Entmündigung, weil die volle Geschäfts-fähigkeit und die Verfügungsgewalt über das eigenen Vermögen entzogen wird. 

Ein durch eine formlose Anregung eingeleitetes gerichtliches Betreuungsverfahren bedeutet meist eine große Belastung für die Betroffenen. Die Betroffenen werden zu einem psychiatrischen Gutachten gezwungen.

3. Auf Seite 1 beschreiben Sie Grundzüge aus dem Betreuungsrecht. Daraus bezieht sich nur ein kleiner Teil auf meine Petition.
Zitat:
Anregungen Dritter können aber für das Gericht durchaus Anlass sein, von Amts wegen tätig zu werden. 
Dem stimme ich zu. Es gibt aber auch viele Anregungen, die mit Vermögensstreitigkeiten zu tun haben oder mit anderen ungünstigen Zielen für die Betroffenen verbunden sind.

Am 4. und 5. Juni kam in der ARD die Dokumentation „ Entmündigt" u.a. Fall, bei dem eine Tochter ihre Mutter entmündigen lässt
Zu sehen ist der Film nachträglich unter www.ardmediathek.de
http://www.ardmediathek.de/das-erste/reportage-dokumentation/entmuendigt-wenn-betreuung-zum-albtraum-wird?documentId=10748694

Dort kommen auch Experten zu Wort, wie der bekannte Rechtsanwalt Prof. Dr. Thieler.
Unter anderem berichtet er, dass er kein Rechtssystem außerhalb der Bundesrepublik kennt, bei dem so leicht entmündigt werden kann.
Auch er bringt Vergleiche, nach denen Straftäter teilweise besser behandelt werden als nach dem Betreuungsrecht entmündigte Menschen.‘

Der Film ist auch direkt verlinkt auf der Startseite meiner Homepage 
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de 
Bei den Schaltflächen Kritik – Fälle sind weitere Fernsehberichte zum Miss-brauch im Betreuungswesen zu sehen.

In der ARD-Sendung Ratgeber Recht wurde berichtet, dass das Betreuungsrecht von den Zuschauern zu den am häufigsten angesprochenen Rechtsgebieten gehört.

   Falls Ihnen einige Formulierungen aus der Petition missfallen, können sie eventuell weggelassen oder geändert werden.
Das Hauptanliegen halte ich jedoch unbedingt für rechtens und mit dem Grundgesetz vereinbar.
Statt Grundzüge des Betreuungsrechts zu beschreiben, wäre mir lieber gewesen, welche Formulierungen Ihnen missfallen haben.
Mit freundlichem Gruß
G. Moser
1. Öffentliche Petition 2. Öffentliche Petition Ablehnung der 1. Öffentlichen Petition Widerspruch gegen die Ablehnung der 1. Petition 3. Öffentliche Petition = 1. Öffentliche Petition Ablehnung des Widerspruchs gegen die 1. Petition Eingangsbestätigung der 3. Petition Ablehnung der 2. Petition Ablehnung der 3. Petition Richtlinien Verfahrensgrundsätze

The Old 12 Girls Band 女子十二乐坊 The Tear in My Eye
Veröffentlicht am 23.07.2012 von 12tongtech  https://youtu.be/7LnQQIwA4aE

Geändert am:   28.01.2019

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