Wortlaut der Petition/Was möchten Sie mit
Ihrer Petition konkret erreichen? Über welche Entscheidung/welche Maßnahme/welchen
Sachverhalt wollen Sie sich beschweren? (Kurze Umschreibung des
Gegenstands Ihrer Petition) |
Der Deutsche Bundestag möge
Formvorschriften für die Einleitung bzw. Anregung eines gerichtlichen
Betreuungsverfahrens für erwachsene Personen beschließen.
Die betroffene Person muss vorher informiert werden, damit sie ein
Gerichtsverfahren verhindern kann. |
Bitte begründen Sie Ihre Petition! |
1. |
Verharmlosung der Einleitung mit dem
Begriff „Anregung" |
2. |
Die Anregung ist bisher formlos, d.h.
einfaches Schreiben genügt. Damit wird Denunziantentum begünstigt.
Unlautere Absichten sind mit der Anregung ebenfalls möglich, z.B. um an
das Vermögen, Grundstück usw. der betroffenen Person zu kommen. Die
betroffenen Person ist plötzlich in einem Gerichtsverfahren und erfährt
erst dann die Gründe für die Einleitung des Verfahrens. Daher bedarf es
vorgeschriebener Inhalte für die Anregung. Wenn möglich, müssen mehrere
unabhängige Personen hinzugezogen werden. Ärzte haben i.d.R. mehr
Gewicht. |
3. |
Die Einleitung eines gerichtlichen
Betreuungsverfahrens für erwachsene Personen ist in vielen Fällen
menschenunwürdig, d.h. es wird gegen Grund- und Menschenrechte verstoßen
und bedarf der Korrektur. |
4. |
Nach der Einleitung des Verfahrens gibt
es keine Frist, um sich in angemessener Zeit zu informieren und sich einen
Rechtsanwalt zu suchen. |
5. |
Artikel 6 der Menschenrechtskonvention
wird in der Bundesrepublik in der Regel für Straftäter eingehalten,
nicht aber für Personen, für die ein Betreuungsverfahren eingeleitet
wird. |
6. |
Bundesweit informieren die Amtsgerichte
in unterschiedlicher Art und Weise über die gerichtlichen
Betreuungsverfahren. Manchmal wird sofort ein Anregungsformular zum
Download angeboten, was die Einleitung begünstigen kann. |
7. |
Im Rahmen der gerichtlichen und behördlichen
Informationsangebote wird immer wieder betont, dass die Betreuung keine
Entmündigung sei. Faktisch ist sie eine.
Es fehlen ausführliche Listen mit Beispielen, welche Rechte den
Betroffenen entzogen werden. |
8. |
Die bisherigen Gerichtsschreiben sind
menschenverachtend. Personen, für die eine gesetzliche Betreuung
angebracht ist, können sie möglicherweise nicht richtig verstehen und
werden unnötiger Angst ausgesetzt.
Wer keine Betreuung benötigt, ist in der Regel schockiert, weil die Zeit,
das Geld und das Wissen fehlt, um sich wirksam wehren zu können. |
9. |
Nach ihren AGB bieten fast alle
Rechtsschutzversichungen keinen Schutz bei gerichtlichen
Betreuungsverfahren. |
10. |
Nach der Einleitung des Verfahrens muss
ein ärztliches Gutachten erstellt werden, dass fehlerhaft sein kann: Ärztliche
Zwangsvorführung |
11. |
Einem Straftäter können eventuell
Teile des Vermögens entzogen werden, einem Menschen mit gesetzlicher
Vetretung wird die Verfügung über das gesamte Vermögen entzogen. |
12. |
Die rechtliche Vertretung als mögliche
Folge schränkt die üblichen Grundrechte der Betroffenen erheblich ein. |
Wenn Sie Anregungen (z.B. Stichworte oder
Fragen) für die Online-Diskussion geben wollen, können Sie dieses Feld
nutzen. |
Bitte suchen Sie in Ihrem
Umkreis betroffene Menschen und beschreiben Sie hier die
Ungerechtigkeiten, die ihnen widerfahren ist.
Vermutlich gibt es auch Selbsttötungen nach der
Einleitung und Durchführung eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens. |
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