Wortlaut der Petition/Was möchten Sie mit
Ihrer Petition konkret erreichen? Über welche Entscheidung/welche Maßnahme/welchen
Sachverhalt wollen Sie sich beschweren? (Kurze Umschreibung des
Gegenstands Ihrer Petition) |
Betreuungrecht:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bei der
Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens für erwachsene
Personen Artikel 6 Europäische Menschenrechtskonvention passend und
zwingend eingehalten werden muss. |
Bitte begründen Sie Ihre Petition! |
1. |
Gerichtliche Betreuungsverfahren können
mit dem harmlosen Begriff „Anregung” formlos von jedermann eingeleitet
werden. Motive und Beweggründe spielen keine Rolle. |
2. |
Artikel 6 der Menschenrechtskonvention
wird nicht zwingend bei Betreuungsverfahren angewendet.. |
3. |
Nach der Einleitung des Verfahrens gibt
es keine Frist zu angemessenen Informations- und Rechtsanwaltssuche. |
4. |
Nach der Einleitung muss innerhalb kürzester
Zeit ein psychatrisches Gutachten erstellt werden, d.h. Zwangvorführung
vor einem Arzt. Derartige Gutachten sind umstritten und nicht immer
eindeutig und fehlerfrei. |
5. |
Bezug auf einen Einzelfall mit mehreren
Verstößen gegen Artikel 6:
Eine betroffene Person wird von der Nachbarin angezeigt. Es wird ein irreführender
Polizeibericht von einem
Polizisten erstellt. Die Falschaussagen im Bericht könnten leicht
widerlegt werden, teilweise mit Zeugen, was in der Folgezeit nicht
geschieht. ...(fehlende Textteile) |
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Laut telefonischer Auskunft am
25.06.2012 vermutlich abgelehnt,
zugehöriges Schreiben wird bald eintreffen. Eventuell verbesserungswürdig. |
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