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Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

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2. Öffentliche Petition beim Deutschen Bundestag Antrag 23.5.2012
https://epetitionen.bundestag.de   https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition   Pet 4-17-07-4034-037254


Wortlaut der Petition/Was möchten Sie mit Ihrer Petition konkret erreichen? Über welche Entscheidung/welche Maßnahme/welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren? (Kurze Umschreibung des Gegenstands Ihrer Petition)
Betreuungrecht:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bei der Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens für erwachsene Personen Artikel 6 Europäische Menschenrechtskonvention passend und zwingend eingehalten werden muss.
Bitte begründen Sie Ihre Petition!
1. Gerichtliche Betreuungsverfahren können mit dem harmlosen Begriff „Anregung” formlos von jedermann eingeleitet werden. Motive und Beweggründe spielen keine Rolle.
2. Artikel 6 der Menschenrechtskonvention wird nicht zwingend bei Betreuungsverfahren angewendet..
3.  Nach der Einleitung des Verfahrens gibt es keine Frist zu angemessenen Informations- und Rechtsanwaltssuche.
4.  Nach der Einleitung muss innerhalb kürzester Zeit ein psychatrisches Gutachten erstellt werden, d.h. Zwangvorführung vor einem Arzt. Derartige Gutachten sind umstritten und nicht immer eindeutig und fehlerfrei.
5. Bezug auf einen Einzelfall mit mehreren Verstößen gegen Artikel 6:
Eine betroffene Person wird von der Nachbarin angezeigt. Es wird ein irreführender Polizeibericht von einem
Polizisten erstellt. Die Falschaussagen im Bericht könnten leicht widerlegt werden, teilweise mit Zeugen, was in der Folgezeit nicht geschieht. ...(fehlende Textteile)
  Laut telefonischer Auskunft am 25.06.2012 vermutlich abgelehnt,
zugehöriges Schreiben wird bald eintreffen. Eventuell verbesserungswürdig.
1. Öffentliche Petition 2. Öffentliche Petition Ablehnung der 1. Öffentlichen Petition Widerspruch gegen die Ablehnung der 1. Petition 3. Öffentliche Petition = 1. Öffentliche Petition Ablehnung des Widerspruchs gegen die 1. Petition Eingangsbestätigung der 3. Petition Ablehnung der 2. Petition Ablehnung der 3. Petition Richtlinien Verfahrensgrundsätze

12 Girls Band 女子十二乐坊 Spirit Dance [MID] in HD
Hochgeladen am 21.08.2009 von 12tongtech


Geändert am:   28.01.2019

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