Betr.: Betreuungsrecht
Bezug: Ihre E-Mails vom 15. und 19.06.2012
Sehr geehrte Frau Moser,
im Auftrag der Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages bestätige ich den Eingang Ihrer o. a. Schreiben, mit denen Sie sich gegen die Nichtveröffentlichung Ihrer Petition wenden.
Dabei machen Sie u. a. geltend, dass sich Ihre Petition nur auf die Anregung eines Betreuungsverfahrens beziehe und die Anregung formlos sei.
Auch wenn es sein Bestreben ist, möglichst viele Eingaben ins Internet zu stellen, muss der Petitionsausschuss angesichts der Vielzahl der eingehenden Veröffentlichungsbitten zwangsläufig eine Auswahl treffen. Übersichtlichkeit und Konzentration auf das Wesentliche liegen gerade im Interesse der Nutzerinnen und Nutzer unserer Diskussionsforen.
Nach den Verfahrensgrundsätzen des Ausschusses einschließlich der „Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen", die Sie beim Einreichen Ihrer Petition akzeptiert haben, wird im Hinblick auf die Veröffentlichung ein strenger Bewertungsmaßstab angelegt und es besteht auf eine Veröffentlichung kein Rechtsanspruch.
Ich bitte daher um Verständnis, dass der Ausschuss auch nach nochmaliger Überprüfung aus den Ihnen bereits genannten Gründen von einer Veröffentlichung Ihrer Eingabe absieht.
Im Übrigen ist das Petitionsverfahren so weit fortgeschritten, dass Ihre Petition nunmehr den als Berichterstatter eingesetzten Abgeordneten zugeleitet wird. Nach abschließender Behandlung Ihrer Eingabe werden Sie unterrichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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