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Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

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Abgelehnte Öffentliche Petition beim Deutschen Bundestag Antrag 12.5.2012
https://epetitionen.bundestag.de   https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition Pet 4-17-07-4034-037530


Wortlaut der Petition/Was möchten Sie mit Ihrer Petition konkret erreichen? Über welche Entscheidung/welche Maßnahme/welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren? (Kurze Umschreibung des Gegenstands Ihrer Petition)
Der Deutsche Bundestag möge Formvorschriften für die Einleitung bzw. Anregung eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens für erwachsene Personen beschließen.
Die betroffene Person muss vorher informiert werden, damit sie ein Gerichtsverfahren verhindern kann.
Bitte begründen Sie Ihre Petition!
1. Verharmlosung der Einleitung mit dem Begriff „Anregung"
2. Die Anregung ist bisher formlos, d.h. einfaches Schreiben genügt. Damit wird Denunziantentum begünstigt. Unlautere Absichten sind mit der Anregung ebenfalls möglich, z.B. um an das Vermögen, Grundstück usw. der betroffenen Person zu kommen. Die betroffenen Person ist plötzlich in einem Gerichtsverfahren und erfährt erst dann die Gründe für die Einleitung des Verfahrens. Daher bedarf es vorgeschriebener Inhalte für die Anregung. Wenn möglich, müssen mehrere unabhängige Personen hinzugezogen werden. Ärzte haben i.d.R. mehr Gewicht. 
3.  Die Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens für erwachsene Personen ist in vielen Fällen menschenunwürdig, d.h. es wird gegen Grund- und Menschenrechte verstoßen und bedarf der Korrektur.
4.  Nach der Einleitung des Verfahrens gibt es keine Frist, um sich in angemessener Zeit zu informieren und sich einen Rechtsanwalt zu suchen.
5. Artikel 6 der Menschenrechtskonvention wird in der Bundesrepublik in der Regel für Straftäter eingehalten, nicht aber für Personen, für die ein Betreuungsverfahren eingeleitet wird.
6. Bundesweit informieren die Amtsgerichte in unterschiedlicher Art und Weise über die gerichtlichen Betreuungsverfahren. Manchmal wird sofort ein Anregungsformular zum Download angeboten, was die Einleitung begünstigen kann.
7. Im Rahmen der gerichtlichen und behördlichen Informationsangebote wird immer wieder betont, dass die Betreuung keine Entmündigung sei. Faktisch ist sie eine. 
Es fehlen ausführliche Listen mit Beispielen, welche Rechte den Betroffenen entzogen werden.
8. Die bisherigen Gerichtsschreiben sind menschenverachtend. Personen, für die eine gesetzliche Betreuung angebracht ist, können sie möglicherweise nicht richtig verstehen und werden unnötiger Angst ausgesetzt.
Wer keine Betreuung benötigt, ist in der Regel schockiert, weil die Zeit, das Geld und das Wissen fehlt, um sich wirksam wehren zu können.
9. Nach ihren AGB bieten fast alle Rechtsschutzversichungen keinen Schutz bei gerichtlichen Betreuungsverfahren.
10. Nach der Einleitung des Verfahrens muss ein ärztliches Gutachten erstellt werden, dass fehlerhaft sein kann: Ärztliche Zwangsvorführung
11. Einem Straftäter können eventuell Teile des Vermögens entzogen werden, einem Menschen mit gesetzlicher Vetretung wird die Verfügung über das gesamte Vermögen entzogen.
12. Die rechtliche Vertretung als mögliche Folge schränkt die üblichen Grundrechte der Betroffenen erheblich ein.
Wenn Sie Anregungen (z.B. Stichworte oder Fragen) für die Online-Diskussion geben wollen, können Sie dieses Feld nutzen.
Bitte suchen Sie in Ihrem Umkreis betroffene Menschen und beschreiben Sie hier die Ungerechtigkeiten, die ihnen widerfahren ist.

Vermutlich gibt es auch Selbsttötungen nach der Einleitung und Durchführung eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens.

1. Öffentliche Petition 2. Öffentliche Petition Ablehnung der 1. Öffentlichen Petition Widerspruch gegen die Ablehnung der 1. Petition 3. Öffentliche Petition = 1. Öffentliche Petition Ablehnung des Widerspruchs gegen die 1. Petition Eingangsbestätigung der 3. Petition Ablehnung der 2. Petition Ablehnung der 3. Petition Richtlinien Verfahrensgrundsätze

World Vibrations #6 | EXISTENCE, Margot Reisinger, Oliver Shanti & Friends [HD 1080p
Music about freedom, hope and peace...
"Differences can connect instead of separate us." © Margot Reisinger
Veröffentlicht am 19.12.2014 von
EnigmaticVoyager https://youtu.be/8v-WjUvIVx4

Geändert am:   28.01.2019

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